Protokoll der Sitzung vom 25.06.2020

(Beifall)

Als nächster Redner ist noch einmal Herr Abg. Klos an der Reihe. – Ich möchte Sie bitten, Kaffeetassen und Wasserflaschen von den Tischen he runterzunehmen, weil nach einem Präsidiumsbeschluss, der sich auf das Verhalten im Plenarsaal bezieht, Speisen und Ge tränke hier ausgeschlossen sind.

(Zuruf: Die ist leer!)

Trotzdem sieht es anders aus – nämlich so, wie es nicht passt.

(Zuruf)

Herr Abg. Klos, bitte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst darf ich mich im Namen meiner Fraktion bei Herrn Dr. Brink und seinen engagierten Mitarbeitern für die geleistete Arbeit bedanken.

(Beifall)

Die AfD-Fraktion begrüßt die Tatsache, dass mit dem Amt des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informati onsfreiheit auch im Außenverhältnis der Bedeutung dieser Be reiche Rechnung getragen wird. Herr Dr. Brink hat zu beiden Berichten, einmal zum Tätigkeitsbericht für den Bereich Da tenschutz für das Jahr 2019 und zum anderen zum Bericht für den Bereich Informationsfreiheit für die Jahre 2018 und 2019, im Ausschuss bereits umfassend vorgetragen.

Die AfD hat bereits im Landtagswahlprogramm 2015 gefor dert, den Datenschutz zu garantieren und damit verbunden die Cyberkriminalität effektiv zu bekämpfen. Bereits damals wa ren wir uns dessen bewusst, dass Datenschutz nicht zum Null tarif zu bekommen sein würde. Wir haben uns daher für hoch qualifiziertes Personal starkgemacht, wofür ausreichend Stel len mit attraktiver Dotierung und notwendiger Sachmittelaus stattung geschaffen werden müssen. Wir haben daher in die ser Legislaturperiode auch die Anforderungen seitens des Lan desbeauftragten für den Datenschutz und die Informations freiheit immer unterstützt.

Die Gründe für die Bedeutung des Datenschutzes liegen auf der Hand. In einer durchgehend vernetzten Welt sind hoch sensible Daten und technische Anlagen permanent in Gefahr. Das gilt für die persönlichen Daten der Bürger gleichermaßen wie für das weltweit begehrte Fachwissen der Betriebe in un serem schönen Land. Im Zivil- und Strafrecht können wir es uns nicht leisten, der Bedrohung durch die Cyberkriminalität so zu begegnen, als wäre sie nur eine nachrangige Kriminali tätsform. Die Bewahrung von Know-how ist essenziell für un sere Wirtschaft und damit für unseren Wohlstand. Eine effizi ente Bekämpfung der auf Daten zielenden Kriminalität ist nachhaltig und zukunftsorientiert und mit dem Datenschutz aufs Engste verbunden.

Verständlicherweise genießt der Bereich des Datenschutzes für die AfD hohe Priorität. Der Schutz persönlicher hochsen sibler Daten wie z. B. Krankenakten ist von grundlegender Bedeutung, denn die persönlichen Daten bestimmen unsere Identität mit.

Nicht minder wichtig ist der Bereich der Informationsfreiheit. Lassen Sie mich noch kurz auf die Vorschläge von Herrn Dr. Brink zu den angedachten Änderungen des LIFG eingehen.

Zur Reduzierung der Bereichsausnahmen:

Die Arbeit des Landesamts für Verfassungsschutz und der Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft und Frei en Berufe ist durch Ablehnungsgründe des LIFG ausrei chend geschützt.

So schreiben Sie. Dieser Ihrer Meinung können wir uns an schließen. In der Tat sieht die AfD Entwicklungspotenziale in dieser Richtung.

Soweit Sie eine normenklare Regelung der Ablehnungsgrün de zum Schutz behördlicher Entscheidungsentwürfe und von Beratungen anregen, so z. B. in Anlehnung an die §§ 3 und 4 IFG Bund, könnten wir uns auch mit einer solchen Rege lung anfreunden.

Zur Abschaffung von Gebühren für Auskünfte durch staatli che Stellen: Wir können Ihre Intention nachvollziehen. Ande rerseits müssen wir aber auch anmerken, dass die Entwick lung bereits in die richtige Richtung gelaufen ist. Wir sind weg von geradezu prohibitiven 10 000-€-Hürden; diese wurden jetzt auf 500 € abgesenkt, was auch noch kombiniert ist mit der Verpflichtung, ab 200 € nochmals nachzufragen, ob der Antragsteller auch bei seinem Antrag bleibt. Sie haben recht, wenn Sie schreiben, dass 500 € kein Pappenstiel sind. Das ist schon eine Summe. Andererseits haben wir doch Bedenken dagegen, eine völlige Abschaffung der Gebühren ins Auge zu fassen. Wir erhoffen uns von einer Minimalgebühr schon ei ne gewisse Schutzfunktion.

Der Klarstellung, dass anonyme Auskünfte grundsätzlich mög lich sind, würden wir zustimmen. Zum einen sind persönliche Daten vor Abfrage entsprechend geschützt. Zum anderen ist auch nicht ersichtlich, warum ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten nicht nachfragen sollte, ohne seinen Mandanten offenbaren zu müssen. Es handelt sich um ein Jedermanns recht; deswegen sollte keine Selektion des Auskunftsanspruchs erfolgen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Herr Kollege Weinmann, Sie sind noch einmal an der Reihe für die FDP/DVP.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst darf ich Ih nen, Herr Dr. Brink, im Namen der FDP/DVP-Fraktion ein ganz herzliches Dankeschön für Ihre gute, solide Arbeit aus sprechen. Ich persönlich darf auch für die prompte Erledigung einer Bitte danken. Ich hatte an Sie die Bitte herangetragen, für die Gastronomie ein Kontaktformular zu erstellen, und es hat, glaube ich, nur wenige Stunden gedauert, dann war das Formular, das u. a. von Gastronomiebetrieben abgerufen wur de, da. Dafür also ganz herzlichen Dank.

Dass dem Datenschutz und der Informationsfreiheit nicht im mer der ihnen gebührende Stellenwert eingeräumt wird, zeigt sich auch daran, dass wir erst jetzt zu später Stunde nach ei nem langen Sitzungstag über die meines Erachtens sehr le senswerten und mit zahlreichen Beispielen versehenen Tätig keitsberichte diskutieren können.

Der Datenschutz-Tätigkeitsbericht zeigt sehr anschaulich, dass der Datenschutz nahezu alle Bereiche unseres täglichen Le bens betrifft, angefangen bei Arbeitnehmerrechten über den Gesundheitsschutz und die Schulen bis hin zu Fragen aus der Wirtschaft zum verhältnismäßigen und effektiven Rechts schutz sowie über die Bedeutung und die mitunter gravieren den Auswirkungen. Schließlich differenziert die geltende Rechts lage nicht zwischen kleinen und mittleren auf der einen Seite und großen Unternehmen auf der anderen Seite, unterschei det nicht zwischen dem örtlichen Kegelverein oder einem grö ßeren Onlineunternehmen. Das lässt nach unserem Dafürhal ten die Landesregierung jedoch unbeeindruckt.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informa tionsfreiheit bestätigt, dass gerade vor diesem Hintergrund kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine durch die Da tenschutz-Grundverordnung über Gebühr belastet sind, dass sich die Menschen in vielen Bereichen alltagstauglichere Lö sungen wünschen würden.

Und wie reagiert die Landesregierung? Sie bleibt überra schend passiv, lehnt sogar den Gebrauch von bestehenden Öff nungsklauseln ab, um eine Zersplitterung der europäischen Datenschutzlandschaft zu vermeiden, wie sie dies in der Stel lungnahme zu unserem Antrag „Evaluierung der bundes- und landesrechtlichen Umsetzung der EU-DSGVO“ offen ein räumt.

Dass andere Länder stärker von diesen Möglichkeiten Ge brauch machen, wie die EU-Kommission feststellt, zeigt, dass die Argumentation nicht verfängt und vielmehr das Verhalten von Grün-Schwarz im Umgang mit dem Datenschutz geprägt ist von Mutlosigkeit und in einer gewissen Hinsicht Indiffe renz.

Ja, es ist richtig, dass die Möglichkeiten zur Entlastung auf Landesebene begrenzt sind. Gleichwohl bestehen einzelne Mechanismen, wie beispielsweise das Ehrenamt stärker ent lastet werden kann. Soweit von anderen Ländern praktizierte Regelungen auf übergeordnete rechtliche Bedenken stoßen, ist es ein gravierendes Versäumnis dieser Landesregierung, sich auf EU-Ebene bei der Evaluation der Datenschutz-Grund verordnung nicht ausreichend engagiert und im Sinne der im Land Betroffenen eingebracht zu haben und, wie dies auch durch den Landesdatenschutzbeauftragten vehement gefor dert wird, sich gerade zugunsten der Vereine und kleineren Unternehmen für entsprechende Veränderungen eingesetzt zu haben. Dass die Änderungen nunmehr gescheitert sind, ist an dieser Stelle sehr bedauerlich.

Auf der anderen Seite zeigt beispielsweise die aktuelle Co vid-19-Pandemie, dass Datenschutz bei dem mitunter nach vollziehbaren Wunsch, losgelöst von der geltenden Rechtsla ge bestmöglich über Infektionsdaten zu verfügen, nicht im mer hinreichend berücksichtigt wurde und wird. So wurden, wie uns bekannt gemacht wurde, beispielsweise von mindes tens vier Gesundheitsämtern Gesundheitsdaten, konkrete Lis

ten von Infizierten bei Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst genutzt, wohlgemerkt ohne rechtliche Grundlage und ohne jegliche Kontrolle, wer über diese Listen verfügen darf und wie diese final gelöscht werden. Allein dieses Beispiel zeigt, dass Datenschutz in unserer digitalen Welt gelebter Freiheits schutz ist.

(Beifall)

Er ist Korrektiv und Begrenzung für die Macht der Exekuti ve, wie das oben genannte Beispiel bei den Gesundheitsdaten oder aber die Praxisanwendung der Bodycams gezeigt haben. Dies erscheint auch gerade vor dem Hintergrund der geplan ten Weiterungen im Polizeigesetz des Landes von Bedeutung. Für unsere Fraktion ist klar: Ein moderner, vernünftiger Da tenschutz ist bester Schutz gegen die Schaffung des gläsernen Bürgers.

In diesem Sinn herzlichen Dank Ihnen, Ihrem Team für die geleistete Arbeit und weiterhin alles Gute.

Vielen Dank.

(Beifall)

Nun darf ich zum Ab schluss das Wort Herrn Innenminister Strobl geben.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kol legen! Schön, dass Sie noch da sind und sich für dieses The ma interessieren.

Zu Beginn möchte auch ich Herrn Dr. Brink und seinen Mit arbeiterinnen und Mitarbeitern ein herzliches Dankeschön sa gen

(Vereinzelt Beifall)

für den 35. Datenschutz-Tätigkeitsbericht und den 2. Infor mationsfreiheits-Tätigkeitsbericht für die Jahre 2018 und 2019. Herzlichen Dank Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mit arbeitern auch von meiner Seite.

(Beifall)

Vor uns liegt mit dem 35. Datenschutz-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informati onsfreiheit zugleich der zweite Tätigkeitsbericht seit der Gel tung der Datenschutz-Grundverordnung. Wir erinnern uns: Das neue europäische Datenschutzrecht hat vor zwei Jahren, am 25. Mai 2018, eine neue Zeitrechnung im Datenschutz ge bracht und hat uns, die Landesregierung, aber vor allem auch die Wirtschaft und die Ehrenamtlichen in den Vereinen vor er hebliche Herausforderungen gestellt. Mittlerweile ist nach zwei Jahren Geltung der Datenschutz-Grundverordnung Zeit für eine erste Bilanz.

Die Europäische Kommission hat nach meinen Informationen gestern den ersten Evaluationsbericht zur Datenschutz-Grund verordnung vorgelegt. Im Vorfeld der Evaluation war es mir wichtig, die Chance zu ergreifen, die Belastungen der Wirt schaft und der Vereine in unserem Land sowie manche unsin nige Erschwerung von Alltagsgeschäften über den Bundesrat in die europäische Ebene einzubringen. Denn dort müssen die

Sorgen und Nöte im Datenschutz ankommen, um Gehör zu finden.

Wir werden auch nicht lockerlassen, wenn es darum geht, un nötige bürokratische Belastungen von Wirtschaft und Ehren amt zu verhindern. Durch unsere Aktivitäten im Bundesrat ist es gelungen, dass durch den Bundesgesetzgeber die maßgeb liche Beschäftigtenzahl, ab der ein betrieblicher Datenschutz beauftragter zu bestellen ist, von zehn auf 20 Personen erhöht worden ist. Das ist richtig und gut so. Die Landesregierung verhält sich nicht passiv, Herr Abg. Weinmann, sondern das haben wir im Interesse unserer Wirtschaft, im Interesse der baden-württembergischen Betriebe durchgesetzt. Es ist inzwi schen vom Bundesgesetzgeber in unserem Sinn auch so be schlossen worden.

Dem Landesbeauftragten für den Datenschutz bin ich sehr dankbar, dass er mit der Wirtschaft und den Vereinen in stän digem Kontakt steht, dass er sie berät und unterstützt. Wie im Tätigkeitsbericht nachzulesen ist, hat er deren Anliegen eben falls auf europäischer Ebene eingebracht.

Verehrter Herr Dr. Brink, Sie haben uns versprochen, dass Sie in starkem Maß auch beratend tätig sein wollen, dass Sie auf klären wollen, dass Sie eine helfende Hand für Vereine, für kleine Betriebe sind. Ich darf Ihnen sagen: Sie haben Wort ge halten. Diese beratende Tätigkeit ist ein Schwerpunkt Ihrer Arbeit. Auch dafür möchte ich mich sehr, sehr herzlich bedan ken. Das ist nämlich für die Wirtschaft und für die Ehrenamt lichen in unserem Land außerordentlich wichtig.

(Beifall)

Wie wir gehört und im Tätigkeitsbericht gelesen haben, soll der Datenschutz mit Vernunft und Augenmaß betrieben wer den. Dem kann ich nur zustimmen. Gerade jetzt, in der Zeit der Coronapandemie, ist es wichtig, die Datenverarbeitung auf sichere Grundlagen zu stellen und Daten so bald wie mög lich auch wieder zu löschen. Wir brauchen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in einen guten Datenschutz. Denn nur wenn sie sich darauf verlassen können, dass ihre Daten, beispielsweise bei der Corona-Warn-App, gut geschützt sind, können wir auf ihre Mitwirkung beim Schutz vor dem Coro navirus hoffen.

Die Tatsache, dass doch erfreulich viele Menschen die CoronaApp heruntergeladen haben – hoffentlich auch alle Mitglieder des Landtags von Baden-Württemberg, wovon ich ausgehe –, zeigt, lieber Herr Dr. Brink, dass das in diesem Punkt gelun gen ist und die Menschen dem Datenschutz in diesem sensib len Bereich offensichtlich Vertrauen entgegenbringen. Das hat auch etwas mit Ihrer Arbeit zu tun.