Deshalb machen wir mit diesem Staatsvertrag genau das Rich tige, nämlich wir sorgen für eine stabile Rundfunkgebühr für die nächsten Jahre, damit wir – nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die Rundfunkanstalten – planen können.
Natürlich muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk Einsparun gen vornehmen. Der SWR tut das wie kaum eine andere Rundfunkanstalt in Deutschland, ist hier Vorreiter und schafft es trotz erheblicher Eingriffe in die Finanzausstattung, ein gu tes Programm zu bieten und sogar noch in das Programm zu investieren. Diese strukturelle finanzielle Entlastung und Ein sparung beim SWR hat Vorbildcharakter in Deutschland.
Darauf werden die Gremien auch weiterhin ein Auge haben. Auch dazu braucht es die AfD nicht, Kolleginnen und Kolle gen.
(Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abgeord neten der CDU und der FDP/DVP – Abg. Wolfgang Drexler SPD: Das war ein Blattschuss!)
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Der Staatsvertrag, um den es hier geht, hat, wie man sieht, mehrere Artikel, die nach unserer Auffas sung etwas unterschiedlich zu beurteilen sind.
In Artikel 1 geht es um Bezeichnungsfragen im Bereich des Deutschlandfunks. Darüber brauchen wir uns eigentlich gar nicht zu streiten. Da fällt mir ein historisches Zitat, leicht ab gewandelt, ein: „Wenn es der Hörerfindung dient“, dann kann man das ruhig ein bisschen anders nennen.
Der zweite Artikel bringt, wie schon angedeutet wurde, die Umsetzung der Staatsferneregeln ähnlich wie beim ZDF nun auch beim Deutschlandfunk. Auch dieser Punkt ist für uns als liberale Fraktion vom Ansatz her selbstverständlich in Ord nung. Man kann sich allerdings zumindest ein bisschen darü ber amüsieren, dass, wenn schon einmal Staatsferne herge stellt wird, sie so hergestellt wird, dass der staatliche Anteil gleich groß bleibt
Schwierig ist für uns allerdings der dritte Punkt. Da bitte ich genau hinzuhören. Es geht nicht um fundamentale Angriffe gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk – die wir nicht tei len. Es geht auch nicht um Fouls – um Gottes willen –, die Sie begangen haben. Das haben Sie mehrfach gemacht. Ich finde das einfach nicht in Ordnung. Jeder Mensch, auch jede Frau, hat einen Anspruch auf eine ordentliche Laufbahn. Die darf auch beim SWR sein, auch wenn sie z. B. mit einem Politiker verheiratet ist.
Ich sage das nur, damit keine Verwechslungsgefahr besteht. Denn auch wir haben mit der Nichtsenkung der Gebühren un ser Problem. Sie wissen, dass schon im letzten KEF-Bericht eine Senkung empfohlen wurde, die nicht umgesetzt wurde. Damals hat man das damit begründet, dass man bei der Um stellung auf eine neue Finanzierung erst einmal schauen müs se, wie sich das entwickelt.
(Lachen des Abg. Rüdiger Klos AfD – Abg. Hans-Ul rich Sckerl GRÜNE: Wie könnte es anders sein! – Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Wer war denn das?)
den schönen Spruch geprägt: „Wenn man etwas will, findet man Wege; wenn man etwas nicht will, findet man Argumen te.“ In diesem Fall gibt es nicht einmal ein Argument. Denn, Verzeihung, das mit dem Jo-Jo-Effekt ist ein bisschen witzig.
(Abg. Sascha Binder SPD: Das sagt die KEF selbst! – Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Warum ist das witzig?)
Die KEF ist ja nicht irgendjemand. Wir können mit gutem Recht sagen: Halten wir uns an die Empfehlungen der KEF. Denn wir haben hier nicht nur einmal die KEF-Empfehlun gen verteidigt, als sie aus politischen Gründen nach unten kor rigiert werden sollten. Diese Fälle hatten wir nämlich. Das ei ne oder andere Mal wurde der KEF-Empfehlung nicht gefolgt, indem man einfach weniger beschlossen hat. Da haben wir hier gesagt: Das ist nicht in Ordnung. Die KEF hat den Auf trag, im Auftrag aller Menschen, die die Gebühren zahlen, festzustellen, wie viel der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht. Dann sollte man, finde ich, ihre Empfehlungen auch ernst nehmen.
Daher haben wir ein Problem mit Artikel 3. Das möchte ich hier zu Protokoll geben. Es wäre uns lieber, wenn man diese Senkung um 30 Cent einfach umsetzt.
Dadurch geht bei den Anstalten im Grunde genommen wahr lich nichts kaputt. Aber damit würde man mal ein Zeichen set zen, dass die Veranstaltungen von allen bezahlt werden; an sie sollte man zwischendurch auch mal denken.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/1674 zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss zu überwei sen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so be schlossen und Punkt 5 der Tagesordnung erledigt.
Meine Damen und Herren, nachdem die Amtszeit des derzei tigen Vorstands der Landesanstalt für Kommunikation am 31. März 2017 endet, steht heute im Landtag die Wahl des neuen Vorstands auf der Agenda.
Nach § 34 Absatz 1 des Landesmediengesetzes besteht der Vorstand aus einer bzw. einem hauptamtlichen Vorsitzenden, einer bzw. einem stellvertretenden ehrenamtlichen Vorsitzen den und drei weiteren ehrenamtlichen Mitgliedern.
§ 36 Absatz 1 des Landesmediengesetzes bestimmt, dass die bzw. der Vorsitzende, die bzw. der stellvertretende Vorsitzen de, die weiteren ehrenamtlichen Mitglieder des Vorstands und für jedes ehrenamtliche Mitglied eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter vom Landtag mit einer Mehrheit von zwei Drit teln seiner Mitglieder gewählt werden. Das bedeutet, dass al le fünf zu wählenden Mitglieder des Vorstands und die vier Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der ehrenamtlichen Vor standsmitglieder jeweils mindestens 96 Stimmen erhalten müssen.
Die Fraktion GRÜNE, die Fraktion der CDU, die Fraktion der SPD und die Fraktion der FDP/DVP haben für die Wahl der Mitglieder des Vorstands der LFK einen gemeinsamen Wahl vorschlag, den Wahlvorschlag 1 (Anlage 1), vorgelegt, der ei nen gemeinsamen Vorschlag für die Wahl des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter umfasst.
Beide Wahlvorschläge liegen auf Ihren Tischen. Wahlvor schlag 2 tauscht gegenüber dem Wahlvorschlag 1 lediglich je weils eine vorgeschlagene Person für die Funktion des ehren amtlichen Mitglieds und des ehrenamtlichen stellvertretenden Mitglieds aus.
Für Ihre Stimmabgabe erhalten Sie einen Stimmzettel, auf dem Sie alternativ ankreuzen müssen, ob Sie dem Wahlvor schlag 1 – GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP – oder dem Wahlvorschlag 2 – AfD – zustimmen. Sind Sie damit einver standen, dass dieser Stimmzettel die Wahlvorschläge insge samt zur Abstimmung stellt? – Sie stimmen dem zu.
In die Wahlkommission berufe ich nun Herrn Abg. Berg, Frau Abg. Boser, Herrn Abg. von Eyb, Herrn Abg. Haußmann, Herrn Abg. Nelius, Herrn Abg. Dr. Rapp und Herrn Abg. Schoch.
Meine Damen und Herren, zum Ablauf der Wahl gebe ich noch folgende Hinweise: Ein Mitglied der Kommission – ich schlage hierfür Frau Abg. Boser vor; in Zukunft darf sich gern auch jemand anderes melden, wenn es gewünscht ist –
Die aufgerufenen Abgeordneten bitte ich, sich zur rechten oder linken Seite des Plenarsaals zu begeben, wo Mitglieder der Kommission die Stimmzettel und Wahlumschläge ausge ben, damit in den jeweils zwei dort vorhandenen Telefonzel len abgestimmt werden kann.
Bitte beachten Sie Folgendes: Es gilt von der Mitte aus be trachtet folgende Aufteilung: Die aufgerufenen Abgeordneten der Fraktionen der FDP/DVP, der CDU und der AfD sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten begeben sich nach hinten zur von mir aus gesehen rechten Seite des Plenarsaals. Die Abgeordneten der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD kommen zur von mir aus gesehen linken Seite. Auf bei den Seiten wird jeweils in einer Liste von zwei Mitgliedern der Wahlkommission festgehalten, wer den Stimmzettel und den Wahlumschlag entgegengenommen hat.
Füllen Sie den Stimmzettel in einer der Wahlkabinen aus, in dem Sie einen der beiden Wahlvorschläge ankreuzen. Sie ha ben nur eine Stimme.
Beachten Sie bitte folgende Hinweise für die Stimmabgabe: Nicht gekennzeichnete Stimmzettel gelten als Stimmenthal tung. Ungültig ist ein Stimmzettel, wenn auf ihm zwei Wahl vorschläge angekreuzt wurden, ein anderer Name vermerkt ist oder andere Zusätze angebracht wurden. Bitte stecken Sie nach der Stimmabgabe Ihren Stimmzettel in den Wahlum schlag, ohne diesen zu verkleben.