Protokoll der Sitzung vom 09.02.2017

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, die Gespräche einzustellen und Ihre Plätze einzu nehmen. – Vielen Dank.

(Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: Guten Morgen, Frau Präsidentin!)

Ich eröffne die 24. Sitzung – –

(Unruhe)

Ich darf um Ruhe bitten! – Vielen Dank.

Ich eröffne die 24. Sitzung des 16. Landtags von Baden-Würt temberg.

Beurlaubt für heute habe ich Herrn Abg. Born, Frau Abg. Eri kli, Frau Abg. Lindlohr sowie Herrn Abg. Dr. Schmid.

Krankgemeldet sind heute Herr Abg. Kenner, Herr Abg. Dr. Kern, Herr Abg. Kopp, Herr Abg. Dr. Merz sowie Herr Abg. Stächele.

Aus dienstlichen Gründen entschuldigt haben sich heute bis 11 Uhr Herr Minister Wolf, ganztägig Herr Ministerpräsident Kretschmann und Herr Staatsminister Murawski, ab 14 Uhr Herr Minister Lucha sowie ab 19 Uhr Herr Minister Hauk.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion GRÜNE, die Fraktion der CDU, die Fraktion der SPD und die Fraktion der FDP/DVP haben gestern Abend den Gesetzentwurf Drucksa che 16/1582 – Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengeset zes – eingebracht.

Die Fraktion GRÜNE, die Fraktion der CDU und die Frakti on der SPD haben außerdem den Gesetzentwurf Drucksache 16/1583 – Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – eingebracht.

Die einbringenden Fraktionen haben beantragt, diese beiden Gesetzentwürfe wie folgt auf die Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung zu nehmen: als neuen Tagesordnungspunkt 1 a die Erste Beratung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1582 und als neuen Tagesordnungspunkt 1 b die Erste Beratung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1583. Beantragt ist eine Re dezeit von fünf Minuten je Fraktion inklusive Begründung.

Deshalb ist jetzt gemäß § 78 Absatz 4 der Geschäftsordnung über die beantragte Ergänzung der heutigen Tagesordnung und nach § 42 Absatz 2 der Geschäftsordnung über die erforder liche Fristverkürzung zu entscheiden.

Herr Abg. Baron, bitte, zur Geschäftsordnung.

Wir möchten gern einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Diesen wird Herr Dr. Rainer Po deswa vortragen.

Sehr geehrte Frau Präsiden tin!

Moment! Geschäftsordnungs anträge werden vom Saalmikrofon aus gestellt.

Entschuldigung! – Die AfDFraktion beantragt eine Redezeitverlängerung beim bisheri gen Tagesordnungspunkt 1 a – Einzelplan 01: Landtag – von fünf Minuten auf zehn Minuten je Fraktion und begründet die sen Antrag mit den zu diskutierenden Etatauswirkungen, die die neu eingebrachten Gesetze zur Änderung des Abgeordne tengesetzes zwangsläufig mit sich bringen.

Es gibt dazu einschlägige Gerichtsurteile des Verfassungsge richts, wonach diese ausführlich zu diskutieren sind. Fünf Mi nuten Redezeit scheinen hierfür nicht angemessen. Wir bitten um Unterstützung des Antrags.

Vielen Dank. – Nun darf ich das Wort Herrn Abg. Sckerl geben.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, meine Damen und Herren! Namens der Fraktion GRÜ NE sowie der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP/ DVP beantrage ich, dass wir bei der vereinbarten Redezeit von fünf Minuten für den Einzelplan 01 bleiben. Wir haben die Redezeit in den letzten Jahren immer entsprechend der Be deutung der Einzelpläne so vereinbart. Das ist angemessen, und es gibt keinen Grund, es zu ändern.

Vielen Dank. – Es gibt also zwei Anträge, über die wir abstimmen müssen.

Ich lasse zunächst über den Antrag auf Redezeitverlängerung auf zehn Minuten abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktion der AfD zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Verlängerung der Redezeit auf zehn Minuten abgelehnt.

Wir müssen insgesamt über die gewünschte Erweiterung der Tagesordnung und die erforderliche Fristverkürzung abstim men. Wer diesem Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung mehrheitlich zugestimmt. Vielen Dank.

Die Erste Beratung dieser Gesetzentwürfe wird, wie beschlos sen, als neuer Tagesordnungspunkt 1 in die Tagesordnung auf genommen.

(Präsidentin Muhterem Aras)

Gleichzeitig haben die Fraktion GRÜNE sowie die Fraktio nen der CDU, der SPD und der FDP/DVP beantragt, die Zwei te Beratung dieser Gesetzentwürfe in der 25. Plenarsitzung am 10. Februar 2017 ohne Aussprache als Tagesordnungs punkt 4 durchzuführen. Wir müssen daher über die Fristver kürzung zwischen Erster und Zweiter Beratung nach § 50 der Geschäftsordnung abstimmen. In dieser Abstimmung geht es lediglich um die Fristverkürzung.

Wer diesem Antrag auf Fristverkürzung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthal tungen? – Vielen Dank. Damit ist es so beschlossen.

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Ich rufe den neuen Punkt 1 der Tagesordnung auf:

a) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜ

NE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Drucksache 16/1582

b) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜ

NE, der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Drucksache 16/1583

Meine Damen und Herren, wie soeben beschlossen gilt für beide Gesetzentwürfe eine Redezeit von insgesamt fünf Mi nuten je Fraktion inklusive Begründung.

Ich darf das Wort für die Fraktion GRÜNE Herrn Abg. Sckerl erteilen.

Frau Präsidentin, verehr te Kolleginnen und Kollegen! Schönen guten Morgen! Die antragstellenden Fraktionen haben zwei Gesetzentwürfe mit einem klaren gemeinsamen Ziel eingebracht. Das Ziel heißt: Der Landtag soll auch in Zukunft unabhängig und leistungs stark sein, ein Parlament, auf das die Bürgerinnen und Bürger vertrauen und bauen können. Dazu gehört, das Berufsbild des Abgeordneten attraktiv zu halten.

Der Landtag muss Zugang für alle Bevölkerungsschichten bie ten. Dazu gehört dann eben auch – das ist konsequent –, dass Bezahlung und Ausstattung bis hin zur Altersvorsorge diesem Anspruch entsprechen müssen, insbesondere auch, um die Un abhängigkeit der Abgeordneten zu gewährleisten.

Die Bürgerinnen und Bürger erwarten heute zu Recht selbst bewusste Abgeordnete, die auf Augenhöhe mit der Regierung um die jeweils beste Lösung ringen. Sie erwarten Abgeordne te, die sich für sie zerreißen, die ihre Anliegen, ihre vielfälti gen Themen aus den Wahlkreisen in das Parlament einbrin gen. Sie erwarten Abgeordnete, die ihren Wählerauftrag, die Regierung zu kontrollieren, ihr Haushalts- und Gesetzge bungsrecht kompetent wahrzunehmen, auch tatsächlich ernst nehmen und ernst nehmen können.

(Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP)

Um dies für die nächsten Jahre zu gewährleisten, haben sich die vier Fraktionen auf ein Reformpaket mit insgesamt vier Teilen, die unterschiedlich getragen werden, verständigt. Wir

machen uns dabei gewiss nichts vor, meine Damen und Her ren. Verbesserungen der Abgeordnetenausstattung jeglicher Art erfreuen sich keiner Beliebtheit. Das wissen wir. Da ist viel von Selbstbedienung die Rede. Wir müssen aber in die sem Zusammenhang auch immer wieder darauf verweisen, dass Abgeordnete nun einmal auch den Verfassungsauftrag haben, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Ich glaube, dass wir das mit den heute vorliegenden Gesetzentwürfen auf ei ne verantwortungsvolle Weise tun.

Wir alle, die wir diese Gesetzentwürfe tragen, stellen uns auch der Kritik, die es aus der Bürgerschaft gibt. Es gibt selbstver ständlich Fragen, die beantwortet werden müssen. Die Bür gerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, zu erfahren, was die Motive des Landtags sind. Das werden wir in den nächs ten Wochen tun. Das ist eine klare Zusicherung von unserer Seite. Wir werden das mit großem Respekt vor dem Souve rän, aber auch mit guten Argumenten tun, meine Damen und Herren.

Ein Teil der vier vorgeschlagenen Maßnahmen ist die Stär kung der Wahlkreisarbeit. Das erklärte Ziel der Erhöhung der Mittel für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist in allererster Linie die Stärkung der Wahlkreisarbeit. Wir wollen qualifi zierte Leute einstellen können. Diese sollen auch ein Einkom men erhalten, von dem sie und ihre Familien gut leben kön nen. Bisher ist das mit der notwendigen Stückelung einer 1,0-Stelle zwischen Stuttgart und dem Wahlkreis eigentlich nicht möglich. Im Kern geht es dabei um die Organisation ei nes kurzen Drahtes zur Bürgerschaft. Wir sind heute mehr ge fordert als in den letzten Jahren, und das aus guten Gründen.

Zum Zweiten erklärt dies auch die Erhöhung der Kostenpau schale. Auch das ist eine Wahlkreismaßnahme, die den gestie genen Anforderungen an die Wahlkreisarbeit – Unterhaltung eines Büros, Durchführung von Veranstaltungen – Rechnung trägt.

Der dritte Punkt – Indexierungsverfahren – ist eine Maßnah me, mit der wir bei der jährlichen Überprüfung der Abgeord netenentschädigung eine stärkere Orientierung am allgemei nen Volkseinkommen anstreben. Ich glaube, es ist wichtig, das zu betonen. Das ist eine Anlehnung an das Modell des Bundestags. Die Entschädigung selbst wird mit dieser Maß nahme nicht erhöht, meine Damen und Herren.

Und schließlich die Altersversorgung: Das ist ein großer Dis kussionspunkt der letzten beiden Tage. 2008 gab es eine Par lamentsreform. Diese hat die Stellung des Landtags in eini gen Punkten verändert, verbessert, aber in der Altersversor gung – das sage ich sehr deutlich – überwiegend Murks pro duziert. Mit privaten Vorsorgeverträgen werden Versicherun gen gefüttert, aber keine auskömmlichen Altersversorgungen hergestellt.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Das haben wir eruiert. Der Vorschlag einer staatlichen Alters versorgung, die eine Grenze, einen Deckel, haben wird – das macht unser Modell deutlich –, ist eine Ergänzung zu den Wahlmöglichkeiten der Abgeordneten. Wir halten das für an gemessen. Abgeordnete haben einen Anspruch auf angemes sene Altersversorgung. Darüber können wir gern diskutieren. Wir glauben aber, dass wir auch hier gute Argumente haben.

Unter dem Strich, meine Damen und Herren, um zum Ende zu kommen: Der Landtag bleibt ein kostengünstiges Parla ment – auch mit den neuen Reformen. Die Ausgaben des Landtags pro Einwohner und Jahr liegen aktuell bei 7,46 €. Im Durchschnitt aller Bundesländer – außer den Stadtstaaten – liegen sie bei 13,24 €. Die Kosten in Baden-Württemberg werden jetzt steigen. Sie bleiben aber unter 10 € pro Einwoh ner und Jahr.

Wir können also mit Fug und Recht sagen: Wir bleiben im mer noch ein kostengünstiges Parlament. Wir wollen ein gu tes, unabhängiges Parlament bleiben. Deshalb bitte ich um Unterstützung der Anträge der Fraktionen.