Protokoll der Sitzung vom 14.10.2020

Zum Zweiten geht es um das Wahlrecht zwischen Beihilfe und freier Heilfürsorge. Wir führen für die Beamtinnen und Be amten des Justiz- und Abschiebungshaftvollzugsdienstes ein Wahlrecht zwischen der Beihilfe und der freien Heilfürsorge ein. Von dieser Wahlfreiheit profitieren insgesamt knapp 3 500 Beschäftigte.

Drittens geht es um die Neufassung der Einkünftegrenzen von Ehegattinnen und Ehegatten sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern bei der Beihilfe. In Reaktion auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts soll die Einkünftegrenze neu gefasst werden. Rückwirkend zum 1. Januar 2013 wird sie auf 18 000 € im Kalenderjahr erhöht; ab dem 1. Januar 2021 soll sie 20 000 € betragen.

Wichtig ist mir, dass die Neufassung der Berechnungsgrund lage garantiert, dass wirtschaftlich unselbstständige Ehegat tinnen und Ehegatten sowie Lebenspartnerinnen und Le benspartner gleichbehandelt werden – unabhängig davon, ob sie Rentnerinnen oder Rentner sind oder noch aktiv im Be rufsleben stehen.

Eine weitere Änderung ist, dass künftig auch Einkünfte aus dem Ausland, wie beispielsweise aus Vermietung und Ver pachtung, berücksichtigt werden. Auch hier spannen wir den Fürsorgeschirm der Beihilfe über alle, die der staatlichen Für sorge bedürfen, begünstigen aber nicht einzelne, die wegen ausländischer Einkünfte über der Einkommensgrenze liegen.

Der vorliegende Gesetzentwurf wurde am 23. Juli in den Landtag eingebracht und am 2. Oktober im Finanzausschuss beraten. Der Finanzausschuss hat dem Landtag mehrheitlich empfohlen, diesem Gesetzentwurf unter Berücksichtigung ei nes Änderungsantrags der Regierungsfraktionen zuzustim men.

Zum Inhalt des Änderungsantrags gab es schon Ausführun gen. In aller Kürze: Durch den Änderungsantrag soll die Be soldung der Schulleitung des Verbunds einer Grundschule mit Realschule auf das Besoldungsniveau der Schulleitung an Re alschulen angehoben werden. Für die Besoldung der Schul leitung von Verbünden einer Grundschule mit Hauptschule oder einer Grundschule mit Werkrealschule sieht dieser Ge setzentwurf bereits eine solche Einstufung vor.

Der Änderungsantrag sieht außerdem eine Ergänzung der Überleitungsregelung vor, damit auch die Beamtinnen und Beamten erfasst sind, die nach dem 1. September 2020 in ein von der Überleitung betroffenes Amt gekommen sind.

Weiter beinhaltet der Änderungsantrag eine Ausweitung der Vertretungszulage auf die kommissarische Vertretung der Re vierleitung bei der Polizei. Die Leitung eines großen Polizei reviers ist von der Verantwortung und der Schwierigkeit der zu bewältigenden Aufgabe her mit der kommissarischen Ver tretung einer Behördenleitung vergleichbar, für die nach dem Gesetzentwurf eine Vertretungszulage gewährt werden soll. Mit dem Änderungsantrag sollen diese Polizeireviere deshalb in die Neuregelung einbezogen werden.

Durch die vorgesehenen Rechtsänderungen im Bereich der Besoldung entstehen dem Land Kosten in Höhe von rund 22 Millionen € pro Jahr. Diese Kosten sind zum größten Teil bereits im Haushalt 2020/2021 etatisiert oder werden inner halb der jeweiligen Einzelpläne ausgeglichen.

Im Bereich der Beihilfe und der Heilfürsorge entstehen dem Land strukturell und auf Dauer Kosten in Höhe von schät zungsweise rund 27 Millionen € pro Jahr. Davon entfallen rund 25 Millionen € auf die Beihilfe, rund 2 Millionen € auf die Heilfürsorge.

Für die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen haben wir, haben Sie im Haushalt 2020/2021 bereits finanzielle Vorsor ge getroffen.

Der Gesetzentwurf, der heute abschließend beraten wird, ent hält damit ein Gesamtpaket verschiedener Rechtsänderungen in wichtigen Bereichen des Dienstrechts und bringt für unse re Beamtinnen und Beamten viele Verbesserungen. Wir set zen damit ein weiteres Zeichen der Wertschätzung und sorgen dafür, dass das Land als Arbeitgeber weiterhin attraktiv bleibt. An dieser Stelle sei noch einmal betont, dass sich die Beam tenbesoldung in Baden-Württemberg auch im Ländervergleich sehr gut sehen lassen kann.

Ich freue mich über die geäußerte Zustimmung zum Gesetz entwurf und bitte Sie, jetzt tatsächlich zuzustimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen nun keine weiteren Wort meldungen vor.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/8487. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Finanzen, Drucksache 16/8849. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit Änderungen in Ar tikel 1 und Artikel 15 sowie in der Anlage zu Artikel 15 Ab satz 2 zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden

Württemberg

mit den Nummern 1 bis 28 in der Fassung von Abschnitt I der Beschlussempfehlung.

Ich schlage vor, über die Nummern 1 bis 5 gemeinsam abzu stimmen. – Sie sind damit einverstanden. Vielen Dank. Wer den Nummern 1 bis 5 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Den Num mern 1 bis 5 ist damit mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe die Nummer 6 in der Fassung der Beschlussempfeh lung auf. Wer Nummer 6 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Nummer 6 ist damit mehrheitlich zugestimmt.

Ich schlage vor, dass ich die Abstimmung über die Nummern 7 bis 15 zusammenfasse. – Sie sind damit einverstanden. Vie len Dank. Wer den Nummern 7 bis 15 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Den Nummern 7 bis 15 ist damit einstimmig zugestimmt.

Wir kommen zu Nummer 16 in der Fassung der Beschluss empfehlung. Wer Nummer 16 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Num mer 16 ist mehrheitlich zugestimmt.

Nun kommen wir zur Abstimmung über die Nummern 17 bis 28, die wir auch zusammenfassen. Wer den Nummern 17 bis 28 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Ge genstimmen? – Enthaltungen? – Den Nummern 17 bis 28 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung des Landesbeamtengesetzes

mit den Nummern 1 bis 5. Sind Sie damit einverstanden, dass ich Artikel 2 insgesamt zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall. Wer stimmt Artikel 2 zu? Ich bitte um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 2 ist mehrheit lich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Weitere Änderung des Landesbeamtengesetzes

Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzei chen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 3 ist ein stimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 4

Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes

Baden-Württemberg

mit den Nummern 1 bis 14. Ich schlage vor, dass wir den Ar tikel insgesamt zur Abstimmung stellen. – Sie stimmen dem zu. Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Hand zeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 4 ist mehr heitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 5

Änderung des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württem

berg 2019/2020/2021

Wer Artikel 5 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzei chen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 5 ist mehr heitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 6

Änderung des Landesumzugskostengesetzes

Wer Artikel 6 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzei chen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 6 ist mehr heitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 7