Protokoll der Sitzung vom 12.10.2016

Das sagte Uli Sckerl. Er hat auch behauptet:

Es kann keine anlasslose Aufzeichnung bei einer norma len Streifentätigkeit geben.

Der Landesdatenschutzbeauftragte sagt: Diese Bezugnahme auf den allgemeinen polizeilichen Gefahrenbegriff als allei nige Eingriffsvoraussetzung lässt Videoaufnahmen fast gren zenlos zu. – Herr Kollege Sckerl, Sie nehmen den Landesda tenschutzbeauftragten nicht ernst.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Doch! Selbstver ständlich! Natürlich! – Abg. Anton Baron AfD: Si cherheit geht vor!)

Nein, Sie nehmen ihn nicht ernst. – Sie haben einen Ände rungsantrag eingebracht, bei dem der Landesdatenschutzbe auftragte nicht sagt: „Das ist so in Ordnung“, sondern er sagt:

Als Fazit lässt sich aus Sicht des Datenschutzes festhal ten, dass die geänderte Fassung des Gesetzentwurfs die rechtlichen Bedenken im Hinblick auf die Regelung des Pre-Recording nur teilweise beseitigt hat.

Die grundsätzlichen Bedenken bestehen weiterhin. Sie haben sich durch die Ausweitung der Einsatzmöglichkeit ohne jeg lichen Bezug auf den nach dem Zweck des Gesetzes zu schüt zenden Personenkreis eher noch verstärkt. Sie haben die recht lichen Bedenken, auch die Bedenken hinsichtlich der Verfas sungsmäßigkeit durch Ihren Änderungsantrag verstärkt – so der Landesdatenschutzbeauftragte.

Ich finde es bemerkenswert, dass ein von den Grünen einge brachter Gesetzentwurf, der so vom Landesdatenschutzbeauf tragten verrissen wird, nach wie vor die Zustimmung der Grü nen erhält. Mir ist das rätselhaft.

Herr Kollege Lorek, Sie sagen, ich hätte gesagt, wir müssten das Strafmaß nicht erhöhen. Sie haben mich richtig zitiert. Sie hätten aber auch noch die weiteren Sätze zitieren müssen.

(Abg. Dr. Heinrich Fiechtner AfD meldet sich. – Glo cke des Präsidenten)

Es geht darum, dass eine Ausweitung des Strafrahmens an sich überhaupt nicht hilft, bevor der Strafrahmen der Justiz nicht ausgefüllt wird und solange die Justiz nicht zeitnah zu Verur teilungen kommt. Vielmehr muss dort nachgearbeitet werden. Das habe ich gesagt. Wenn wir da weiterkommen, können wir uns auch über das andere unterhalten, weil das eine nicht oh ne das andere geht, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Herr Abg. Binder, gestat ten Sie eine Zwischenfrage des Abg. Dr. Fiechtner?

Nein.

(Lachen bei der AfD)

Kollege Dr. Fiechtner hat sich ja schon auf Facebook geäußert – wahrscheinlich deshalb nicht im Parlament, weil die eigene Fraktion ihn nicht hat reden las sen.

(Lachen bei Abgeordneten der AfD)

Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht es doch dar um, dass wir eine sichere Rechtsgrundlage dafür schaffen, dass die Polizei Bodycams tragen kann. Neben Fragen zum Datenschutz stellt sich auch die Frage, ob der Landtag für die Beschlussfassung zu diesem Vorhaben der Beweissicherung über Pre-Recording überhaupt zuständig ist. Sogar das wird ausgesagt. Das ignorieren Sie und öffnen damit möglichen Verfassungsbeschwerden Tür und Tor. Sie erweisen den Poli zeibeamtinnen und Polizeibeamten einen Bärendienst,

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Völlig absurd!)

indem Sie eine Rechtsgrundlage schaffen, die vor dem Ver fassungsgerichtshof höchstwahrscheinlich nicht standhält.

(Abg. Dr. Heinrich Fiechtner AfD: Vielleicht, viel leicht, vielleicht!)

Dann stehen Sie ohne gesetzliche Grundlage da.

Deshalb: Folgen Sie unserem rechtssicheren Gesetzentwurf. Damit ist den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten am bes ten gedient. Springen Sie über Ihren Schatten, und schaffen Sie ein gutes Gesetz, indem Sie unserem Gesetzentwurf zu stimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Für die Fraktion der FDP/ DVP erteile ich das Wort dem Abgeordnetenkollegen Dr. Goll.

Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Im Prinzip kann ich es kurz machen – obwohl: 60 Sekunden werden mir nicht reichen. 60 Sekunden sind nämlich eine sehr, sehr kurze Zeit.

Eines vorweg: Wir werden allen vorliegenden Gesetzentwür fen zustimmen. Entsprechend werden wir auch dem Entwurf der SPD zustimmen – die SPD hat den Vorschlag zuerst un terbreitet;

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Okay!)

das ist in der letzten Legislaturperiode entstanden; das ist für uns ein bisschen eine Frage der Fairness –, auch wenn dieser Entwurf heute nicht über die Ziellinie kommt. Wir werden auch dem Entwurf von CDU und Grünen mit der Änderung heute zustimmen, weil wir das für sinnvoll halten.

(Beifall bei der FDP/DVP und der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)

Denn der Handlungsbedarf ist völlig klar; er wurde vom Kol legen Lorek und von anderen dargestellt, sodass ich Sie von Wiederholungen verschonen will. Um den Handlungsbedarf bei der Polizei zu erkennen, brauchen wir übrigens – man hö re und staune – auch gar keine Unheilspropheten der AfD. Das merken Sie, wenn Sie diese Debatte hier verfolgen.

Man muss der Polizei an verschiedenen Stellen helfen; das ist wichtig. Eine solche Stelle, die unsere Fraktion frühzeitig auf gegriffen hat – daran darf man heute erinnern –, ist das Per sonal. Unsere Fraktion war es – das wird niemand bestreiten –, die gesagt hat, dass die Polizei zusätzlich 1 000 Stellen braucht. Es ist etwas traurig, dass wir damals angeschaut wur den, als wären wir ein bisschen plemplem.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Nee, nee, nee!)

Es lohnt sich, die Protokolle von damals zu studieren.

Heute Morgen hat man gehört, dass 1 500 Stellen aufgebaut werden sollen. Das kann man nur begrüßen, es wird aber nach meiner Meinung nicht ausreichen.

Eines der weiteren Themen, die es wert sind, aufgegriffen zu werden, ist das Thema Bodycam. Denn wir haben – das ist

traurig – eine Steigerung von Tätlichkeiten und Angriffen ge gen die Polizei zu verzeichnen; dagegen muss man etwas ma chen. Der Einsatz von Bodycams kann ein Mittel sein.

Der Gesetzentwurf der Regierungskoalition sieht mit einer Pi lotierung in drei Präsidiumsbereichen eigentlich ein vorsich tiges Vorgehen vor. Das ist wirklich ein maßvolles Herange hen. Damit lässt sich herausfinden, ob das wirklich etwas nützt. Ich bin nach anfänglicher Skepsis mittlerweile eher der Überzeugung, dass es etwas nützen wird. Aber es wird inter essant sein, zu sehen, was dabei herauskommt.

Es bleibt die Frage des sogenannten Pre-Recordings. Wir ha ben uns in der Fraktion natürlich intensiv mit dem Einwand des Datenschutzbeauftragten auseinandergesetzt; das können Sie sich vorstellen. Es ist letzten Endes eine Abwägung. Der Nutzen des Pre-Recordings liegt auf der Hand.

(Beifall des Abg. Anton Baron AfD – Abg. Anton Ba ron AfD: So ist es!)

Sehr viele Angriffe kommen unmittelbar; dann ist es natürlich von Nutzen, wenigstens noch zu sehen, wie die Situation, der Angriff entstanden ist. Der Nutzen liegt also auf der Hand.

Jetzt kann man fragen: Ist der Eingriff in die Rechte der Be troffenen groß? Es ist ein Eingriff, aber es ist ein sehr kleiner Eingriff. Der Nutzen liegt auf der Hand.

(Beifall bei der FDP/DVP, der CDU und der AfD)

Daher fällt bei uns die Abwägung natürlich so aus, dass wir zustimmen werden. Wir möchten der Polizei helfen und hof fen, dass das Mittel auch helfen wird.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP/DVP, Abgeordneten der CDU und der AfD sowie des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE)

Meine Damen und Her ren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen – –

(Widerspruch – Vereinzelt Heiterkeit)

Entschuldigung, Herr Minister. Herr Minister, ich bin noch vollständig im Glauben gewesen, Sie hätten vorhin in der Fra gestunde alles für den heutigen Tag ausgeschöpft.

Bitte schön, Sie haben das Wort.