Protokoll der Sitzung vom 06.04.2017

(Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Gute Frage! Sehr gute Frage!)

Vielen Dank. – Herr Mi nister Hermann, bitte.

Vielen Dank, Herr Keck. – In der Tat müsste ich jetzt alles zweimal sagen, weil ich einige Sachen schon gesagt habe.

Die Situation ist ähnlich wie auf der Murrbahn, nur mit dem Unterschied, dass wir dort auch Schienenpersonenfernverkehr im Interimsvertrag mit der Deutschen Bahn haben, bis 2025 mit Sonderkonditionen.

Dort ist es so – das war ja Ihre Zusatzfrage –, dass ab Dezem ber 2017 mit den neuen Doppelstock-Intercitys die neue Zeit beginnt. Diese haben dann bereits diese Repeatertechnik. Die ist nicht schlecht, aber nicht ganz so gut wie WLAN. Aber wir glauben, dass das ein anständiges Angebot ist.

Wie gesagt, im Schienenpersonennahverkehr sorgen wir da für, dass das bei den Ausschreibungen ganz eindeutig geregelt ist. Dort wird zwar die Qualität beschrieben, aber wir schrei ben den EVUs nicht vor, welches Unternehmen welche Tech nik einzusetzen hat. Wir machen vielmehr Vorgaben zum räumlichen Empfang, zur Sendeleistung und zur Empfangs leistung.

Das wären, glaube ich, die wichtigsten Punkte.

Damit meine Verwaltung nicht umsonst gearbeitet hat, will ich noch die frohe Botschaft bringen, dass wir im Jahr 2012 8 500 Sendemasten in Baden-Württemberg hatten und diese Zahl Jahr für Jahr angestiegen ist. Jetzt haben wir 8 914 Sen demasten.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Wie hoch sind sie? – Heiterkeit)

Nach meinem Kenntnisstand ist keiner höher als das Ulmer Münster.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Das beru higt!)

Deswegen brauchten wir auch keine besonderen Genehmi gungsverfahren. Das Problem bei den Sendemasten ist, dass sie sehr stark auf die Wohngebiete ausgerichtet sind und eben nicht auf die Bahn. Deswegen kommt es dort bisweilen zu schlechtem Empfang. Aber daran arbeiten wir.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Wie bei den Windrä dern! – Gegenruf des Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Das war ja klar!)

Gibt es weitere Zusatzfra gen zu dieser Anfrage? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 7 beendet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 8 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. P e t e r H o f e l i c h S P D – L a n d e s f ö r d e r u n g E u r o p a Z e n t r u m B a d e n - W ü r t t e m b e r g e. V.

Bitte schön, Herr Abg. Hofelich.

Vielen Dank. – Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Meine Frage an Herrn Minister Wolf lautet:

Kann davon ausgegangen werden, dass das strukturelle Defi zit des Europa Zentrums Baden-Württemberg e. V. in Höhe von 30 000 bis 40 000 € pro Jahr künftig über Fördermittel des Landes bzw. über die aufgestockten Mittel im Einzel plan 05 – Ministerium der Justiz und für Europa (Kapitel 0502

Allgemeine Bewilligungen – Titelgruppe 531 89 – Sachar beit zur Verbreitung des europäischen Gedankens) – aufge fangen werden wird?

Vielen Dank, Herr Abge ordneter. – Herr Minister Wolf, bitte.

Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Anfrage des Kollegen Hofelich wie folgt: Die institutionelle Förderung des Fördervereins Europa Zentrum Baden-Würt temberg erfolgt derzeit durch Mittel aus dem Einzelplan des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport in Höhe von 222 500 €. Das ist Ihnen natürlich bewusst. Ich möchte dies nur noch einmal als Grundlagenfinanzierung benennen.

Das Europa Zentrum ist für das Ministerium der Justiz und für Europa ein unverzichtbarer Partner bei der Europaöffent lichkeitsarbeit. Ich habe bereits mehrfach Gespräche mit den Vertretern des Europa Zentrums geführt, um über gemeinsa me Strategien – auch der Europaöffentlichkeitsarbeit – zu dis kutieren. Aus diesem Grund ist es erfreulich, dass wir nun in folge der Erhöhung des Budgets für die Sacharbeit zur Ver breitung des europäischen Gedankens bei einzelnen Projek ten mit dem Verein kooperieren und diesen somit auch finan ziell unterstützen können. An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei den Regierungsfraktionen bedanken, die sich für diese Erhöhung eingesetzt hatten.

Ihre Frage zielte aber darüber hinaus, wenn ich das richtig ver standen habe, darauf ab, ob künftig eben auch seitens der Lan desregierung in der Etatisierung eine auskömmliche Finan zierung des Europa Zentrums – jenseits der Förderung kon kreter Projekte – sichergestellt ist. Die Ministerien werden sich darum bemühen, im Zuge der anstehenden Aufstellung des Staatshaushaltsplans 2018/2019 die Förderung in den kommenden Jahren in einer Höhe bereitzustellen, die es dem Verein ermöglicht, die Qualität seiner Arbeit beizubehalten, ohne dabei in ein finanzielles Defizit zu geraten und eben oh ne auch künftig immer wieder Kräfte des Vereins dadurch zu binden, dass dieser sich um zusätzliche Finanzierungsquellen bemühen muss. In dieser Sache bin ich mit den Vertretern des Europa Zentrums im intensiven Austausch.

Vielen Dank, Herr Minis ter. – Gibt es Zusatzfragen? – Herr Abg. Hofelich, bitte.

Vielen Dank, Herr Minister, für diese Auskunft, die zeigt, dass sich etwas bewegt. Meine Zu satzfrage schließt an das von Ihnen Gesagte an. Eingedenk der Tatsache, dass die kontinuierliche Arbeit des Europa Zentrums gerade auch von der institutionellen Förderung abhängt – die se ressortiert beim Kultusministerium; bei Ihnen liegt inner halb der Regierung aber natürlich die Querschnittsverantwor tung für Europa; deswegen werden Sie sich auch hierum küm mern –: Halten Sie eine institutionelle Förderung in der Grö ßenordnung von ca. 250 000 bis 260 000 € für das, was es an zustreben gilt, für ein erreichbares Ziel?

Vielen Dank. – Herr Mi nister, bitte.

Wenn ich unterstelle, dass heute eine Grundförderung in Höhe von 222 500 € gewährt wird und wir projektbezogen Mittel im Um fang von etwa 30 000 € zuschießen, dann ergibt das in Sum

me einen Betrag zwischen 250 000 und 260 000 €, der not wendig ist, um die Arbeit des Europa Zentrums insgesamt auf eine gesicherte finanzielle Basis zu stellen.

Vielen Dank. – Gibt es weitere Zusatzfragen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 8 beendet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 9 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. K o n r a d E p p l e C D U – U r t e i l d e s V e r w a l t u n g s g e r i c h t s S t u t t g a r t z u m V e r b a n d s k l a g e r e c h t v o n P E T A

Bitte, Herr Abg. Epple.

Herr Präsident, werte Kollegin nen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung:

a) Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus der Ent

scheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Klage von PETA auf Anerkennung im Rahmen der Verbandsklage im Tierschutz?

b) Ist es nach ihrer Kenntnis zutreffend, dass PETA in Baden

Württemberg nur drei, deutschlandweit nur neun stimmbe rechtigte Mitglieder hat?

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Bei welchen Einnahmen? Von wem?)

Vielen Dank, Herr Abge ordneter. – Für die Landesregierung spricht Frau Staatssekre tärin Gurr-Hirsch.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Tierschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und für die Landes regierung ein politischer Schwerpunkt. Denn der Mensch trägt Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf.

Mit der Einführung des Mitwirkungs- und Verbandsklage rechts in Baden-Württemberg wurde ein wichtiger Meilen stein zur Umsetzung des Staatsziels Tierschutz gesetzt. Das Gesetz ermöglicht es anerkannten Tierschutzorganisationen, behördliche Verfahren im Tierschutz früh zu begleiten und Entscheidungen bereits im Vorfeld nachzuvollziehen. Der Tierschutz wurde durch das Gesetz insgesamt gestärkt, das heißt, anerkannte Tierschutzorganisationen haben damit auch eine Aufwertung erfahren.

Gesetzlich festgelegte Kriterien für eine Anerkennung stellen sicher, dass nur landesweit tätige und demokratisch struktu rierte Organisationen, die jedermann eine Mitgliedschaft mit vollem Stimmrecht ermöglichen, anerkannt werden. Des Wei teren müssen diese jahrelange Erfahrungen im Bereich Tier schutz aufweisen und verantwortungsvoll mit den neuen Mög lichkeiten, die ihnen das Gesetz gibt, umgehen können. Die se gesetzlich festgelegten Kriterien stellen eine Gleichbehand lung aller Tierschutzorganisationen im Anerkennungsverfah ren sicher.

Eine nähere Konkretisierung der Anerkennungskriterien er folgte im Juli 2016 im Rahmen einer Durchführungsverord nung. Auf dieser Grundlage haben in Baden-Württemberg bis her drei Tierschutzorganisationen durch das Ministerium für

Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eine Anerkennung erhalten. Diese Anerkennung gilt für das Land Baden-Würt temberg ganz speziell.

Mit dem Bescheid vom 19. Dezember 2016 hat das Ministe rium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz den Antrag auf Anerkennung der Organisation PETA Deutschland e. V. abgelehnt. Das Ministerium ist der Auffassung, dass die An erkennungsvoraussetzungen nach dem Mitwirkungs- und Ver bandsklagegesetz nicht vorliegen. Gegen diesen Bescheid hat PETA Deutschland e. V. Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Das Land sollte dabei verpflichtet werden, PETA Deutschland e. V. die Anerkennung nach dem neuen Gesetz zu erteilen. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung ist da bei deutlich geworden, dass das Gericht ebenso wie zuvor das Land zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Anerkennungs voraussetzungen bei PETA Deutschland e. V. nicht vorliegen.

Jetzt noch konkret zu den Fragen des Kollegen Konrad Epp le. Zunächst war gefragt worden, welche Schlüsse die Lan desregierung daraus zieht, dass der Organisation PETA die Anerkennung verweigert wurde. Ich möchte vorausschicken: Wir haben das Urteil noch nicht schriftlich vorliegen; deswe gen kann ich mich für unser Ministerium nur eingeschränkt hierzu äußern. Wir kennen den Tenor des Urteils, nämlich die Klageabweisung, aber nicht die konkreten inhaltlichen Dar stellungen.

Aus dem Tenor des Urteils lässt sich der Schluss ziehen, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart zumindest eine der sieben gesetzlichen Anerkennungsvoraussetzungen, welche alle vor liegen müssen, nicht als gegeben ansieht. Damit wird die ab lehnende Entscheidung der Landesregierung gewissermaßen bestätigt. Wir werden aber selbstverständlich prüfen, ob sich für die Landesregierung weitere Schlussfolgerungen ergeben. Hierzu müssen wir, wie bereits erwähnt, die schriftliche Ur teilsbegründung abwarten.

Der zweite Teil Ihrer Frage, Herr Kollege Epple, lautet: Ist es nach Ansicht der Landesregierung

zutreffend, dass PETA in Baden-Württemberg nur drei, deutschlandweit nur neun stimmberechtigte Mitglieder hat?

Ja, dies hat PETA in der mündlichen Verhandlung gewisser maßen selbst bestätigt. Wir haben den Vollzug nach dem Mit wirkungs- und Verbandsklagegesetz mit Erlass vom 31. Janu ar 2017 zum 1. Februar 2017 in Absprache mit den anerkann ten Tierschutzorganisationen jetzt offiziell in Gang gesetzt.