Protokoll der Sitzung vom 02.12.2020

Die restlichen Petitionen können keiner regionalen Einheit zugeordnet werden (z. B. Justizvollzugsanstalten)

oder wurden aus anderen Bundesländern eingereicht.

Überblick über die Sitzungen des Petitionsausschusses in der 16. Wahlperiode

(im Vergleich mit der 15. und 14. Wahlperiode)

(Stand: 15. November 2020)

16. Wahlperiode 15. Wahlperiode 14. Wahlperiode

01.05.2016 2011 – 2016 2006 – 2011

bis 15.11.2020

Sitzungen des Petitionsausschusses 43 44 46

Sitzungen von Unterkommissionen (Ortstermine) 80 63 108

Anhörungen von Regierungsvertretern 533 519 481

Zahl der zu behandelnden Petitionen

in den zurückliegenden Legislaturperioden

(Stand: 15. November 2020)

Überhang aus Neuzugänge

früherer WP

Landtag von Württemberg-Baden 522

Verfassunggebende Landesversammlung (25. März 1952 bis 18. November 1953) 825

1. Landtag von Baden-Württemberg (19. November 1953 bis 31. März 1956) 925

2. Landtag von Baden-Württemberg (1. April 1956 bis 31. März 1960) 2 457

3. Landtag von Baden-Württemberg (1. April 1960 bis 31. März 1964) 233 2 717

4. Landtag von Baden-Württemberg (1. April 1964 bis 31. März 1968) 370 2 730

5. Landtag von Baden-Württemberg (1. April 1968 bis 31. März 1972) 222 4 688

6. Landtag von Baden-Württemberg (1. April 1972 bis 31. März 1976) 373 6 183

7. Landtag von Baden-Württemberg (1. April 1976 bis 31. Mai 1980) 782 10 504

8. Landtag von Baden-Württemberg (1. Juni 1980 bis 31. Mai 1984) 1 906 9 313

9. Landtag von Baden-Württemberg (1. Juni 1984 bis 31. Mai 1988) 1 493 8 978

10. Landtag von Baden-Württemberg (1. Juni 1988 bis 31. Mai 1992) 1 495 8 866

11. Landtag von Baden-Württemberg (1. Juni 1992 bis 31. Mai 1996) 1 769 7 878

12. Landtag von Baden-Württemberg (1. Juni 1996 bis 31. Mai 2001) 1 452 8 569

13. Landtag von Baden-Württemberg (1. Juni 2001 bis 31. Mai 2006) 324 6 722

14. Landtag von Baden-Württemberg (1. Juni 2006 bis 30. April 2011) 494 5 576

15. Landtag von Baden-Württemberg (1. Mai 2011 bis 30. April 2016) 506 6 149

16. Landtag von Baden-Württemberg (seit 1. Mai 2016) 508 5 040

Die folgenden Petitionen zeigen beispielhaft, wie sich der Pe titionsausschuss um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger kümmerte und wie er in Einzelfällen helfen konnte:

Bausache

Der Petent begehrte die baurechtliche Genehmigung der Nut zungsänderung eines bisher als Druckerei und Büro genutzten Gebäudes in ein Büro mit Verwaltung, Lager, Werkstatt und Betriebswohnung. Das Grundstück und der angrenzende Be reich sind im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt. Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbe reich eines rechtswirksamen Bebauungsplans und liegt damit im sogenannten unbeplanten Innenbereich. Zwei vorangegan gene Bauanträge des Petenten waren nicht genehmigungsfähig.

Die Zulässigkeit der Nutzungsänderung beurteilt sich, da die Eigenart der näheren Umgebung einem (faktischen) Gewerbe gebiet entspricht, nach den Bestimmungen des § 8 BauNVO. Danach sind Gewerbebetriebe und Bürogebäude grundsätzlich zulässig. Eine Betriebswohnung im Sinne von § 8 Absatz 3 Nummer 1 BauNVO kann hingegen nur ausnahmsweise zu gelassen werden, wenn sie einem Gewerbebetrieb funktional zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet ist.

Vorliegend fehlte es jedoch bereits an der Unterordnung der Betriebswohnung zum Betrieb: Die Wohnfläche der Betriebs wohnung wäre größer als die beantragte Gewerbefläche gewe sen und somit dem Gewerbebetrieb anhand der Grundfläche nicht untergeordnet gewesen. Die geplante Wohnung war demnach nicht als ausnahmsweise zulässige Betriebswoh nung zu beurteilen. Die Nutzungsänderung konnte daher nicht zugelassen werden. Außerdem fehlte auch das gemeindliche Einvernehmen.

Die Gemeinde hat dann im Hinblick darauf, dass in einem Gewerbegebiet ohne rechtsverbindliche Vorgaben eines qua lifizierten Bebauungsplans ein großes städtebauliches Risiko potenzial bezüglich der Entwicklung des Gebiets besteht, die Aufstellung eines Bebauungsplans und eine Veränderungs sperre beschlossen. Auch das zweite Baugesuch des Petenten hätte deshalb voraussichtlich nicht positiv beschieden werden können.

Eine Kommission des Petitionsausschusses hat sodann vor Ort mit allen Beteiligten die Sach- und Rechtslage erörtert und nach Lösungsmöglichkeiten gesucht. Entsprechend der während des Ortstermins ausgearbeiteten Empfehlung des Berichterstatters hat der Petent dann ein neues Baugesuch für eine gewerbliche Nutzung des Gebäudes bei der unteren Bau rechtsbehörde eingereicht. Dieses Baugesuch war schließlich genehmigungsfähig.

Dem Anliegen des Petenten, die gewerbliche Nutzung des Gebäudes für den Betrieb genehmigt zu bekommen, konnte somit durch Vermittlung der Kommission vor Ort entsprochen und der Petition insofern abgeholfen werden.

Bausache

In einer anderen Bausache wandten sich die Petenten gegen den Baustopp bzw. die Baueinstellung durch das Landratsamt

Petitionen, die die Arbeit des Petitionsausschusses für die Bürgerinnen und Bürger in besonderer Weise veranschaulichen

bezüglich der Errichtung einer Gartenanlage auf einem Grund stück im Außenbereich. Sie hatten auf dem Grundstück eine Steinmauer errichtet und mit dem Bau eines Teiches inklusive Gartendusche begonnen. Zudem war auf dem Grundstück ein Wohnwagen abgestellt. Vier Wochen nach Beginn der Arbeiten wurde ein Baustopp durch das Landratsamt mit der Begründung ausgesprochen, dass das Vorhaben öffentliche Belange beeinträchtige.

Es schloss sich eine mehrjährige Auseinandersetzung zwischen den Behörden und den Grundstückseigentümern an, in deren Verlauf sich diese auch an den Petitionsausschuss wandten. Eine Kommission des Petitionsausschusses führte auch in die ser Sache einen Termin vor Ort durch, an dem die Beteiligten angehört und das Grundstück besichtigt wurde. Hierbei wurde festgestellt, dass der Wohnwagen zwischenzeitlich entfernt wurde und die Petenten einer entsprechenden Aufforderung des Landratsamts nachgekommen waren.

Des Weiteren gab das Landratsamt an, dass die Funktion der Steinmauer hinsichtlich der Ansiedlung von Arten und weite ren naturschutzrechtlichen Belangen geprüft werde. Als Kom promiss wurde vonseiten des Landratsamts ferner angeboten, den Naturteich zu bewilligen unter der Voraussetzung, dass ein betoniertes Wasserbecken zurückgebaut werde.

Mit der Zusage des Landratsamts, die ökologische Funktion der Steinmauer zu überprüfen, und dem Kompromissvorschlag hinsichtlich des Naturteiches konnte den Petenten in Teilen entgegengekommen werden.

Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Der 68-jährige Petent wandte sich wegen einer Höherstufung des Pflegegrads und in diesem Kontext gegen das Begutach tungsergebnis des Medizinischen Dienstes der Krankenversi cherung (MDK) zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit an den Petitionsausschuss. Der Petent trug vor, dass er dement sei und deshalb eine Höherstufung im Pflegegrad benötige, was jedoch vom MDK verneint wird.