Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darstellen, welchem Zweck die Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes im Jahr 2011 diente. Denn dabei ging es ja um die Förderung junger Familien. Mit dem Gesetz über die Festsetzung des Steuersat zes für die Grunderwerbsteuer ist in Baden-Württemberg zum 5. November 2011 der Grunderwerbsteuersatz von 3,5 % auf 5 % erhöht worden.
Der dadurch entstandene fiskalische Spielraum wurde genutzt, um die Rahmenbedingungen für Familien, insbesondere die Kleinkindbetreuung, zu verbessern.
Kinder sind die Zukunft unseres Landes. Deshalb haben die frühkindliche Bildung und eine qualitativ hochwertige Kin derbetreuung
in Baden-Württemberg eine hohe Priorität. Gerade in den ers ten Lebensjahren wird der Grundstein für den zukünftigen Bil
dungserfolg gelegt. Deshalb müssen allen Kindern, unabhän gig von der sozialen Herkunft, von Beginn an die gleichen Bildungschancen offenstehen, und hierfür braucht es Haus haltsmittel.
Wir leben im 21. Jahrhundert. Gleichstellung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollten Selbstverständlichkeiten sein. Das heißt aber auch, dass wir ganz einfach ein gutes Kinder betreuungsangebot brauchen. Diesem Bedarf hat das Land in den letzten Jahren Rechnung getragen und hat die Erhöhung der Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer genutzt, um ge meinsam mit den Kommunen die Kleinkindbetreuung auszu bauen. Wir haben außerdem den Bedarf an Schulsozialarbeit gedeckt. Das ist ein wichtiges Angebot für Kinder und Jugend liche, das deren Entwicklung fördert und gleichzeitig zur Ver meidung bzw. zum Abbau von Bildungsbenachteiligung bei trägt.
Auch über die Kostenbeteiligung des Landes bei der Finan zierung der Ganztagsschulen, einschließlich des Mittagessens, konnte damals eine Einigung mit den kommunalen Landes verbänden erzielt werden.
Die Finanzierung all dieser Maßnahmen war ohne Nettoneu verschuldung nur durch Einsparmaßnahmen sowie durch die Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes möglich.
Daran hat sich nichts Wesentliches geändert. Denn auch im Jahr 2017 gilt, dass trotz erfreulicher Entwicklung der Steu ereinnahmen neben Investitionen in den Abbau des Sanie rungsstaus auch Einsparungen erforderlich sind. Oder anders herum formuliert: Die Erhöhung des Grunderwerbsteuersat zes im Jahr 2011 hat es dem Land ermöglicht, wesentliche Verbesserungen für Familien und Kinder umzusetzen und Ba den-Württemberg familienfreundlicher zu machen.
Neben diesem fiskalischen Aspekt ergeben sich bei dem nun vorgelegten Gesetzentwurf der AfD Probleme bei der prakti schen Umsetzung. Die Regelungen sind wenig zielgenau und schwer administrierbar. Zum einen liegen bei den Grunder werbsteuerstellen im Vergleich zu den Einkommenssteuerbe zirken bei den Wohnsitzfinanzämtern keine Kenntnisse über den jeweiligen Familienstand, die Familienzugehörigkeit und den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes vor. Eine Überprü fung dieser besonderen Merkmale anhand des vom Notariat übersandten Kaufvertrags ist auch nicht möglich.
Wenn ich den Gesetzentwurf lese, sehe ich: Er hat auch nicht wirklich junge Familien im Blick, sondern Ehepaare, egal, welchen Alters. Alleinerziehende und Familien ohne Trau schein sollen nicht profitieren. Es gibt keine Beschränkung auf den Ersterwerb der Wohnung oder des Hauses; auch die Dauer der Eigennutzung spielt offenbar keine Rolle.
Die Überprüfung solcher Voraussetzungen würde auch für weiteren bürokratischen Aufwand sorgen. Aber ohne jegliche Regelung ist die Zielgenauigkeit Ihres Vorschlags ausgespro chen gering.
Dieses Problem der mangelnden Zielgenauigkeit trifft übri gens auch auf das FDP-Konzept zu, das Sie, Herr Kollege Aden, angesprochen haben.
Im Übrigen bestehen erhebliche Zweifel, ob der seitens der AfD vorgelegte Vorschlag sich überhaupt in dem den Ländern durch das Grundgesetz vorgegebenen Rahmen bewegt, wo nach die Länder lediglich den Steuersatz bei der Grunderwerb steuer selbst festlegen können. Der Gesetzentwurf ist also auch handwerklich nicht besonders gelungen.
Insgesamt lässt sich daher feststellen: Wir haben in den letz ten Jahren auch dank der Mehreinnahmen aus der Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes deutliche Fortschritte gemacht, die Rahmenbedingungen von Familien und Kindern in BadenWürttemberg zu verbessern. Diesen Weg wollen wir weiter gehen und dabei möglichst zielgenaue Maßnahmen ergreifen. Der vorgelegte Gesetzentwurf hilft hierbei nach unserer Ein schätzung nicht weiter.
Meine Damen und Her ren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet.
Normalerweise sage ich ja am Nachmittag nichts, aber bei dem Thema Grund erwerbsteuer, da kommt mir die Galle hoch.
(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Dann soll ten Sie einen Arzt aufsuchen, wenn Ihnen die Galle hochkommt!)
Ja, bitte. Toller Einwurf. – Sie winden sich, Sie wissen nicht, wie Sie reagieren sollen, weil Sie wissen, dass das ein Thema bei der Bevölkerung ist. Sie kommen mit allen möglichen Dingen, mit Einsparungen, die trotzdem notwendig sind. Es geht dann plötzlich vor allem um Zielgenauigkeit, sagen Sie. Zielgenauigkeit!
Meine Damen und Herren, vor allem von Rot-Grün, es geht nicht um Zielgenauigkeit, es geht um Ihre Ideologie. Es ist kein Zufall, dass überall da, wo Rot-Grün ist, der Grunder werbsteuersatz ansteigt. Man kann also sagen: Wo Rot-Grün ist, da wird Eigentumserwerb erschwert.
Woran liegt das, meine Damen und Herren? Woran liegt das? An Ihrer Ideologie. In den Tiefen Ihrer Herzen steckt immer
(Abg. Martin Hahn GRÜNE: Nein! Sie reden Un sinn! Das ist Unsinn! – Abg. Martin Hahn GRÜNE schlägt die Hände vors Gesicht. – Abg. Martin Hahn GRÜNE: Wirklich wahr! – Weitere Zurufe)
Ja, das ist Ihr Thema; ich hole es sozusagen psychoanalytisch aus Ihnen heraus. So kann man erklären,
warum Sie hier an so hanebüchenen Sachen drehen, dass Sie also wirklich überall – – Sobald Sie an der Regierung sind, erhöhen Sie die Grunderwerbsteuer. Das ist unappetitlich, meine Damen und Herren, und das ist auch unprofessionell,
wenn Sie das der AfD hier vorwerfen. Da muss man sich fra gen: Wollen Sie überhaupt parlamentarisch arbeiten?
Aber das ist nicht nur unprofessionell, meine Damen und Her ren von Rot und Grün, das ist auch gegen den parlamentari schen Willen. Das ist gegen den Volkswillen. Denn die AfD ist genauso gewählt wie Sie.
(Abg. Martin Hahn GRÜNE: Richtig! Das akzeptie ren wir ja! Es fällt zwar schwer, aber trotzdem! – Weitere Zurufe)
Sie müssten ein Minimum an Professionalität aufbringen, um zu sagen: Wenn ein guter Vorschlag von dieser Seite kommt, dann greifen wir den auf. – Sie können den ja noch verbes sern. Sie können noch Ergänzungsvorschläge machen. Wenn Sie sagen, dass 25 % nicht erwähnt sind, dann können Sie nachher doch noch ein neues Gesetz bringen, durch das auch noch die 25 % ihren Vorteil haben. Aber jetzt sagen Sie doch endlich einmal: „Das ist eine gute Sache. 75 % profitieren da von. Dem stimmen wir zu.“