Tatsache ist: Der Trend zum Personalaufbau setzt sich fort, und die Frage, ob wir in Zeiten, in denen die Steuereinnah men nicht mehr so sind wie heute, diesen Personalaufbau ge genfinanzieren können, schwebt wie eine Wolke über dem Landeshaushalt. Man muss offen darüber reden – dies gilt auch für diejenigen, die dafür sind, in wichtigen Bereichen
des Staates Personal aufzubauen. Auch wenn man, wenn man so will, auf einer Metaebene erkennt – Herr Präsident, ich komme gleich zum Ende –, dass es einen säkularen Trend zu mehr Dienstleistungen und damit auch zu mehr öffentlichen Dienstleistungen gibt, muss man trotzdem darüber reden, wie das geschieht: durch Reduktion dessen, was im Außenbereich des Staates gemacht wird – Bildung und Sicherheit –, durch Reduktion nach innen, Stichwort Verwaltungsreform? Hierzu kenne ich bisher keine Ansage. Das ist auch schwer. Zum 1 480-Stellen-Einsparprogramm habe ich gerade etwas ge sagt.
Richtig ist auch, dass es nicht einfach ist, wirklich zu sagen, wo wir Personal anders oder in geringerem Umfang einsetzen können.
Franz Werfel sagt: „Wenn alle Wege verstellt sind, bleibt nur der Weg nach oben.“ Deswegen: Oben ist nur der Bund. Da her geht alles schnell in Richtung Mehrwertsteueranteil, Um satzsteueranteil.
Hier mein letzter Satz: Ich bin der Meinung, dass diejenigen, die für die CDU und die SPD verhandelt haben, richtig han delten, indem sie in ihrem Programm für eine nationale An strengung im Bildungsbereich – um das Ganze auf ein ande res Niveau zu heben, sowohl die Schulen in ihrer Ausstattung als auch anderes – den Ansatz gewählt haben, dass dies mit Bundesgeld geschieht.
Klar ist auch, dass es laufende Ausgaben gibt, bei denen wir – Stichwort Personal in den Ländern, staatliche Aufgaben – gegenüber der Grundgesetzsituation eine Veränderung haben. Deswegen ist es auch richtig, dass wir darüber reden müssen, wie sich die Mehrwertsteueranteile künftig zwischen Bund und Ländern verteilen. Deswegen haben wir hier auch eine gemeinsame Aufgabe aus dem Landtag von Baden-Württem berg heraus. Wenn wir für Föderalismus sind, dann werden wir hier auch eine ehrliche Diskussion führen müssen. GrünSchwarz hat in den vergangenen Jahren – –
Ich danke für Ihre Geduld, Herr Präsident, und Ihnen danke ich fürs Zuhören und jetzt für den verdienten Beifall.
schrift des Rechnungshofs dient als Vergrößerungsglas für ei nen Parlamentarier. Sie hat die Aufgabe, wesentliche Punkte des Haushaltsverlaufs deutlich herauszustellen, und ich beto ne: Die Denkschrift ist kein Märchenbuch, sie enthält keine politischen Floskeln oder Sprechblasen, keine Fake News und vor allem keine alternativen Fakten.
Auch die FDP/DVP-Fraktion möchte dem Team des Rech nungshofs, auch unter dem ehemaligen Präsidenten Munding, ganz herzlich danken, dass es der Regierung und uns, den Par lamentariern, wieder ein Werk zur Verfügung gestellt hat, in dem man Soll und Haben des Landes, vor allem die Entwick lung der Staatsfinanzen schwarz auf weiß nachlesen kann.
Auch wenn wir Parlamentarier in Haushaltsfragen souverän sind, so ist uns die Unabhängigkeit des Rechnungshofs nicht nur eine große Hilfe bei der Aufstellung des Haushalts, son dern hält uns auch den Spiegel vor, wo Handlungsbedarf be steht. Auch an dieser Stelle Dank nach Karlsruhe und Ihnen, Herr Präsident, viel Erfolg bei Ihrem neuen Job, bei Ihrer neu en Tätigkeit.
Liest man die Denkschrift mit den Augen des Finanzministe riums, der Landesregierung, so leuchten die Augen auf. Man könnte diesem Buch den Titel geben: „Wunder werden wie der wahr“, Untertitel: „Staatsfinanzen in Zeiten der Nullzins phase und Hochkonjunktur“.
Liest man aber die gleiche Denkschrift mit den Augen des Steuerzahlers, so müsste der Titel eigentlich lauten: „Sicherer als der Tod sind die Steuern“, Untertitel: „Klagen eines ehrli chen Steuerzahlers“.
Z. B.: Vor 40 Jahren musste man das 18-Fache des Durch schnittsverdienstes nach Hause bringen, um in die Regionen des Spitzensteuersatzes zu gelangen. Heute genügt da schon das 1,8-Fache.
Die Steuerquote, also der prozentuale Anteil der Steuerein nahmen am Bruttoinlandsprodukt, stieg seit 2011 von 20,6 auf 23,3 %. Das hört sich erst einmal gar nicht so schrecklich viel an. Aber bei einem Bruttoinlandsprodukt von 3 Billionen € bedeutet eine Steuererhöhung um einen Prozentpunkt einen Zuwachs an Steuern von 30 Milliarden €, und zwar jährlich.
Eine andere Zahl verdeutlicht das Ungleichgewicht zwischen Bruttoinlandsprodukt und Steuereinnahmen noch sehr viel besser. Das Bruttoinlandsprodukt der Bundesrepublik Deutsch land ist seit 2004 um ca. 38 % gestiegen, die Steuereinnah men um sage und schreibe 60 %.
Hört, hört! Danke. – Allein im Jahr 2016 stiegen die Ein nahmen des Landes Baden-Württemberg gegenüber dem Vor jahr um 10 %. Das sind 5 Milliarden € mehr, allein 2016.
Bei diesen Bedingungen ist es einfach, in die Welt hinauszu posaunen, sehr verehrte Frau Finanzministerin – ich freue mich, dass Sie mich anlächeln –: „Wer möchte in einer sol chen Situation nicht Finanzministerin sein?“ Aber – das möch te ich an dieser Stelle betonen –: Der Lorbeerkranz gehört nicht Ihnen, sehr verehrte Frau Ministerin, sondern den Bür gerinnen und Bürgern in diesem Land, die jeden Morgen auf stehen und ihrem Job nachgehen.
Wenn sie dann am Ende des Monats beim Griff in die Tasche feststellen, dass das Finanzamt und die Versicherungssysteme schon reingegriffen haben, dann merken sie: Ich habe eigent lich ein bisschen zu viel Steuern bezahlt.
Es lohnt sich ein Blick auf die Entwicklung der Landessteu ern. Wir brauchen in diesem Zusammenhang eigentlich nur die Grunderwerbsteuer und die Erbschaftsteuer anzuschauen.
Das Steueraufkommen in diesen Bereichen beträgt 2,7 Milli arden €. Allein das Grunderwerbsteueraufkommen ist – auch durch die Erhöhung des Steuersatzes 2011 auf 5 % – seit 2007 um sage und schreibe 85 % angestiegen.
Wie die Frau Finanzministerin bei einer Veranstaltung der „Börsen-Zeitung“ auf eine entsprechende Frage aus dem Pu blikum vor einer Woche betont hat – ich war dabei –, sehe man sich leider nicht in der Lage, diesen Steuersatz wenigs tens auf das alte Maß von 3,5 % zu reduzieren oder alternativ vielleicht einen Freibetrag einzuführen. Das wäre doch ein mal eine Maßnahme, den Wohnungsbau, das Wohnungseigen tum anzukurbeln,
Kommen wir zu den Ausgaben. Nach der Entscheidung der Bundeskanzlerin zur Flüchtlingsbewegung im September 2015 liegt für 2016 zum ersten Mal eine Abrechnung der Kosten vor. Insgesamt kostete dieser Alleingang der Bundesrepublik Deutschland 20 Milliarden €. Das Land Baden-Württemberg war, wenn ich es einmal salopp sagen darf, mit 2,5 Milliar den € dabei.
Allein die Erstattung für die sogenannten UMAs – wir wis sen, was das ist: die unbegleiteten minderjährigen Ausländer – betrug 333 Millionen €. Mittelfristig erwartet die Landesre gierung allerdings wegen niedrigerer Zugangszahlen bei den Flüchtlingen für 2017 Bruttoausgaben von 1,4 Milliarden € und für das nächste Jahr von 1,2 Milliarden €.
Eine interessante Frage in diesem Zusammenhang: Würde die Flüchtlingssituation eine Notlage bedeuten, bei der im Rah men der Schuldenbremse eine Ausnahme vom Verschuldungs verbot vorgesehen ist? Darüber werden wir im interfraktio nellen Ausschuss sicher reden müssen.
Wenn man sich die Denkschrift anschaut, dann muss man dankbar sein, dass nicht nur die Personalausgaben als solche ausgewiesen werden, sondern auch auf die Personalausgaben hingewiesen wird, die sich in den Zuschüssen für die Landes betriebe verbergen. Dann kommen wir auf einen Personalaus gabenanteil von etwa 39 %. Da liegen wir im oberen Drittel.
Es wurde schon auf die Versorgungsabgaben hingewiesen. Herr Rösler sprach von 140 000 Versorgungsberechtigten, 2016 waren es 122 500. Da merken wir, welche Dynamik da rin steckt. Das wird uns in Zukunft tatsächlich deutlich belas ten.
Man kann hoffen, dass der Versorgungsfonds im Umfang von 2,2 Milliarden € wirklich ausreichen wird, wenn ab 2026 die geburtenstarken Jahrgänge aus den Fünfzigerjahren in Rente gehen.
Zum Länderfinanzausgleich ist eigentlich schon alles gesagt. Wegen der Zeit möchte ich das nicht wiederholen. Der be rühmte goldene Zügel wird angelegt. Man muss sich in der Tat fragen, wenn man bedenkt, dass in Brüssel und in Berlin viel entschieden wird: Was bleibt da für Stuttgart übrig? Wer zahlt, bestellt. Wir müssen also aufpassen, dass wir nicht hin ter die Ergebnisse der Föderalismuskommission von 2006 zu rückfallen.
Zur impliziten Verschuldung ist vieles gesagt worden. Das Einzige, was ich in diesem Zusammenhang wirklich betonen möchte, ist, dass wir mit diesem Konstrukt tatsächlich gegen ein wirtschaftliches Grundprinzip verstoßen, und zwar das an tizyklische Verhalten. Wir pumpen jetzt in einen heißen, boo menden Markt zusätzlich Geld. Ich meine, die Auftragsbücher sind voll, da werden wir das Geld kaum vernünftig unterbrin gen können. Im Gegenteil, es steigen nur die Preise. Da muss man aufpassen. Auch aus diesem Grund sind wir gegen diese Geschichte. Aber darüber haben wir schon so lange geredet, dass man sich schon langsam den Mund fusselig geredet hat.
Eines – darauf möchte ich jetzt zum Schluss kommen – ist wichtig, und das ist auch schon angesprochen worden: Die Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung ist die haushaltspolitische Herausforderung in dieser Legislatur periode. An den Kriterien der Ausgestaltung wird in einer in terfraktionellen Arbeitsgruppe schon gearbeitet. Jetzt ist wich tig: Nur durch die Einführung dieser – man muss schon so sa gen – umwälzenden Neuerung in der Landesverfassung eröff net sich ein unmittelbarer Klageweg zum Verfassungsgerichts hof des Landes. Ich betone: Darin liegt der entscheidende Mehrwert und zugleich die Garantie für die Einhaltung der Schuldenbremse.
Vielleicht sollte man in diesem Zusammenhang auch erwägen – Ihr Amtsvorgänger Munding hat das einmal angesprochen, Herr Benz –, ein mögliches Klagerecht des Rechnungshofs einzuführen. Das hat Herr Munding vor einem Jahr gesagt. Das weiß ich; ich habe es nachgelesen.