Protokoll der Sitzung vom 13.06.2018

(Abg. Daniel Born SPD: Schade!)

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD – Gesetz zur Änderung des Kreistagswahlrechts – Druck sache 16/3686

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration – Drucksache 16/3990

Berichterstatter: Abg. Ulli Hockenberger

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich das Wort für die Fraktion GRÜNE Herrn Abg. Halder.

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, meine Damen und Herren! An Kreativität fehlt es Ihnen sichtlich, meine Damen und Herren von der AfD. Sie beschäf tigen uns hier mit einem Gesetzentwurf, den es bereits gab. 2003 beschlossen, 2004 und 2009 bei den Kreistagswahlen angewandt, nicht für gut befunden, daher schlussendlich wie der abgeschafft.

Wir von den Grünen sind der Meinung: Das ist auch gut so. Die Argumente gegen diese „Lex FDP“, wie dieses Gesetz ge nannt wurde, wurden schon in der ersten Lesung zur Genüge ausgetauscht. Irgendwie scheinen diese Argumente aber bei Ihnen, meine Damen und Herren von der AfD, noch nicht an gekommen zu sein. Daher für Sie noch einmal in aller Kürze:

Erster und wichtigster Punkt: Kreistagswahlen sind Persön lichkeitswahlen. Die Bürgerinnen und Bürger möchten, dass die von ihnen gewählten Kandidaten sie auch im Kreistag ver treten. Ein Kreisrat oder eine Kreisrätin vertritt definitiv sei nen oder ihren Wahlkreis. Woraus resultiert denn sonst das große Interesse der vielen Oberbürgermeister und Bürgermeis ter, in den Kreistag einzuziehen? Aber das ist ein anderes The ma.

Zweitens: Doppelbewerbungen führen zur Verzerrung des Wählerwillens.

Drittens: Ein Vergleich mit dem Landtagswahlrecht ist unpas send und ungeeignet.

Noch am Rande, aber nicht unwichtig: Auch die kommuna len Landesverbände haben sich in der Anhörung klar gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen.

Daher mein Fazit. Das bestehende Kommunalwahlrecht ist so, wie es ist, gerecht. Warum? Weil sich die Bürgerinnen und Bürger klar für die Persönlichkeiten aus der Politik entschei den können, von denen sie sich persönlich gern vertreten se hen möchten.

Wenn Sie von der AfD in die Kreistage wollen, dann müssen Sie eben nach Persönlichkeiten schauen, die für Ihre Themen den Kopf hinhalten. Wenn Sie keine Leute finden? Mir soll es recht sein.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Ich brauche in meinem Kreistagsumfeld ein pragmatisches, manchmal auch ein kreatives Miteinander über die Fraktio nen hinweg. Was ich nicht brauche, sind Menschen, die nur ihre eigene Haltung für gut befinden. Wir brauchen keine Fremdenfeindlichkeit und keine rassistischen Parolen in un seren Kreistagen.

(Abg. Stefan Herre AfD: Billig ist das! Ganz billig ist das! – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)

Da stimme ich voll und ganz mit dem überein, was Herr Goll in der ersten Lesung gesagt hat. Ich freue mich auch über die klare Position der Erfinder des Gesetzes von 2003. Die FDP/ DVP wolle „nicht über das Stöckchen“ springen, das die AfD ihr hinhalte, so Herr Dr. Goll in seiner Plenarrede am 9. Mai 2018. Danke dafür.

(Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD)

Auch wir Grünen stehen selbstverständlich weiterhin zu un serer Aussage: „Ein Wahlkreis, eine Kandidatin.“

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Dr. Ulrich Goll FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Ich rufe für die CDU Herrn Abg. Hockenberger auf. – Bitte.

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Man müsste sagen: Es ist alles vom Vorredner gesagt worden. Es ist in der Tat bereits in der ers ten Lesung alles gesagt worden.

(Abg. Rüdiger Klos AfD: Na dann, setzen Sie sich wieder hin!)

Wir haben die Argumente ausgetauscht. Wir haben uns auf das Jahr 2003 zurückbesonnen; da gab es das schon einmal. Wir haben das Ergebnis der Kreistagswahlen 2004 und 2009 analysiert. Es gab dazu umfangreiche Auswertungen, und wir sind zu dem Ergebnis gekommen: So, wie es jetzt ist, ist es gut, und so soll es auch bleiben.

Deswegen möchte ich nur noch einmal die entscheidenden Hinweise und tragenden Argumente für uns zusammenfassen. In der Tat: Wir wollen keine Verzerrung des Wählerwillens durch eine Veränderung des Systems. Wir wollen eine klare Zuordnung der Kandidatinnen und Kandidaten zum Wahl kreis. Wir wollen, dass das Persönlichkeitswahlrecht, das ja Kommunalwahlen prägt, im Vordergrund bleibt. Wir wollen keine Zersplitterung der Kreistage. Wir haben in der ersten Lesung auch den Unterschied zwischen einer Parlamentswahl und der Wahl eines Verwaltungsorgans deutlich gemacht. Wir haben darauf hingewiesen, dass die kommunalen Landesver bände unisono Änderungen ablehnen.

Im Unterschied zu Ihnen, Kollege Halder, glaube ich, einen Erkenntnisgewinn bei der AfD, die den Gesetzentwurf einge bracht hat, festgestellt zu haben. Als wir uns nämlich im In nenausschuss über den Entwurf unterhalten haben, hat es von seiten der AfD keine Wortbeiträge, keine Nachfragen gege ben. Daher glaube ich: Wir haben sie überzeugt.

Vielen Dank.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und Abgeordne ten der Grünen – Abg. Reinhold Gall SPD: So kann man sich täuschen! – Zuruf von der CDU: Ein echter Hockenberger!)

Für die AfD-Fraktion hat Herr Abg. Berg das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das nächste Spiel feld für kollektive Selbsttäuschung wurde eröffnet. Wir sehen die FDP auf der Flucht vor der AfD.

(Lachen des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: „Auf der Flucht vor der AfD“! Sie haben Humor!)

Beide Parteien wollen eine Änderung des Wahlrechts zur Er höhung der Chancengleichheit bei der Kreistagswahl. Die FDP, die einmal eine liberale Partei war und für fairen, demo kratischen Wettbewerb stand, sucht bedauerlicherweise nicht mehr nach Wahrheiten, sondern kultiviert die Anbiederung an andere Parteien. Ein gefährlicher Luxus, meine ich, zum Scha den der Demokratie –

(Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Von was träumen Sie eigentlich nachts?)

und das alles nur, um sich bei Grünen und CDU als künftiger Steigbügelhalter schick zu machen.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Meine Damen und Herren, es tut mir leid, wenn ich das jetzt sagen muss, aber wir sind Politiker, und deswegen sage ich es: Die SPD erwähne ich aufgrund der abnehmenden politi schen Bedeutung hier schon gar nicht mehr.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der AfD – Lachen des Abg. Wilhelm Halder GRÜNE)

Wir hatten in der letzten Lesung eine sehr lebhafte Ausspra che.

(Abg. Wilhelm Halder GRÜNE: Und dann beleidigt sein, wenn man was sagt!)

Ich kann mich noch an das theatralische Auftreten des einen oder anderen Kollegen erinnern, lieber Herr Halder.

(Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Sie sollten Quanti tät und Qualität nicht verwechseln! – Abg. Wilhelm Halder GRÜNE: Sie sollten etwas abrüsten in der Sprache!)

Aber wir sollten die Problematik mit etwas mehr Sachlichkeit betrachten

(Zuruf des Abg. Reinhold Gall SPD)

und auf die Ebene der Realität herunterholen. Wir brauchen eine Reform des Kreistagswahlrechts, und zwar keine grüne oder schwarze, sondern eine gescheite.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Und schon gar keine AfD- Änderung!)

Was bedeutet das? Das bedeutet eine Zulassung von Kandi daturen in zwei Kreistagswahlkreisen

(Zuruf: Warum denn?)

analog zur bestehenden Gesetzgebung bei der Landtagswahl. Hören Sie also bitte mit Ihrer künstlichen Empörung auf, und legen Sie die richtigen Maßstäbe an. Was Sie sich selbst als Landtagsabgeordnete gönnen, wollen Sie doch anderen nicht verwehren.