Dann werden Sie sehen: Tosend werden sie am Ende zugeben müssen, dass eine Datenschutz-Grundverordnung eben auch in Österreich gilt – bei allem, was nebenbei dann noch pala vert wurde.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hatten am letzten Montag eine Anhörung. Ich räume ein, Kollege Sckerl, es war nicht ganz eine solch verheerende An hörung wie die zum Polizeigesetz. Aber ich kann mich nicht erinnern – wir schauen uns dann gemeinsam das Protokoll an –, dass ein Sachverständiger gesagt hätte, es sei das beste Ge setz in der Bundesrepublik Deutschland.
Dieses Protokoll schauen wir uns an, Kollege Sckerl. Und wenn dieser Satz nicht im Protokoll steht, dann erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir sagen, dass Sie hier nicht ganz die Wahrheit gesagt haben. Sie sollten schon bei dem bleiben, was war. Einzelne Sachverständige haben gesagt: „Es gehört zu den besseren Gesetzen.“ Aber dass es das beste Gesetz sei, hat kein einziger Sachverständiger am Montag gesagt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben sich mit unseren Änderungsanträgen nur bedingt auseinandergesetzt. Wir ha ben am Montag nichts anderes gesagt als das, was wir heute mit den Änderungsanträgen vortragen. Natürlich weiten Sie die Möglichkeiten der Videoüberwachung aus. Gleichzeitig verlängern Sie jetzt die Speicherungsmöglichkeiten auf vier Wochen. Der Landesdatenschutzbeauftragte hat das am Mon tag noch einmal deutlich gesagt.
Und Sie schränken die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Datenschutz-Grundverordnung ein.
Die Videoüberwachungsregelung des § 18 beschränkt in Absatz 2 die Informationsrechte der Betroffenen aus Ar tikel 13... übermäßig.
Daneben ist... die pauschale Verlängerung der Speicher dauer für Videoaufnahmen auf maximal vier Wochen zu kritisieren.
Es ist eben unlauter, Herr Kollege Sckerl, hier zu sagen, wir hätten am Montag irgendetwas kritisiert und hätten dazu heu te keine Änderungsanträge eingebracht. Das ist schlicht
Denn wir haben genau zu diesen zwei Punkten Änderungsan träge eingebracht – zur Verkürzung der Speicherungsmöglich keit auf zwei Wochen und zu einer Nichteinschränkung die ser Informationsrechte. Kollege Sckerl, Sie sollten nicht nur über unsere Änderungsanträge reden, sondern Sie sollten sie vorher auch lesen. Dann könnten Sie sich diese Vorwürfe spa ren.
Beim Beschäftigtendatenschutz gibt es weiterhin eine weite re Gesetzeslücke. Die stellvertretende Vorsitzende des DGB hat das noch einmal deutlich gemacht: Sie verbieten die op tisch-elektronische Überwachung von Beschäftigten in Ba den-Württemberg, lassen aber das Abhören von Beschäftig ten in Baden-Württemberg zu. Das wollen wir nicht zulassen. Das halten wir für falsch.
Das sehen wir wie der DGB. Sie gehen hier nicht einheitlich vor. Deshalb bringen wir dazu einen Änderungsantrag ein.
Wie alle, die wir hier im Landtag sitzen, haben auch wir mit Vereinen, mit Ehrenamtlichen in den letzten Wochen und Mo
naten über diese Datenschutz-Grundverordnung geredet. Die CDU hat das gestern hier in Stuttgart getan. Wir würden am liebsten tatsächlich gesetzgeberisch versuchen, irgendwelche Unterscheidungen hinzubekommen, aber das wird – auch rechtssystematisch – nicht funktionieren. Das muss man den Menschen auch sagen; deshalb ist das unsere Aufgabe.
Es ist auch die Aufgabe des Landesdatenschutzbeauftragten, zu sagen: „Es ist wichtig, die Daten zu schützen. Wir helfen Ihnen und euch dabei, das richtig zu tun.“
Ein wichtiges Signal hat der Landesdatenschutzbeauftragte am Montag ausgesendet: Er will im Vollzug und in der Kon trolle des Datenschutzes eben schon unterscheiden, ob es um einen Fußballverein geht oder um Facebook. Dieses Signal müssen die Bürgerinnen und Bürger hören: dass es hier im Vollzug dieses Gesetzes Unterschiede gibt.
Es ist ein Signal, dass wir in Baden-Württemberg mit dem Landesdatenschutzbeauftragten jemanden haben, dem der Da tenschutz wichtig ist, der aber in der Praxis weiß, wo es sich wirklich zuzugreifen lohnt.
Deshalb werden wir diesem gesamten Gesetz nicht zustim men: erstens wegen des Verfahrens und zweitens, weil es er hebliche Mängel hat. Sie von den Regierungsfraktionen hät ten sich bei den Themen Videoüberwachung und Beschäftig tendatenschutz ruhig ein Stück weit bewegen können.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Wenn eine Verordnung, wenn ein Ge setz und seine entsprechende Umsetzung derart absonderli che und sonderbare Blüten treiben wie in den letzten Tagen und Wochen die Datenschutz-Grundverordnung – denken Sie daran: viele Homepages wurden vom Netz genommen, Hand werker und Unternehmer hantieren mit rechtlich durchaus fragwürdigen Einwilligungserklärungen –, dann müssen wir feststellen, dass das Gesetz als solches bei aller richtigen und begrüßenswerten Stoßrichtung mangelbehaftet ist.
Die Politik – aber nicht nur die Politik; da schließe ich auch die Kammern und Verbände ein – ist ihrer Aufgabe, dieses Ge setz zu erklären und Hilfestellung zu bieten, nicht hinreichend nachgekommen; vor allem aber kam sie damit viel zu spät.
Dabei ist klar, dass das Gesetz kommt. Der 25. Mai 2018 kam nicht überraschend; seit zwei Jahren ist dieses Datum bekannt.
Insbesondere aber bereitet die erwartete und langsam anlau fende Abmahnwelle der Wirtschaft, aber auch den Vereinen und Verbänden ganz große Sorgen, die bis hin zu einer Läh mung führen. Es ist unbestritten: Die Datenschutz-Grundver ordnung stellt die Wirtschaft und die Vereine vor ganz große Herausforderungen.
Mit unserem Entschließungsantrag fordern wir die Landesre gierung auf, sich stärker auch beim Bund für die Interessen des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg, für die Interes sen der Wirtschaft einzusetzen. Herr Kollege Sckerl, wenn Sie uns an dieser Stelle Lobbyismus vorwerfen, zeigen Sie damit allenfalls, dass Sie die Sorgen der Wirtschaft nicht wahrneh men und sich augenscheinlich von deren Interessen sehr weit entfernt haben.
In der Tat hat auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion signa lisiert, dass sie an dieser Stelle aktiv werden möchte. Sie möchte eine zwölfmonatige Karenzzeit, eine Schonfrist, für ebendiese Abmahnungen erreichen. Insofern würde ich es be grüßen, Frau Kollegin Gentges, wenn Sie diesem Entschlie ßungsantrag Ihre Zustimmung nicht verweigern würden. Denn in der Sache ziehen wir am gleichen Strang.
Doch auch bei der Umsetzung auf Länderebene ist allenfalls Mittelmäßigkeit Antriebsfeder des Handelns gewesen. „Rechts widrigkeit“, „absolut verfassungswidrig“, „keinen innovati ven Charakter“, das sind nur ganz wenige der Stichworte, die bei der Anhörung am letzten Montag gefallen sind.
Herr Kollege Sckerl, die zwei Punkte, die Sie heute überneh men, die auch unserem Forderungskatalog entsprochen ha ben, sind lediglich die Spitze des Eisbergs der Kritik, die an uns herangetragen wurde und die auch dort offenbart wurde.
Dass andere Länder noch später dran sind und teilweise noch schlechtere Gesetzentwürfe vorgelegt haben, sollten wir nicht als Lob, geschweige denn als Freibrief verstehen, sondern vielmehr hier aktiv werden.
Wie gesagt: Mit unseren Änderungsanträgen wollen wir das Gesetz besser machen. Wir wollen es verständlicher machen, und wir wollen die gröbsten Fehler beseitigen.
Sie haben die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauf tragten für Beliehene angesprochen, also für unabhängig und eigenverantwortlich arbeitende Unternehmer, die Aufgaben der öffentlichen Hand übernehmen. Hier verweisen Sie auf ei nen Beauftragten, der aufgrund der Verbände tätig werden kann. Aber dadurch entfällt die Bürokratie nicht; insbesonde re wird dadurch der Austausch nicht vermieden. Insofern hal ten wir daran fest, dass wir hier eine Unterscheidung brau chen. Der von Ihnen beschriebene Schornsteinfeger, der al lein diese Aufgaben wahrnimmt, ist nicht in der Lage, einen solchen Aufwand zu betreiben.
Auch beim automatisierten Verfahren halten wir die Verant wortung bei den übermittelnden Stellen, die Sorge tragen müs sen, dass die rechtlichen Voraussetzungen eingehalten wor den sind, für richtig und sinnvoll.