Protokoll der Sitzung vom 09.03.2017

(Zurufe – Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Herr Kollege Räpple, für Sie gilt ebenfalls, was ich gestern schon gesagt habe: Die Sit zungsleitung habe ich.

Nun bitte ich wieder um Ruhe, und Sie fahren fort, Herr Abg. Dr. Gedeon.

Wenn Sie das Ver hältnis umdrehen und es kämen fünf Neue herein und 5 000 würden abgeschoben, dann wäre das Problem gelöst.

(Zuruf von den Grünen: Das ist doch Quatsch!)

Solange das nicht der Fall ist, müssen wir sagen: Es handelt sich im Wesentlichen um eine verbale Beschwichtigungspo litik durch die CDU im Hinblick auf die kommende Bundes tagswahl. Das genügt nicht.

Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Meine Damen und Her ren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Es ist eine namentliche Abstimmung beantragt. Hat der An trag die in § 99 der Geschäftsordnung vorgeschriebene Unter stützung durch fünf Abgeordnete? – Das ist der Fall. Wer dem Antrag Drucksache 16/1212 zustimmt, den bitte ich, mit Ja zu antworten. Wer den Antrag ablehnt, der möge mit Nein ant worten. Wer sich der Stimme enthält, der antworte mit „Ent haltung“.

Ich bitte Herrn Schriftführer Lorek, den Namensaufruf vorzu nehmen. Der Namensaufruf beginnt mit dem Buchstaben R.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten – Namensaufruf)

Meine Damen und Herren, ist noch jemand im Saal, der noch nicht abgestimmt hat? – Das ist nicht der Fall. Damit schlie ße ich die Abstimmung und bitte die Schriftführer, das Ab stimmungsergebnis festzustellen.

(Auszählen der Stimmen)

Wir fahren in der Tagesordnung fort.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgebührenge setzes und anderer Gesetze – Drucksache 16/1617

Das Wort zur Begründung erteile ich Frau Ministerin There sia Bauer.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr ver ehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir bringen heute ein Ge setz ein, das sich schon in den letzten Monaten einer großen öffentlichen Aufmerksamkeit erfreuen konnte. Das ist gut. Ich freue mich darüber, dass so viel diskutiert wurde. Es ist gut, wenn Landespolitik mit hoher Aufmerksamkeit verfolgt wird, auch wenn darum gestritten und gerungen wird. Es ist gut, wenn Bürgerinnen und Bürger sich in ein Anhörungsverfah ren einbringen.

Wir haben aus diesem Grund in den letzten Wochen die Ein gaben, die aus den Hochschulen, von Studierenden, von ent wicklungspolitischen Verbänden, von Kirchen, auch von Ein

zelpersonen über das Beteiligungsportal gekommen sind, sehr genau geprüft und sehr ernst genommen. Sie können das da ran erkennen, dass der Gesetzentwurf, der heute vorliegt, nicht zu 100 % identisch ist mit dem Anhörungsentwurf. Wir haben dabei aber Linie gehalten, wir haben die Linie profiliert und gute Gedanken und Anregungen eingebaut.

In den letzten Wochen gab es auch Kritik grundlegender Art, Kritik, die verbunden war mit dem Wunsch, einfach keine Ge bühren einzuführen. Bei allem Verständnis, das ich dafür ha be, dass es schöner wäre, auch ein Zweitstudium vollkommen entgeltfrei absolvieren zu können oder grundsätzlich Bil dungsangebote in Hülle und Fülle ohne Kostenbeteiligung an bieten zu können, bei allem Verständnis für solche Wünsche muss man aber auch sagen: Es ist schön, wenn man sich wünscht, dass alles nichts kosten möge, aber es ist ein wenig realitätsfern. Politik und politische Verantwortung bedeuten eben häufig, dass wir Entscheidungen treffen müssen und im Umgang mit begrenzten Ressourcen den besten Weg finden müssen.

Deswegen geht es bei dem Gesetz, das wir heute hier einbrin gen, auch um die Frage: Wie bringt der Bereich Wissenschaft und Kunst einen eigenen Beitrag zur Schließung der Haus haltslücke und zur Einhaltung der Schuldenbremse auf den Weg?

(Abg. Andreas Stoch SPD: 5 Milliarden € Rücklage!)

Der Bereich Wissenschaft und Kunst soll ab dem Haushalt 2017 48 Millionen € strukturell, das heißt jährlich, zur Ver fügung stellen. Dieses Gesetz gibt darauf eine klare und auch eine tragfähige Antwort, die lautet: Wir nehmen nicht den Weg der Ausgabenkürzungen bei den Hochschulen und den Kunst- und Kultureinrichtungen, sondern wir gehen den Weg der Ein nahmesteigerungen, über die dieser Beitrag erbracht werden soll.

Übrigens: In den letzten Wochen wurden genau zu diesem Punkt keine überzeugenden Alternativvorschläge eingebracht, wie wir diese Summen anderweitig erbringen könnten, ohne Wissenschaft und Kultur massiv zu schädigen. Solche Vor schläge haben mich in den letzten Wochen nicht erreicht.

Allerdings gab es insbesondere von der SPD noch ein paar Vorschläge, wie man die Lücke weiter vergrößern könnte.

(Abg. Andreas Stoch SPD: Welche Lücke?)

Mit dem, was wir heute auf den Weg bringen, mit der Einfüh rung moderater Eigenbeiträge für internationale Studierende und für das Zweitstudium, gehen wir einen richtigen Weg, ei nen Weg, den ich für sinnvoll und notwendig halte – einer seits, um die Schuldenbremse einzuhalten, andererseits aber auch, um die Qualität des Studiums und um die Internationa lisierung unserer Hochschulen auf langfristig tragfähige Fü ße zu stellen.

Denn eines ist klar – es ist mir wichtig, das zu betonen –: Die Zahl internationaler Studierender steigt, und das ist gut so. Al len, die kommen, ein kostenfreies Studium zu ermöglichen, würde bedeuten, nach dem Gießkannenprinzip alle mehr oder weniger gleichmäßig zu begünstigen. Also alle, die zu uns kommen, könnten gleichermaßen über das kostenfreie Studi

um Förderung erfahren – egal, wie viel sie in ihren Herkunfts ländern zahlen oder welche Leistungsstärke sie mitbringen.

Unsere qualitativ hochwertige Hochschulbildung ohne Eigen beteiligung aller Internationalen anzubieten lässt sich, wenn man weiter steigern will – und das wollen wir –, nicht unbe grenzt ausdehnen. Es stößt irgendwann an seine Grenzen. Des wegen ist eine gut austarierte Eigenbeteiligung geradezu die Voraussetzung dafür, dass wir weiter auf dem Weg der Inter nationalisierung bei gutem Qualitätsniveau voranschreiten.

(Beifall bei den Grünen und der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit diesem Weg und mit dieser Einschätzung stehen wir, steht Baden-Würt temberg bei Weitem nicht allein da. Die gleiche Einschätzung hatten vor uns auch schon andere europäische Staaten: Däne mark, Österreich, Finnland, Schweden. Schweden hat sich in den letzten Jahren ebenfalls sukzessive für diesen Weg ent schieden. Alle diese Länder sehen keine allgemeinen Studi engebühren für ihre eigenen Mitbürgerinnen und Mitbürger vor, beteiligen jetzt aber gezielt internationale Studierende an den Kosten eines Studiums.

(Abg. Anton Baron AfD: Das ist auch richtig so!)

Deshalb noch mal: So viel Verständnis ich für den Wunsch habe, möglichst großzügig viele an unseren Bildungsangebo ten teilhaben zu lassen, so wenig Verständnis habe ich für manche Äußerung, die in den letzten Monaten zu hören war: Der Weg, den wir hier beschreiten, sei nationalistisch. Oder: Er sei rassistisch.

(Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)

Oder überhaupt auch nur: Er sei besonders außergewöhnlich.

(Abg. Anton Baron AfD: Strobls Vorschläge sind in Ordnung, die von der AfD nicht!)

Wie so oft lohnt sich auch hier der Blick auf die Fakten. Dies gilt insbesondere, wenn es darum geht, sich Schweden anzu schauen, meine Damen und Herren. Denn in diesem Fall – wie in vielen anderen – sind die Fakten völlig glasklar: Hö here Gebühren für internationale Studierende sind der euro päische Standard. Sie sind nicht die Ausnahme.

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Das ist aber nicht un sere Aufgabe!)

In Deutschland allerdings sind wir in der Tat die Ersten, die diesen Weg gehen. Deswegen ist es auch richtig, dass wir be sonders gut hinschauen, wie wir die Gebühreneinnahmen ein setzen und wie wir das Modell aufsetzen.

Wir legen heute ein gut austariertes Gesetz vor, das die erfor derlichen Mehreinnahmen generiert, dabei außerordentlich moderat vorgeht und zusätzlich die Internationalisierung un serer Hochschulen fördert.

Ich bin all denjenigen dankbar, die sich in den letzten Wochen konstruktiv eingebracht haben, gute Vorschläge für die Wei terentwicklung des Anhörungsentwurfs gemacht haben.

Ich möchte Ihnen heute anhand von drei Bereichen verdeut lichen, an welchen Stellen wir das Gesetz noch mal deutlich

geschärft haben. Wir haben bei diesen Schärfungen eben nicht auf jeden Euro geschaut, den wir durch Gebührenbefreiungen weniger einnehmen könnten. Vielmehr haben wir versucht, wichtige Ziele stärker herauszuarbeiten.

Erstens: das Thema Sozialverträglichkeit. Die Sozialverträg lichkeit dieses Gesetzes setzt sich aus verschiedenen Kompo nenten zusammen. Wichtig ist das Prinzip, dass niemand, der BAföG-berechtigt ist, bei uns Gebühren zahlt. Darunter sind Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland ha ben, darunter sind auch die Geflüchteten.

Zweitens: Das Befreiungskontingent für jede Hochschule ha ben wir nochmals erweitert. Es beträgt jetzt 5 % aller interna tionalen Studierenden, nicht nur der gebührenpflichtigen Stu dierenden. Zudem haben wir festgeschrieben, dass ein rele vanter Anteil der Befreiungen an Studierende aus den ärms ten Ländern gehen soll, spezifisch den AKP-Ländern und den Least Developed Countries. Darüber hinaus werden wir beson dere entwicklungspolitische Studiengänge, die vom DAAD an erkannt werden, in einer Rechtsverordnung noch einmal beson ders berücksichtigen.

Ein zweites wichtiges Ziel ist der wissenschaftliche Aus tausch. Wir fördern den wissenschaftlichen Austausch weiter hin über ERASMUS, über verschiedene Vereinbarungen zwi schen den Hochschulen, auch zwischen Baden-Württemberg und anderen Ländern – insbesondere in Amerika –, die auf ge genseitigem Austausch beruhen. Diese Kooperationen sind von der Gebührenpflicht befreit.

Eine weitere Komponente sind die Doppelabschlussprogram me mit ausländischen Partnerhochschulen. Auch bei diesen werden gegenseitige Gebührenbefreiungen möglich sein. Die Gebührenbefreiungsmöglichkeiten für Austauschstudierende und insbesondere für die Gruppe der forschenden Studieren den haben wir im neuen Entwurf noch einmal deutlich flexi bilisiert.

Ein drittes wichtiges Ziel ist der Verwaltungsaufwand. Viele der aus gutem Grund vorgesehenen Ausnahmen werden von den Hochschulen sehr einfach zu identifizieren und sehr leicht zu prüfen sein. Die Hochschulen wissen nämlich sehr genau, wer im Rahmen von Kooperationen und internationalen Pro grammen zu ihnen kommt, wer im Rahmen von ERASMUS zu ihnen kommt und deswegen keine Gebühren zahlen muss.