Die FDP/DVP-Fraktion hat sich schon in der Vergangenheit grundsätzlich für eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf Besoldung und Versorgung einge setzt.
Nun sieht der neue Gesetzentwurf eine einheitliche prozentu ale Besoldungserhöhung zum 1. März 2017 und zum 1. Juli 2018 vor. Wichtig in diesem Zusammenhang: Die Landesre gierung sieht in der für 2018 einheitlich nach hinten, auf den 1. Juli, verschobenen Besoldungserhöhung für die unteren Be soldungsgruppen eine Verletzung des Vertrauensschutzes und will diesen Gruppen entsprechend eine Einmalzahlung von 400 € bzw. 140 € zuführen.
Hierdurch entstehen für 2017 Mehrkosten von 58 Millionen €, also insgesamt jetzt fast 230 Millionen €. Für 2018 wird der Haushalt gegenüber dem ursprünglichen Ansatz von 550 Mil lionen € in der Summe nur noch mit 510 Millionen € belas tet, denen allerdings die Kosten der Einmalzahlungen hinzu gerechnet werden müssen.
Ich möchte es mit den Zahlen etwas kürzer fassen; die sind von anderer Seite schon eingeführt worden. Aber eines möch te ich sagen: Die abgesenkte Eingangsbesoldung für den mitt leren Dienst um 4 %, für den gehobenen Dienst um 8 % be deutet für einen Beamten in Besoldungsgruppe A 12 – sprich Lehrer; davon gibt es ca. 120 000 im Land – immerhin ca. 3 500 € im Jahr.
Ich komme zum Schluss. Die jetzt gefundene Regelung ist sachgerecht, besonders im Lichte des Urteils des Bundesver fassungsgerichts. Sie stellt alle Betroffenen besser. Jetzt viel leicht ein kleiner Hinweis: Ob im Zusammenhang mit den Einmalzahlungen mögliche Klagen drohen, ist für die Zustim mung unserer Fraktion zu diesem Gesetzentwurf allerdings unerheblich.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kol legen! Der Gesetzentwurf, den wir heute abschließend bera ten, umfasst nahezu 60 Seiten. Der Inhalt des Gesetzes lässt sich allerdings sehr kurz beschreiben: deutlich mehr Geld für die Beamtinnen und Beamten in unserem Land. Das ist eine richtig gute Nachricht.
Derzeit arbeiten rund 184 000 Beamtinnen und Beamte jeden Tag engagiert und verlässlich für unser Land. Sie sorgen ge meinsam mit den Angestellten dafür, dass wir in Baden-Würt temberg gut aufgestellt sind. Hinzu kommen 127 000 Versor gungsempfänger. Diese Menschen haben in der Vergangen heit für unser Land gearbeitet und sind nun im wohlverdien ten Ruhestand. Für diese insgesamt über 300 000 Menschen bedeutet das Gesetz deutlich mehr Geld im Portemonnaie in diesem Jahr und auch im Jahr 2018.
Warum tun wir das, meine Damen und Herren? Wir tun das, weil wir die Beamtinnen und Beamten in unserem Land wert schätzen. Sie verdienen unseren Respekt, und sie verdienen unseren Dank.
Lassen Sie mich die wichtigsten Punkte der Vereinbarung, die wir am 17. März dieses Jahres mit dem Beamtenbund und dem Verein der Richter und Staatsanwälte erzielt haben, kurz aus führen. Hinzufügen möchte ich noch, dass wir selbstverständ lich so, wie wir mit Beamtenbund und Richterschaft verhan delt haben, auch mit den Gewerkschaften verhandelt haben. Allerdings haben sich die Gewerkschaften dann letztendlich nicht dazu durchringen können, dieser Vereinbarung beizutre ten.
Was war das Ergebnis der Vereinbarung? Das Tarifergebnis von 2 % im Jahr 2017 und von 2,35 % im Jahr 2018 wird in voller Höhe übertragen. Dabei erhalten die Beamtinnen und Beamten mit einer Besoldung unter 3 750 € brutto im Jahr 2017 mindestens 75 € monatlich mehr.
Diese Vereinbarung stellt sicher, dass die Beamtenschaft des Landes an der guten wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben kann, meine Damen und Herren. Das ist uns sehr wichtig.
Zusätzlich zur Tarifsteigerung gibt es 2018 einen strukturel len Baden-Württemberg-Bonus von 0,325 %. Die Kollegen Abgeordneten haben bereits darauf hingewiesen. Das ist der Ausgleich für die im Tarifbereich neu geschaffene Entgeltstu fe 6. Baden-Württemberg ist das einzige Land, das einen Lan desbonus schafft und dies in die Beamtenbesoldung überträgt. Wir schließen damit zur Besoldung im Bund und auch in Bay ern auf und stärken so die Attraktivität des öffentlichen Diens tes erheblich.
Meine Damen und Herren, dritter Punkt: Wir machen die Ab senkung der Eingangsbesoldung wieder rückgängig, und zwar nicht Schritt für Schritt, sondern auf einen Schlag zum 1. Ja nuar 2018.
Das ist schon ein Paradigmenwechsel; denn seit dem Jahr 2005 gibt es eine abgesenkte Eingangsbesoldung.
Also: volles Gehalt ohne Abschläge. Das macht sich im Geld beutel der jungen Beamten spürbar bemerkbar. Für eine Be amtin im Eingangsamt nach A 9 – beispielsweise eine Poli zeikommissarin – bedeutet das rund 1 250 € brutto mehr im Jahr. Das ist fast ein halbes Monatsgehalt. Für Beamte, die nach A 12 bezahlt werden – z. B. Lehrkräfte an den Grund schulen im Land –, bedeutet das annähernd 3 500 € brutto mehr im Jahr. Das entspricht fast einem ganzen Monatsgehalt. Und das, meine Damen und Herren, ist ein klares Signal an die Nachwuchskräfte: Wir brauchen euch, und wir wollen euch im öffentlichen Dienst.
(Beifall bei den Grünen und der CDU sowie des Abg. Dr. Gerhard Aden FDP/DVP – Abg. Winfried Mack CDU: Gute Entscheidung!)
Ja, Herr Kollege Stickelberger, natürlich werden wir in der zunehmenden Konkurrenz um Arbeitskräfte auch alles dafür tun, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu erhalten und zu steigern und eben qualifizierte junge Menschen für den Dienst am Land zu gewinnen. Das ist ein ganz wichtiges Ziel, das wir verfolgen und wozu auch dieser Gesetzentwurf einen ganz wesentlichen Beitrag leistet, meine Damen und Herren.
An diesen drei genannten zentralen Punkten hat sich also seit der Einbringung des Gesetzentwurfs nichts geändert. Wir, die grün-schwarze Landesregierung und die Regierungsfraktio nen, setzen um, was wir vereinbart haben. Wir sind verläss lich, wir halten Wort.
In einem Punkt gibt es aber Änderungen. Die erzielte Verein barung sah eine zeitliche Verschiebung der Übertragung des Tarifergebnisses vor, und zwar gestaffelt nach Besoldungs gruppen. Wir wollten also eine soziale Staffelung. Wir woll ten, dass diejenigen, die weniger verdienen, die Erhöhung frü her bekommen. Hier müssen wir nun den Gesetzentwurf än dern. Grüne und CDU legen einen entsprechenden Ände rungsantrag vor.
Was ist der Grund? Ein Beschluss des Bundesverfassungsge richts vom 23. Mai 2017. Dieser Beschluss wurde erst am 7. Juli 2017 veröffentlicht, also nach Abschluss der Vereinba rung mit der Beamtenschaft und den Richtern und Staatsan wälten vom 17. März 2017 und auch nach der Einbringung des Gesetzentwurfs durch die Landesregierung am 20. Juni 2017.
Wir haben bereits in der ersten Lesung angekündigt, dass wir diesen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts intensiv prü fen werden. Er befasst sich mit einer Regelung – das ist auch schon gesagt worden – des Freistaats Sachsen aus dem Jahr 2008. Das Gericht hat jetzt entgegen bisheriger Auffassungen beanstandet, dass die unteren Besoldungsgruppen eine Besol dungserhöhung vier Monate früher erhielten als Beamte ab der Besoldungsgruppe A 10. Dies verstoße wegen der Un gleichbehandlung und wegen der Auswirkungen auf den Ab stand der Besoldungsgruppen zueinander gegen Artikel 3 Ab satz 1 in Verbindung mit Artikel 33 Absatz 5 des Grundgeset zes.
Dieser Beschluss ist eine Abkehr von der bisherigen Recht sprechung. Bis dahin waren zeitlich gestaffelte Anpassungen nach Besoldungsgruppen grundsätzlich zugelassen.
Mit dem vorliegenden Änderungsantrag der Regierungsfrak tionen erfolgt jetzt eine Reaktion auf diese geänderte Recht sprechung. Wir setzen einheitliche Anpassungszeitpunkte für alle Besoldungsgruppen fest. Für 2017 bedeutet das eine An passung zum 1. März und für 2018 eine Anpassung zum 1. Ju li.
Mit dieser Regelung halten wir uns an die Vereinbarung vom März, und wir schlagen einen Weg vor, die Regierungsfrakti onen schlagen einen Weg vor, der niemanden schlechterstellt. Ja, es wird ein Weg vorgeschlagen, der viele besserstellt, mei ne Damen und Herren.
Die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Ver sorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die nun im Jahr 2018 die Erhöhung ihrer Bezüge später als vereinbart erhalten, bekommen als Ausgleich eine Einmalzahlung im März kommenden Jahres. Diese Einmalzahlung beträgt für die Anwärterinnen und Anwärter brutto 140 €, für die Besol dungsgruppen bis A 9 400 € und für die Besoldungsgruppen A 10 und A 11 100 €. Für die übrigen Besoldungsgruppen bringt der Änderungsantrag sogar eine Verbesserung gegen über den bisherigen Regelungsentwürfen. Also, meine Damen und Herren: Wir stellen niemanden schlechter, aber viele bes ser.
Den Familienzuschlag erhöhen wir einheitlich, und zwar zum 1. März 2018. Das ist mir wichtig; denn Baden-Württemberg ist ein kinder- und familienfreundliches Land, und das Land Baden-Württemberg ist ein kinder- und familienfreundlicher Arbeitgeber.
Insgesamt nehmen wir gegenüber dem Gesetzentwurf in der ursprünglichen Fassung rund 43 Millionen € zusätzlich in die Hand, die die Beamtinnen und Beamten erhalten.
Also, meine Damen und Herren: Wir sind verlässlich, wir sind vertragstreu, wir halten Wort, und wir wissen, was wir den hervorragend arbeitenden Beschäftigten im öffentlichen Dienst unseres Landes schuldig sind. Sie engagieren sich für unser Ge meinwesen, sie sorgen dafür, dass unser Land so gut dasteht.
Herr Kollege Podeswa, Sie müssen sich keine Sorgen machen und nicht befürchten, die grün-schwarze Landesregierung und die Regierungsfraktionen würden keine nachhaltige Finanz politik betreiben. Eine solche Politik haben wir bereits mit dem Haushalt 2017 unter Beweis gestellt, und diese werden wir auch mit dem Entwurf des Haushalts 2018/2019 fortset zen. Eine nachhaltige Finanzpolitik ist für uns das A und O, damit wir auch zukünftigen Generationen Gestaltungsspiel räume hinterlassen.
Herr Kollege Podeswa, bei den Haushaltsberatungen werden wir ja ganz konkret sehen, wie Sie Ihre Ankündigung eines effizienten, schlanken Beamtenapparats umsetzen wollen. Dann müssen Sie nämlich in den Bereichen, in denen wir Stel lenaufstockungen vorsehen,
nicht mehr Beschäftigte in der Justiz wollen. Da sind wir dann auf Ihre Vorschläge, meine Damen und Herren, sehr gespannt.