Protokoll der Sitzung vom 22.07.2020

(Zurufe – Unruhe)

Ich bitte um Ruhe. Herr Abg. Palka hat das Wort.

Die Verschärfung der Straf androhung nach § 107 des Strafgesetzbuchs hilft nach unse rer Überzeugung hier kein bisschen weiter. Denn in diese in nersten Beziehungen zwischen Vertrauenspersonen innerhalb einer rechtlichen Betreuung – die in den meisten Fällen von Angehörigen geleistet wird – dringt kein Staatsanwalt vor.

Und woher wissen wir, dass der Betreute überhaupt entschei den kann, ob er sich zur Wahl einer anderen Person bedienen will oder kann? Schon allein – –

(Zurufe)

Sie wissen es aber genauso wenig.

(Zurufe, u. a.: Der hat aber auch gar nichts verstan den! – Gegenrufe)

Diese Frage erfordert intellektuelle Fähigkeiten, deren Vor handensein bei dauerhaft Betreuten fragwürdig ist. Entschei den wird es in der Praxis letztlich doch der Helfer. Machen wir uns da nichts vor: Wer überwacht hier dessen Zuverläs sigkeit, und wer bestimmt, ab wann eine Hilfeleistung unzu lässig ist?

Gerade deshalb werden auch hier Beeinflussungen an der Ta gesordnung sein. Da können noch so viele Sicherungen in den Gesetzestext eingebaut werden. Häufig würde mit der Neure gelung der eherne Grundsatz „Ein Mann, ein Wort“ außer Kraft gesetzt.

Die AfD ist sich bewusst, dass aufgrund des Richterspruchs Handlungszwang besteht und dass ein Gleichklang zwischen Bundeswahlrecht und Landeswahlrecht notwendig ist. Das Recht, auf die Gefahren hinzuweisen, nehmen wir uns den noch heraus.

(Beifall)

Und zu Frau Wölfle – –

Nein, Herr Abg. Palka. Ih re Redezeit ist schon gut überschritten. Machen Sie jetzt bit te Schluss.

Okay. Darf ich bitte noch ei nen Satz sagen?

(Zurufe, u. a.: Nein! – Unruhe)

Doch. – Zu Frau Wölfle möchte ich eines sagen: Es gibt hier im Parlament fünf Fraktionen und nicht nur vier.

(Zuruf der Abg. Sabine Wölfle SPD)

Wenn man etwas machen will, muss man sich also mit fünf Fraktionen unterhalten.

Danke schön.

(Beifall – Zurufe, u. a. Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Mit Ihnen nach dieser Rede ganz si cher nicht!)

Jetzt ist zum Schluss noch einmal richtig Leben hier hereingekommen. Jetzt bitte ich aber noch einmal um Ruhe.

Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Wir sind mit der Aussprache fertig.

Wir können die beiden Gesetzentwürfe Drucksachen 16/8191 und 16/8506 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für In neres, Digitalisierung und Migration überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Wir haben Punkt 8 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes BadenWürttemberg und weiterer Vorschriften – Drucksache 16/8481

Mir ist zugetragen worden, dass über diesen Punkt keine Aus sprache stattfinden soll. – Das ist der Fall.

Dann schlage ich vor, dass wir den Gesetzentwurf Drucksa che 16/8481 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für In neres, Digitalisierung und Migration überweisen. – Damit sind Sie einverstanden. Es ist so beschlossen.

Damit ist auch Tagesordnungspunkt 9 erledigt.

Ich hoffe, Sie alle haben sich in die Anwesenheitslisten ein getragen.

Wir treffen uns morgen um 9:30 Uhr wieder.

Ich schließe die heutige Sitzung. Auf Wiedersehen!

Schluss: 20:20 Uhr