Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen, damit wir die Sitzung fort setzen können.
Wir sind noch bei Tagesordnungspunkt 2. Es gibt einen wei teren Geschäftsordnungsantrag, einen Antrag des Herrn Frak tionsvorsitzenden Schwarz. – Bitte.
Frau Präsidentin, ich be antrage, den zweiten Wahlgang bei der nächsten Plenarsitzung in der kommenden Woche aufzurufen.
Und es gibt den Antrag der AfD-Fraktion, heute einen zwei ten Wahlgang durchzuführen. Das sind zwei Anträge.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es wiederholt sich hier im Parlament doch jetzt häu figer mit Unterbrechungen, mit Störungen und mit aus unse rer Sicht nicht professionell geführten Sitzungen.
Wir, die AfD-Fraktion, haben uns heute der Würde des Ver fassungsgerichtshofs von Baden-Württemberg entsprechend verhalten. Auch im Abstimmungsverhalten hat die AfD-Frak tion Verantwortungsbewusstsein gezeigt,
hat sich an die auch vorab geführten Gespräche gehalten. Wir finden es sehr bedauerlich, dass die Wahl zum Verfassungs gerichtshof Baden-Württemberg hier polemisch und politi siert wird und den Personen, die sich zur Wahl gestellt haben, in keiner Weise gerecht wird.
Ich persönlich habe mich bei Frau Reger zu entschuldigen, die sich bereit erklärt hat, für dieses Amt zu kandidieren, und die ein solches Amt bereits an einem Amtsgericht innehat. Das tut mir sehr leid. Ich entschuldige mich bei Frau Reger für meine Fraktion.
Ich widerspreche dem Antrag von Herrn Schwarz und beantrage nach wie vor – ich bestehe auf der Abstimmung –, heute den zweiten Wahlgang durchzufüh ren.
Okay. – Es liegen zwei Anträ ge vor. Der Antrag des Fraktionsvorsitzenden Schwarz ist nach § 97 Absatz 5 der Geschäftsordnung weiter gehend.
Deshalb lasse ich zunächst über diesen Antrag auf Vertagung bis zur nächsten Plenarsitzung abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, die Wahl auf die nächste Plenarsitzung zu vertagen, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Ent haltungen? – Damit ist dem Antrag auf Vertagung bis zur nächsten Woche mehrheitlich zugestimmt.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD – Gesetz zur Stärkung der direkten Demokratie in der Ver
Ich darf um etwas Ruhe bitten! Meine Damen und Herren, die Sitzung geht weiter. Ich bitte Sie, die Gespräche einzustel len oder nach außerhalb des Plenarsaals zu verlagern, wenn sie sehr dringend sind. Aber wir setzen die Sitzung fort.
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Be gründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Mit unserem Demokratiestär kungsgesetz geben wir dem Volk von Baden-Württemberg ein Korrektiv in die Hand. Dass das dringend notwendig ist, sieht man jetzt angesichts dieses Trauerspiels.
Die AfD liefert. Sie liefert das, zu dem manche Partei zwar kräftige Statements abgibt, die aber nach der Wahl allesamt vergessen sind. Dabei sind Sie doch alle vom Volk gewählt worden und sind als Repräsentanten in dieses Haus eingezo gen. Sie sind dem Bürger verpflichtet. Die Grünen verdanken sogar einer Bürgerbewegung ihre Existenz. Aber anscheinend ist dies immer nur dann ein Thema, wenn neue Wahlen anste hen. Hinterher ist das nur ein Running Gag.
Die AfD-Fraktion löst ihr Wahlversprechen ein und legt den Bürgern wieder Selbstbestimmung und Eigenverantwortung in die Hände. In unserem Wahlprogramm steht – ich zitiere –:
Die AfD setzt sich dafür ein, Volksentscheide in Anleh nung an das Schweizer Vorbild auch in Deutschland ein zuführen.
Wir wollen dem Volk das Recht geben, den Abgeordneten auf die Finger zu schauen und vom Parlament beschlos sene Gesetze zu ändern oder abzulehnen.... Das Volk soll auch die Möglichkeit erhalten, eigene Gesetzesinitiativen einzubringen und per Volksabstimmung zu beschließen.
Dafür kämpfen wir, auch wenn wir wissen, dass das schwer wird. Wir kämpfen über die gesamte Legislaturperiode.
Ich darf daran erinnern: Auch in unserer Landesverfassung wird dies exakt in Artikel 25 ausgesagt. Dort steht:
Meine Damen und Herren, ist dem so? Nein, denn Sie schaf fen es immer wieder, an den Interessen des Volkes vorbeizu regieren, obwohl es die Artikel 59, 60 und 64 in der Landes verfassung schon lange gibt.