Das haben wir immer gesagt. Das habe ich schon bei der Be ratung der ersten Polizeigesetznovelle gesagt.
Ich will nur daran erinnern, dass wir bereits im Jahr 2017 das Polizeigesetz erfolgreich novelliert haben – im Übrigen auch gegen lautes Kriegsgeheul der Opposition. Aber Gott sei Dank haben wir diese Polizeigesetznovelle gemacht und der Poli zei so wichtige Befugnisse wie beispielsweise die präventive Telekommunikationsüberwachung, die Quellen-TKÜ, oder auch die intelligente Videoüberwachung ermöglicht.
Mit dem Projekt „Intelligente Videoüberwachung in Mann heim“ sind wir führend in Deutschland und Europa. Künstli che Intelligenz, Digitalisierung und innere Sicherheit zusam menzubringen und damit Polizistinnen und Polizisten am En de des Tages von ihrer Alltagsarbeit zu entlasten war richtig. Wir haben schon damals ein sehr, sehr gutes Polizeigesetz ge macht. Ich danke dem Landtag, dass wir das damals gemacht haben.
Nein. Es haben ja bereits alle geredet, und ich würde das gern im Zusammenhang darstellen, Frau Präsiden tin.
(Abg. Sascha Binder SPD: Quellen-TKÜ wäre mir noch wichtig gewesen! – Abg. Rainer Hinderer SPD: Quellen-TKÜ! – Unruhe)
Daneben haben wir auch die Bodycam flächendeckend im Land in allen 146 Polizeirevieren eingeführt. Wir haben nicht nur davon geredet, die Polizei besser auszustatten, sondern wir haben sie tatsächlich besser ausgestattet.
Es ist sicher kein Geheimnis, dass ich mir noch weitere Än derungen des Polizeigesetzes hätte vorstellen können. Aber mit dem jetzt vorliegenden Kompromiss regeln wir den er weiterten Einsatz der Bodycam in Wohnungen und Geschäfts räumen sowie die Personenkontrollen bei Großveranstaltun gen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine wirkliche Errungenschaft und Erleichterung für die Polizistinnen und Polizisten. Diese Vorschläge kommen aus der polizeilichen Praxis und sind für die polizeiliche Praxis. Das ist mir sehr wichtig.
Beide Befugnisse entstammen konkreten Bedürfnissen von Polizistinnen und Polizisten. Sie haben dem Innenministeri um beide Maßnahmen als dringend erforderlich für die tägli che polizeiliche Arbeit gemeldet. Noch einmal: aus der Pra xis für die Praxis. Unsere Polizei braucht eine wirksame recht liche Handhabe, und die bekommt sie jetzt – nicht nur in Sonntagsreden, sondern tatsächlich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, entgegen manchen Behauptungen der Opposition handelt es sich um einen au ßerordentlich gelungenen Gesetzentwurf. Es ist doch absurd, zu behaupten, wir würden sehenden Auges einen verfassungs widrigen Gesetzentwurf vorlegen. Dass dem eben nicht so ist, haben u. a. zwei Generalstaatsanwälte – ein amtierender und ein ehemaliger –,
(Abg. Reinhold Gall SPD: Die haben sich dazu nicht geäußert! – Gegenruf des Abg. Thomas Blenke CDU: Doch!)
der Vorsitzende des Hauptpersonalrats der Polizei sowie eine in Opferschutz und Prävention sehr erfahrene Kriminalhaupt kommissarin
(Abg. Thomas Blenke CDU: Eindeutig! – Gegenruf des Abg. Sascha Binder SPD: Hast du es mal gele sen? Dafür hättest du früher nicht einmal vier Punk te bekommen!)
Auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die In formationsfreiheit hält den Einsatz der Bodycam aufgrund des Richtervorbehalts bei der Verwertung für vertretbar, ebenso die Befugnis zur Personenkontrolle. Es ist also mitnichten so, dass alle Rechtsexperten oder „die Juristen“ das Gesetz für verfassungswidrig halten.
Auch die Opposition dürfte schon einmal davon gehört haben, dass Generalstaatsanwälte zu den besten Juristen gehören, die das Land zu bieten hat. Auch der LfDI, der Landesbeauftrag te für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, ist im Üb rigen Jurist.
Insofern möchte ich schon noch einmal in aller Deutlichkeit klarstellen, dass sowohl Juristen als auch alle praxisnahen Ex perten sich in der Anhörung positiv geäußert haben – ich zi tiere –: „schlicht gelungen“,
„maßvolle Erweiterung“, „stimmig und in sich widerspruchs frei“. Insofern würde ich einfach anraten, meine sehr verehr ten Damen und Herren in der Opposition: Legen Sie die klas sischen oppositionellen Beißreflexe ab, und helfen Sie mit, die Arbeit der Polizei wirklich zu verbessern.
Sie haben sich offensichtlich anders entschieden. Sie wollen unsere Polizistinnen und Polizisten alleinlassen.
Als Innenminister, für die Landesregierung und für die Koa lition möchte ich Ihnen sagen: Wir handeln getreu dem Mot to „Aus der polizeilichen Praxis für die polizeiliche Praxis“.
Wenn mir Beamtinnen und Beamte aus ihrer Erfahrung her aus nachvollziehbar berichten, dass sie weitere Befugnisse dringend brauchen, dann höre ich hin, dann lasse ich das prü fen, und dann handeln wir auch.
Beispiel Bodycam: Nachdem bereits im vergangenen Jahr al le 146 Polizeireviere flächendeckend mit der Bodycam aus gestattet wurden – so viel zum Thema „Ausrüstung unserer Polizistinnen und Polizisten“ –, haben wir den Einsatz evalu iert. Die Ergebnisse der Evaluation liegen Ihnen allen vor. Ich habe immer gesagt, dass wir volle Transparenz schaffen. Das war auch dem Koalitionspartner außerordentlich wichtig. Wir haben selbstverständlich Wort gehalten.
Wir haben festgestellt, dass in der überwältigenden Mehrzahl der Fälle die Bodycam zur Beruhigung der Situation beiträgt, und zwar bereits durch die Androhung des Bodycameinsat zes.
Also, nicht einmal die Pre-Recording-Funktion musste akti viert werden, sondern schon vor diesem Moment wirkte die Bodycam in vielen Fällen gewaltminimierend und deeskalie rend. Die Bodycam erfüllt also ihren Zweck, den Schutz von Polizistinnen und Polizisten und freilich auch den Schutz der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land vor Gewalt.
Sowohl das sogenannte Pre-Recording als auch die Befugnis zur dauerhaften Aufzeichnung dienen in allererster Linie der Gefahrenabwehr. Es geht hier um die präventive Wirkung der Bodycam. Dafür hat das Land selbstverständlich die Gesetz gebungskompetenz.
Es wurde uns allerdings auch berichtet, und zwar in sehr vie len Gesprächen, auch in Gesprächen, die ich dutzendfach mit Streifenpolizistinnen und -polizisten geführt habe, die Tag für Tag für uns im Einsatz sind: „Die Bodycam ist sehr gut, auch von der Technik her, von der Bedienerfreundlichkeit her, aber dass wir sie nicht in geschlossenen Räumen nutzen dürfen, verstehen wir nicht.“
Denn auch in geschlossenen Räumen und nicht nur unter frei em Himmel gibt es Kriminalität, Gewalt und Verbrechen.
Wir haben auch festgestellt – die Zahlen wurden vom Kolle gen Blenke bereits genannt –: 27 % der Fälle von Gewalt ge gen Polizistinnen und Polizisten – ein Drittel der verletzten Polizistinnen und Polizisten – geschehen in geschlossenen Räumen. Wie wollen wir erklären, dass dort die Bodycam nicht eingesetzt werden darf und dass sie gerade dort ausge schaltet werden muss, wo sie zum Schutz unserer Polizistin nen und Polizisten dringend erforderlich wäre?
Ich finde, es ist in der Anhörung des Innenausschusses von der Kriminalhauptkommissarin eindrücklich dargelegt wor den, dass die Bodycam beim Thema „Häusliche Gewalt“ Ge walt minimiert. Ich verstehe nicht, meine sehr verehrten Da men und Herren von der Opposition, dass Sie das nicht hören wollen. Aus der Praxis für die Praxis – das scheint Ihnen egal zu sein. Für die AfD, die FDP/DVP, die SPD ist offensichtlich die Versuchung vor der Landtagswahl zu groß. Es geht Ihnen ja in Wahrheit nicht um die Sache, nicht um den Schutz von Leib und Leben,
Natürlich haben wir die Kritikpunkte vernommen, und wir ha ben sie auch gemeinsam in der Koalition erneut intensiv ge
prüft. Ich sage „erneut“, denn der absolute Großteil der vor gebrachten Punkte wurde bereits im vorangegangenen schrift lichen Anhörungsverfahren eingebracht und vom Innenminis terium und in der Koalition sorgfältigst beraten und geprüft.