Etwas anderes ist der konkrete Einzelfall. In dem Moment, in dem durch das Schwenken der Fahnen eine Gefahr heraufbe schworen wird, also beispielsweise ebenfalls demonstrieren de Linksextremisten sich in der Art und Weise provoziert füh len könnten, dass es durch das Schwenken der Fahnen zu tät lichen Auseinandersetzungen kommt, kann die Polizei die Fahnen und Flaggen bereits heute beschlagnahmen. Wir ha ben die Landespolizei in Baden-Württemberg durch ein ent sprechendes Rundschreiben bereits im Oktober 2018 darauf sensibilisiert, dass in einer solchen Lage eine solche Beschlag nahmemöglichkeit besteht, aber eben nur in dieser konkreten Lage.
Insofern ist das kein Widerspruch. Wenn also beispielsweise jemand auf seinem Grundstück eine solche Fahne hisst und nicht zu gewärtigen ist, dass dadurch eine Gefahrensituation entsteht, sondern die Fahne halt im Wind flattert, gibt es nach der derzeitigen Rechtslage keine Möglichkeit, diese Flagge zu beschlagnahmen. Wenn das ein entsprechendes Demonst rationsgeschehen ist, bei dem durch das Schwenken der Reichskriegsflaggen die Möglichkeit einer tätlichen Ausein andersetzung oder einer sonstigen Gefahr droht, dann ja. Und noch einmal: Eine entsprechende Sensibilisierung der badenwürttembergischen Landespolizei hat das LKA vor genau zwei Jahren, im Oktober 2018, vorgenommen.
Das kann ich Ihnen aus dem Kopf nicht sagen. Wir müssen versuchen, das zu recherchieren. Ich gebe mir alle Mühe.
Ich weiß viel über die Polizeiliche Kriminalstatistik. Aber ich kann Ihnen nicht hundertprozentig versprechen, dass wir das überhaupt mit vertretbarem Aufwand ermitteln können. Sie kennen die PKS und wissen, was dort ausgewiesen ist. Über alles, was wir mit vertretbarem Aufwand feststellen kön nen, bekommen Sie selbstverständlich eine Auskunft, Herr Abgeordneter; das ist ganz klar.
Danke schön, Frau Präsidentin. – Herr Innenminister, ich habe die weitere Frage: Wie gehen Sie da mit um, dass beispielsweise der Staat Jemen die gleiche Flag ge wie die Reichsfahne hat, nur auf den Kopf gedreht, ohne dass man dort auswärtige Konflikte provozieren kann oder Ähnliches?
Herr Abg. Stein, wenn das auf dem Kopf steht, ist das nicht die gleiche oder dieselbe Flagge, sondern eine andere.
Vielen Dank für den Hinweis. Ich bekenne offen und freimütig, dass mir die Fahne von Jemen nicht geläufig war. So lernt man doch immer dazu.
Herr Innenminis ter, können Sie denn Angaben dazu machen, bei wie vielen Demonstrationen in Baden-Württemberg in den letzten Jah ren die jemenitische Flagge gezeigt worden ist?
Danke schön. – Während das Redepult desinfiziert wird, wei se ich gern noch einmal darauf hin, dass Sie die Antworten auf die Fragen möglichst kurz halten sollten – maximal fünf Minuten laut Geschäftsordnung –, damit wir möglichst viele Fragen abhandeln können.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Soforthilfe des Landes und die Überbrü ckungshilfen des Bundes in Verbindung mit den landesseiti gen Ergänzungen wirken. Sie wirken – das können wir jeden Tag draußen erleben – auch bei Menschen wie Soloselbststän digen, die dringend auf Hilfe angewiesen sind. Aktueller kann das Thema eigentlich gar nicht sein. Gerade kommen Presse meldungen aus dem Bund, auf die wir auch gleich eingehen können. Zu diesem Thema haben wir ein paar Fragen. Wir bit ten die Wirtschaftsministerin, die Landesregierung, uns diese zu beantworten.
Ich frage: Wie viele Soloselbstständige haben den die Über brückungshilfe des Bundes ergänzenden fiktiven Unterneh merlohn des Landes beantragt, und beabsichtigt der Bund, den fiktiven Unternehmerlohn künftig in seiner Überbrückungs hilfe mit aufzunehmen?
Die zweite Frage lautet: Können Investitionskosten in Luft reinigungstechnik über die aktuelle Überbrückungshilfe ge fördert werden? Frau Ministerin, bitte gehen Sie hier beson ders auf die aktuellen Entwicklungen ein.
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Infektions zahlen steigen. Die Coronapandemie hat in den letzten Wo chen und Monaten die Unternehmen im Land in eine schwie rige Situation gebracht. Bei einigen Branchen ist die wirt schaftliche Betroffenheit besonders dramatisch.
Ich möchte noch einmal kurz zurückblicken. Wir konnten in Baden-Württemberg der Wirtschaft über die Soforthilfe schnell und vor allem unbürokratisch erste Liquiditätsunter stützungen zur Verfügung stellen. 245 000 Unternehmen und Soloselbstständige haben wir mit einem Gesamtvolumen von rund 2,2 Milliarden € unterstützt.
Im Juli ging das Nachfolgeprogramm der Überbrückungshil fe an den Start. Anträge konnten bis Ende letzter Woche ge stellt werden. Das Ziel dieses Programms war es, kleine und mittlere Unternehmen, die weiterhin von der Coronakrise be troffen sind, mit einer Liquiditätshilfe zu unterstützen. Hier
gab es eine klare Eingrenzung im Hinblick auf die Soforthil fe, die dann in die erste Phase der Überbrückungshilfe über gegangen ist. Bei der Soforthilfe war das Eintrittskriterium le diglich ein Liquiditätsengpass. Bei der Überbrückungshilfe brauchte es als Eintrittsvoraussetzung bestimmte Umsatzrück gänge. Man hat die Kostenerstattung für Fixkosten wie bei spielsweise Mieten, Pachten oder auch Zinsaufwendungen für laufende Kredite angerechnet.
Dadurch konnte – das hat sich jetzt auch gezeigt, im zweiten Halbjahr hat sich die Wirtschaft wieder positiv entwickelt – zur Existenzsicherung vieler Unternehmen beigetragen wer den. Bis Ende letzter Woche konnten so für mehr als 9 100 Unternehmen im Land über 111 Millionen € Bundesüberbrü ckungshilfen bewilligt werden.
Hinzu kommt die Unterstützung durch unsere Landesförde rungen, durch den fiktiven Unternehmerlohn. Diese Unterstüt zung kommt vielen Soloselbstständigen, Freiberuflern, Künst lern, Kleinunternehmen zugute, die die Fixkostenerstattung nicht oder nur in einem sehr geringen Umfang in Anspruch nehmen konnten. Damit haben wir – wir sehen es auch in den Debatten, die jetzt auf Bundesebene geführt werden – eine existenzbedrohende Förderlücke geschlossen.
Jetzt die Antwort auf die erste Frage: Auf diese Weise konn ten wir mehr als 5 700 Unternehmen mit rund 15 Millionen € unterstützen. Ich glaube, das kann sich sehen lassen. Das ist ein ganz wichtiger Beitrag, den diese Unternehmen sehr zu schätzen wissen.
Leider hat die Pandemie viele Branchen unserer Wirtschaft weiterhin fest im Griff. Nach wie vor haben viele Unterneh men in den hart betroffenen Branchen zu geringe Einnahmen, um die laufenden Kosten zu finanzieren. Deswegen habe ich mich dafür starkgemacht, dass der Bund die Überbrückungs hilfe verlängert.
Wir hatten schon in der ersten Phase der Überbrückungshilfe zur Diskussion gestellt, die Eintrittsschwellen abzusenken. Ich freue mich, dass sich der Einsatz gelohnt hat und jetzt in der zweiten Phase der Überbrückungshilfe nachgebessert wurde.
Erstens wird, wie ich es in der Diskussion immer gefordert habe, die Begrenzung der Förderung in Anlehnung an die So forthilfe – 9 000 € und 15 000 € für die kleineren Betriebe – in der zweiten Phase der Überbrückungshilfe abgeschafft. Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt, weil gerade die Schau steller, die hohe Fixkosten haben, die ihre Fahrgeräte geleast oder finanziert, aber wenige Mitarbeiter haben, nicht in den Genuss der Förderung kamen. Das Land hat ein eigenes Pro gramm aufgelegt, um das auszugleichen. In der zweiten Pha se der Überbrückungshilfe besteht jetzt die volle Fördermög lichkeit von bis zu 50 000 € je Monat.
Zweitens wird die maximale Fixkostenerstattung – auch das hatte ich zur Diskussion gestellt – von 80 % auf 90 % ange hoben. Wir müssen wissen – Stichworte sind Veranstaltungen, Messen und Tourismus –, dass es für viele im Moment eine sehr schwierige Situation ist.
Drittens wird die Eintrittsschwelle von 60 % auf 50 % Um satzeinbruch in zwei zusammenhängenden Monaten reduziert, bzw. es müssen im Durchschnitt mehrerer Monate mindestens 30 % weniger gewesen sein als im Vorjahr. Das ist für viele Unternehmen in unserem Land, die vorher trotz erheblicher
Einbußen keine Überbrückungshilfe erhalten haben – wir ge hen davon aus, dass auch Handelsunternehmen, also der Ein zelhandel, jetzt einen besseren Zugang finden –, eine ganz wichtige Hilfe.
Im Zuge der Verlängerung der Überbrückungshilfe werden wir auch die Ergänzungsförderung „fiktiver Unternehmer lohn“ bis zum Jahresende verlängern. Das ist ganz im Sinne der Linie, die wir jetzt bei allen Förderprogrammen in diesem Bereich umgesetzt haben, also maximal 1 180 €. Noch in die ser Woche werde ich die notwendige Verwaltungsvereinba rung mit dem Bund unterschreiben, sodass die Hilfe schnell und unbürokratisch bei den Unternehmen ankommt.
Außerdem – das war der zweite Teil der Frage zum Unterneh merlohn bei der Überbrückungshilfe – findet derzeit eine Dis kussion über eine Verlängerung der Überbrückungshilfe über den 31. Dezember 2020 hinaus statt. In diesem Zusammen hang wird auch die Frage zu diskutieren sein, ob weitere An passungen und Verbesserungen notwendig sind. Wir befinden uns derzeit in Abstimmungen.
Der Bundeswirtschaftsminister hat jetzt Vorschläge für eine Nachbesserung gemacht – viele Forderungen hatte ich schon aufgestellt – und neben anderen Punkten auch den fiktiven Unternehmerlohn in die Debatte eingebracht. Ich denke, das ist wichtig. Es ist ein öffentlicher Diskussionsaufschlag, der in die richtige Richtung geht. Wenn der Bund den fiktiven Un ternehmerlohn bei der Verlängerung ins neue Jahr hinein in seine Förderung aufnimmt, dann würde das unseren Etat ent lasten.
Jetzt gab es noch eine weitere Frage zu den Investitionskos ten der Luftreinigungstechnik über die aktuelle Überbrü ckungshilfe: Werden diese Kosten gefördert?
Nach den Vollzugshinweisen des Bundes zur Überbrückungs hilfe – – Wir, das Land, haben hier in der Abstimmung natür lich mitdiskutiert. Am Ende des Tages hat der Bund dieses Förderprogramm aufgesetzt. Wir haben es über den fiktiven Unternehmerlohn ergänzt. Aber die entsprechenden Vollzugs hinweise beinhalten u. a. auch Ausgaben für Elektrizität, Was ser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen. Hygiene maßnahmen sind also auch Fixkosten, die förderfähig sind.
Zur Berücksichtigung der besonderen Coronasituation fallen nach Auskunft des Bundes auch Hygienemaßnahmen ein schließlich investiver Maßnahmen hierunter, die, da ein schränkend ausschließlich Maßnahmen gefördert werden, die coronabedingt getätigt wurden, also nicht vor dem 1. März – das war die erste Phase der Überbrückungshilfe – bzw. dem 1. September – das war die zweite Phase der Überbrückungs hilfe –, begründet sind. Das bezieht sich beispielsweise auch auf Luftfilteranlagen, die aufgrund der Pandemie jetzt nach gerüstet werden.
Vielen Dank. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Themenkomplex. Damit ist das abgearbeitet. Vielen Dank, Frau Ministerin.