Protokoll der Sitzung vom 25.10.2017

Ich rufe auf

§ 4

Ausgleichszahlungen

Wer § 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ge genstimmen? – Enthaltungen? – § 4 ist bei mehreren Enthal tungen einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

§ 5

Inkrafttreten

Wer § 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ge genstimmen? – Enthaltungen? – § 5 ist bei mehreren Enthal tungen einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 25. Oktober 2017 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Ausführungsgesetz zum Prostituiertenschutzgesetz (AGProstSchG) “. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist damit mehrheitlich zugestimmt.

Tagesordnungspunkt 5 ist erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes und zur Ände rung des Landesgebührengesetzes – Drucksache 16/2638

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Das Wort zur Begründung erteile ich dem Kollegen Binder für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir greifen mit dem im Entwurf vorliegenden Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes und zur Änderung des Landesgebührengesetzes ein Thema auf, das insbesonde re hinsichtlich der Gebührenerhebung für polizeiliche Maß nahmen auch in diesem Haus schon lange diskutiert wird, das aber bislang keiner Lösung zugeführt wurde.

So ist die Frage der Novellierung des Landesgebührengeset zes mit dem Ziel, für Tätigkeiten der Polizei kostendeckende Gebühren einzuführen, schon viele Jahre ein besonderes An liegen der Fraktion GRÜNE. Ein Änderungsantrag des heuti gen Ministerpräsidenten Kretschmann hatte diese Forderung in den Haushaltsberatungen 2003 ebenso zum Inhalt

(Zuruf von der SPD: Aha!)

wie ein weiterer Änderungsantrag des Kollegen Sckerl im Zu ge der Haushaltsberatungen im Jahr 2010.

(Oh-Rufe von der SPD – Zuruf: Jugendsünde! – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ein anderer Zusammen hang! – Abg. Winfried Mack CDU: Verjährt!)

Auch das Innenministerium bemühte sich seit dem Wegfall der Ermächtigungsgrundlage für den Polizeikostenersatz im Polizeigesetz im Jahr 1991 regelmäßig um eine Lösung und unternahm wiederholt Vorstöße – unter jedem Innenminister –, um im Rahmen der Innenministerkonferenz eine bundes weit abgestimmte Regelung zu finden. Das ist bislang, wie wir alle wissen, nicht gelungen.

Wer daraus, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Schluss zieht, nichts tun sei die beste Lösung, verkennt den Ernst der Lage.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir haben nun lange genug beobachten können, dass sich die Einsatzbelastung der Polizei erhöht hat.

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Gilt das dann auch für das Volksfest?)

Sie ist in der Saison 2016/2017 von 160 000 auf 183 900 Ein satzstunden gestiegen und nimmt weiter zu. Die Zahl der Straftaten ist ebenso gestiegen wie die Zahl der Verletzten.

Deshalb glauben wir, dass wir uns dieses Themas im Ganzen annehmen müssen und wir mit einem ordentlichen Gesetz vo rangehen können. Der Innenminister hat sicherlich Verständ nis für diese Strategie, denn Sie selbst sagen ja, Sie würden mit dem Polizeigesetz und den Änderungen im Rahmen des Antiterrorpakets, das Sie selbst als das wirkungsvollste, ef fektivste und modernste Polizeigesetz bezeichnen, eine Vor reiterrolle im Bundesgebiet übernehmen – quasi als Blaupau se für weitere Polizeigesetze. Genau das haben wir vor, liebe Kolleginnen und Kollegen: eine Vorreiterrolle bei der Frage zu übernehmen, wie wir in diesem Fall Gebühren erheben können.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Es geht darum, gemeinsam mit der DFL und den Vereinen da ran zu arbeiten, die Zahl der Einsatzstunden der Polizei deut lich zu reduzieren. Trotz aller Anstrengungen in der Vergan genheit – wir haben viele Kaffeekränzchen abgehalten, viele Gespräche geführt und sicherlich auch bei der Fanbetreuung einen bedeutenden Fortschritt errungen – haben wir es immer noch nicht geschafft, die Zahl der Gewalttaten tatsächlich ein zudämmen.

Die besondere Belastung der Polizei bei Fußballspielen zeigt ein Vergleich zwischen der Saison 2004/2005 und der Saison 2016/2017. In der Saison 2004/2005 waren bei 51 Heimspie len des VfB Stuttgart, des SC Freiburg und des Karlsruher Sport-Clubs in der Ersten und der Zweiten Bundesliga insge samt 47 000 Einsatzstunden für den Schutz der Spiele not wendig. In der Saison 2016/2017 waren allein für sechs Risi kospiele 45 000 Einsatzstunden notwendig. Darauf brauchen wir eine Antwort, Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Deshalb haben wir im Frühjahr dieses Jahres einen Gesamt maßnahmenkatalog vorgeschlagen. Er reicht von der Intensi vierung der Prävention über Meldeauflagen bis hin zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft, Rich tern und Polizei, privatrechtlichen Stadionverboten und einer Zertifizierung von privatem Sicherheitspersonal, das von den Vereinen im Stadion eingesetzt werden soll.

Für zwei Maßnahmen aus diesem Katalog, den man im Gan zen betrachten muss, brauchen wir landesgesetzliche Rege lungen. Bei einem Punkt glaube ich, dass der Streit gar nicht so groß sein wird, weil er auch Bestandteil der Forderungen in den Gesprächen des derzeitigen Innenministers mit der DFL

und den Vereinen war, nämlich verstärkt von Meldeauflagen Gebrauch zu machen.

Wer aber verstärkt Meldeauflagen umsetzen will, muss auf ei ne Standardmaßnahme zurückgreifen. Die allgemeine polizei rechtliche Klausel allein reicht dafür nicht aus. Deshalb schla gen wir vor, bei der Umsetzung von Meldeauflagen auf eine Standardmaßnahme zurückzugreifen. Das heißt, wenn es an einem Spieltag naheliegt, dass Störer Gewalt ausüben, müs sen sich diese an ihrem Heimatort melden und dürfen damit nicht im Stadion und auch nicht um das Stadion herum sein. Das ist aus unserer Sicht eine gute, auch präventive Maßnah me, Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Zum anderen schlagen wir eine Änderung des Landesgebüh rengesetzes vor, die besagt, dass die Veranstalter von kom merziellen, also gewinnorientierten Großveranstaltungen mit mehr als 5 000 Teilnehmern die Kosten für polizeiliche Maß nahmen übernehmen, soweit diese dadurch entstehen, dass über das übliche Maß hinaus weitere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eingesetzt werden müssen. Es fallen also für die Veranstalter nur für diejenigen polizeilichen Maßnahmen Kosten an, die, wenn wir im Bereich des Fußballs bleiben, bei einem Fußballspiel über den ohnehin bereitgestellten polizei lichen Grundschutz hinausgehen.

In der Praxis wird dies dann die sogenannten Hochrisikospie le betreffen, Spiele mit erhöhtem Risiko, bei denen aufgrund allgemeiner Erfahrung oder aktueller Erkenntnisse die hinrei chende Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine besondere Ge fahrenlage eintreten wird.

(Zuruf des Abg. Jürgen Walter GRÜNE)

Wir sind uns sicher, dass die Rechtsprechung des Verwal tungsgerichts Bremen dem nicht entgegensteht, das nämlich nicht die Rechtsgrundlage für falsch hält, sondern den Gebüh renbescheid. Da glaube ich, dass das Innenministerium eige ne gute Erfahrungen mit der Berechnung ordentlicher Gebüh ren hat. Wir haben beispielsweise den Gebührentatbestand für Facebook-Partys. Dort werden 52 € pro Polizeibeamtem ab gerechnet. Es ist also nichts Neues, solche Einsätze in Rech nung zu stellen.

Und – ganz spannend – wir rechnen ja auch gegenüber ande ren Bundesländern die Einsätze der baden-württembergischen Polizei ab und haben deshalb auch Erfahrung, was wir pro Einsatzstunde und was wir für die Verwendung von Mitteln berechnen können. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, glauben wir, wenn das Innenministerium in der Lage ist, bei anderen Bundesländern die Nutzung von Küchengeräteanhän gern und Bohrhämmern abzurechnen, dann wird es auch in der Lage sein, den Fußballvereinen einen Polizeieinsatz bei Hochrisikospielen in Rechnung zu stellen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Frau Kollegin Häffner das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Fußball ist für viele Men schen ein großartiges Ereignis und die schönste Nebensache der Welt. Fußball ist aber auch auf dem besten Weg, von der schönsten zur teuersten Nebensache der Welt zu werden. Un glaubliche Summen sind im Spiel. Warum sollen sich also nicht die reichen Fußballverbände und -vereine an den enor men Kosten beteiligen, die ein Hochrisikospiel mit sich bringt? Das fragen sich inzwischen viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler; das fragt sich auch der Landesrechnungs hof. Ich finde, Kostenbeteiligung ist e i n e Möglichkeit, aber erst dann, wenn nichts anderes mehr greift.