Protokoll der Sitzung vom 12.10.2017

(Heiterkeit)

Wunderbar. In dieser Pflichtschuldigkeit haben wir das Haar in der Suppe gesucht.

(Zuruf von den Grünen: Und nicht gefunden!)

Alle Rückmeldungen – vom Schwarzwald-Baar-Kreis, vom Anwaltsverband Baden-Württemberg, von der Landesverei nigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände, vom Hauptpersonalrat, vom Landesrichterrat und von der Landes staatsanwaltschaft, selbst von der örtlichen FDP –

(Heiterkeit des Ministers Guido Wolf)

haben ergeben, dass die Umstrukturierung der Arbeitsgerichts bezirke Freiburg und Lörrach sinnvoll, geboten, ja sogar not wendig ist.

Die heutige Struktur der baden-württembergischen Arbeits gerichtsbarkeit geht auf das Jahr 1972 – an und für sich ein gutes Jahr, weil mein Geburtsjahr – zurück.

(Oh-Rufe von der CDU)

Allerdings ergaben sich von vornherein Probleme in den Ar beitsgerichtsbezirken Freiburg und Lörrach, weil die Fahrt wege zu den jeweiligen Außenkammern in Villingen-Schwen

ningen bzw. in Radolfzell sehr lang sind. Trotz der fortschrei tenden Mobilität der Bevölkerung und trotz des Ausbaus der Verkehrsinfrastruktur und der damit einhergehenden Verbes serungen haben sich keine nennenswerten Fortschritte erge ben.

Aus den aufgezeigten Gründen ist es geboten und sinnvoll, hier eine Korrektur im Sinne einer modernen, bürgernahen Gebietsstruktur vorzunehmen. Wir stimmen gern zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Wolf das Wort.

(Zuruf von der SPD: Jetzt auch so kurz!)

Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe jetzt eine umfassende Rede dabei,

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Jo chen Haußmann FDP/DVP: Vorlesen, bitte!)

die diese Justizstrukturreform nochmals im Detail erläutert. Aber angesichts des großen, fast historischen Lobes dafür, dass es uns hier im Justizressort gelungen ist, eine kleine Ge bietsreform auf den Weg zu bringen, die ausschließlich befür wortet wird, will ich jetzt auf weitreichende Ausführungen verzichten

(Zuruf des Abg. Thomas Blenke CDU – Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU)

und mich für das Lob ganz herzlich bedanken.

Es ist in der Tat eine Gebietsreform, die an der Außenwirkung, an der Bürgernähe, am Dienstleistungsservice der Arbeitsge richte in den betroffenen Regionen nichts verändert, die die internen Strukturen aber deutlich verbessert. Damit ist sie im Ergebnis natürlich auch ein Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger.

Wir haben das im Vorfeld auch mit den betroffenen Kommu nen intensiv diskutiert und kommuniziert, um auch keinen – auf den ersten Blick vielleicht nicht erkennbaren – Empfind lichkeiten zu begegnen, wenn man sich dann in einer Haupt stelle oder in einer Außenstelle wiederfindet. Ich glaube, ent scheidend ist, dass die Struktur der Arbeitsgerichte dort bür gernah aufgestellt bleibt und dass wir den Kolleginnen und Kollegen in den Dienststellen beste Rahmenbedingungen bie ten.

(Unruhe)

Die Politik zeigt mit diesem Vorstoß auch, dass bei bester Vor bereitung des Fachressorts eine Gebietsreform mit Zustim mung der Bevölkerung und über alle Parteien hinweg mög lich ist.

Ich bedanke mich für Ihre Zustimmung. Ich bedanke mich auch für den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen im Ständigen Ausschuss, der den Gesetzentwurf in Sinne der

Rechtssicherheit um einige Klarstellungen für die übergehen den Verfahren bereichert hat. Das Gesetz ist damit eine runde Sache.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Meine Damen und Her ren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/2428. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Stän digen Ausschusses, Drucksache 16/2693. Der Ausschuss emp fiehlt Ihnen in Abschnitt I der Beschlussempfehlung, dem Ge setzentwurf mit einer Änderung, nämlich der Einfügung ei nes neuen Artikels 2 – Verfahrensübergang –, zuzustimmen. Bei Abschnitt II der Beschlussempfehlung handelt es sich um eine Folgeänderung, die Artikel 3 betrifft.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Gesetzes über die Gerichte für Arbeits

sachen

mit den Nummern 1 und 2. Ich schlage Ihnen vor, dass ich Ar tikel 1 insgesamt zur Abstimmung stelle. – Sie sind damit ein verstanden.

Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 1 ist ein stimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Verfahrensübergang

in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucksache 16/2693 mit den Nummern 1 bis 3. Ich schlage Ihnen vor, dass ich Ar tikel 2 insgesamt zur Abstimmung stelle. – Sie sind auch hier mit einverstanden.

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 ist einstimmig zu gestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Inkrafttreten

in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucksache 16/2693. Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 3 ist ein stimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 12. Oktober 2017 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gerichte für Arbeitssachen“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g