Protokoll der Sitzung vom 17.12.2020

b) Mit welchen Regelungen reagiert die Landesregierung auf

den starken Anstieg der Infektions- und Todeszahlen in den baden-württembergischen Pflegeheimen?

Schriftliche Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration:

Zu Frage a: Das Covid-19-Infektionsgeschehen ist dynamisch. Die Zahl der Covid-19-Ausbrüche in Pflegeheimen ist mit steigenden Infektionszahlen ebenfalls angestiegen.

Aktuell ist das Infektionsgeschehen – anders als zu Beginn der Pandemie – nicht mehr regional begrenzt, sondern flächen haft über das Land verteilt. Die landesweite Sieben-Tage-In zidenz liegt aktuell bei ca. 190 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner. Trotz des empfohlenen hohen Hygienestandards in Altenpflegeeinrichtungen lassen sich Ausbrüche in Pflege heimen durch den Eintrag durch infizierte Pflegekräfte, Be wohnerinnen und Bewohner oder Angehörige nicht gänzlich vermeiden. Seit Beginn des starken Wiederanstiegs der Fall zahlen Mitte Oktober (Kalenderwoche 43) wurden bislang 204 Ausbrüche in Pflegeheimen mit insgesamt 3 618 Fällen, hierunter bislang 309 Todesfälle, übermittelt (Datenstand: 11. Dezember 2020, mit Nachmeldungen ist zu rechnen). Im Vergleichszeitraum der „ersten Welle“ von der elften bis zur 18. Kalenderwoche bis zum starken Abfall der Fallzahlen wa ren es insgesamt 170 Ausbrüche mit 3 198 Covid-19-Fällen, hierunter 598 Todesfälle.

Bei der Betrachtung der insgesamt übermittelten Covid19-Zahlen in den beschriebenen Zeiträumen ist festzustellen: Der Anteil der Fälle im Rahmen von Ausbrüchen in Pflege heimen beträgt im Zeitraum elfte bis 18. Kalenderwoche 9,9 % (n = 32 449) und im Zeitraum Kalenderwoche 43 bis 50 (Stand: 11. Dezember 2020) 2,7 % (n = 118 654). Hierbei ist zu beachten, dass die Zahl der an die Gesundheitsämter ge meldeten Fälle stark von der Testhäufigkeit abhängt. Diese hat in den letzten Monaten stark zugenommen.

Zusammenfassung: Kalenderwoche 11 bis 18: 170 Ausbrü che, 3 198 Fälle, 598 Todesfälle, Anteil an den Gesamtfällen 9,9 %. Kalenderwoche 43 bis 50: 204 Ausbrüche, 3 618 Fäl le, 309 Todesfälle, Anteil an den Gesamtfällen 2,7 %.

Zu Frage b: Es gelten Besuchsbeschränkungen gemäß der Co ronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen vom 25. Ju ni 2020 in der ab 1. September 2020 gültigen Fassung. Eine generelle Schließung der Einrichtungen für Besucherinnen und Besucher ist jedoch nicht vorgesehen.

Die Teststrategie des Landes wurde an die Coronavirus-Test verordnung des Bundes angepasst: Diese ermöglicht präven tive Testungen asymptomatischer Personen (Bewohnerinnen und Bewohner, Beschäftigte, Besucherinnen und Besucher) mit PoC-Antigentests. Das Land stellt PoC-Antigentests über die Notreserve für Einrichtungen zur Verfügung, die Schwie rigkeiten auf dem regulären Beschaffungsweg haben.

Die Corona-Verordnung der Landesregierung vom 30. No vember 2020 in der ab 16. Dezember 2020 gültigen Fassung sieht folgende Anpassungen vor: Der Besuch in Pflegeheimen ist grundsätzlich nur nach vorherigem negativen Antigentest oder mit einer FFP2-Maske möglich. Das Personal von Pfle geheimen und ambulanten Pflegediensten ist zum Tragen ei ner FFP2-Maske verpflichtet. Des Weiteren ist das Personal zwei Mal pro Woche durch die Einrichtungen oder den am bulanten Pflegedienst mit einem Antigentest zu testen.

Ab Januar 2021 werden aufsuchende Impfungen in Pflegehei men durch mobile Impfteams durchgeführt.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. D r. C h r i s t i n a B a u m A f D – F e r t i g s t e l l u n g d e s I m p f s t o f f s i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g s I m p f z e n t r e n

a) Handelt es sich bei dem an die Impfzentren gelieferten Co

rona-Impfstoff um eine injektionsfertige Lösung?

b) Wenn nein, welche Schritte sind erforderlich, um eine Lö

sung zur Injektion herzustellen?

Schriftliche Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration:

Zu Frage a: Nein, es handelt sich nicht um eine injektionsfer tige Lösung.

Zu Frage b: Der aufgetaute Impfstoff muss vor der Applikati on mit einer sterilen 0,9-prozentigen Kochsalzlösung verdünnt werden.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. R a i n e r H i n d e r e r S P D – U n t e r b r i n g u n g v o n Q u a r a n t ä n e v e r w e i g e r e r n

a) Bis wann sind die benannten Standorte der ausgewählten

Krankenhäuser im Südwesten, in denen uneinsichtige Qua rantäneverweigerer untergebracht werden sollen, „betriebs bereit“?

b) Entspricht die Unterbringung an zwei bis drei Standorten

dem Konzept einer zentralen Unterbringung, das Innenmi nister Strobl fordert, oder dem Konzept einer dezentralen Unterbringung, das Gesundheitsminister Lucha favorisiert?

Schriftliche Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration:

Zu Frage a: Zur Aufnahme von sogenannten Quarantänever weigerern stehen bislang grundsätzlich zwei Krankenhäuser bereit – eines im badischen und eines im württembergischen Landesteil. Sobald eine gerichtliche Anordnung der zwangs weisen Unterbringung eines sogenannten Quarantäneverwei gerers nach § 30 Absatz 2 IfSG vorliegt, wird das Ministeri um für Soziales und Integration unmittelbar auf eine der bei den Kliniken zugehen, damit der „Quarantäneverweigerer“ dort untergebracht werden kann.

Zu Frage b: Die Vorschläge der beiden Minister wurden in ei nem Konzept vereint. Das Konzept umfasst nun den Aspekt einer zentralisierteren Unterbringung stärker als bisher. Gleichzeitig wird der Aspekt der dezentralen Unterbringung durch jeweils mindestens eine Unterbringungsmöglichkeit pro Landesteil ebenso umgesetzt. Dadurch können längere und unnötige Transportwege weitgehend vermieden werden.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – V e r b e s s e r u n g d e s V e r k e h r s f l u s s e s z w i s c h e n d e r A u s f a h r t H e i m s h e i m u n d d e m D i e b k r e i s e l

a) Welche Ergebnisse gingen aus der Untersuchung zur Fin

dung möglicher Maßnahmen zur kurzfristigen Verbesse rung der Verkehrssituation am Diebkreisel bei der Ausfahrt Heimsheim hervor, die bis Juli 2020 abgeschlossen sein sollte?

b) Welche kurzfristigen Maßnahmen zur Verbesserung der Ver

kehrssituation zwischen dem Diebkreisel und der Ausfahrt Heimsheim, wie beispielsweise eine Verlängerung des Ver zögerungsstreifens, werden bis zum Beginn des Ausbaus der Enztalquerung der A 8 umgesetzt, insbesondere um Rück staus auf die Fahrstreifen der Autobahn zu verhindern?

Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr:

Zu Frage a: Um mögliche Sofortmaßnahmen zur kurzfristigen Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich des Knoten punkts L 1134/L 1180 Diebkreisel zu untersuchen, wurde eine Verkehrssimulation durchgeführt. Die Verkehrssimulation wur de durch das zuständige Landratsamt des Enzkreises beauftragt. Der Abschlussbericht liegt seit September 2020 vor.

Im Rahmen der Verkehrssimulation wurden vier Varianten un tersucht. Zur Beurteilung wurde die Verkehrsqualität in der morgendlichen (7 Uhr bis 8 Uhr) und abendlichen (17 Uhr bis 18 Uhr) Spitzenstunde herangezogen. Die Untersuchung zeigt, dass nur die Variante Teilsignalisierung zur Pförtnerung be stimmter Verkehrsströme in beiden Spitzenstunden eine aus reichende Verkehrsqualität (Qualitätsstufe D) aufweist. Die Vollsignalisierung nach dem sogenannten Turbinenprinzip, ein Bypass aus Richtung Perouse in Richtung Mönsheim so wie die Teilsignalisierung in Kombination mit dem Bypass er reichen jeweils in einer der beiden Spitzenstunden keine aus reichende Verkehrsqualität.

Die Simulation zeigt auch, dass sowohl in der morgendlichen als auch in der abendlichen Spitzenstunde nur ein Teil der Ver kehrsmenge der Prognosebelastung für das Jahr 2035 aufge nommen werden kann. Dies zeigt, dass die untersuchten, kurz fristig umsetzbaren Maßnahmen nur zeitlich begrenzt helfen und den Ausbau nicht ersetzen. Der Ausbau der L 1134 wur de deshalb im Rahmen der Evaluation in den Maßnahmen plan aufgenommen.

Zu Frage b: Entsprechend den Ausführungen zu Frage a ist die Teilsignalisierung des Diebkreisels vorgesehen. Das zu ständige Landratsamt des Enzkreises bereitet derzeit die Ver gabe der Planung an ein Ingenieurbüro vor. Nach Abschluss der Ausführungsplanung soll die Umsetzung unmittelbar er folgen. Da die Planung erst beauftragt wird, kann zum kon kreten Zeitpunkt der Umsetzung noch keine endgültige Aus sage getroffen werden. Es ist aber beabsichtigt, den Bau bis Ende 2021 zu beginnen.

Außerdem ist die Verlängerung des Verzögerungsstreifens der Ausfahrt Heimsheim in Vorbereitung. Die Ausführungspla nung wurde vom zuständigen Baureferat im Regierungsprä sidium Karlsruhe begonnen und wird von der Autobahn GmbH im Jahr 2021 weitergeführt. Die personelle Kontinui tät wird hierbei gewahrt, sodass keine „Übergangsverluste“ entstehen und die schnelle Planung einer adäquaten Lösung ermöglicht wird. Die bauliche Umsetzung bis zum Beginn der Baumaßnahmen an der Enztalquerung wird angestrebt, kann aber nicht garantiert werden.

Egal, wie langsam ich jetzt re de, wir sind gleich bei Punkt 8 der Tagesordnung,

(Zurufe)

den ich hiermit aufrufe:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrens gesetzes und anderer Gesetze – Drucksache 16/9489

Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Minister Strobl. – Ich hoffe, dass diejenigen, die zu diesem Punkt reden sollen und jetzt noch nicht da sind, wenigstens nach dem Beitrag des Ministers da sind.

Herr Minister Strobl, Sie haben das Wort.

(Vereinzelt Beifall – Zuruf: Wenn nicht, geht es noch schneller!)

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kol legen! Die Rednerinnen und Redner, die zu diesem Punkt sprechen sollen und jetzt noch nicht da sind, werden sich ent sprechend dem Wunsch des Präsidiums kurzfassen.

(Heiterkeit – Zurufe, u. a. Abg. Sascha Binder SPD: Aber die, die da sind, bitte auch, Herr Minister!)

Auch ich werde mich kurzfassen, will aber dem Parlament sa gen, dass ich für entsprechende Nachfragen gern zur Verfü gung stehe.

Dieses Gesetz dient der Verfahrensbeschleunigung, der Kos tenreduzierung. Wir werden insbesondere auch die elektroni schen Verwaltungsakte ein Stück weit einführen. Elektroni sche Verwaltungsakte werden ergehen können.

Alles in allem, Frau Präsidentin, möchte ich nur sagen – das sage ich ganz selten –: Das ist ein Gesetzentwurf, der im Grunde ohne Alternative ist.

Mit diesem Gesetzentwurf gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung, Modernisierung der Verwaltung und der Behörden. Das bringt einen großen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie die Verwaltun gen in unserem Land mit sich. Denn die beschleunigten und vereinfachten Verwaltungsverfahren – ohne dass Verfahrens rechte von Bürgerinnen und Bürgern eingeschränkt werden – sind ein echter Mehrwert.