Protokoll der Sitzung vom 25.06.2020

Frau Präsidentin, meine sehr geehr ten Damen und Herren! Im Antrag meiner Fraktion geht es um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Wiederum zeigt sich: Die AfD-Fraktion plant vorausschauend. Obwohl unser An trag aus dem Jahr 2017 datiert und damals logischerweise den Titel erhielt: „Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz stoppen“, ist er aktueller denn je. Alle damaligen Bedenken, die gegen die ses Machwerk aus dem „Bundeswahrheitsministerium“ vor getragen wurden, haben sich durch die Entwicklungen der letzten Jahre bestätigt. Man hätte einmal mehr auf die AfD hö ren sollen. Dann wäre den Altparteien – –

Herr Abg. Klos, wie ha ben Sie gerade das Ministerium bezeichnet? Können Sie das bitte korrekt machen?

(Abg. Bernd Gögel AfD: Frau Präsidentin, der Red ner hat doch das freie Rederecht! Der kann hier spre chen, was er will! – Gegenruf des Abg. Reinhold Gall SPD: Nein, hat er nicht!)

Ja, aber wir achten schon ein bisschen darauf, dass es keine Beleidigungen und Diffamierungen gibt, Herr Abg. Gögel.

(Abg. Daniel Rottmann AfD: Das ist aber neu hier! – Abg. Bernd Gögel AfD: Ich habe keine Diffamie rungen vernommen! – Gegenruf des Abg. Hans-Ul rich Sckerl GRÜNE: Sie nicht! Sie sind immun da gegen! Das ist klar! – Zuruf des Abg. Reinhold Gall SPD)

Wir haben schon den Bundespräsidenten falsch benannt ge hört. Ich bitte Sie, Begrifflichkeiten korrekt zu verwenden.

Ich habe den Bundespräsidenten niemals falsch benannt. Das weise ich zurück, Frau Präsiden tin.

Ja. Deswegen sagte ich: „Wir haben das schon gehört.“ Ich bitte Sie jetzt, das Minis terium ordentlich zu bezeichnen.

Was haben CDU und SPD den Men schen 2017 mit diesem Gesetz nicht alles versprochen? Hass und Hetze würden bekämpft und verschwinden, es gäbe kei ne Fake News mehr – auf gut Deutsch: keine gefälschten, un wahren oder frei erfundenen Nachrichten mehr.

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Dafür sor gen Sie schon!)

Aber vor allem sollte der rechtsfreie Raum des Internets auf gehoben und der Täter – oder sollte ich gendergerecht bei Ih nen von Täterinnen sprechen? – belangt werden können.

Zunächst einmal: Es gibt keinen rechtsfreien Raum im Inter net. Selbstverständlich gelten die Paragrafen des Strafgesetz buchs auch für dort dokumentierte und erfolgte Handlungen.

(Zuruf)

Es bestehen entsprechende Unterlassungsansprüche. Ebenso kann man sich gegen falsche Behauptungen zur Wehr setzen – selbstverständlich sind auch diese unseren Gesetzen unter worfen.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Wenn Sie Aktionen aus der Anonymität heraus verhindern wollen, dann geht das doch ganz einfach: Verlangen Sie ech te Accounts. Jeder Verkehrsteilnehmer hat ein Verkehrskenn zeichen, er hat ein Versicherungszeichen. Was hindert Sie, un echte Accounts zu verbieten? Schaffen Sie die Anonymität ab. Jeder von uns Abgeordneten wird in Ton und Bild festgehal ten; alles ist nachweisbar. Warum sollen hier andere Maßstä be gelten?

Gegen das Gesetz gab es damals eine ganze Reihe berechtig ter Einwände, die sich im Laufe der letzten Jahre verfestigt haben. Obwohl Gutachten – nicht zuletzt vom Juristischen Dienst des Deutschen Bundestags – klar aufzeigten, dass die Regelungen grundgesetzwidrig sind, haben Sie alle Warnun gen in den Wind geschlagen. Das Resultat ist jetzt, dass die ses Gesetz im Bundestag von Ihnen novelliert werden muss. Besser wäre, man würde es ganz abschaffen; aber das wäre ja vernünftig.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Katzenstein – links oben auf der Tribüne – zu?

Nein, ich lasse keine zu, denn Sie haben mich zu viel Zeit gekostet.

Besser wäre, man würde es ganz abschaffen; aber das wäre ja vernünftig. Gerade aus diesem Grund werden Sie bzw. Ihre Parteifreunde im Bundestag nichts dergleichen tun.

Auch die Gefahr des Overblockings hat sich bestätigt. Selbst verständlich sind die Betreiber angesichts drakonischer Straf androhungen dazu übergegangen, lieber Inhalte zu löschen, als das Risiko einzugehen, wegen der Nichtlöschung belangt zu werden. Angesichts eines Strafrahmens von 50 Millionen € verwundert das niemanden. Es steht nicht mehr die Tatsache im Vordergrund, ob ein Gesetzesverstoß vorliegt, sondern die Frage, ob er vorliegen könnte. Die Löschung wird dann auch noch in das Vorfeld verlagert und umfasst, wie sich öfter ge zeigt hat, auch nicht strafbare Inhalte.

Meine Damen und Herren, damit findet Zensur statt: Die freie Meinungsäußerung wird unterbunden und eingeschränkt, In halte werden gelöscht, obwohl sie, juristisch gesehen, nicht rechtswidrig sind.

Tatsächlich ist es so, dass die Unternehmen Handlungen vor nehmen, die durchaus mit einem Richterspruch vergleichbar

sind. Das darf es niemals geben. Exekutive, Judikative, Le gislative: Wir dürfen hier keine Vermischung zulassen. Das ist einer der Grundfehler dieser Netzwerkdurchsetzungskon struktion.

(Vereinzelt Beifall)

Dann sagen Sie doch einfach einmal, warum Sie dieses Netz werkdurchsetzungsgesetz wirklich gemacht haben. Der Grund war die Nutzung der sozialen Medien durch die AfD.

(Zurufe, u. a.: Ah!)

Das war Ihre Reaktion darauf. Das sieht man schon von der Zeitachse und der Zeitschiene her. Das war der Grund. Es gab keinen anderen. Hören Sie doch auf, sich hinter Vorwänden zu verstecken.

(Vereinzelt Beifall – Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Das war wegen Ihnen! – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Der Klos muss doch den Sänze über zeugen, dass er der richtige Kandidat ist!)

Tatsache ist: Die Menschen wollen sich informieren. Aber wie sieht es denn mit der Unabhängigkeit dieser Informationska näle aus?

(Zurufe)

Da sind zum einen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstal ten im Radio und im Fernsehen. Sie versorgen diese jedes Jahr mit Wohltaten in Höhe von 8 Milliarden € und versprechen, dass der Geldfluss nicht nur erhalten bleibt, sondern sich so gar steigern wird. Entsprechende Gesetze wurden ja gerade vor Kurzem beschlossen.

Diesem Wohltäter gegenüber – also Ihnen gegenüber – füh len sich die Öffentlich-Rechtlichen natürlich verpflichtet. Was denn sonst, wenn Sie die mit 8 Milliarden € alimentieren?

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Alimentieren? Wie verblendet muss man denn sein?)

Genau darum geht es, meine Damen und Herren: um Einfluss nahme und vorauseilenden Gehorsam der Öffentlich-Rechtli chen, die genau wissen, was von ihnen erwartet wird.

Wir haben uns bereits damals aus diesen Gründen gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gestellt und sind für Meinungs freiheit, gegen Zensur und Maulkörbe angetreten. Das ist die Position der AfD, meine Damen und Herren.

(Vereinzelt Beifall – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜ NE: Sie sind für Hetze und Hass und für nichts ande res!)

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zeigt auch, mit welcher Hinterlist und Perfidie die Altparteien vorgehen. Sie behaup ten, Sie möchten etwas bekämpfen, nämlich in diesem Fall Falschinformationen und das, was Sie als Hass und Hetze be zeichnen. Damit tarnen Sie aber nur, dass Sie ganz munter ebenfalls Hass und Hetze verbreiten. Denn das, was ein Ab geordneter der Grünen hier in den sozialen Medien gepostet hat, gebe ich hier bestimmt nicht wieder, und welchen Straf befehl ein Landtagskandidat der Grünen bei der letzten Wahl erhalten hat, brauchen wir auch nicht zu erörtern.

Also tun Sie nicht so, als hätten Sie eine weiße Weste. Die ha ben Sie wirklich nicht.

(Beifall – Zuruf)

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz kam Ihnen zupass, weil Sie die freie Meinungsäußerung einschränken wollen, weil Sie unsere Grundrechte aushebeln wollen, weil Sie Zensur, Meinungs- und Gedankenkontrolle erzeugen wollen. Bei den Menschen soll sich eine Schere im Kopf ausbilden, damit sie erst gar nicht auf die Idee kommen, sich kritisch gegen die Regierung zu stellen. Duckmäusertum und angepasstes Ver halten sollen damit gefördert werden. Sie wollen die Informa tionskanäle kontrollieren.

(Zuruf)

Das hat nichts mehr mit freiheitlich-demokratischer Grund ordnung, aber viel mit dem Odium von totalitären Regierun gen gemein.

(Zuruf)

Schauen wir uns einmal die Informationskanäle an. Zeitun gen und Zeitschriften sind stark in parteipolitischer Hand, nämlich in der Hand der SPD, Radiosender sind in erhebli chem Umfang in staatlicher Hand, Fernsehsender bekommen Milliarden Euro für ihre Anpassung, und nicht zuletzt sind da parteinahe Stiftungen mit willfährigen Gutachten, die das Pa pier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt werden.

Das Internet ist Ihnen so lange ein Dorn im Auge, wie Sie die ses Medium nicht kontrollieren können. Da musste etwas ge schehen. Es heißt doch, es gibt keine größere Anerkennung als das Plagiat. Wer hat denn dieses Gesetz übernommen und kopiert? Weißrussland, Russland, Indien, Malaysia, die im Ranking der Pressefreiheit noch nett mit „schwierige Lage“ bewertet werden.

(Zurufe, u. a.: Hört, hört!)

So sieht es nämlich aus. Und das sind keine Fake News.

Sie haben doch in den letzten Monaten die Grundrechte mas siv eingeschränkt. Jetzt hoffen Sie verzweifelt auf die nächs te Welle, weil sonst die Bevölkerung merkt, dass Sie völlig überreagiert haben.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Selten so einen Schwachsinn gehört!)

Sie haben Firmen in die Insolvenz geschickt, Sie haben die Tourismusbranche in unserem Land mit fast 400 000 Beschäf tigten an die Wand gefahren; die Autoindustrie haben Sie kurz pulverisiert. Was die Zulieferindustrie – ZF Friedrichshafen – angeht, wissen Sie doch ganz genau, was da im Moment los ist.