Genau das war bereits in der ersten Lesung unser Maßstab. Wir haben in der ersten Lesung darauf hingewiesen, dass die Schutzgüter viel zu weitreichend sind, dass es bezüglich der Frage der Quellen-TKÜ bis zum Zeitpunkt der ersten Lesung keine Antwort darauf gab: Gibt es eine Software, gibt es kei ne? Wir haben die Frage gestellt: Wie sieht es mit dem Rich tervorbehalt aus? Auch dieses Thema hatten wir bereits in der ersten Lesung angesprochen, was uns dazu gebracht hat, eine Anhörung zu beantragen.
fällt auf: Diese Reden unterscheiden sich in nichts von denen in der ersten Lesung. Vielmehr tun sie so: „In der ersten Le sung war es ein sehr gutes Gesetz, und jetzt ist es auch ein sehr gutes Gesetz“ und negieren, dass erhebliche Änderungen notwendig waren, um dieses Gesetz zu einem besseren zu ma chen. Dass es überhaupt dazu kam, erfolgte aufgrund eines Antrags der SPD auf eine mündliche Anhörung, erfolgte auf grund des Vorschlags der SPD, die zweite Lesung von der Ta gesordnung der Plenarsitzung der letzten Woche herunterzu nehmen,
weil dieses Gesetzgebungskonvolut noch nicht zustimmungs fähig war. Jetzt so zu tun, als ob Sie es sowieso geändert hät ten, ist wirklich lächerlich. Sie hätten das Gesetz in der letz ten Woche in der alten Fassung beschlossen, Kolleginnen und Kollegen.
Wenn man jetzt noch einmal in die erste Lesung geht, gibt es einerseits das Zitat vom Kollegen Sckerl:
Selbstverständlich müssen sich die Eingriffsmaßnahmen auch an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts orientieren,
Auch wäre es, um Ihr Wort aufzunehmen, bedenklich, wenn wir die Grenzen unserer Verfassung austesten wür den. Aber seien Sie versichert: Dieser Innenminister ist ein Verfassungsästhet.
Man muss kein Verfassungsästhet sein, um erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der geplanten Re gelungen zu haben.
Diese hatten wir bereits in der ersten Lesung. Deshalb haben wir Änderungen beantragt, Kolleginnen und Kollegen.
Wir haben letzte Woche einen umfangreichen Katalog von Änderungsanträgen eingebracht, einerseits zu den Schutzgü tern, sowohl im Hinblick auf das Ausschließen der einfachen Körperverletzung, aber auch im Hinblick auf die beschädig ten Sachen. Wir haben und Herr Kollege Sckerl gerade – – Es ist Bestandteil unseres Änderungsantrags gewesen, dass wir eine jährliche Berichterstattung an den Landtag verlangt ha ben. Wir haben auch beim Richtervorbehalt sehr umfänglich die von Ihnen jetzt in Ihrem Änderungsantrag beinhaltete Dreitagesfrist der nachträglichen Bescheidung drin gehabt. Sie haben einzelne Formulierungen verändert. Allerdings kann ich sagen: Sinngemäß haben Sie fast alle unsere Änderungen übernommen. Wenn man sich Ihre Änderungsanträge anschaut und sie mit unseren Änderungsanträgen von der letzten Wo che vergleicht,
(Der Redner hält ein Schriftstück hoch. – Abg. Hans- Ulrich Sckerl GRÜNE: Unsere Vorschläge sind wei ter gehend!)
dann kommt man zu einer eindeutig roten Handschrift in die sen Änderungsanträgen. Sie sind teilweise wortgleich, teil weise sinngleich.
(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Ich verstehe das ja! Ich würde das in der Opposition auch so machen!)
Kollege Sckerl, Sie haben es in 19 Verhandlungsrunden nicht geschafft, dieses Gesetz zu einem guten Gesetz zu machen. Werfen Sie uns nicht vor, dass wir es gemacht haben, Kolle ginnen und Kollegen.
Ehrlich gesagt ist mir – das eint den Kollegen Blenke und den Kollegen Sckerl mit mir – die Rolle der FDP/DVP im gesam ten Gesetzgebungsverfahren noch nicht ganz klar. Diese wur de heute noch etwas rätselhafter. Ich gehe aber davon aus, dass Sie, lieber Kollege Goll, das noch aufklären. Denn bisher bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass die FDP/DVP diesem Gesetzgebungsverfahren immer sehr positiv gegenüberstand. Ihre Kehrtwende hat sich uns nicht so richtig erschlossen.
Wir sind der Auffassung: Wenn dieses Gesetzgebungsverfah ren aus der Opposition heraus sowohl in der Zeit als auch im Inhalt derart verändert werden kann, dann war das auch not
wendig. Und dass die Regierungsfraktionen zum guten Ende – sozusagen last minute – auch zu diesem Ergebnis gekom men sind, ist gut. Ich frage mich aber nach wie vor, was Sie in 19 Verhandlungsrunden alles miteinander besprochen ha ben.
Kolleginnen und Kollegen, was den Entschließungsantrag an geht, haben Sie, Kollege Sckerl, diesen letzte Woche im Innen ausschuss mit dem Hinweis, im Haushalt würden große Sum men stehen, abgelehnt. Jetzt haben wir uns den Haushalt an geschaut. Im Haushalt steht für die Prävention aber nicht mehr drin. Wenn Sie die Alkoholverkaufsverbote aufheben – –
Wir beschließen heute ein Gesetz. Deshalb muss ich heute entscheiden. Daher stellen wir auch diesen Entschließungsan trag.
Im Grunde können Sie ihm doch zustimmen. Denn wenn Sie tun, was in diesem Entschließungsantrag steht, dann brauchen Sie ihn heute doch nicht abzulehnen, Kollege Sckerl. Das ist doch ganz einfach.
Kolleginnen und Kollegen, insofern glauben wir, dass wir aus einem durchaus an vielen Stellen die Grenzen der Verfassung überschreitenden Gesetz nun ein besseres gemacht haben.
Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf in der veränder ten Fassung auch zustimmen. Sie sind uns lediglich bei der Evaluierung nicht gefolgt. Wir wollten die Evaluierung nach zwei Jahren. Sie sagen: fünf Jahre. Der Streitwert ist nicht übermäßig groß.
Ich meine aber: Wenn die Mittel, die Sie jetzt gerade gefeiert haben, so wichtig und so notwendig für die Abwehr sind, wie Sie sagen, dann glaube ich schon, dass diese auch so oft zum Einsatz kommen, dass man auch schon nach zwei Jahren ei ne richtige Evaluierung hinbekommen könnte, Kolleginnen und Kollegen.
Lassen Sie mich noch einen Satz zu den Explosivmitteln sa gen. Da sind wir gründlich missverstanden worden. Manch mal glaube ich, man wollte uns falsch verstehen.
Wenn es nach Ihnen gehen würde – Sie müssen auch unseren Text lesen –, würde im Einzelfall beispielsweise der Präsident des LKA den Einsatz eines solchen Explosivmittels anordnen. Alles, was wir wollten, ist, dass die Anordnungsbefugnis, die ses neue Mittel einzusetzen, von oben delegiert wird. Wir ha ben nie gesagt, dass der Innenminister dies im Einzelfall selbst anordnen soll.
Zum Thema Explosivmittel – das haben wir in der ersten Le sung offengelassen – haben wir uns vor einiger Zeit bei einem Vor-Ort-Termin im Präsidium Einsatz mit dem SEK und dem Präsidium Einsatz zusammengesetzt und haben uns von die sem Mittel überzeugen lassen. Deshalb werden wir diesem Mittel zustimmen. Das einzige Mittel in der Einzelabstim mung, dem wir nach wie vor nicht zustimmen werden, ist die Fußfessel. Dem werden wir weiterhin nicht zustimmen, weil sich uns der Zweck nach wie vor nicht erschließt.