Protokoll der Sitzung vom 28.02.2018

den nur im konjunkturellen Abschwung; im konjunkturellen Aufschwung müssen diese dann konsequent getilgt werden.

Obwohl nicht ausdrücklich vorgesehen, bleibt darüber hinaus weiterer haushaltspolitischer Spielraum, sollte auch an die Til gung von Altschulden in diesem System gedacht werden und dies in die neue Regelung integriert werden.

Unser zweites Anliegen wäre, die jetzt gute Konjunktur zu nutzen, um mit einem möglichst großen Polster in die Jahre ab 2020 gehen zu können. Nichts anderes legt die Konjunk turkomponente nahe. Eine bessere Ausgangsposition als jetzt kann man sich eigentlich gar nicht vorstellen. Deshalb sollten Mehreinnahmen in diesem und im nächsten Jahr sowie mög liche weitere Haushaltsüberschüsse als Zukunftsvorsorge in eine Rücklage im Sinne eines Startguthabens 2020 eingestellt werden.

Meine Damen und Herren, die Schuldenbremse ist das eine, Gestaltungsspielraum für die Zukunft das andere. Gute Ein nahmen haben dazu geführt, dass die Konsolidierung der Aus gabenseite in den letzten Jahren in den Hintergrund getreten ist. Frühere Einsparmaßnahmen wurden zurückgenommen. Gleichzeitig hat ein deutlicher Stellenzuwachs stattgefunden. Die Herausforderung besteht künftig aber nicht nur darin, den Landeshaushalt auf Dauer auszugleichen. Für die Zukunft muss auch ein finanzpolitischer Handlungsspielraum erarbei tet werden, um künftige Aufgaben meistern zu können.

Weniger stark steigende Steuereinnahmen oder ein steigendes Zinsniveau sind mittelfristig realistische Szenarien. Das ha ben wir in der Vergangenheit bereits mehrfach erlebt. Haus haltsüberschüsse der Vorjahre können nicht einfach in die Zu kunft projiziert werden. Auf das Land werden aber immer wie der neue, auch unerwartete Belastungen zukommen. Die Stich worte Flüchtlingshilfe und Digitalisierung sollen genügen. Für neue Aufgaben Spielräume zu schaffen, das setzt Ausgaben disziplin und aktive Haushaltskonsolidierung voraus.

Jetzt werden manche von Ihnen vielleicht denken: „Typisch Rechnungshof. Genug ist nicht genug; nach der Schulden bremse kommt jetzt die Notbremse.“ Eigentlich verständlich, aber das ist weder die Intention des Rechnungshofs, noch ist es unsere Forderung.

Vielleicht kann ich am Beispiel der Digitalisierung der Schulen verdeutlichen, worum es uns geht. Das Land hat für die Digi talisierung der Schulen Mittel im Haushalt bereitgestellt. Kon sens besteht aber darin, dass man hierfür mehr Geld braucht. Dieses Geld muss vom Bund kommen. Der richtige Weg wä re jetzt, die Einnahmeseite der Länder, wie im Grundgesetz vorgesehen, über eine Neuverteilung der Umsatzsteuer zu ver bessern, also die originäre Finanzkraft der Länder bzw. des Landes zu stärken. Stattdessen soll aber eine neue Grundlage für diese neue Finanzhilfe des Bundes geschaffen werden. Ei ne neue Finanzhilfe mit Ingerenzrechten des Bundes kann das Land eigentlich nicht wollen. Aber ob eine neue Umsatzsteu erverteilung durchsetzbar ist, ist offen. Die Aufgabe bleibt aber, und diese Konstellation ist auch künftig durchaus wie der möglich.

Deshalb sollte sich aus Sicht des Rechnungshofs das Land ein Stück weit aus solchen Finanzabhängigkeiten freischwimmen.

Anliegen sollte es sein, mit eigenem finanzpolitischem Spiel raum eigene künftige Aufgaben stemmen zu können.

Ohne Konsolidierung wird dies nicht gehen. Die Schulden bremse einzuhalten und sich darüber hinaus diese Spielräume zu schaffen kann die Konturen eines leistungsfähigen Föde ralismus aber stärken. Die Mühe würde sich aus unserer Sicht lohnen.

Lassen Sie mich drei Punkte ansprechen, die uns aus Sicht des Rechnungshofs in der Denkschrift wichtig sind.

Dass wir in der Denkschrift jetzt nur einen Beitrag zu den Kosten der Flüchtlingsaufnahme haben, heißt nicht, dass wir die Aufgabe nicht ernst genommen haben. Im Gegenteil: Als 2015 die Zahl der Flüchtlinge ihren Höchststand hatte, war vor Ort in erster Linie beherztes und auch kreatives Manage ment gefragt. Der Rechnungshof hat sich deshalb hier zurück gehalten. Als im Frühjahr 2016 die Zahlen zurückgingen und eine neue Liegenschaft in Herrenberg zu einer neuen Erstauf nahmeeinrichtung umgebaut werden sollte, haben wir deren Eignung geprüft, ebenso die Frage, ob für eine solche neue Einrichtung überhaupt noch Bedarf besteht. Das Ergebnis ken nen Sie. Zwischenzeitlich soll dort eine neue Polizeischule eingerichtet werden.

Was die Liegenschaftsfragen generell betrifft, gilt aus unserer Sicht: Insbesondere die Infrastruktur von Kasernenarealen bie tet gute Möglichkeiten zur Bewältigung der Erstaufnahme und zur Durchführung der Asylverfahren. Insgesamt fielen dort auch die niedrigsten Kosten je Platz an. Deshalb sollte aus un serer Sicht das Land in Absprache mit dem Bund und den Standortkommunen die Nutzung der bestehenden Einrichtun gen als wirtschaftliche Lösung weiterhin sichern.

Dies gilt aus unserer Sicht auch für das Ankunftszentrum in Heidelberg. Auf dem Höhepunkt der Zugangszahlen haben Bund und Land dieses Modell gemeinsam konzipiert und um gesetzt. Es wurde eine gute, wirtschaftlich und organisatorisch vielleicht sogar optimale Einrichtung geschaffen, in der alle Verfahrensschritte gebündelt und innerhalb weniger Tage be wältigt werden können. Nirgendwo sonst gelingt es so gut wie hier, die einzelnen Verfahrensschritte optimiert und schnell abzuarbeiten. Das Konzept ist in hohem Maß stimmig. Wir kennen die kommunalpolitische Situation und die Interessen lage vor Ort durchaus. Dennoch sprechen viele Gründe für den Erhalt der Einrichtung in Heidelberg, vor allem die an sonsten entstehenden Mehrkosten bei der Realisierung von Alternativen an anderen Standorten.

Für das Land schlägt aber nicht nur die Erstaufnahme zu Bu che. Das Land trägt auch die Kosten der vorläufigen Unter bringung, die es den Stadt- und Landkreisen erstattet. Dies ha ben wir geprüft und Ihnen hierzu eine Beratende Äußerung vorgelegt.

Innen- und Finanzausschuss haben hierüber beraten. Mit der Landesregierung sehen wir in vielen Punkten Übereinstim mung. Das Flüchtlingsaufnahmegesetz sieht eine pauschale Erstattung der Ausgaben vor. Bei steigenden Zahlen hat die Landesregierung im Herbst 2015 den Kreisen jedoch zuge sagt, die ihnen entstehenden Kosten spitz abzurechnen. Un sere Prüfungen haben gezeigt, dass dieses Verfahren auf allen Seiten hohen Aufwand verursacht und in hohem Maß fehler

anfällig ist. Vor allem aber fehlt ein Anreiz zu wirtschaftli chem Handeln.

Wir raten deshalb, zurückzukommen zu der pauschalen Er stattung, die das Gesetz so auch vorsieht. Uns ist bewusst, dass sich die Landesregierung gegenüber den Kreisen im Wort sieht. Deshalb fordern wir auch nicht sofort eine Umstellung, sondern fordern, möglichst bald wieder zu der alten Verfah rensweise zurückzukehren.

Wichtig ist dem Rechnungshof in diesem Zusammenhang aber auch, dass wir bei der Aufnahme von Flüchtlingen ein stärker differenziertes System brauchen, das sich an der individuel len Bleibeperspektive orientiert, auch im Sinne einer besse ren Integration, indem man gezielt Personen, die längere Zeit bei uns bleiben können, unmittelbar den Kommunen für die Anschlussaufnahme zuweist.

Ein zweiter Punkt aus der Denkschrift, den ich ansprechen möchte: Das Land leistet sich zahlreiche verschiedene För derprogramme – zahlreich heißt: in großer Zahl. Der Rech nungshof hat in der Vergangenheit immer wieder und stets empfohlen, hier stärker Prioritäten zu setzen. Nicht alles, was gefördert werden kann, muss auch zwingend gefördert wer den. Programme sollten klare Vorgaben zu den Zielen haben, die sie erreichen sollen. Das Erreichen dieser Ziele sollte über prüft werden. Sinnvoll wäre auch, grundsätzlich Programme zu befristen, um eine regelmäßige Evaluation und gegebenen falls eine neue Prioritätensetzung zu ermöglichen. In der Denk schrift haben wir Ihnen zwei Beispiele dargestellt, die diese Forderungen nochmals untermauern:

Das Land fördert private und öffentliche Betreiber nicht bun deseigener Eisenbahnen. Es stellt Mittel für den Erhalt der Strecken zur Verfügung. Übergeordnetes Ziel ist es, Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern, um Kfz-beding te Verkehrs- und Umweltbelastungen zu verringern. Weder in den Programmen noch in den Bewilligungsbescheiden wird jedoch bestimmt, was mit den Zuwendungen konkret erreicht werden soll. Im Ergebnis fördert das Land auch Strecken, auf denen Eisenbahnverkehr nur in geringem Umfang bzw. über haupt nicht mehr stattfindet. Die Absicht ist sinnvoll, das Er gebnis weniger.

Daneben gibt es verschiedene Programme für den Erhalt, die Instandsetzung und den Ausbau von Museumsbahnen – ne beneinander, unabgestimmt, in der Umsetzung uneinheitlich. Ein Landeskonzept für den Erhalt der Museumsbahnen gibt es aber genauso wenig wie einheitliche Fördergrundsätze.

In beiden Fällen halten wir ein Konzept für erforderlich, auf dessen Grundlage die Förderung zielorientiert ausgerichtet wird. Unser Appell ist wie schon so oft: Förderprogramme ha ben nur dann eine Berechtigung, wenn mit ihnen etwas ver ändert werden soll und dann auch tatsächlich verändert wird.

Bei der vorgeschlagenen Befristung der Programme würde sich diese Frage automatisch stellen. Ich denke, es lohnt sich, dieses Thema weiterzuverfolgen, und ich denke auch, dass dies durchaus ein Thema wäre, das auf die Tagesordnung des Normenkontrollrats der Landesregierung passen würde.

Ein dritter Punkt: Hochbau. Dass bei öffentlichen Bauvorha ben die veranschlagten Kosten nicht eingehalten werden, ist leider eine vielfach gemachte Erfahrung. Sicher, nicht jede

Kostensteigerung ist vermeidbar. Aber vieles dürfte sich bei konsequenter Steuerung tatsächlich vermeiden lassen. Die staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung hat eigentlich alle Instrumente und Möglichkeiten für ein gutes Planungs- und Baucontrolling. Aber offensichtlich wirken diese nicht immer.

Auch hierzu ein Beispiel aus der Denkschrift: Beim Neubau für die Hochschule der Medien in Stuttgart stiegen die Ge samtbaukosten um 25 %. Ein Grund war die architektonisch anspruchsvolle Glasfassade. Vor allem aber verursachte die architektonische Gestaltung des Neubaus Zusatzflächen, für die erst noch eine Nutzung gefunden werden musste, was zu überzogenen Baumaßnahmen im Inneren geführt hat. Nichts gegen attraktives Bauen im öffentlichen Bereich, aber in ers ter Linie sollte bei öffentlichen Baumaßnahmen die Funktion, auch die Gestaltung, immer auch die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund stehen – nicht zuerst Gestaltung, dann Funktion und dann die Kosten. Dies sollte durch ein konsequentes Pla nungs-, Bau- und vor allem Kostencontrolling sichergestellt werden. Gegebenenfalls sollte die Verwaltung die Prozesse und die Verfahren, die dem zugrunde liegen, noch einmal auf Optimierungsmöglichkeiten hin prüfen.

Meine Damen und Herren, die insgesamt 23 Beiträge der Denkschrift sind breit gefächert. Neben den bereits genann ten Themen haben wir Ihnen Verbesserungsvorschläge auch in anderen Bereichen vorgelegt. Klar ist: Der Rechnungshof prüft die Arbeit von Kolleginnen und Kollegen in der Verwal tung. Es ist natürlich bei abgeschlossenen Sachverhalten viel fach einfacher, zu Erkenntnissen zu kommen, als in der kon kreten Entscheidungssituation vor Ort. Die spätere Erkennt nis ist ja bekanntlich immer die bessere; das wissen wir sehr wohl. Ansatz für Prüfungen sind aber nun einmal konkrete Einzelfälle.

Unser Anliegen ist es aber nicht, Vorhaltungen zu formulie ren. Unser Anliegen ist, gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung aus unseren Feststellungen Konse quenzen für die Zukunft zu ziehen. Dafür hilft uns auch Ihre Unterstützung, auf die wir weiter bauen.

Vielen Dank.

(Beifall bei allen Fraktionen)

In der Aussprache erteile ich das Wort für die Fraktion GRÜNE dem Kollegen Dr. Rös ler.

Wie schon letztes Jahr – ausnahmsweise –: Sehr geehrte Herren Präsidenten,

(Abg. Anton Baron AfD: Wieso ausnahmsweise?)

Herr Präsident Klenk, Herr Präsident Benz! Herr Präsident Benz, auch an dieser Stelle noch einmal Gratulation zu Ihrem neuen Amt und zu Ihrer Jungfernrede, die Sie heute hier im Landtag gehalten haben. Danke an Sie und auch an Ihre neu gewählte Stellvertreterin, Frau Taxis, seitens der Fraktion GRÜNE für die gute und kollegiale Zusammenarbeit im Fi nanzausschuss.

Das wissen Sie; das gehört hier mit dazu. Es entspricht auch den Tatsachen, dass wir im Finanzausschuss über die Jahre

hinweg – völlig egal, in welcher Regierungskonstellation – immer gut, sachlich und vertrauensvoll zusammengearbeitet haben. Vielen Dank an Sie, Herr Benz, und an Ihr Team.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Es war immerhin der ehemalige Bundespräsident Joachim Gauck, der die Entwicklungen – übrigens beim Festtag zum 300-Jahr-Jubiläum der externen Finanzkontrolle im Novem ber 2014 in Bonn, zurückgehend auf das Königreich Preußen – geschildert und wie folgt formuliert hat – das entspricht Ih ren Aufgaben im Kern bis heute –:

Von einem Instrument des Königs, der die Geschicke sei nes Landes nach seinen Launen bestimmen konnte,

entwickelte sich die Finanzkontrolle

zu einem Instrument, das den gewählten Parlamentariern hilft, ihr Königsrecht, ihre Hoheit über das Budget, tat sächlich auszuüben.

Das ist Ihre Aufgabe, und ich bin der festen Überzeugung, Sie werden das wie Ihr Amtsvorgänger Munding gut machen.

Es ist die Landesverfassung, die Sie, den Rechnungshof, be auftragt und Ihnen ermöglicht, die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes zu überprüfen – unabhängig, kritisch, ohne Vorgaben des Parlaments, ohne Vorgaben der Regierung. Das ist gut so, das ist richtig so, und das ist wich tig so.

Der Rechnungshof berät Parlament und Regierung mit dem Ziel, die Gelder des Landes möglichst effizient einzusetzen. Das ist Ihre Aufgabe, und da sind wir jährlich dabei. Diese ex terne Finanzkontrolle hat sich von der Geburtsstunde in Preu ßen vor inzwischen 304 Jahren bis zur Verankerung im Grund gesetz der Bundesrepublik Deutschland entwickelt.

Von besonderer Bedeutung ist – zumindest aus meiner Sicht –, wenn der Rechnungshof Grundsatzfragen aufgreift. In die ser dicken Denkschrift mit ihren 23 Beiträgen sind ja auch viele Detailaspekte aufgegriffen. Aber es geht aus meiner Sicht um die Grundsatzfragen, die Sie auch beleuchten, wie die Frage der Schuldenbremse und die Verpflichtung zur Schul dentilgung.

Diese Verpflichtung kann noch in der Übergangszeit bis 2019 – so haben wir das hier definiert – nach § 18 der Landeshaus haltsordnung und der dazugehörigen Rechtsverordnung auch durch den Abbau sogenannter impliziter Verschuldung, das heißt durch den Abbau des bestehenden Sanierungsstaus, er füllt werden. Wenn Sie, Herr Benz, gerade gesagt haben, dass wir manchmal von Ihren Wünschen abweichen, aber das dann immer gut begründet ist, dann nehme ich das natürlich für die sen Fall auch für uns in Anspruch.

Es geht also nicht zwingend nur um die ausschließliche Til gung von Kreditmarktschulden. Es geht natürlich auch um künftige Versorgungsausgaben. Der Rechnungshof hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Erhöhung der Mittel für den Versorgungsfonds und für die Versorgungsrücklage ein wichtiger Beitrag ist, diese implizite Verschuldung abzu bauen. Auch das haben wir aufgegriffen und weitgehend um gesetzt.

Wenn ich eine Vision formulieren darf – im Augenblick wer den ja 750 € pro Monat pro neu eingestelltem Beamten und 1 000 € pro Monat, wenn die Beamten auf neu geschaffene Stellen kommen, in den Versorgungsfonds eingezahlt –: Na türlich ist es für das Land sinnvoll, wenn wir mittel- bis lang fristig dahin kommen – wie der Rechnungshof und Ihre Amts vorgänger empfohlen haben –, dass in einer Größenordnung von 1 200 bis 1 400 € pro Monat eingezahlt wird.

Der Rechnungshof hat aber auch ganz handfeste Dinge auf gegriffen. Sie haben eines ja selbst benannt: die Museumsbah nen oder Nebennutzungen, Vermietung und Verpachtung beim Landesbetrieb Forst. Allerdings muss ich da jetzt sagen – Kol lege Schütte sitzt nicht mehr da, sondern sitzt jetzt – – Wo ist er denn?