Protokoll der Sitzung vom 19.07.2017

(Beifall bei der SPD – Lachen bei Abgeordneten der AfD)

Für die FDP/DVP-Frakti on erteile ich dem Kollegen Dr. Aden das Wort.

Sehr geehrter Herr Prä sident, sehr geehrte Damen und Herren!

Zum Werke, das wir ernst bereiten, geziemt sich wohl ein ernstes Wort.

Ich füge frei nach Schiller hinzu: Wenn gute Argumente sie begleiten, dann fließt die Arbeit munter fort.

(Beifall der Abg. Jochen Haußmann und Jürgen Keck FDP/DVP)

Wir von der FDP/DVP haben sehr gute Argumente, um eine Reform des Grunderwerbsteuergesetzes zu fordern:

Erstens: Die Grunderwerbsteuer ist für jedes Bundesland ei ne Gelddruckmaschine.

Zweitens: Öffentliche Leistungen, die einen Bezug zum Wohn eigentum haben, werden fast ausschließlich von den Kommu nen erbracht. Diese werden aber nur mit 38 % an der Steuer beteiligt.

Drittens: Die Grunderwerbsteuer fällt ja nicht nur beim Erst erwerb des Grundstücks an, sondern bei jedem Eigentümer wechsel aufs Neue.

(Abg. Emil Sänze AfD: Hört, hört!)

Es kommt also zu einem staatlich veranlassten Preisanstieg.

Viertens: Seit der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer frei gegeben ist, haben sich die Länder bei der Anhebung des Steu ersatzes überboten. Baden-Württemberg hat 2011 den Steu ersatz von 3,5 auf 5 % erhöht; Nordrhein-Westfalen hat ihn auf 6,5 % angehoben.

Aber jetzt kommt das eigentlich Entscheidende: Absurd in diesem Zusammenhang ist, dass ein niedriger Steuersatz beim Länderfinanzausgleich die betreffenden Länder zusätzlich be lastet – ein völliger Konstruktionsfehler der Föderalismusre form von 2006. Ich möchte darauf nicht weiter eingehen. Das hängt aber damit zusammen, dass nicht die aktuellen Steuer einnahmen errechnet werden, sondern die Steuereinnahmen aufgrund der fiktiven Hebesätze, die aus dem Durchschnitts satz der Grunderwerbsteuer aller Länder berechnet werden. Darauf kann man aber vielleicht in der zweiten Lesung noch genauer eingehen.

Die Gier der Länder zeigt sich schon allein daran, dass seit 2006 der Grunderwerbsteuersatz insgesamt 27 Mal erhöht worden ist – allein im kleinen Saarland vier Mal.

(Beifall des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP – Zu ruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Bei der Grunderwerbsteuer handelt es sich allerdings um kei ne Bagatellsteuer. Allein im Landeshaushalt sind ca. 1,7 Mil liarden € veranschlagt, und bundesweit sind es etwa 12 Mil liarden € oder sogar etwas mehr – fast so viel wie durch den Solidaritätszuschlag.

Nach diesen grundsätzlichen Betrachtungen stellt die FDP/ DVP-Fraktion den Antrag, eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen,

(Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Sehr gut!)

um im Grunderwerbsteuergesetz einen Freibetrag – jetzt kommt es; hören Sie bitte zu – von 500 000 €

(Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE)

zum Erwerb von Wohneigentum für natürliche Personen zu verankern.

(Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Sehr gut!)

Dieser Freibetrag kann auch für mehrere Erwerbe bis zur ma ximalen Höhe eingesetzt werden. Er kann sogar kumuliert werden.

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Gehen Sie davon aus, dass Sie wieder nicht in den Bundestag kommen?)

Wie kommen Sie denn darauf? Ich denke, das ist eine sehr – – Wenn Sie jetzt weiter zuhören – –

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Sie haben gerade gesagt, Sie wollen eine Bundesratsinitiative! – Glocke des Präsidenten)

Kollege Lede Abal, haben Sie eine Zwischenfrage?

Sie können eine Frage stellen. Wenn Sie am Ende meiner Rede immer noch so da herreden, können wir uns nachher auf dem Flur unterhalten.

(Heiterkeit des Abg. Ulli Hockenberger CDU)

Warum fordern wir seitens unserer Fraktion diesen Freibetrag, der auch im Wahlprogramm unserer Partei steht? Erstens: Trotz der extrem niedrigen Zinssätze stagniert die Wohnei gentumsquote. Das ist schon gesagt worden. Ein wichtiger Punkt – das ist wirklich wichtig –: Erwerbsnebenkosten kön nen nicht kreditfinanziert werden. Dadurch reduziert sich bei den Bauwilligen die Eigenkapitalquote. Das vermindert die Bonität und erhöht die Kreditkosten.

Bei Schwellenhaushalten kann die Grunderwerbsteuer damit den Traum vom Eigenheim zunichtemachen. Das wollen wir gerade nicht. Die Baunebenkosten machen mittlerweile 10 % aus und sind die höchsten in Europa. Darüber haben wir ge sprochen.

Nach unserer Überzeugung ist eine Wohnimmobilie eine ide ale Geldanlage. Das wurde auch schon angesprochen.

Mit einem Freibetrag können wir den ohnehin steigenden Wohnkosten entgegenwirken. Bauvorschriften – überdachte Fahrradständer usw. –, Begrünungsvorschriften, die Abgaben belastung auf Strom, Heizung usw. führen mittlerweile zu deutlichen Kostensteigerungen. Deswegen sind wir dafür, dass wir diese Sache abschaffen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP)

Zweitens: Es wurde gesagt, dass wir auch die Share Deals in diese Diskussion einbeziehen müssen. Wir müssen darauf hin wirken, dass bei den Share Deals ein neues Abkommen ge schaffen wird.

Eines möchte ich noch sagen: Sie sprechen von Gegenfinan zierung. Das finanzielle Umfeld für Entlastungen ist momen tan sehr günstig. Die Zinsausgaben der öffentlichen Haushal te sind deutlich gesunken, und wir hören fast täglich von neu en Rekorden bei den Steuereinnahmen. Ab 2020 werden wir sogar zusätzlich 9,7 Milliarden € aus der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen erhalten. Eine Reduzierung der Grunderwerbsteuer ist daher aus fiskalischer Sicht mög lich.

Ich komme zum Schluss und fasse zusammen: Die Grunder werbsteuer ist eine Steuer mit vielen Mängeln. Sie hat den größten Anteil an den Erwerbsnebenkosten, sie ist verteilungs politisch problematisch, da Familien und Geringverdiener im Verhältnis zu ihren Einkünften besonders belastet werden, sie hemmt die Mobilität bei der Arbeitsplatzsuche, sie belastet die private Altersvorsorge, sie unterliegt verschiedenen Schwan kungen.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Präsident. – Der von uns vorgeschlagene Freibetrag in Höhe von 500 000 € ist eine unbürokratische und spürbare Entlastung zur Erfüllung des Traums vom Eigenheim.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD)

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Staatssekretärin Dr. Splett.

(Zuruf: Sehr gut!)

Sehr geehrter Herr Prä sident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zunächst betonen, wie wichtig es der Landesregierung ist, dass junge Familien bezahlbaren Wohnraum finden.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Insgesamt wollen wir Familien stärken und im Land gute Rah menbedingungen für sie setzen. Das gilt bei Kinderbetreuung und Bildung, bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ebenso beim Thema Wohnen.

Dazu gehört, dass wir einkommensschwächere Familien ziel gerichtet beim Erwerb eigengenutzten Wohnraums unterstüt zen, und dazu gehört auch die Förderung des sozialen Miet wohnungsbaus; denn auch das ist für viele Familien wichtig. Unser Förderprogramm Wohnungsbau kommt damit zielge nau jungen Familien zugute.

Was hingegen schlägt die AfD-Fraktion vor? Sie greift sich aus dem Themenfeld einen Punkt heraus und schlägt die Ein führung eines ermäßigten Steuersatzes von 3,5 % für be stimmte Teile des Kaufpreises beim Erwerb von selbst genutz tem Wohneigentum durch Ehepaare vor. Mit dieser Initiative soll die im Jahr 2011 vorgenommene Erhöhung des Grunder werbsteuersatzes zumindest teilweise rückgängig gemacht werden. Begründet wird dies mit der Förderung junger Fami lien, wobei – wir haben es schon gehört – für die AfD Fami lie offenbar nicht dort ist, wo Kinder sind, sondern ausschließ lich über den Trauschein definiert wird.

(Beifall der Abg. Anton Baron und Daniel Rottmann AfD)

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darstellen, welchem Zweck die Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes im Jahr 2011 diente. Denn dabei ging es ja um die Förderung junger Familien. Mit dem Gesetz über die Festsetzung des Steuersat zes für die Grunderwerbsteuer ist in Baden-Württemberg zum 5. November 2011 der Grunderwerbsteuersatz von 3,5 % auf 5 % erhöht worden.