Protokoll der Sitzung vom 25.06.2020

Diese Durchsetzungsbefugnisse sind alle in ihrer Gestaltung durchaus problematisch. Ich rede über die Möglichkeit, wirk lich exorbitante Bußgelder im Datenschutzbereich zu verhän gen. Ich rede darüber, dass in diesem Bereich, anders als frü her, Anordnungen getroffen werden können, Verwarnungen ausgesprochen werden können. Das ist also ganz offensicht lich eine Thematik, die von der europäischen Ebene her mit Nachdruck betrieben und auch tatsächlich mit Zähnen verse hen wurde.

Die Datenschutz-Grundverordnung ist aber nicht nur stabiler, sie ist nicht nur offensiver geworden, sondern sie ist natürlich gleichzeitig damit auch problematischer geworden. Wir ha ben das gesehen, als wir gestern zur Kenntnis nehmen muss ten, dass sich die EU-Kommission mit dieser DatenschutzGrundverordnung befasst hat. Es gab eine sogenannte Evalu ierung der Datenschutz-Grundverordnung, und die Kommis sion hat sehr zu unserem Bedauern kaum Änderungswünsche an der Datenschutz-Grundverordnung geäußert.

Wir haben in einem mehrjährigen Prozess auch in Deutsch land als Aufsichtsbehörden im Bereich des Datenschutzes al le Aspekte gesammelt, wo wir meinen, dass die Grundverord nung verbessert werden muss, dass sie fortentwickelt werden muss, dass sie in bestimmten Bereichen nicht greift, dass sie effektiver gemacht werden muss. Das ist, wie man feststellen muss, wenn man sich den Bericht der Evaluierung durch die Kommission von gestern anschaut, leider nicht aufgenommen worden.

Das ist auch insofern enttäuschend, als wir speziell in BadenWürttemberg uns große Mühe gegeben haben, die Daten schutz-Grundverordnung nicht nur in ihren positiven Seiten darzustellen, sondern auch die problematischen Gesichtspunk te aufzunehmen. Wir haben das z. B. mit den IHKs in Baden

Württemberg gemeinsam getan und haben sehr intensiv mit kleinen und mittleren Unternehmen, insbesondere mit Verei nen, darüber gesprochen, was die Grundverordnung für sie bedeutet und wo dort Umsetzungsprobleme gesehen werden. Es ist offensichtlich so, dass die Grundverordnung von gro ßen Datenverarbeitern auch bei uns im Land durchaus posi tiv beurteilt wird, aber von allen kleineren Unternehmen, ins besondere von den ehrenamtlich Tätigen und Vereinen, als massive Belastung gesehen wird.

Unser Vorschlag in diesem Bereich war gewesen, zu differen zieren, genauer anzuschauen, wo die Datenschutz-Grundver ordnung sinnvolle und notwendige Pflichten für die Datenver arbeiter nennt und wo das nicht der Fall ist. Eine solche Dif ferenzierung ist offensichtlich – das ist mein erstes Resümee, wenn ich auf die Grundverordnung schaue – von der Kom mission jedenfalls nicht beabsichtigt. Das ist schade, und das wird es schwer machen, auch in Zukunft die Offenheit und die Bereitschaft bei den verantwortlichen Stellen zu finden, mit dieser Grundverordnung positiv umzugehen.

Der zweite Gesichtspunkt, warum der Datenschutz inzwischen einen neuen Stellenwert gewonnen hat, ist schlicht und ergrei fend die Digitalisierung. Darüber muss ich gar nicht viel sa gen. Wir alle sind Teil dieses Prozesses der Digitalisierung, der sowohl die Unternehmen in unserem Land als auch uns alle als Privatleute erfasst. Wir, die Datenschützer, kommen zu dem Schluss, den wir schon sehr früh gezogen haben: Di gitalisierung und Datenschutz, Datenschutz und Digitalisie rung gehören zusammen, gehen nur gemeinsam, marschieren nur gemeinsam.

Das schönste Beispiel dafür, das Sie in den letzten Tagen und Wochen sehen konnten, ist die Corona-Warn-App, eine neue digitale Möglichkeit, mit den Problemen der Pandemie um zugehen, die auf digitale Erfassung der Kontaktdaten von Menschen setzt – mit all den Problematiken, die damit ver bunden sind. Ich bin der Auffassung, die Diskussion, die wir dazu in Deutschland geführt haben, war nicht nur sehr ernst haft, sondern sie war auch erfolgreich. Die Corona-Warn-App ist aus datenschutzrechtlicher Sicht keine Thematik, vor der wir in besonderer Weise warnen müssten oder worauf wir mit Zurückhaltung reagieren müssten. Im Gegenteil, wir finden, dass dort – auch mit Unterstützung von SAP in unserem Land und der Telekom – eine digitale Lösungsmöglichkeit angebo ten wird, die es jedenfalls wert ist, ausprobiert zu werden, und die es in jedem Fall wert ist, als Chance begriffen zu werden.

Das Ganze kann aber nur dann funktionieren, wenn die Be völkerung auch Vertrauen in diese Corona-Warn-App entwi ckelt. Da wiederum spielt der Datenschutz eine zentrale Rol le. Ich glaube, wenn wir den Bürgerinnen und Bürgern des Landes sagen können, dass die Corona-Warn-App gut entwi ckelt ist, dass sie eine aufgeräumte App ist, dass wir den Source Code der App kennen, dass wir in diesen Bereichen nicht mit Überraschungen rechnen müssen, wird das ein Teil sein, das Vertrauen in diese App zu stützen.

Der zweite Teil – nicht weniger wichtig – ist die Freiwillig keit der Nutzung der App. Wir sehen mit einiger Sorge, dass im Laufe der Zeit, so, wie wir das prognostiziert haben, die Stimmen lauter werden, die nachfragen, ob die App genutzt wird. Es gibt Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten fragen: „Hast du die App geladen? Nutzt du die tatsächlich?“ Es gibt Situ

ationen, in denen z. B. in Gaststätten oder bei Veranstaltun gen gefragt wird, ob die Besucher die App geladen und auch scharfgeschaltet haben. Das sind Konstellationen, die wir des halb für problematisch halten, weil sie die Freiwilligkeit der Nutzung angreifen. Aus unserer Sicht ist das ein Aspekt, der am besten, am sinnvollsten durch ein Begleitgesetz geregelt werden könnte, in dem der Bundestag dafür Sorge trägt, dass diese Einschränkungen oder vielleicht auch Angriffe auf die Freiwilligkeit der Nutzung ausgeräumt werden.

Der dritte Aspekt, weshalb der Datenschutz an Bedeutung ge wonnen hat, ist schlicht und ergreifend das hohe Interesse der Bevölkerung an den Themen des Datenschutzes. Wir sehen das daran, dass uns auch im Berichtszeitraum 2019 über 4 000 Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern erreicht haben, die sich sowohl über Datenverarbeitungen im öffentlichen Be reich – auf relativ niedrigem zahlenmäßigen Niveau – als auch – nach wie vor steigend – über private Datenverarbeiter be schwert haben. Das ist nach wie vor eine zentrale Aufgabe un serer Tätigkeit.

Gleichzeitig – das ist der Weg, den wir in Baden-Württem berg beschritten haben und fortsetzen wollen – freuen wir uns sehr, dass die Beratungsanfragen im Berichtszeitraum eben falls deutlich gestiegen sind. Über 2 500 Verantwortliche aus dem privaten Sektor haben sich im vergangenen Jahr an uns gewandt und um Unterstützung gebeten. Über 1 250 Behör den haben denselben Weg beschritten. Das ist ein guter Weg; das schätzen und begrüßen wir.

Der vierte Grund, weshalb der Datenschutz einen neuen Stel lenwert bekommt, hängt schlicht und ergreifend auch mit Ih nen zusammen, nämlich mit der Art und Weise, wie das Par lament mit dieser Frage umgeht. Wir, die Datenschützer, mer ken das insbesondere daran, wie unsere Möglichkeiten ge stützt werden, wie wir insbesondere durch wirklich bemer kenswerte Stellenzuwächse im Bereich des Datenschutzes seit 2017 deutlich gestärkt wurden. Das gibt uns die Möglichkeit, das zu tun, was wir gern tun, nämlich zu beraten, aufzuklären, Beschwerden nachzugehen und, wo es notwendig ist, auch von unseren Sanktionsmöglichkeiten Gebrauch zu machen.

Dieser in erster Linie kooperative Ansatz, den wir in BadenWürttemberg verfolgen, stützt sich gerade auch im öffentli chen Bereich auf die gute Zusammenarbeit, die wir mit allen Ministerien und sehr, sehr vielen Behörden im Land haben. Deswegen an dieser Stelle auch wirklich mein herzlicher Dank dafür, dass wir nicht nur 2019, sondern auch in diesem Jahr wieder, insbesondere mit dem Innenministerium, aber natür lich in diesem Jahr auch ganz stark mit dem Sozialministeri um, intensiv an Lösungen gearbeitet haben, einen kooperati ven Ansatz gewählt haben, der uns, glaube ich, nicht nur gut zu Gesicht steht, sondern der auch die Grundlage dafür ist, dass wir unseren Weg fortsetzen können: ein unideologischer Datenschutz, der offen sein möchte, kommunikativ sein möch te, der begründet, der erklärt und der sehr zielgerichtet vor geht.

Ein Beispiel haben Sie vielleicht gestern sehen können. Sie haben natürlich alle gesehen, wie stark sich Lehrerinnen und Lehrer in der Coronakrise darum bemühen, den Kontakt zu Schülern zu halten, und dass dabei – was gut und richtig ist – versucht wird, Videokonferenzsysteme einzusetzen. Diese Systeme, die in den Schulen eingesetzt werden, sind sehr un

terschiedlich. Wir haben leider, auch aufgrund von Datenpan nenmeldungen, bei den Schulen sehen müssen, dass ein Dienst, nämlich Zoom, für besondere Probleme gesorgt hat. Es kam dazu, dass Videokonferenzen zwischen Lehrern und Schülern gehackt wurden, dass sich also Dritte eingewählt haben. Es kam dazu, dass die Lehrerinnen und Lehrer die Kontrolle über den Desktop, also über die Frage, was in dieser digitalen Si tuation eigentlich gezeigt wird, verloren haben.

Wir sind dem begegnet, indem wir eine Warnung an die Schu len in Baden-Württemberg ausgesprochen haben, mit dem Einsatz des Videokonferenzsystems Zoom besonders vorsich tig zu sein. Diese Warnung wurde nicht nur von den Schulen gehört, sondern auch von Zoom. Es dauerte keine 24 Stunden, bis Zoom zu uns Kontakt aufgenommen hat, in einer aus mei ner Sicht bemerkenswerten Art und Weise auf uns zugegan gen ist und gesagt hat: „Ihr habt Probleme bei uns gesehen. Lasst uns darüber sprechen. Lasst uns versuchen, das Produkt Zoom so weit zu entwickeln, dass ihr eure Bedenken als Auf sichtsbehörde zurückstellen könnt.“

Wir haben sechs Wochen lang mit Zoom sehr intensiv über sehr viele unterschiedliche Fragestellungen beraten. Das ging bis hin zur Datensicherheitskultur bei Zoom. Wir hatten in den vergangenen Jahren massive Sicherheitsprobleme gesehen, und wir hatten gesehen, dass Zoom zu langsam darauf reagier te. Der Dienst Zoom konnte uns in den vergangenen Wochen davon überzeugen, dass er sich in diesem Bereich besser auf stellt und dass er vor allem – das ist für die Schulen wichtig – nutzerfreundlicher wird, dass er also den Lehrerinnen und Lehrern sozusagen weniger Chancen gibt, beim Einsatz die ses durchaus komplexen Videokonferenzsystems Fehler zu machen.

Das hat uns tatsächlich davon überzeugt, dass sich Zoom nicht nur auf den Weg gemacht hat, besser zu werden, sondern auch effektive Verbesserungen an den Tag legt. Das hat uns am gestrigen Tag davon überzeugt, dass wir diese Warnung jetzt nicht mehr aussprechen müssen. Wir haben die Warnung auf gehoben. Wir sagen also den Schulen in Baden-Württemberg: Ihr könnt jetzt unter den Videokonferenzsystemen, die ihr ein setzen wollt, auch Zoom wieder in Betracht ziehen.

Wir sagen damit nicht – das werden Sie von einem Daten schützer auch nicht erwarten –, dass mit Zoom alles in Ord nung ist und ohne Probleme datenschutzkonform nutzbar ist, aber wir sagen, dass die Schulen jetzt wieder selbst darüber entscheiden können, dass sie sich darum bemühen können, wenn sie Kontakt zwischen den Lehrerinnen und Lehrern und Schülern herstellen wollen, und dass sie auf dieses System auch zugreifen können, wenn sie sich darum bemühen, dass das ordentlich geschieht.

Ich glaube, das ist eine durchaus vorbildhafte Vorgehenswei se, die wir jedenfalls weiterverfolgen wollen: nicht nur dort mit Warnungen, Verwarnungen und Anordnungen und viel leicht mit Bußgeldern zu agieren, wo dies angemessen ist, son dern immer auch den zweiten Weg zu einer Produktverbesse rung zu öffnen, zu einer Beratungssituation überzugehen und dann eben auch solche Warnungen oder Verwarnungen wie der aufheben zu können.

Ein zweiter Aspekt, der den kommunikativen Ansatz meiner Behörde beschreibt, ist das, was wir in der nächsten Woche

eröffnen werden, nämlich ein Bildungszentrum. Sie haben uns, das Parlament hat uns mit dem letzten Haushalt durch eine wirklich bemerkenswerte Unterstützung, was die Stellensitu ation angeht, die Möglichkeit gegeben, ein Bildungszentrum für Datenschutz und Informationsfreiheit zu errichten, das ins besondere auf die Bedürfnisse der Kommunen, aber auch der kleinen und mittleren Unternehmen eingehen soll, sodass wir über die Einzelfallberatung hinaus eine breit angelegte Schu lung bewerkstelligen können. Ab nächsten Mittwoch geht es los. Wir haben uns die Eröffnung natürlich ein bisschen an ders vorgestellt, aber unter den derzeitigen Bedingungen ist es durchaus möglich, einen Startschuss zu geben, glaube ich.

Wir wollen mit umfangreichen Angeboten vom Einzelwork shop mit zwischen zehn und 20 Personen bis zur großen Ver anstaltung für Bürgerinnen und Bürger mit 120 Teilnehmern und mehr – wenn wir das dann wieder dürfen – die Möglich keit haben, tatsächlich für Datenschutz und Informationsfrei heit zu werben. Diese Möglichkeit haben Sie uns gegeben. Dafür ganz herzlichen Dank.

Die Fülle von Fragen, die sich im Datenschutz stellen, will ich an dieser Stelle nicht aufwerfen. Wir haben letzte Woche im Ständigen Ausschuss die Gelegenheit genutzt, da auch noch einmal in der Tiefe zu diskutieren. Daher einfach meine Bitte und meine Anregung: Schauen Sie in den Tätigkeitsbe richt hinein. Hoffentlich ziehen Sie genauso wie wir den Schluss daraus, dass Datenschutz auf der einen Seite und die Digita lisierung, in der wir uns im Moment bewegen, auf der ande ren Seite tatsächlich ein Paar sind, ein Pärchen sind, vielleicht sogar Zwillinge sind, die gemeinsam durchaus gelingen kön nen.

Abschließend noch wenige Worte zum Thema Informations freiheit. Die Informationsfreiheit kommt immer ein bisschen kurz in dieser Konstellation, aber sie ist genauso wie der Da tenschutz ein modernes Grundrecht, sie ist genauso wie der Datenschutz eine wirkliche Stärkung von Bürgerrechten. Die Bürger haben über die Informationsfreiheit den Anspruch, In formationen von amtlichen Stellen zu bekommen, sich mün dig zu machen, sich zu informieren und dann am demokrati schen Prozess teilzunehmen. Auch dort wächst ganz offen sichtlich das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der The matik. Gleichzeitig – darauf sind wir auch stolz – kommen immer mehr Behörden zu uns und wollen gern Unterstützung und Beratung in Fragen der Informationsfreiheit. Unsere Schu lungsanstrengungen werden auch da über das Bildungszent rum fortgesetzt werden.

Zum Thema Informationsfreiheit nur noch einen Aspekt: Der nennt sich Transparenz, Transparenz als Zukunftsthema. Man muss deutlich sehen, Baden-Württemberg war mit seinem ei genen Informationsfreiheitsgesetz 2015 im deutschen Ver gleich relativ spät dran und hat inzwischen – wenn wir nach Hamburg, nach Bremen, nach Rheinland-Pfalz, nach Thürin gen schauen – deutlich an Position verloren. Dort überall gibt es schon Transparenzgesetze, jetzt sogar demnächst in Sach sen, was ein riesengroßer Schritt ist. Die süddeutschen Ver waltungen haben sich immer sehr reserviert gezeigt – Bayern vor allem, Sachsen auch –, was das Thema „Transparenz der öffentlichen Verwaltungen“ angeht. Da kommt Schwung hi nein. Gleichzeitig sehen Sie, dass das politische Interesse an der Informationsfreiheit wächst: aktuelle Debatte zum Lob byregister. Die Hintergründe muss ich nicht erläutern. Aber

offensichtlich gibt es auf Bundesebene inzwischen durchaus ein Fenster, wo sich die Möglichkeit eines solchen Transpa renz- und Lobbyregisters öffnet.

Was steht hinter dem Transparenzgedanken, was steht hinter Transparenzgesetzen? Die Grundidee, die ich sehr positiv fin de: Der Bürger muss nicht mehr als Bittsteller zur Verwaltung gehen und per Antrag Informationen herausbekommen, son dern die Verwaltung bietet von sich aus Informationen an, und zwar auf digital nachvollziehbarem Weg, also über Transpa renzportale im Internet. Das ist aus meiner Sicht der richtige Weg. Aus der Holschuld des Bürgers wird eine Bringschuld der Verwaltung gemacht. Genau das, glaube ich, ist die Zu kunft der Informationsfreiheit. In diese Richtung sollten wir marschieren.

Datenschutz und Informationsfreiheit sind also moderne Grund rechte, die meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ich sehr gern weiter in diesem Sinn fortsetzen wollen, im Sinne eines wirklich starken Fokus auf Aufklärung, auf Beratung, auf Unterstützung der verantwortlichen Stellen.

In diesem Kontext noch einmal ein herzlicher Dank an den Landtag, an die Landesregierung, an die Behörden, insbeson dere auch an die Kommunen, die uns auf diesem Weg beglei ten. Wir haben – das ist keine Drohung, sondern das ist ein Versprechen – im Bereich Datenschutz und Informationsfrei heit noch sehr viel vor. Ich freue mich sehr, wenn Sie uns wei terhin wohlwollend begleiten.

Vielen Dank.

(Beifall)

Vielen Dank, Herr Dr. Brink, für diesen anschaulichen Bericht.

Wir kommen jetzt zur Aussprache. – Zuerst hat Herr Abg. Sckerl für die Grünen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Brink, vielen Dank für Ihren mündlichen Vortrag heute. Meine Frak tion stimmt Ihrer Einschätzung über die gewachsene Bedeu tung des Datenschutzes zu; es ist tatsächlich so. Ich denke, dass auch die von Ihnen genannten vier Schwerpunkte die richtigen sind, um das zu illustrieren und voranzutreiben.

Der 35. Tätigkeitsbericht fällt jetzt in die Phase der Bilanzie rung der ersten beiden Jahre der Datenschutz-Grundverord nung. Dazu haben Sie Wesentliches, Richtiges gesagt, da kann ich mich sehr kurzfassen. Ich will natürlich trotzdem betonen, dass einerseits vieles funktioniert. Der Datenschutz ist besser geworden, der Schutz der persönlichen Daten der Bürgerin nen und Bürger hat sich deutlich verbessert.Auch die Ein spruchsmöglichkeiten und deren Durchsetzung gerade gegen über großen Konzernen oder Unternehmen, die vor fünf Jah ren unterblieben wären, weil man keine Chance gesehen hat, haben sich deutlich verbessert.

Es gibt auch im außereuropäischen Bereich viele Beispiele, dass es gelungen ist, die großen Player wie Google, Amazon und andere tatsächlich zu veranlassen, wenn sie in Europa agieren, sich auf diese Rechtsbedingungen einzulassen. Das ist, glaube ich, auch ein Vorteil für Produkte aus Europa, aus

Deutschland, aus Baden-Württemberg, dass sie das Marken zeichen haben: Datenschutz ist drin. Ich glaube, dass das tat sächlich auch ein echter Vorteil ist, der noch keine allzu gro ße Rolle spielt, der sich aber in den nächsten Jahren bei der Entwicklung, die sich abzeichnet, auch im wirtschaftlichen Bereich noch durchsetzen wird.

Natürlich gibt es Probleme. Es wäre verrückt, zu sagen, die Datenschutz-Grundverordnung sei ein einziges Erfolgsmo dell. Sie haben die Probleme genannt. Auch wir sehen es kri tisch, dass die EU-Kommission gestern relativ wenig an Ver änderungsstoff aufgenommen hat. Wir hätten da gern mehr gesehen, möchten Sie aber im Verbund mit den deutschen und europäischen Datenschützern bitten und auffordern, da dran zubleiben. Da gibt es genug Punkte, bei denen nachgearbei tet werden muss.

Wir treffen jede Woche auf Menschen, die mit dieser Verord nung Probleme haben, insbesondere nach wie vor im Vereins wesen. Wir treffen nach wie vor auf viele Vereinsvorsitzende, denen schwer vermittelbar ist, dass sie eigentlich die gleichen Vorgaben zu erfüllen haben wie ein Großkonzern. Da gibt es nach wie vor erhebliche Probleme. Manche Vorgaben sind schwer umzusetzen.

Aber ich glaube, Sie sind da sehr gut unterwegs. Das zeigt die se Umfrage im kommunalen Bereich, die Sie gemacht haben, die nicht selbstverständlich ist. Das war eine Mammutaufga be. Da ist jetzt viel zurückgekommen, die Beteiligung war mit fast 900 von 1 100 Gemeinden erstaunlich groß. Da ist jetzt so viel Fundus drin, dass Sie, glaube ich, die Fortbildungsver anstaltungen Ihres neuen Beratungszentrums in den nächsten Monaten und Jahren gut bestücken können. Dabei wissen wir natürlich, dass die Kommunen nur ein Teil der Klientel sind. Aber die Idee ist großartig.

Wir sind richtig stolz darauf, auch als Landtag, weil wir die Stellen bewilligt haben. Das gibt es in Deutschland kein zwei tes Mal, dass ein Beratungszentrum für den Umgang mit ei ner Datenschutz-Grundverordnung oder überhaupt mit Fra gen des Datenschutzes für Unternehmen, für Kommunen, aber auch für Bürgerinnen und Bürger, für Vereine und Interessen gruppen angeboten wird. Das ist, glaube ich, der richtige Weg eines pragmatischen, konstruktiven Umgangs mit dem Daten schutz.

Sie sind keine restriktive Behörde mehr. Das haben Sie längst hinter sich gelassen. Sie sind eine Behörde, die konstruktiv präventiven Datenschutz betreibt, lieber berät, um Fehler zu vermeiden, und damit auch viel Gutes bewirkt. Das ist auch ein Markenzeichen für Baden-Württemberg geworden. Das finden wir ausgesprochen gut. Jedes Wort des Lobes ist tat sächlich angebracht und an der richtigen Stelle.

Ich möchte aus Zeitgründen darauf verzichten, auf Einzelthe men Ihres Berichts näher einzugehen. Es gäbe sehr, sehr viele. Zustimmung zu dem, was Sie zur Corona-App gesagt haben – das ist ja ganz aktuell. Das mit dem Begleitgesetz sehen wir auch. Vielen Dank, dass Sie sich zum richtigen Zeitpunkt im Bereich Bodycam eingesetzt haben. Da gibt es offensichtlich keinen Missbrauch oder so und auch sonst nichts Schwerwie gendes. Herr Innenminister, es hätte ja sein können, dass sich ein falscher Umgang mit dem Instrument Bodycam verfestigt.

Dies konnte rechtzeitig aufgehalten werden. Das gilt auch für viele andere Bereiche.

Noch kurz zum Informationsfreiheitsgesetz: Hierzu liegt uns jetzt erst der zweite Tätigkeitsbericht vor – beim Datenschutz ist das anders. Wir finden es gut, dass es auch da vorangeht. Auch die Transparenz öffentlichen Handelns hat in BadenWürttemberg einen großen Schritt gemacht. Die Baustellen haben Sie genannt. Da sind wir auf Ihrer Seite. Wir machen mit Ihnen gemeinsam noch in diesem Jahr die Evaluation des bestehenden Gesetzes und haben in der nächsten Wahlperio de ehrgeizig viel vor, Stichwort Transparenzgesetz BadenWürttemberg. Das ist für uns Grüne ein Thema, das wir wol len.

Unterm Strich bilanziert: wie immer liebevoll – das kann man wirklich so sagen – erstellte, engagierte und ausführliche Be richte. Sie zeugen von unermüdlichem und sehr produktivem Einsatz für Datenschutz und Informationsfreiheit durch Ihre Behörde, durch Sie.

(Dem Redner wird das Ende seiner Redezeit ange zeigt.)

Ich höre sofort auf, Frau Präsidentin, aber dieses Lob möch te ich noch loswerden.