nierenden Markt im Gleichgewicht durch den großen Störer Staat wieder ein Stück Marktwirtschaft zerstört. Das Ergeb nis ist, dass der Markt nicht einmal mehr für die bisherigen Biobauern reichen wird, geschweige denn für die neu Hinzu kommenden.
Ähnliches gilt für die Pestizidreduktion. Nach dem neuen § 17 b des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes soll die Menge der eingesetzten Pflanzenschutzmittel in nur zehn Jah ren um 40 bis 50 % zurückgefahren werden. Dies ist eine gro be Missachtung der Sparsamkeit und des verantwortungsbe wussten Handelns der Landwirte in unserem Land. Wir soll ten alles tun, was unserer heimischen Landwirtschaft nützt und sie schützt. Denn die gute fachliche Praxis und die Trans parenz für die Verbraucher bei der einheimischen Produktion sind auf viel höherem Niveau als bei den Importprodukten.
Nach dem neuen § 34 des Naturschutzgesetzes werden Bau ern aus Naturschutz- und Biosphärengebieten verbannt, wird Landwirtschaft dort zu Dienstleistung, zu Landschaftspflege degradiert.
Das ist ideologische Verbohrtheit und eine Verdrehung von geschichtlichen Fakten. Die Natur muss nicht vor den Bauern geschützt werden, die Natur wird gerade von den Bauern ge schützt. Erst die landwirtschaftliche Produktion in möglichst kleinen Einheiten bringt die biologische Vielfalt.
Auch die Kritik des Badischen Landwirtschaftlichen Haupt verbands lässt an Ihrem Gesetzentwurf Verbesserungsbedarf erkennen. Deshalb haben wir Änderungsanträge eingebracht, die vorsehen, dass die Reduktion und die Festlegung des Ein satzes von Pflanzenschutzmitteln nicht in Zahlen festgeschrie ben werden, sondern auf der freiwilligen Mitarbeit der Land wirte basieren.
Ihr Gesetzentwurf ist mit untragbaren Mehrkosten und gerin geren Erträgen für die Landwirte in unserem Land verbunden. Das können Sie mit Anreizen nicht ausgleichen.
Diese Festlegungen der Landesregierung werden zu weiteren Betriebsaufgaben in unserer Landwirtschaft führen. Am An fang meiner Rede...
... – nein – habe ich die Ziele, die Sie hineingeschrieben haben, die Bedingungen, die für unsere Landwirte stimmen müssen, zitiert. Dem wird Ihr Gesetzent wurf nicht gerecht.
Jetzt muss ich einmal eines ganz klar und deutlich sagen: Egal, wie Sie heißen und welche Farbe Sie vertreten: Sie tragen die Verantwortung für das Höfesterben in der Vergangenheit, und Sie tragen die Verantwortung für das Höfesterben in der Zu kunft. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab, weil er bürokra tische Regelungen vorsieht und sich finanziell gegen die Land
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Damen und Herren! Nach der ersten Lesung am 25. Juni und der Beratung in den Ausschüssen diskutieren wir heute nun in der zweiten Lesung den Gesetzentwurf, der die Anliegen des Volksantrags in Gesetzesform gießen soll. Dieser Gesetzentwurf weist allerdings noch Änderungsbedarf auf.
Wir vermissen z. B. die Balance zwischen den berechtigten Interessen des Artenschutzes und der Ertragssicherheit. Wir möchten landwirtschaftlichen Betrieben eine realistische, wirt schaftliche Anwendung ermöglichen.
Wir benötigen die Förderung von technischen Innovationen und den Einsatz neuer Methoden – je früher, desto besser.
Denn für die Landwirtschaft sind zwei zentrale Punkte beson ders hervorzuheben: zum einen die geplante Ausweitung des Ökolandbaus – § 17 a des Landwirtschafts- und Landeskul turgesetzes –, zum anderen die Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln – § 17 b. Aus diesem Grund liegt Ih nen heute ein Änderungsantrag meiner Fraktion vor. Denn der Gesetzentwurf der Landesregierung nimmt nach wie vor ein seitige Schuldzuweisungen in Richtung Landwirtschaft vor. Es kann keineswegs von einer Aussöhnung zwischen Land wirtschaft und Naturschutz gesprochen werden, wie von der Landesregierung behauptet wird. Denn die Ursachen für das Artensterben sind wesentlich vielfältiger und komplexer, und deshalb ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sie an zugehen.
Der Volksantrag hat überzeugend dargelegt, wie ein gerech ter Interessenausgleich aller Akteure gelingen kann. Dieses Gesetz betrifft über 33 000 landwirtschaftliche Unternehmen. Die meisten davon sind Familienunternehmen, die bisher sehr erfolgreich gewirtschaftet haben. Für manche stellt sich die Frage, ob die Tradition der Hofübergabe an die nächste Ge neration fortgeführt werden kann. Somit steht aber nicht nur die Hofübergabe auf dem Spiel. Vielmehr werden sich über kurz oder lang auch die bäuerlichen Strukturen im ländlichen Raum verändern.
Leider orientiert sich die Landesregierung zu wenig daran und hält an kontraproduktiven Ideen fest. In der Beschlussvorla ge von Grünen und CDU steht aber, dass sich diese Anliegen erledigt haben. Wenn man die Auswirkungen des Gesetzes auf die Landwirte in den Blick nimmt, erkennt man jedoch: Dies ist keineswegs der Fall.
Die Landesregierung hat sich mit dem neuen § 17 a des Land wirtschafts- und Landeskulturgesetzes vorgenommen, den Ökolandbau zu stärken, was man zunächst als tragbar anse
hen könnte. In diesem Paragrafen geben Sie als Zielvorgabe vor, dass bis zum Jahr 2030 30 bis 40 % der landwirtschaft lich genutzten Flächen im Land nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus bewirtschaftet werden sollen.
In den Stellungnahmen der Bauernverbände wird die Förde rung des Absatzes und der Vermarktung von Bioprodukten als essenziell für die Zielerreichung betont. In der Anhörung zum Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in BadenWürttemberg“ am 17. Juni stellten die Experten klar, dass es vor allem der Fairness in der gesamten Wertschöpfungskette und der Selbstregulierung durch Marktpartner bedarf.
Ebenso wurde darauf hingewiesen, dass erst ein höher sub ventionierter Ökolandbau wirtschaftlich ist. Denn im Öko landbau haben wir einen bis zu 40-prozentigen Minderertrag. Der Marktdruck bei einer politisch forcierten Steigerung des Anteils des ökologischen Landbaus wird absehbar zu einem Preisverfall führen – siehe Beispiel Österreich. Es ist aber si cherzustellen, dass marktwirtschaftliche Mechanismen nicht außer Kraft gesetzt werden. Deshalb sollte im Gesetzeswort laut auf eine konkretisierte Staatszielbestimmung verzichtet werden. Das ist der erste wesentliche Aspekt, dem unser Än derungsantrag zu § 17 a geschuldet ist.
In § 17 b befindet sich der nächste Stolperstein für unsere Landwirte. Die geplante Staatszielbestimmung, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um 40 bis 50 % zu redu zieren, muss aus unserer Sicht umformuliert werden. In der Anhörung zum Volksantrag wurde deutlich, dass man weder eine konkrete Zeitachse noch ein genaues Potenzial für die Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln festle gen kann. Es ist eben nicht konkret absehbar, welche Dyna mik eine Reduktionsstrategie mittelfristig haben kann. Daher muss die konkret bezifferte Zielbestimmung aus unserer Sicht der Formulierung weichen, die wir ebenfalls in unserem Än derungsantrag vorschlagen.
Wir alle wissen aber auch, dass die Begründung eines Gesetz entwurfs nicht in den Gesetzestext übergeht und die vermeint liche Klarheit in dieser Frage mit dem heutigen Beschluss des Gesetzes verloren gehen würde. Wir wollen eine Klarstellung im Gesetz, um auszuschließen, dass Fehlinterpretationen zu Rechtsunsicherheit führen.
Wir brauchen eine Strategie zur Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, die man gemeinsam mit den Landwirten entwickeln kann.
Wir können dieses Gesetz nur dann mittragen, wenn diese Stolpersteine abgeräumt sind. Wir freuen uns auf Ihre Zustim mung zu unserem Änderungsantrag, ohne die wir dem Gesetz nicht zustimmen können.
Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin, verehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist heute ein guter Tag für den Naturschutz, es ist heute aber auch ein guter Tag für die Landwirtschaft in Baden-Württemberg.
Nach monatelangen intensiven Beratungen beschließen wir hier und heute ein Gesetzespaket, das sich wirklich sehen las sen kann und das landes- wie bundesweit sowie – das sage ich dazu; denn ich war in der vergangenen Woche bei einer Ver anstaltung in Brüssel – auch europaweit große Beachtung fin det. Wir schreiben mit dem vorliegenden Gesetzentwurf – auch das mag vielleicht für manche ein wenig pathetisch klin gen; ich sage es trotzdem – heute ein Stück weit Landesge schichte.
Zunächst zu Ihnen, Herr Dr. Rülke. In Ihrer Rede vorhin ha ben Sie ja mit der Ihnen eigenen Art davon gesprochen, wir hätten eine Initiative abgewürgt.
Wir hätten also das Volksbegehren abgewürgt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Sie in diesem Haus in der Ihnen eigenen Art der Erste gewesen wären, der, wenn das Volksbegehren weitergelaufen wäre, hier kritisiert hätte, dass diese Landes regierung es zugelassen habe, dass die Gräben zwischen Stadt und Land, zwischen Naturschutz und Landwirtschaft, zwi schen Konventionellen und Ökos in den nächsten Monaten aufgerissen worden wären. Sie wären der Erste hier gewesen! Da gehe ich jede Wette ein.
Und seien wir einmal ganz ehrlich: Das, was Sie machen, ist doch: Sie weinen hier Krokodilstränen. Warum? Weil Ihnen ein Wahlkampfthema abhandengekommen ist. Sie hatten sich doch schon dafür aufgestellt: „Wir sind die Vertreter von euch Bäuerinnen und Bauern; wir bewahren euch vor dem, was da mit dem Volksbegehren droht.“ Im Grunde genommen haben wir Ihnen diese Möglichkeit genommen. Auch dem rechten Rand haben wir diese Möglichkeit genommen – um das ein mal klar und deutlich zu sagen.
Herr Fischer, ich wundere mich schon ein bisschen, wie man solch eine Rede halten kann, wenn beispielsweise der Lan desbauernverband in seiner Vorstandssitzung diesem Gesetz entwurf einstimmig zugestimmt hat. Wie kann man dann hier solch eine Rede halten und behaupten, dass wir mit diesem Gesetz den Bauern an den Kragen wollten? Das ist schon mu tig. Das ist echt mutig.
Verstehen Sie: Dieser Gesetzentwurf wird von großen Teilen – nicht von allen – der Anbauverbände mitgetragen.