Die restlichen Petitionen können keiner regionalen Einheit zugeordnet werden (z. B. Justizvollzugsanstalten)
Die folgenden Petitionen zeigen beispielhaft, wie sich der Pe titionsausschuss um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger kümmerte und wie er in Einzelfällen helfen konnte:
Der Petent begehrte die baurechtliche Genehmigung der Nut zungsänderung eines bisher als Druckerei und Büro genutzten Gebäudes in ein Büro mit Verwaltung, Lager, Werkstatt und Betriebswohnung. Das Grundstück und der angrenzende Be reich sind im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt. Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbe reich eines rechtswirksamen Bebauungsplans und liegt damit im sogenannten unbeplanten Innenbereich. Zwei vorangegan gene Bauanträge des Petenten waren nicht genehmigungsfähig.
Die Zulässigkeit der Nutzungsänderung beurteilt sich, da die Eigenart der näheren Umgebung einem (faktischen) Gewerbe gebiet entspricht, nach den Bestimmungen des § 8 BauNVO. Danach sind Gewerbebetriebe und Bürogebäude grundsätzlich zulässig. Eine Betriebswohnung im Sinne von § 8 Absatz 3 Nummer 1 BauNVO kann hingegen nur ausnahmsweise zu gelassen werden, wenn sie einem Gewerbebetrieb funktional zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet ist.
Vorliegend fehlte es jedoch bereits an der Unterordnung der Betriebswohnung zum Betrieb: Die Wohnfläche der Betriebs wohnung wäre größer als die beantragte Gewerbefläche gewe sen und somit dem Gewerbebetrieb anhand der Grundfläche nicht untergeordnet gewesen. Die geplante Wohnung war demnach nicht als ausnahmsweise zulässige Betriebswoh nung zu beurteilen. Die Nutzungsänderung konnte daher nicht zugelassen werden. Außerdem fehlte auch das gemeindliche Einvernehmen.
Die Gemeinde hat dann im Hinblick darauf, dass in einem Gewerbegebiet ohne rechtsverbindliche Vorgaben eines qua lifizierten Bebauungsplans ein großes städtebauliches Risiko potenzial bezüglich der Entwicklung des Gebiets besteht, die Aufstellung eines Bebauungsplans und eine Veränderungs sperre beschlossen. Auch das zweite Baugesuch des Petenten hätte deshalb voraussichtlich nicht positiv beschieden werden können.
Eine Kommission des Petitionsausschusses hat sodann vor Ort mit allen Beteiligten die Sach- und Rechtslage erörtert und nach Lösungsmöglichkeiten gesucht. Entsprechend der während des Ortstermins ausgearbeiteten Empfehlung des Berichterstatters hat der Petent dann ein neues Baugesuch für eine gewerbliche Nutzung des Gebäudes bei der unteren Bau rechtsbehörde eingereicht. Dieses Baugesuch war schließlich genehmigungsfähig.
Dem Anliegen des Petenten, die gewerbliche Nutzung des Gebäudes für den Betrieb genehmigt zu bekommen, konnte somit durch Vermittlung der Kommission vor Ort entsprochen und der Petition insofern abgeholfen werden.
In einer anderen Bausache wandten sich die Petenten gegen den Baustopp bzw. die Baueinstellung durch das Landratsamt
Petitionen, die die Arbeit des Petitionsausschusses für die Bürgerinnen und Bürger in besonderer Weise veranschaulichen
bezüglich der Errichtung einer Gartenanlage auf einem Grund stück im Außenbereich. Sie hatten auf dem Grundstück eine Steinmauer errichtet und mit dem Bau eines Teiches inklusive Gartendusche begonnen. Zudem war auf dem Grundstück ein Wohnwagen abgestellt. Vier Wochen nach Beginn der Arbeiten wurde ein Baustopp durch das Landratsamt mit der Begründung ausgesprochen, dass das Vorhaben öffentliche Belange beeinträchtige.
Es schloss sich eine mehrjährige Auseinandersetzung zwischen den Behörden und den Grundstückseigentümern an, in deren Verlauf sich diese auch an den Petitionsausschuss wandten. Eine Kommission des Petitionsausschusses führte auch in die ser Sache einen Termin vor Ort durch, an dem die Beteiligten angehört und das Grundstück besichtigt wurde. Hierbei wurde festgestellt, dass der Wohnwagen zwischenzeitlich entfernt wurde und die Petenten einer entsprechenden Aufforderung des Landratsamts nachgekommen waren.
Des Weiteren gab das Landratsamt an, dass die Funktion der Steinmauer hinsichtlich der Ansiedlung von Arten und weite ren naturschutzrechtlichen Belangen geprüft werde. Als Kom promiss wurde vonseiten des Landratsamts ferner angeboten, den Naturteich zu bewilligen unter der Voraussetzung, dass ein betoniertes Wasserbecken zurückgebaut werde.
Mit der Zusage des Landratsamts, die ökologische Funktion der Steinmauer zu überprüfen, und dem Kompromissvorschlag hinsichtlich des Naturteiches konnte den Petenten in Teilen entgegengekommen werden.
Der 68-jährige Petent wandte sich wegen einer Höherstufung des Pflegegrads und in diesem Kontext gegen das Begutach tungsergebnis des Medizinischen Dienstes der Krankenversi cherung (MDK) zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit an den Petitionsausschuss. Der Petent trug vor, dass er dement sei und deshalb eine Höherstufung im Pflegegrad benötige, was jedoch vom MDK verneint wird.