Protokoll der Sitzung vom 09.11.2017

Es gibt auch noch andere unterschiedliche Handhabungen. So kann es sein, dass, wenn die Ehefrau und der Ehemann Mit glieder im Schützenverein sind, zweimal Grundgebühren für ein und denselben Waffenschrank anfallen. Das kann ja wohl auch nicht sein.

Also: Es wurde nicht die Gebühr an sich kritisiert, werte Kol legen von der AfD, sondern die unterschiedliche Handhabung.

(Abg. Anton Baron AfD: Änderungsantrag!)

Sie haben vorhin angesprochen, Sie wollen eine Gebühren freiheit, wenn es eine anlassunabhängige Kontrolle gibt. Das ist Ihr Antrag.

(Zuruf von der AfD: Ja!)

Da weise ich Sie darauf hin: Wenn bei der TÜV-Kontrolle – auch Sie haben den TÜV erwähnt, Frau Kollegin – festgestellt wird, dass die Reifen in Ordnung sind, die Bremsen in Ord nung sind und auch sonst alles in Ordnung ist, muss ich trotz dem etwas bezahlen.

Pro Jahr kommt einmal – ich weiß nicht, Herr Dr. Fiechtner – –

(Glocke des Präsidenten)

Kollege Zimmermann, ein zarter Hinweis auf die Redezeit.

Ich komme gleich zum En de. Aber bei diesem Thema kann ich nicht so schnell schie ßen; das geht nicht.

(Heiterkeit – Abg. Rüdiger Klos AfD: Der war gut!)

Ein anderes Beispiel: Auch wenn bei einer Emissionsmessung im Haus festgestellt wird, dass die Heizungswerte in Ordnung sind und die Abgaswerte alle stimmen, wird derjenige, der die Messung durchführt, am Ende fragen: „Überweisen Sie es, oder zahlen Sie es gleich in bar?“

(Zuruf: Ohne Quittung!)

Dann seien Sie konsequent und fordern Sie, die gesamte Ge bührenordnung in Bund und Land zu ändern. Liebe Leute, Sie machen hier Stimmung, um Stimmen zu fangen.

(Zurufe von der AfD)

Das wird Ihnen nicht gelingen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP sowie der Abg. Beate Böhlen GRÜNE – Abg. Anton Baron AfD: Änderungsanträge!)

Das Wort für die SPDFraktion erteile ich dem Kollegen Stickelberger.

Sehr geehrter Herr Präsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich auf das Gebührenrecht beschränken. Denn Gegenstand des Gesetz entwurfs ist die Änderung des Landesgebührengesetzes. Zum Waffenrecht wurde schon einiges gesagt. Da ich kein Jäger oder Schütze bin,

(Abg. Martin Rivoir SPD: Sammler!)

werde ich mich auf die Gebührenfragen beschränken. Da lohnt sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf einerseits zunächst einmal ein Blick auf die gegenwärtige Rechtslage, und ande rerseits gilt es die Frage zu stellen, ob eine Änderung notwen dig oder vielleicht schädlich oder rechtlich geboten oder nicht geboten ist.

Es ist bereits gesagt worden: Die Verwaltungsgemeinschaf ten, Landratsämter und Gemeinden regeln die gebührenpflich tigen Tatbestände in eigener Zuständigkeit. Das ist ihre urei gene Aufgabe im Rahmen der Selbstverwaltung der Gebiets körperschaften. In diesen Selbstverwaltungsbereich sollten wir, der Gesetzgeber, nicht ohne Not eingreifen. Die Gebiets körperschaften regeln die Tatbestände und legen in eigener Verantwortung fest, wie die Gebühren geregelt werden.

Dass verdachtsunabhängige Aufbewahrungskontrollen mög lich sind – diesen Zustand haben wir seit 2009 –, wird, glau be ich, nicht bestritten.

Die rechtliche Zulässigkeit dieser Gebührenerhebung ist von den Verwaltungsgerichten in den letzten Jahren in vielfacher Weise bestätigt worden, wenn das zuständige Organ gehan delt hat, sprich der Gemeinderat oder, wenn es um hoheitli che Aufgaben im Rahmen der Erledigung der Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörden geht, der Kreistag, die Ver

bandsversammlung oder wer auch immer, und wenn die Ge bühr im Einklang mit den Grundsätzen für die Gebührenkal kulation steht, wobei die erbrachte Leistung nicht in einem Missverhältnis zum Zweck der Leistung stehen darf.

Diese Praxis hat sich bewährt. Es gab auch keinen Grund, dass das Land in diese Regelungen eingreift. Auch eine Weisungs befugnis des Landes hat bisher nicht bestanden. Deshalb war es auch nicht möglich, auf einheitliche Gebühren hinzuwir ken.

Im Übrigen gibt es in vielen Bereichen uneinheitliche Gebüh ren. Der TÜV wurde schon genannt. Dies gilt aber auch für andere Bereiche. Ich verweise auf die Kaminfegerregelungen.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Abfallwirtschaft!)

Dies gilt aber auch für die Abfallgebühren, die zwischen den Kreisen unterschiedlich geregelt sind, was auch sehr kontro vers diskutiert wird.

Die Kontrolle im Einzelfall bleibt erhalten. Wenn jemand mit einem Gebührenbescheid nicht einverstanden ist, kann er bzw. sie sich nach einem entsprechenden Widerspruchsverfahren an das zuständige Verwaltungsgericht wenden.

Das heißt, diese Phänomene, die jetzt angesprochen wurden – überhaupt eine Gebühr bei keinerlei Verschulden oder An lass und unterschiedliche Höhen der Gebühr –, kann man in der Tat allenfalls durch eine Änderung des Gesetzes regeln. Dann befinden wir uns im Bereich der sachlichen und persön lichen Gebührenfreiheit, hier wohl im Bereich der sachlichen Gebührenfreiheit.

Wenn man sich die bisherigen Regelungen anschaut, sind die se Ausnahmetatbestände von der Gebührenerhebung sehr sel tene Fälle. Die sachliche Gebührenfreiheit greift etwa bei ei nem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, bei Ausbildungs verhältnissen oder bei Bagatellverfahren. Bei der persönlichen Gebührenfreiheit sind etwa die Länder, die Gemeinden, Ver bände, gemeinnützige Organisationen, Stiftungen bevorzugt.

Es existiert also ein ganz enger Bereich von Ausnahmen, den der Gesetzgeber bewusst gewählt hat. Von der Gewichtung her sind diese Ausnahmen erheblich und haben auch Gemein wohlbezug.

Dazu stehen die Waffeninhaber, die mit Gebühren belegt wer den, in keinerlei Relation. Da müssten wohl schon ganz an dere, gewichtigere Schutzgüter im Raum stehen, um auch hier zu einer Gebührenbefreiung zu kommen.

Ich sehe deshalb für eine solche Befreiung keine Notwendig keit. Ich glaube, sie würde im Übrigen auch ein Tor für wei tere Begehrlichkeiten öffnen, die das ganze Gefüge der jetzt austarierten Regelungen und Interessen ins Wanken bringen könnten. Deswegen wird die SPD-Fraktion dem Gesetzent wurf nicht zustimmen.

(Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Karl Zimmermann CDU: Sehr gut! – Abg. Dr. Heinrich Fiechtner AfD: Schade!)

Für die FDP/DVP-Frakti on erteile ich dem Kollegen Dr. Goll das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Wir haben es mit einem Vorschlag zu tun, behördliche Kontrollen der Aufbewahrung von Waffen unter Umständen gebührenfrei zu stellen. Nun ist vielleicht vielen von Ihnen noch bekannt, dass es unsere Forderung war, als die Regel zu den Kontrollen überhaupt ins Gesetz kam, diese Kontrollen gebührenfrei zu stellen, wenn sie beanstan dungslos verlaufen.

(Beifall des Abg. Dr. Heinrich Fiechtner AfD – Abg. Dr. Heinrich Fiechtner AfD: Genau!)

Das war damals unser Vorschlag. Die hier durch den Kolle gen Zimmermann in der Debatte vertretene Partei der Schüt zen und Jäger hat allerdings damals die Aufnahme dieses Pas sus ins Gesetz verhindert.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD)

Deswegen steht es auch nicht im Gesetz. Jetzt kann man na türlich sagen: Es ist nicht sinnvoll. Man kann dafür und dage gen sein. Man kann argumentieren, man kann Vergleiche zie hen. Da wurde der Vergleich zum TÜV gezogen.

(Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)

Mir ist aber z. B. auch folgender Vergleich in den Sinn ge kommen. Was würden Sie zu folgender Situation sagen? Sie fahren aus Stuttgart raus und kommen in eine Verkehrskont rolle mit einem Blitzer am Rand. Anschließend werden Sie angehalten, und Sie wundern sich, weil man Ihnen sagt: „Sie sind zwar nur 50 km/h gefahren, aber die Kontrolle als solche kostet schon mal 10 €.“

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD – Heiterkeit bei der AfD – Abg. Dr. Friedrich Bullin ger FDP/DVP: Genau!)

Es kommt darauf an, welche Vergleiche ich ziehe.

(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Karl Zimmermann CDU: Dieses Beispiel bringt immer der Kreisjäger meister Budde! – Gegenruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Guter Mann! – Gegenruf des Abg. Karl Zimmermann CDU: Ich habe mir verkniffen, es zu sagen!)

Unser damaliger Vorschlag kam also nicht ins Gesetz. Jetzt liegt ein Vorschlag auf dem Tisch, der allerdings zeigt, meine Damen und Herren: Häufig erreicht eine Kopie nicht die Qua lität des Originals.

(Beifall bei der FDP/DVP – Lachen bei der AfD – Abg. Dr. Heinrich Fiechtner AfD: Das war jetzt nicht fair! – Weitere Zurufe von der AfD)