Protokoll der Sitzung vom 15.11.2017

(Abg. Emil Sänze AfD: Sagen Sie doch einfach, was auf der Passivseite steht!)

und wir gehen davon aus, dass wir 2050 aus dem Landeshaus halt 8,8 Milliarden € werden zahlen müssen, um den Pensio nären Jahr für Jahr die Pensionen so, wie es sich gehört, or dentlich überweisen zu können.

(Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)

Also, Herr Aden, das ist keine Luftnummer, sondern da gibt es konkrete Zahlen, konkrete Berechnungen. Dies summiert sich auf einen unglaublichen Betrag.

(Zuruf des Abg. Anton Baron AfD – Gegenruf des Abg. Tobias Wald CDU: Es geht hier nicht um die Beamten im Umweltministerium!)

Deshalb ist es gut, ist es richtig und wichtig, dass diese Lan desregierung das Problem jetzt endlich angeht, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Jetzt ging es noch um ein weiteres Thema: Herr Rülke, ich ha be es schon verstanden,

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Gut!)

welche Personalstellen Sie kritisieren und welche Sie in Ord nung finden. Ich habe Sie da vorhin auch nicht falsch zitiert.

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Sie nicht, aber Kollege Reinhart!)

Es mag sein, dass Sie das falsch verstanden haben.

Deutlich geworden ist: Sie kritisieren, dass es einen National park in Baden-Württemberg gibt. Für uns Grüne und für uns gemeinsam als Regierung ist das ein absolut wichtiges Pro jekt; es ist ein Geschenk an unsere Kinder und Enkelkinder, und deshalb stehen wir dazu.

(Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das ist ja okay! Nur haben Sie behauptet, wir machten keine Einsparvorschläge!)

Es ist gut, dass wir diesen Nationalpark auf den Weg gebracht haben; er ist der erste und bislang einzige in Baden-Württem berg. In allen anderen Bundesländern gibt es Nationalparke, Flächen, die man der Natur ein Stück weit zurückgibt.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Schleswig- Holstein hat auch keinen!)

Zu diesem Nationalpark stehen wir. Wir halten die Investiti on für richtig.

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das ist doch okay! Nur können Sie dann nicht behaupten, wir machten keine Einsparvorschläge! Das ist der Punkt!)

Wir halten die Investition für richtig; Sie halten diese Inves tition für falsch. Das lassen wir so stehen.

Was die zusätzlichen Stellen für die Umweltverwaltung be trifft, denke ich schon, dass Ihre Partei, die sich ja für die Wirt schaft starkmacht, sich noch einmal die Argumente, die der Kollege Schwarz hier vorgebracht hat, anschauen wird. Da geht es um die Genehmigungsverfahren für die Wirtschaft. Es ist interessant, zu sehen, welche Wirtschaftsverbände sich da für eingesetzt haben, dass wir die Umweltverwaltung stärken; das sollten Sie noch einmal sehr ernst nehmen. Einerseits ist das ein Beitrag für die Bewahrung der Schöpfung, und ande rerseits ist es ein Beitrag, um die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.

(Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ja! – Beifall des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE)

Deshalb finden wir es richtig; wir nehmen es zur Kenntnis, wenn Sie das falsch finden, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Bundesteilhabegesetz: Herr Kollege Stoch, es gab sehr lange Debatten, bis dieses Bundesteilhabegesetz nun auf den Weg gebracht worden ist – von der derzeit noch übergangsweise im Amt befindlichen, eigentlich aber ehemaligen Bundesre gierung. Das ist qualitativ gut; das ist eine deutliche Verbes serung für alle Menschen mit Behinderungen. Deswegen ha ben auch die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder den Weg für ein neues Bundesteilhabegesetz frei ge macht. Wir wissen aber heute noch nicht, wie sich die Kosten entwickeln werden. Schätzungen des Bundes zufolge wird es nicht so viel werden. Es gibt aber auch Schätzungen von an deren, wonach mit 80 Millionen € oder 100 Millionen € pro Jahr an Mehrkosten zu rechnen sei. Stand heute ist: Wir wis sen es nicht. Die endgültige Reform des BTHG tritt mit dem Jahr 2020 in Kraft.

Bei dem, was das Land jetzt zu tun hat, geht es sozusagen um die vorbereitenden Schritte. Die eigentliche Reform, auch auf Landesebene, gilt zum 1. Januar 2020. Wir haben den Kom munen gesagt, dass ab dann selbstverständlich die Konnexi tät gilt. Wir haben den Kommunen auch gesagt, dass wir bis dahin bereit sind, einen freiwilligen Beitrag zu leisten. Wir

haben auf Bundesebene auch ausgemacht – und wir werden das auch im Land tun –, zu evaluieren, wie sich die Kosten tatsächlich entwickeln; denn heute weiß es noch niemand. Da kann man uns also wirklich keinen Vorwurf machen, meine Damen und Herren. Im Gegenteil könnten Sie hier anmerken, dass wir wirklich große Schritte gehen in Richtung eines selbstbestimmteren Lebens für Menschen mit Behinderungen, und das ist auch ein Wert an sich.

(Beifall bei den Grünen und der CDU)

Meine Damen und Herren, abschließend ein paar Worte zum Thema Krankenhausförderung. Ich fange mit den landeseige nen Krankenhäusern an, den Uniklinika. Sicherlich haben auch Sie gehört, dass auch unsere eigenen, im Landesbesitz befindlichen Krankenhäuser, die Uniklinika, einen enormen Sanierungsstau haben. Sie haben natürlich auch einen Neu baubedarf, das käme dann noch on top; aber erst einmal ha ben sie einen enormen Sanierungsstau. Wir wollen mit den Sanierungsmitteln nach § 18 der Landeshaushaltsordnung da für sorgen, dass auch die Uniklinika diesen Sanierungsstau ein Stück weit abbauen können.

Gleiches haben wir für die Krankenhäuser gemacht. Vor 2011 hatten wir dort einen sehr großen Sanierungsstau, und ab da haben wir die Mittel deutlich erhöht, damit dieser Sanierungs stau dort abgebaut werden kann. Wir sind beim KIF bei einer Summe von immer noch über 400 Millionen €, und die An träge, die im Moment auf dem Tisch liegen, betragen insge samt 400 Millionen €. Was ist also das Fazit unter dem Strich, meine Damen und Herren? Mit dem jetzt zur Verfügung ste henden Geld können die jetzt bekannten Anträge auch abge arbeitet werden.

Deshalb, finde ich, ist die Politik, die wir auf Landesseite ma chen, absolut in Ordnung. Wir bauen den Sanierungsstau wei ter ab, sowohl an den Uniklinika als auch bei den kommuna len Krankenhäusern,

(Abg. Anton Baron AfD: Ogottogott!)

und wollen damit für eine Krankenversorgung in der Fläche im ganzen Land sorgen, die dezentral ist und vor allem die Qualität in Zukunft sicherstellt.

(Abg. Anton Baron AfD: Dezentral? Sie widerspre chen ihrem eigenen Minister!)

Da sind wir auf dem besten Weg.

Damit beende ich für heute meine Ausführungen.

(Beifall bei den Grünen und der CDU)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

(Zurufe von der CDU: Halleluja!)

Die Aussprache ist damit beendet.

(Beifall des Abg. Raimund Haser CDU)

Ich schlage vor, die Gesetzentwürfe der Landesregierung – das Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2018/19, Druck

sache 16/3000, und das Haushaltsbegleitgesetz 2018/19, Druck sache 16/3017 – zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. – Sie stimmen diesem Überwei sungsvorschlag zu. Vielen Dank. Damit ist es so beschlossen.

Tagesordnungspunkt 1 ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

a) Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregie

rung – Gesetz zur Änderung des Landesverfassungs schutzgesetzes und des Ausführungsgesetzes zum Arti kel 10-Gesetz – Drucksache 16/2740

Beschlussempfehlung und Bericht des mitberatenden Ständigen Ausschusses und des federführenden Aus schusses für Inneres, Digitalisierung und Migration – Drucksache 16/2921

Berichterstatter: Abg. Sascha Binder

b) Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregie

rung – Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes und des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württem berg – Drucksache 16/2741

Beschlussempfehlung und Bericht des mitberatenden Ständigen Ausschusses und des federführenden Aus schusses für Inneres, Digitalisierung und Migration – Drucksache 16/2915