Der erkältete Nachbar wird zum Feind, und der Jugendliche, der sich mit Freunden trifft, zum Verbrecher.
Es gibt einen schmalen Grat zwischen Mithilfe und Denun zieren. Wenn unsere Bürger jetzt Verstöße gegen die Corona schutzmaßnahmen melden und sich gegenseitig ausspionie ren, beobachten und vielleicht vom Fenster aus überwachen, um dann Anzeige zu erstatten, dann ist dies aus Sicht der AfD keine Bürgerpflicht, sondern wir nennen dies so, wie es ist: Sie wollen das Denunziantentum in unserem Baden-Württem berg wieder salonfähig machen.
Meine Damen und Herren, wir sind von unserer Geburt an Ri siken ausgesetzt. Diese können und wollen wir ständig mini mieren. Aber wir können dabei doch nicht unser Grundgesetz außer Kraft setzen und unsere Freiheit dafür opfern, meine Damen und Herren!
Die Novellierung des Bevölkerungsschutzgesetzes ist nichts weiter als eine neue, dramatische Erweiterung der Ermächti gungsgrundlagen während einer epidemischen Lage von na tionaler Tragweite. Die neuen Regelungen und Ausformulie rungen waren aus Ihrer Sicht natürlich notwendig, um die Kla geflut vor den Verwaltungsgerichten zu stoppen.
Was wird unsere Bürger demnächst erwarten? Wie weit wol len Sie anhand der Grundgesetzverletzungen die Freiheit un serer Bürger noch einschränken?
Der neue § 28 a definiert die bereits gültigen Verordnungen. Hier wurde lediglich ausformuliert, was wir tatsächlich in der Realität schon erleben.
Dann ist aber Herr Innenminister Strobl vorgeprescht. Er be ruft sich auf § 30 des Infektionsschutzgesetzes und möchte ein hartes Vorgehen in unserem Land Baden-Württemberg an ordnen und die Quarantäneverweigerer in eine Klinik zwangs einweisen.
Er sagte, dass die Zwangseinweisungen in einem geordneten gerichtlichen Verfahren abgewickelt werden sollen, also auf richterliche Anordnung erfolgen sollen. Für die Suche nach „Gefängnissen“ für Quarantäneverweigerer sollen die kleinen und mittelgroßen Gemeinden zuständig sein. Der Bürgermeis ter von St. Blasien im Kreis Waldshut im Südschwarzwald, Adrian Probst, ist offen für den Vorschlag des Innenministers. Er sagte – ich zitiere –:
Herr Innenminister, Sie sind doch nicht mal in der Lage, den Aufenthaltsort der abschiebungspflichtigen abgelehnten Asyl bewerber ausfindig zu machen,
(Vereinzelt Beifall – Zuruf: Genau! – Abg. Dr. Chris tina Baum AfD: Das eine ist gewollt, das andere nicht!)
Da müssen Sie sich und die Landesregierung fragen lassen: Pflegen Sie hier etwa eine totalitäre Tradition?
Ich erinnere an die damalige Zeit: Wer nicht Nazi war, galt als geisteskrank, wer Kommunist war, galt als geisteskrank. Und heute: Wer nicht Sozialist ist, gilt als geisteskrank, wer ande rer Meinung ist, gilt als geisteskrank.
Ist man aus Ihrer Sicht geisteskrank, wenn man sich staatlich verordneten Grundgesetzeinschränkungen widersetzt, meine Damen und Herren?
Wenn sich unsere Bürger nicht freiwillig in den Gewahrsam bringen, werden sie per Zwangseinweisung in eine geschlos sene Anstalt namens „Quarantänekrankenhaus“ geschickt. Was will die Landesregierung damit bezwecken? Das ist völ lig undemokratisch. Das ist nicht einmal autokratisch. Das ist totalitär, meine Damen und Herren.
Um Ihnen und den Bürgern noch einige Beispiele aus den skandalösen Verordnungen zu geben, nenne ich hier nur mal zwei.
In § 36 Absatz 10 des Entwurfs für ein drittes Bevölkerungs schutzgesetz heißt es: „Die Bundesregierung wird... ermäch tigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundes rates“ Festlegungen zu treffen. Das ist einmalig in der Ge schichte der Bundesrepublik Deutschland.
In § 36 Absatz 10 Nummer 3 werden die Anbieter von Tele kommunikationsdiensten verpflichtet, künftig Bewegungsda ten ihrer Kunden unaufgefordert an Behörden zu übermitteln.
Hochinteressant ist die Regelung in § 36 Absatz 10 Nummer 1 b. Es ist keine Impfpflicht vorgesehen. Aber passen Sie auf, liebe Bürger: Nur eine Impfdokumentation wird künftig zur Eintrittskarte in ein freies gesellschaftliches Leben.
Bei den Ergebnissen, zu denen dieser Gesetzentwurf führt, ist die Frage nach dem Ende der Grundrechte in Baden-Württem berg, die wir in den Titel der von uns beantragten Aktuellen Debatte aufgenommen haben, somit beantwortet.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung sollte sich vielleicht mal folgenden Satz zu Gemüte führen: Sie können die Pferde zwar zum Wasser führen, aber Sie können sie nicht zwingen, das Wasser zu trinken.
Die Bürger unseres Landes verdienen die Freiheit. Wir brau chen keine Verbote. Wir brauchen keine Wohnungskontrol len. Wir brauchen keine Eingriffe in unser Grundgesetz. Was wir brauchen, sind vernünftige Alternativen, meine Damen und Herren.
Wir, die Alternative für Baden-Württemberg, fordern die Lan desregierung auf: Beenden Sie die Panik und die Angst! In formieren Sie die Bürger in unserem Land darüber, wie sie sich am besten gegen das Virus schützen können und wie sie ihr Immunsystem stärken können.