Protokoll der Sitzung vom 15.10.2020

Meine Damen und Herren, solche Ärzte, die immer dem Pa tienten die Schuld geben, aber nie sich selbst fragen, ob die Diagnose und die Therapie richtig sind, nennt man Scharlata ne.

(Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Sehr gut!)

Auf der politischen Ebene sind Sie, Herr Ministerpräsident Kretschmann, und die ganze Truppe, die da gestern in Berlin getagt hat, politische Scharlatane.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Sie kommen nicht auf die Idee, Ihre Anordnungen infrage zu stellen, sondern machen immer die Patienten, die Leute ver antwortlich, weil sie zu oft Geburtstag gefeiert oder zu oft nicht gelüftet haben oder was auch immer. Das ist grotesk.

Fangen Sie erst mal bei sich selbst, bei Ihren Anordnungen an, um zu erkennen, dass Sie völlig falsch liegen. Das fängt mit der Diagnose an, und mit der Therapie geht es weiter.

Ich will auf die Diagnose noch mal kurz eingehen. Es ist schon angedeutet worden – und ich habe es schon zweimal in die sem Raum gesagt –: Wenn Sie hier etwas Vernünftiges diag nostizieren wollen, kommen Sie von dem Zahlenpopanz, der Ihnen da vorgegeben wird, endlich weg.

Es geht um vier vernünftige Zahlen, die Sie bei Umfragen er fassen müssen.

(Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Die zwei Minuten sind schon um, oder?)

Erstens: Wie viele Krankschreibungen haben wir bei den Ärz ten wegen Corona? Zweitens: Wie viele stationäre Einweisun gen am Tag haben wir bei den Ärzten? Drittens: Wie viele der stationären Fälle kommen auf die Intensivstation? Und vier tens: Wie viele sind an Corona gestorben? Bitte nicht „an und mit“ Corona, sondern „an“ Corona; das kann man differenzie ren.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Herr Abg. Dr. Gedeon, Ihre Redezeit ist beendet.

Ja, danke schön. – Diese vier Zahlen sollten Sie zur Diagnostik nehmen, und dann sollten Sie die Virologen nach Hause schicken und Um fragen bei den praktischen Ärzten machen. Dann haben Sie wenigstens eine richtige Diagnose. Über die Therapie reden wir dann ein anderes Mal weiter.

Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Es liegen keine Wortmeldun gen in der Aussprache mehr vor, aber Herr Abg. Dr. Schwei ckert hat sich zur Geschäftsordnung gemeldet. Sie können schon nach vorn laufen, aber zunächst ist Tagesordnungs punkt 1 beendet.

Herr Abg. Dr. Schweickert, Sie wissen, es geht nur um die Dringlichkeit. Keine Debattenbeiträge inhaltlicher Art, bitte. Vielen Dank.

Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Die FDP/DVP-Fraktion hat Ih nen den Antrag „Sofortige Abschaffung des Beherbergungs verbots“ vorgelegt. Wir wollten nach § 57 Absatz 3 der Ge schäftsordnung beantragen, diesen Antrag für dringlich zu er klären, weil wir sehen, dass wir sonst in der Politik in ein Ak zeptanzproblem hineinlaufen, wenn Regelungen erlassen wer den, die gleich wieder, wie bei anderen Regelungen auch, kas siert werden.

Ich wollte zur Begründung der Dringlichkeit, Herr Minister präsident, auf die Gerichte verweisen. Jetzt habe ich beim Nach-vorn-Laufen gerade mitbekommen, dass der VGH die se Regelung offenbar schon wieder verworfen hat.

(Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ja! – Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD)

Meine Damen und Herren, damit ist unser Antrag jetzt obso let.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Und Ihre Rede auch! – Heiterkeit)

Meine Rede nicht, denn wir brauchen Akzeptanz für Regu lierungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da sollten wir nicht mit Spaß drübergehen. Wir machen hier Regelungen für die Menschen, und wir muten ihnen einiges zu.

(Beifall bei der FDP/DVP und der AfD sowie Abge ordneten der SPD)

Dann muss man auch den Mut haben, zu sagen, wenn man über das Ziel hinausschießt.

Noch einmal: Wir haben den Antrag um 9:30 Uhr eingebracht. Da gab es die Entscheidung noch nicht. Dann kann man da nicht so drübergehen, liebe Kollegen von der CDU.

Ich habe Verständnis, wenn der Ministerpräsident, aus Berlin kommend, auf Herrn Söder und auf die Kanzlerin Rücksicht nehmen muss. Aber wir sind in Baden-Württemberg das Par lament, wir sind der Gesetzgeber. Dann können wir auch zu so etwas eine klare Position beziehen. Deshalb haben wir das vorgelegt.

Jetzt hat es sich erledigt. Aber seien wir froh, dass es so ist; denn sonst wird es in der Bevölkerung immer weniger Akzep tanz für unsere Regelungen geben.

(Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der SPD und der AfD)

Herr Abg. Dr. Schweickert, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie Ihren Antrag nicht mehr aufrechterhalten?

Wir ziehen den An trag zurück.

(Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU: Er ist ja obsolet! Ist doch klar!)

Damit ist der Antrag zurück gezogen, und damit sind wir mit diesem Punkt auch durch.

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das Gericht hat das gemacht, was die Koalitionsmehrheit nicht gemacht hätte! – Gegenruf des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE)

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD – Gesetz über die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern (Asylbewerberunterbringungs- und -ver sorgungsgesetz – AsylbUVG) – Drucksache 16/8318

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Sänze das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Seit dem Massenansturm 2015/2016 findet an der deutschen Grenze weiterhin keine Zurückweisung der illega len Einwanderung statt. Dies hat zur Folge, dass die Bundes republik als besonders attraktives Migrationsziel einen Groß teil der in Europa Schutz fordernden Ausländer aufnimmt und versorgt. Dabei wäre die Bundesregierung aus verfassungs rechtlichen Gründen verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wegen der dauerhaften Störung des gemein samen europäischen Grenzsicherungs- und Einwanderungs systems wieder aufzunehmen.

Inzwischen sind rund 1,8 Millionen vermeintliche oder tat sächliche Schutzsuchende überwiegend rechtswidrig in Deutsch land eingewandert. In Baden-Württemberg beläuft sich diese Zahl auf rund 210 000 Personen. „Jetzt sind sie nun einmal da“, kommentierte die Kanzlerin damals achselzuckend und ignorant. 73 % dieser Personengruppe wurde teilweise ohne individuelle Prüfung und damit rechtswidrig Schutzstatus ge währt. Für die nicht anerkannten Schutzsuchenden gilt: Sind sie erst einmal im Land, sind sie zumeist aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen kaum zu einer Rückkehr in ihre Hei matländer zu bewegen.

Über die Praxis der Kettenduldung nicht anerkannter ausrei sepflichtiger Personen hinaus gibt es Bestrebungen – Stich wort Spurwechsel –, den irregulären Aufenthalt zumindest teilweise zu legalisieren. Unter den derzeitigen Bedingungen

des Staatsangehörigkeitsrechts werden viele Flüchtlinge die deutsche Staatsangehörigkeit samt Wahlrecht erlangen, auch wenn eine Aufweichung von nationalen Mitgliedschaftsregeln realisierter multikultureller Demokratie aufgrund fehlenden Sozialkapitals und Gemeinsinns durch ernsthafte Funktions störung bedroht ist.

Unter den Voraussetzungen einer unter dem Deckmantel des Asylrechts stattfindenden ungesteuerten Masseneinwanderung besteht bei den politischen Eliten der Bundesrepublik das Be dürfnis, die vermeintlichen sozioökonomischen Vorteile der in Wirklichkeit verhängnisvollen Masseneinwanderungspoli tik herauszustreichen. Die ursprünglich illegalen, jedoch im Nachhinein über Schutzrechte und Niederlassungserlaubnis se legalisierten Einwanderer sollen in einen äußerst ange spannten Arbeitsmarkt integriert werden. Aus archaisch-kol lektivistischen, gewaltaffinen Kulturen entstammende Ein wanderer, die sich größtenteils als Empfänger sozialer Leis tungen am Tropf der vom Staat immer mehr vernachlässigten Steuerzahler wiederfinden,

(Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE)

sollen in kostspieligen Deutsch- und Integrationskursen auf Leben und Arbeit in einer befriedeten, freiheitlichen Leis tungsgesellschaft vorbereitet werden.

„Wir schaffen das“, ließ die Kanzlerin damals groß verlauten. Die Vorstellung, dass die Flüchtlingsmigration nach Deutsch land eine positive volkswirtschaftliche Dividende generiert und die Migranten ein akzeptables sozioökonomisches Leis tungsniveau erreichen, ist jedoch unrealistisch. Im Gegenteil, die ungesteuerte Masseneinwanderung hat eben erhebliche fi nanzielle Belastungen für Deutschland zur Folge. Dies betrifft im Besonderen den gesamten Sektor Staat, also die Haushal te von Bund, Ländern, Gemeinden und Kreisen sowie die So zialversicherungssysteme.

Entwicklungshilfeminister Gerd Müller rechnete 2017 vor: „Für eine Million Flüchtlinge geben Bund, Länder und Ge meinden 30 Milliarden € im Jahr aus.“ Demnach kostet jeder Schutzsuchende in Deutschland nach Müllers Rechnung 2 500 € pro Monat. Die Unterbringung, Betreuung, Versor gung und Integration der 1,8 Millionen in die Bundesrepub lik eingewanderten Schutzsuchenden dürfte also zu jährlichen Kosten von über 50 Milliarden € führen. Die Kosten für die in Baden-Württemberg befindlichen Schutzsuchenden dürf ten sich dementsprechend auf über 6 Milliarden € belaufen. Diese beträchtlichen Beträge stehen für öffentliche Aufgaben, für zukunftswichtige Investitionen, für die Meisterung der wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise und auch für Steuer erstattungen an die Bürger nicht mehr zur Verfügung.

Ein weiterer staatlicher Leistungsabfall und eine Abgabener höhung sind absehbar.

Während die herrschende Politik auf die volkswirtschaftlich wenig sinnvolle Einwanderung im Rahmen des Asylrechts setzt, verharrt die reguläre Einwanderung von qualifizierten Drittstaatsangehörigen auf einem volkswirtschaftlich kaum relevanten Niveau.

Die ungesteuerte, überwiegend illegale Zuwanderung von Un qualifizierten auf dem Umweg der Asylantragstellung steigert

das Fachkräftepotenzial nicht. Auch das Fachkräfteeinwande rungsgesetz wird dabei nicht viel ändern.