Ulli Hockenberger
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Sehr geehrte Frau Präsiden tin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber mich erinnert die Beratung an die 126. Sit zung des Landtags am 23. Juli 2020. Die CDU hatte zur Ak tuellen Debatte das Thema „Starke Leistung in der Krise – Re spekt für unsere Blaulicht-Organisationen!“ angemeldet.
Unser Sprecher Thomas Blenke hat eine bemerkenswerte und nachlesenswerte Grundsatzrede zum freiwilligen Ehrenamt als einer tragenden Säule des Bevölkerungsschutzes gehalten. Ausweislich des Protokolls erhielt er dafür 13-mal Beifall, einmal den Zuruf „Bravo!“ und einmal den Zuruf „Sehr gut!“; ich habe nachgezählt.
Warum sage ich das? Das spricht dafür, dass wir schon sei nerzeit erkannt haben, wie wichtig uns dieses Thema ist. Ge statten Sie mir deswegen, dass ich aus dem Protokoll zitiere. Herr Blenke hat ausgeführt:
Blaulichtorganisationen... leisten einen wertvollen Dienst. Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren erhalten bei Einsätzen eine Aufwandsentschädigung, Mitglieder der Rettungsdienste bislang nur dann, wenn der Bürger meister einen bestimmten Einsatz als wirklich notwendig anerkennt. Hier sollten wir endlich zu einer einheitlichen Lösung kommen,... Schließlich opfern alle ehrenamtli chen Mitglieder im Bevölkerungsschutz einen Teil ihrer Freizeit, um anderen Menschen zu helfen. Deshalb haben sie nicht nur ideelle Anerkennung, sondern auch einen Ausgleich für ihre finanziellen Aufwendungen verdient.
In der Tat ist uns das bei unseren Vor-Ort-Aktionen, bei unse ren Gesprächen mit den Blaulichtorganisationen immer wie der kommuniziert worden. Wahrscheinlich ist es den anderen Fraktionen genauso gegangen.
Der Innenminister hat in der angesprochenen Aktuellen De batte das Thema aufgegriffen. Er hat die Ehrenamtlichen als „Helden des Alltags“ bezeichnet, und er hat die Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Wir danken unserem Innenminister Thomas Strobl – er kann zwar im Moment nicht unter uns sein, aber er denkt ganz fest an uns, wie er mir vorhin noch persönlich versichert hat.
Wir danken insbesondere dem Staatssekretär des CDU-ge führten Innenministeriums für die Einführung in das Gesetz.
Erinnern Sie sich daran: Zur Hochzeit der Pandemie waren über 2 000 Bürgerinnen und Bürger von ASB, Bergwacht, DLRG, DRK, Johanniter, Malteser und THW im Einsatz. Nur so konnten wir diese Krise überhaupt einigermaßen stemmen.
Die Inhalte des Gesetzentwurfs sind jetzt schon vom Staats sekretär und von Frau Schwarz ausgeführt worden. Im We sentlichen wird ein neuer technischer Begriff, ein unbestimm ter Rechtsbegriff eingeführt: „Außergewöhnliche Einsatzla ge“. Es verwundert nicht, dass sich die Stellungnahmen im Anhörungsverfahren genau auf diesen Umstand konzentriert haben. Herr Staatssekretär, Sie haben ausgeführt – auch in der Begründung –, dass Sie vermeintliche oder gefühlte Unsicher heiten im Erlasswege aufgreifen und korrigieren wollen, da mit wir zu einer sauberen Rechtsanwendung kommen.
Wir stärken das Ehrenamt, indem wir sozusagen die Pflicht mit einem Recht versehen. Wer zu einem Einsatz kommt, hat auch das Recht, dafür entsprechend entschädigt zu werden, und muss dafür keine Nachteile in Kauf nehmen.
Wir beteiligen uns an den Kosten der Aus- und Fortbildung. Wir wollen, dass der ehrenamtliche Bevölkerungsschutz eine gute Zukunft hat. Deswegen müssen wir auch rechtzeitig an den Nachwuchs denken und das Ehrenamt einigermaßen at traktiv gestalten.
Das war an dieser Stelle vorgesehen: Applaus von Herrn Blenke. Vielen Dank.
Wir stehen damit für meine Begriffe vor einem Quantensprung in der Stärkung des Bevölkerungsschutzes und des Ehrenamts.
In Bezug auf die Kosten verweise ich auf die Gesetzesbegrün dung. Ich bin immer wieder fasziniert, wenn Ministerien auf den Cent genau ausrechnen, wie viel ein Gesetz kostet. Aber wenn ich das einmal auf die Seite nehme, dann geht es uns in diesem Fall nicht um die Kosten, die dieses Gesetz verursacht,
sondern es geht uns um den Wert der Leistung, der dahinter steht.
Deswegen ist uns der Preis egal, weil für uns der Wert so unend lich hoch ist. Das Ehrenamt hat diese Unterstützung verdient.
Ich möchte mit einem Hinweis schließen, den ich dem „Staats anzeiger“ entnommen habe. Der „Staatsanzeiger“ hat nämlich nach der letzten Sitzung getitelt und kommentiert:
Taten auf Worte sind eine Wohltat.
Lassen wir unseren Worten Taten folgen, und lassen Sie uns heute eine Wohltat für den Bevölkerungsschutz beschließen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, werte Kol leginnen und Kollegen! Ich wollte eigentlich nichts mehr sa gen. Aber wenn es einer Fraktion hier gelingt, auf einen solch großen Schritt in die Zukunft mit so kleinem Karo zu antwor ten, dann muss ich sagen: Sie haben nichts begriffen.
Ich erzähle Ihnen ein Beispiel aus meiner Bürgermeistertätig keit. Die Müllsortieranlage in Bruchsal hat zwei Mal sieben Tage lang am Stück gebrannt, 24 Stunden. Die Feuerwehr konnte entschädigt werden. Alle anderen Rettungskräfte vom Roten Kreuz, vom THW, vom ASB usw. sind jeden Tag auf mich zugekommen und haben gefragt: Wo bleibt die Gerech tigkeit?
Heute schaffen wir Gerechtigkeit. Deswegen ist das ein guter Tag für das Ehrenamt.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag beschließt wichtige Gesetze, ganz wichtige Gesetze und heute das Ge setz zur Änderung des Landeshoheitszeichengesetzes. War um sage ich das?
Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg bestimmt in Artikel 24:
Die Landesfarben sind Schwarz-Gold. Das Landeswap pen wird durch Gesetz bestimmt.
Eben das Landeshoheitszeichengesetz.
Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber bei der Beschäftigung mit dem Landeshoheitszeichengesetz macht man Erfahrun gen, die man vorher so nicht hatte.
Zumindest mir ist es so gegangen. In einem wunderbaren Pa ragrafen beschreibt das Landeshoheitszeichengesetz die Ein heit, die Vielfalt, die Tradition, die Geschichte des Landes be sonders eindrucksvoll. Ich zitiere von § 1 – Landeswappen – den Absatz 2:
Im großen Landeswappen ruht auf dem Schild eine Kro ne mit Plaketten der historischen Wappen von Baden, Württemberg, Hohenzollern, Pfalz, Franken und Vorder österreich. Der Schild wird von einem goldenen Hirsch und einem goldenen Greif, die rot bewehrt sind, gehalten.
Wenn Sie nachher nach Hause gehen, können Sie den Flyer unten in der Lobby mitnehmen. Dann können Sie heute Abend noch einmal gegenständlich sagen, was Sie im Landtag ge macht haben.
Das können Sie im Übrigen auch Ihren Kindern sagen, wenn Sie die wunderbare Broschüre „Reise in den Landtag“ mit nach Hause nehmen. Darin wird erklärt, dass die Abgeordne ten nicht im Landtag wohnen, sondern dort arbeiten –
das ist wichtig; der eine oder andere von Ihnen verwechselt das vielleicht manchmal –, und darin wird das Landeswappen wunderbar kindgerecht beschrieben.
Heute Abend können Sie wirklich einmal zeigen, dass Sie et was Gutes für das Land getan haben, wenn Sie dem Gesetz zustimmen.
Worum geht es konkret? Es geht um die Aufhebung der Ein schränkung in § 9 Absatz 1 Satz 1:
... beim großen Landeswappen bleiben die Schildhalter weg.
Wenn Sie tief in diesen Paragrafen hineintauchen, dann wis sen Sie, dass es die Landesdienstflagge als Hissfahne, als Ban ner und als Hängefahne gibt. Was Sie garantiert noch nicht wussten, ist, dass sich die Höhe des Flaggentuchs zu seiner Länge wie 3 : 5 verhält.
Das steht im Gesetz. – Von der Landesregierung erwarte ich das.
Darüber hinaus werden Sie künftig auch sehen, dass diese Fahne, glaube ich, eine besondere Wirkung hat. Die rationa len Argumente sind in der Gesetzesbegründung beschrieben: Die Bedeutung des großen Landeswappens soll hervorgeho ben werden, nach vorn geschoben werden.
Besonders bemerkenswert ist für meine Begriffe der Nachhal tigkeitscheck – ich zitiere –:
Erhebliche Auswirkungen auf die ökonomischen, ökolo gischen und sozialen Verhältnisse sind somit nicht zu er warten.
Das lässt uns getrost zustimmen.
In der Sitzung des Innenausschusses hat der geschätzte Kol lege Goll gefragt: „Warum machen wir das eigentlich?“ Die rationalen Begründungen habe ich vorgetragen;
für meine Begriffe gibt es aber auch eine emotionale Begrün dung.
Wenn wir das beschließen und Sie bei der nächsten Landtags sitzung zum Landtag schreiten und den Blick zur Landesflag ge erheben, dann gehe ich davon aus, dass dort ein wunder bares Wappen mit den beiden Schildhaltern abgedruckt ist. Mein Blick wird zuerst – das wird Sie nicht überraschen – auf den badischen Greif und dann auf den württembergischen Hirsch fallen. Dann werde ich sehen, ob diese Dinge alle so umgesetzt sind.
Ich will damit sagen: Wenn diese Gesetzesänderung umge setzt wird, ist das Wappen einfach schöner; mir gefällt es bes ser. Es macht auch etwas her.
Ich glaube, die Vorfreude darauf sollte uns ein Stück weit durch die nächsten Tage begleiten.
Ich hoffe und wünsche, dass wir hier ein einstimmiges Signal setzen können. Wie gesagt: Die Landtagsverwaltung scheut nicht, wenn Sie Informationsdefizite haben, diese zu beseiti gen. Ich verweise noch einmal auf die beiden Informations broschüren.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, werte Kol leginnen und Kollegen! Wir unterhalten uns heute in der zwei ten Lesung über den Gesetzentwurf der SPD zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes, der im Wesentlichen zwei Punk te umfasst: Unterstützungsunterschriften für Bürgermeister wahlen in Gemeinden mit unter 20 000 Einwohnern und zum Zweiten die Veränderung des Aufstellungsverfahrens bei Ort schaftsratswahlen.
In der ersten Lesung war die Zeit so knapp, dass ich zum zwei ten Punkt gar nicht gesprochen habe. Aber ich schließe mich den Ausführungen der Kollegin Dr. Leidig an, dass wir das Aufstellungsverfahren jetzt nicht überstürzt ändern sollten. Viele Regelungen im Kommunalwahlgesetz werden in der nächsten Legislatur noch einmal auf den Prüfstand kommen.
Ich sage heute zum wiederholten Mal für meine Fraktion, dass für uns dazu auch das Auszählverfahren gehört. Aber das ent scheiden wir zu gegebener Zeit. Beim Aufstellungsverfahren jetzt einen Bruch vorzunehmen halten wir nicht für zielfüh rend. Wer einmal das Privileg hatte, solche Nominierungsver anstaltungen leiten zu dürfen, weiß, wie schwer es für Ehren amtliche ist, alle Fallstricke zu durchdringen. Das räume ich ein; es ist nicht ganz einfach. Aber ich glaube, dass wir das nicht zum Anlass nehmen sollten, das Gesetz grundsätzlich zu ändern.
Der Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt auf dem Unter schriftenquorum für Bürgermeisterwahlen in Gemeinden mit unter 20 000 Einwohnern. Ich habe in der ersten Lesung dar an erinnert, dass der Landtag im Jahr 1997 in Gemeinden mit über 20 000 Einwohnern ein Unterschriftenquorum eingeführt hat. Dadurch sind die Postkartenbewerbungen von heute auf morgen weggefallen.
Ich hatte auch darauf aufmerksam gemacht, dass uns das Amt des Bürgermeisters in der Demokratie der Bürger besonders
wichtig ist. Das ist unbestritten. Ich hatte auch der Sorge Aus druck verliehen, dass wir uns mittlerweile durch verschiede ne Bürgermeisterwahlen – die Spitze des Eisbergs war sicher Bad Herrenalb – Sorgen machen, was die Attraktivität des Amtes anbelangt. Dazu hat Frau Dr. Leidig ausführlich Stel lung genommen. Darauf möchte ich verzichten.
Sie hat auch die Frage angesprochen, ob der Weg und der Zeit punkt der richtige sind. Ich will einmal sagen: Der richtige Weg ist es sicher, aber der richtige Zeitpunkt ist es noch nicht, weil wir uns auch noch einmal die Situation anschauen wollen. Wenn sich das Amt nach wie vor zur Beute von Spaßkandi daten entwickelt und dadurch die Demokratie Schaden nimmt, dann müssen wir nachsteuern. Wir halten die Zeit für noch nicht gekommen.
In der Sitzung des Innenausschusses hat Kollege Hinderer sinngemäß ausgeführt – ich höre ihm immer sehr aufmerksam zu; ich hoffe, dass ich seine Ausführungen sinngemäß richtig wiedergeben kann –, er habe in der ersten Lesung nach sei nem Gefühl eine gewisse Zustimmung herausgehört, auch bei den Regierungsfraktionen. Gefühle sind so eine Sache. Ihre Gefühle gestehe ich Ihnen zu, aber die Gefühle, die Sie hat ten, tragen bei uns noch nicht zu einem anderen Abstim mungsverhalten bei – zumindest heute noch nicht.
Das will ich an dieser Stelle noch einmal deutlich machen. Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass es Möglichkeiten ge ben wird, das Thema aufzugreifen.
Ich möchte an die Schlusssequenz des Innenministers erin nern. Als er in der ersten Lesung Stellung genommen hat, hat er in dieser Frage eine gewisse Offenheit erkennen lassen.
Schauen wir einfach einmal, was passiert. Dann reagieren wir. Das Amt des Bürgermeisters ist zu wichtig, als dass wir es ei nigen wenigen überlassen dürften, die es verballhornen wol len. Wir ziehen dann Konsequenzen. Ich glaube, das ist eine Regelung, auf die wir uns grundsätzlich verständigen können, weil wir das Kommunalwahlgesetz im Land breit diskutieren und über eine breite Mehrheit im Land entsprechend umset zen.
Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, werte Kol leginnen und Kollegen! Das Bürgermeisteramt ist eines der wichtigsten und erfüllendsten öffentlichen Ämter, die man in einer Demokratie verliehen bekommen kann.
Die CDU-Landtagsfraktion möchte deswegen auch den heu tigen Tag noch einmal zum Anlass nehmen, wieder zu beto nen, welch großen Respekt und welch hohe Achtung sie vor diesem Amt hat.
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die dieses Amt aus üben, dienen nicht nur ihren Städten und Gemeinden, sie die nen auch unserem Land. Wann jemals war dies deutlicher zu spüren als in diesen Tagen, in diesen aufgewühlten Zeiten? Wo wären wir in der Coronapandemie ohne entscheidungs freudige und mutige Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vor Ort?
Deswegen ist es mir im Namen der Fraktion auch ein Anlie gen, allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern unseren Dank auszusprechen, in den wir selbstverständlich die Ver waltungen mit einschließen. Wir wissen: Ein Bürgermeister ist der Vorturner; ohne seine Verwaltung ist er nichts. Gemein sam wird immer ein gutes Paket daraus.
Die Amtsinhaber und Amtsinhaberinnen verdienen auch un seren Einsatz, wenn es darum geht, Schaden vom Amt abzu wenden. Das habe ich für meine Fraktion 2018 hier im Land tag gesagt, als wir im Vorfeld der Kommunalwahlen einige kommunalwahlrechtliche Anpassungen vorgenommen haben; Sie erinnern sich.
Wir haben uns mit dieser Thematik – der Kollege Hinderer hat es angesprochen – zuletzt in der Sitzung des Innenaus schusses am 25. September auf der Basis eines Antrags der SPD-Fraktion auseinandergesetzt, der die Auswirkungen der zunehmenden Wahlanfechtungen von unterlegenen Spaßkan didaten zum Gegenstand hatte. Wir standen da aktuell auch noch unter der Nachwirkung und dem Eindruck von Bad Her renalb – 29, 35 oder wie viele Kandidaten auch immer. Des wegen hat uns das beschäftigt.
Wir haben seinerzeit die Auffassung vertreten, dass diese Ent wicklung aufmerksam zu verfolgen ist. Der Innenminister hat sich dieser Position angeschlossen. Wir sollten uns jetzt und heute, bevor wir zu einer Gesetzesänderung kommen, noch einmal vergegenwärtigen, was wir untereinander und gegen einander abwägen müssen.
Zur Erinnerung: Im März 1997 hat der Landtag eine Ände rung des Kommunalwahlgesetzes beschlossen. Postkartenbe werbungen von W. T. waren passé. Aus. Die Wirkung in Ge meinden mit über 20 000 Einwohnern ist eingetreten. In klei neren Gemeinden ist ein solcher Schritt ungleich herausfor dernder. Deswegen hat der Gemeindetag auch in der Vergan genheit dazu immer nur zurückhaltend begeistert argumen tiert. Den Abwägungsprozess, den der Gemeindetag auch in diesem Fall noch einmal durchgemacht hat, können Sie aus seiner Stellungnahme entnehmen, die ich auszugsweise zitie re:
Bei der Aufhebung der einwohnerbezogenen Grenze müs sen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. So ist zu bedenken, dass, je kleiner die Gemeinde ist, das Problem der Vorwegbindung einer Kandidatin/eines Kandidaten an bestimmte Gruppierungen der Gemeinde und damit der Verlust ihrer Unabhängigkeit umso stärker ins Ge wicht fallen könnte. Denn Unterschriftsquoren haben den Begleitumstand in sich, dass sie sich zu einer schriftlichen und damit öffentlich dokumentierten Vorausbindung ver dichten und damit Unabhängigkeit infrage stellen kön nen.
Eine Nachfrage beim Innenministerium hat ergeben, dass sich ein Vorgang wie in Bad Herrenalb in dieser Dimension, mit diesen Zahlen nicht mehr wiederholt hat. Der Kollege Hinde rer hat andere Beispiele genannt. Deswegen haben wir in der Fraktion intensiv diskutiert und auch gerungen. Ich habe auch mit mir selbst gerungen. Wir sind aber zu dem Ergebnis ge kommen, dass wir bei der Abwägung zwischen dem freien Zugang zum Amt und den Auswirkungen, die wir im Moment beobachten müssen, noch nicht so weit sind, diese Begren zung vorzunehmen.
Wir werden die Entwicklung allerdings weiter beobachten und dann auch nachsteuern. Frau Kollegin Dr. Leidig hat ja ge sagt: Im nächsten Jahr gibt es wieder einen neuen Landtag. Da werden wir uns nach meinem Wunsch nicht nur mit dem Thema „Kommunalverfassung und Kommunalverwaltung“ beschäftigen, sondern beispielsweise auch mit einem Thema, das ein Wunschthema von mir ist, nämlich der Frage des Aus zählverfahrens bei Gemeindewahlen. Das ist ja kein Geheim nis.
Am Schluss möchte ich noch einen Aspekt streifen, der auch in der Stellungnahme des Gemeindetags vorgetragen wird. Das war auch Gegenstand einer Anfrage des Kollegen Klein böck, nämlich die Frage: Was passiert, wenn Spaßkandidaten Wahlantritte bremsen? Das ist im Großen und Ganzen dann ein Stück weit problematisch – so hat sich auch das Innenmi nisterium eingelassen –, wenn der einzelne Kandidat bei der Wahrung und der Wahrnehmung seiner subjektiven Rechte durch Quoren oder durch irgendwelche Vorschriften beein trächtigt werden soll. Da muss man aufpassen, wie das sozu sagen mit der Rechtsweggarantie zusammenpasst. Eine Stel
lungnahme dazu hat das Innenministerium abgegeben. Wir müssen diese Dinge insgesamt noch einmal diskutieren.
Ich möchte in diesem Zusammenhang eine kleine Rückblen de zur gestrigen Sitzung machen. Wir haben beim inklusiven Wahlrecht eine Voraussetzung eingezogen, die der eine oder andere belächelt hat, nämlich die Frage der Wählbarkeit des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin. Mit diesem gesetzlichen Teil gibt es Kandidaduren von F. M. in Baden-Württemberg nicht mehr. Das will ich ausdrücklich sagen. Auch dadurch soll unsere Wertschätzung gegenüber dem Amt zum Ausdruck kommen.
Die Frage der Änderung von Verfahren bei der Aufstellung von Ortschaftsratswahlen überlassen wir vor dem Hinter grund, dass die nächsten Kommunalwahlen erst 2024 sind, getrost und ganz entspannt den nächsten Koalitionsverhand lungen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, werte Kolleginnen und Kollegen! Heute geht ein langer Weg zu Ende – zumindest heute.
Warum sage ich das? Der Tagesordnungspunkt lautet: „Zwei te Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Einführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegeh ren und Bürgerentscheiden in Landkreisen“. Ich bitte um Ver ständnis, wenn ich mich in meiner Rede genau darauf kon zentriere. Denn die politische Aufarbeitung der Bewertung des Evaluationsberichts im Haus steht noch an. Sie wurde noch nicht vorgenommen und steht noch aus; darüber wird zu gegebener Zeit noch etwas zu sagen sein.
Bei der ersten Lesung, die am 8. Mai 2019 stattfand, habe ich an die Geschichte dieses Gesetzentwurfs erinnert. Ich möch te sie nicht wiederholen, sondern nur noch einmal kurz strei fen. Ausgangspunkt war eine Volksantragsinitiative von „Mehr Demokratie e. V.“ mit dem Ziel, dieses Element in die Landkreisordnung hineinzubringen. Man dachte, man bekom me schnell die 40 000 Unterschriften zusammen. Das war ein Irrtum. Nachdem man 10 000 hatte, hat man aufgehört und
das Projekt sozusagen stillgelegt. Die FDP/DVP hat diesen Gesetzentwurf dann aufgegriffen. Sie hat ihn sich nahezu wortgleich zu eigen gemacht. Ich hatte in der ersten Lesung davon gesprochen, man könnte auch sagen: Sie hat ihn abge schrieben.
Sie hat auch aufgegriffen, was der Verein „Mehr Demokratie“ im Vorfeld unternommen hat. Der Verein hat nämlich alle Ab geordneten angeschrieben: Jetzt Druck machen, Landkreis ordnung ändern! – Das soll es zum Rückblick gewesen sein.
Der Gesetzentwurf – das hat Frau Kollegin Erikli gesagt – greift drei Punkte auf, die er im Vergleich mit dem Volksan trag ein Stück weit verändert. Er verändert die Quoren in Ab hängigkeit von der Größenordnung der Landkreise, er verän dert die Fristen über die Entscheidung, weil Kreistage bekann termaßen andere Sitzungsrhythmen haben als Gemeinderäte, und er sieht die Einführung eines Einwohnerantrags vor – auch das ist gesagt worden – mit einer Zugangsberechtigung für Einwohner ab 14 Jahren. Die AfD hat jetzt einen Ände rungsantrag vorgelegt, mit dem sie eine Anhebung auf 16 Jah re begehrt.
Das sind die wesentlichen Änderungen.
Zu begrüßen ist, dass sich dieser Gesetzentwurf auf kreiskom munale Angelegenheiten konzentriert. Denn auch das ist wich tig. Die Landratsämter üben in ihrer Funktion als untere Ver waltungsbehörde ja im Wesentlichen Dinge aus, die einem Bürgerbegehren/Bürgerentscheid gar nicht zugänglich sind. Deswegen hatten wir in der ersten Lesung auch die Sorge des Landkreistags geteilt, dass dabei eher Frustrationen entstehen, wenn man suggeriert, man könnte Dinge beeinflussen, die man kraft Gesetzes nicht beeinflussen kann.
Wir haben immer Wert darauf gelegt, dass die direktdemokra tischen Elemente gestärkt werden. Wir haben uns seinerzeit allerdings – das ist richtig gesagt worden – nicht in der Lage gesehen, diese Bewertung vorzunehmen, weil parallel dazu der Evaluationsprozess gelaufen ist. Jetzt hat Frau Erikli schon einen Teil davon sozusagen vorweggenommen, was die Ge meindeordnung anbelangt. Das möchte ich nicht tun.
Der Evaluationsbericht setzt sich auf drei kargen Seiten mit der Landkreisordnung auseinander, und die Zahlen, die Kol legin Erikli genannt hat, muss man sich einfach noch einmal in Erinnerung rufen. Auch wenn es nicht zentraler Gegenstand des Berichts war, haben doch immerhin 21 von 35 Landkrei sen – das sind 60 % – an der Befragung teilgenommen, und davon haben 84 % diese Einführung abgelehnt. Lediglich drei von 19 haben sich dafür ausgesprochen. Über die Gründe im Einzelnen, warum und wieso, möchte ich nicht länger philo sophieren; das können Sie bei Gelegenheit nachlesen. Ich möchte auch Ihre Zeit nicht über Gebühr in Anspruch neh men.
Nur noch ein Hinweis: Auch die befragten Kreisräte haben gegenüber einer Öffnung in diese Richtung keine Begeiste rung signalisiert – so zumindest der Bericht.
Wenn Sie lesen können, sind Sie im Vorteil. Ich lese nur vor, was in diesem Bericht steht.
Vor diesem Hintergrund können wir heute – ich habe das in der letzten Sitzung des Innenausschusses auch gesagt – die sem Gesetzentwurf nicht zustimmen, obwohl wir direktdemo kratische Elemente unterstützen. Ich möchte dafür noch einen Beleg anführen. Sie werden sich erinnern: Wir haben am 7. Mai 2020 die Gemeindeordnung geändert. Wir haben in die Gemeindeordnung einen Übergangsparagrafen hineinge schrieben, nämlich § 140 a, wonach wir zu Pandemiezeiten Fristen im Zusammenhang mit Bürgerbegehren und Bürger entscheiden verlängern, damit die Nutzung dieser direktde mokratischen Elemente nicht durch die Pandemie gefährdet wird.
Davon können Sie ableiten, dass auch die CDU-Landtagsfrak tion diesen Beteiligungselementen durchaus etwas abgewin nen kann. Vor dem Hintergrund der eindeutigen Evaluations ergebnisse sehen wir uns heute aber nicht in der Lage, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich hoffe, Sie haben genau zu gehört; das nehme ich an. Daher wünsche ich Ihnen noch ei nen schönen Tag.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, werte Kol leginnen und Kollegen! Ich hatte es bei verschiedenen Bera tungen schon ausgeführt: Das Wahlrecht ist das vornehmste Recht des Wählers in einer Demokratie. Deswegen behandeln wir heute zu Recht und für die Zukunft eine Initiative, die das Wahlrecht für alle Menschen sichert.
Den Rückblick hat bereits Kollege Poreski vorgenommen. Ich möchte mich an dieser Stelle, auch im Namen meiner Frakti on, bei ihm ganz besonders für die vertrauensvolle Zusam menarbeit bedanken.
Er hat deutlich gemacht, dass man so etwas im Landtag erle ben darf. Das habe ich nicht gewusst, aber es tut gut. Keine Frage.
Aber bei mir kommt es wenigstens vor.
Es gibt Kollegen, da kommt es gar nicht vor.
Die bundesverfassungsrechtliche Situation ist hinreichend be schrieben. Das möchte ich nicht wiederholen. Ich lege in der Tat Wert auf die Feststellung, dass wir im Land Baden-Würt temberg rechtzeitig reagiert haben.
Herr Kollege Poreski hat unser Übergangsgesetz angespro chen. Wir haben auf der Grundlage der Entscheidung des Bun desverfassungsgerichts reagiert. Wir haben das Gesetz geän dert, bevor der Bund das Gesetz geändert hat. Er hat nämlich sein Gesetz erst nach der Europawahl geändert und ist vom Bundesverfassungsgericht auf der letzten Rille zu den Miss lichkeiten gezwungen worden, die Herr Kollege Poreski be schrieben hat. Ich hatte es das letzte Mal schon betont.
Der Gesetzentwurf umfasst verschiedene Punkte, auf die ich im Detail nicht eingehen will. Aber wir erweitern mit unse rem Gesetzentwurf sozusagen den Gegenstand in Richtung Volksantrag, Volksbegehren, Volksabstimmung, Kommunal wahlen, Wahlen zur Regionalversammlung des Verbands Re gion Stuttgart, Bürgerbegehren, Bürgerentscheide. Wir schaf fen damit über das Ende der Gültigkeit des Übergangsgeset zes am 24. Oktober 2021 hinaus – auch das ist gesagt worden – Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Die davon betroffenen Menschen freuen sich darauf. Jetzt dürfen sie wählen und müssen keinen Bittgang mehr in irgendeine Richtung antre ten.
Wir waren immer der Auffassung, dass die Inklusion die eine Seite der Medaille ist und der Gesetzgeber auf der anderen Seite das Recht schaffen muss, diesen Menschen uneinge schränkten Zugang zu diesem demokratischen Recht zu ge währen. Deswegen haben wir rechtzeitig reagiert.
Wir haben diese Regelungen dann im Übergangsrecht so aus gestaltet, dass wir sie umfassend gemacht haben. Wir haben in das neue Gesetz – das hat Herr Poreski auch gesagt – ein Thema hineingeschrieben, das über den vorliegenden Gesetz entwurf von SPD und FDP/DVP hinausgeht. Das ist das Bür germeisterwahlrecht bzw. die Wählbarkeit zum Bürgermeis ter. Ich hatte es das letzte Mal schon gesagt. Es ist im Übri gen eine Regelung, die – wie man erkennt, wenn man die Zu schriften bzw. die Stellungnahmen der Beteiligten durchliest – ein wunderbar heterogenes Echo ausgelöst hat.
Da hat es welche gegeben, die diese Regelung für völlig sinn los und überflüssig gehalten haben. Da hat es aber auch wel che gegeben, die sie für sinnvoll und notwendig gehalten ha ben. Ich glaube, dass wir im Rahmen dieser Abwägung zu ei nem guten Ergebnis gekommen sind.
Ich verhehle nicht: Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass die praktische Anwendung in diesem Zusammenhang wohl recht selten sein wird. Ich hoffe das zumindest, weil der Wäh ler die Weitsicht hat, die richtigen Leute zu wählen. Das ist meine feste Überzeugung.
Dann beschäftigt sich das Gesetz am Rande noch mit verschie denen Fragen bzw. mit den Stellungnahmen, die über den ei gentlichen Gesetzeszweck hinausgehen. Das wollten wir heu te nicht bearbeiten. Es sind durchaus interessante Aspekte, die man zu gegebener Zeit immer wieder mal diskutieren muss. Da wird zum einen von einer Möglichkeit gesprochen, Bür germeister abzuwählen, zum anderen wird vom Wahlrecht von EU-Bürgern für die Verbandsversammlungen des Verbands Region Stuttgart und auch über Erleichterungen des Zugangs zum Landtagswahlrecht gesprochen.
Ich erinnere daran, dass es dazu ein Organstreitverfahren gibt. Im Zusammenhang mit dieser Diskussion ist auch immer wie der kritisch gefragt worden, ob wir die richtigen Leute an der richtigen Stelle einbezogen hätten, insbesondere, was den An fang des Gesetzentwurfs anbelangt, die Landes-Behinderten beauftragte Stephanie Aeffner. Über die Zeitschiene kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Wenn Sie in die Gesetzes begründung schauen, sehen Sie ihre Stellungnahme. Inhalt lich begrüßt sie diesen Gesetzentwurf. Darauf ist es uns im mer angekommen. Das war uns wichtig.
Mit dem heutigen Tag gehört die von den Menschen so emp fundene Diskriminierung der Vergangenheit an. Wir ermögli chen gleichberechtigte politische Teilhabe aller Menschen und damit rechtzeitig vor den nächsten Wahlen den Zugang zu di rektdemokratischen Entscheidungen. Für die CDU-Landtags fraktion war immer wichtig, alle Menschen im Blick zu ha ben und für sie eine gute Politik zu machen. Ich glaube, das Signal kann heute deutlich werden.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim dritten Mal heute möchte ich es mir jetzt wirklich leicht machen. Denn alles, was Kollege Lede Abal gesagt hat, hat in diesem Fall ge stimmt. Es stimmt meistens, aber diesmal hat es genau ge stimmt.
Er hat die Chronologie bemüht. Er hat den Grund genannt, er hat die Zeitverschiebungen genannt.
Die Begründung enthält noch ein weiteres Detail, nämlich dass sich insbesondere bei der Polizei zusätzliche Anforde rungen ergeben haben, die das Verfahren auch noch einmal ein bisschen verzögert haben.
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man setzt sich ein ideales Ziel, hält daran fest, und es wird nichts – da gibt es Er fahrungen –, oder man setzt sich ein ideales Ziel, sieht dann, dass man es nicht erreichen kann, und steuert nach, weil man am Ende zu einem guten Ergebnis kommen will. Ich glaube, das ist der tiefere Sinn des heute vorliegenden Gesetzentwurfs.
Wenn Sie im Nachgang zur ersten Lesung den „Staatsanzei ger“ gelesen haben, haben Sie gesehen, dass genau zu dieser Frage ein Professor der Hochschule Ludwigsburg Stellung ge nommen hat. Zusammenfassend hat er formuliert, es sei rea listischer und ehrlicher, die Einführung zu verschieben, um so ein Scheitern zu vermeiden.
Ich glaube, ein Scheitern wollen wir nicht. Wir wollen, dass es gut wird. Wir wollen, dass es funktioniert. Deswegen hal ten wir am Ziel fest, aber den Zeitplan differenzieren wir ein wenig.
Auch ich differenziere meinen; ich bin nämlich fertig mit mei nen Ausführungen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute einen Klassi ker: Der Bund schafft ein Gesetz – bei mir lautet es: „Elek tronisches Identifizierungsgesetz“ –, das Land muss die aus führenden Behörden bestimmen.
Das Land führt eine Anhörung durch, bei der sich gemeinhin der Gemeindetag meldet. Der Gemeindetag setzt sich immer mit zwei Dingen auseinander: Sind die Kommunen die rich tigen zuständigen Behörden? Da kann man darüber diskutie ren, ob es die Passbehörden oder die Ausländerbehörden sind. Die Gesetzesbegründung gibt dazu Auskunft. Dann gibt es seitenlange Ausführungen zu Berechnungen, ob die Konne xität eintritt oder ob wir unter der Schwelle bleiben. All das ist abgearbeitet.
Deswegen gibt es zu dem Gesetzentwurf nicht mehr zu sagen. Wenn Sie mir keine Arbeitsverweigerung vorwerfen, verzich te ich auf den Rest meiner Redezeit und wünsche Ihnen einen schönen Tag.
Frau Präsidentin, werte Kol leginnen und Kollegen! Das Wahlrecht ist das vornehmste Recht des Bürgers in einer Demokratie. Wir behandeln heute in erster Lesung ein zukunftsgerichtetes Gesetz, das dieses Recht in Baden-Württemberg auch dauerhaft für alle sichert.
Zunächst ein kurzer Blick zurück, den auch ich mir gönnen möchte. Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2019 fest gestellt, dass Wahlrechtsausschlüsse verfassungswidrig sind. Der Bundesgesetzgeber hat darauf im Juni reagiert – nach der Kommunalwahl, wie der Kollege Poreski zu Recht betont hat. Das will ich an dieser Stelle noch einmal sagen.
Wir reagieren heute mit dem Gesetzentwurf auf die neuesten Entwicklungen. Der Regelungsinhalt ist vom Staatssekretär beschrieben worden. Es geht im Wesentlichen um das Land tagswahlrecht, um die direkte Demokratie auf Landesebene – Volksantrag, Volksbegehren und Volksabstimmungen –, um Kommunalwahlen, Wahlen zur Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart, Bürgerbegehren, Bürgerentschei de – also all das, was man mit dem Kommunalwahlrecht ver bindet.
Wir schaffen damit – das ist wichtig – über den 24. Oktober 2021 hinaus Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Die davon betroffenen Menschen – wir haben es gehört: rund 6 000 in Baden-Württemberg – warten auf diese zukunftweisende Re gelung. Das wissen wir aus in der Vergangenheit immer wie der gestellten Nachfragen.
Demokratie und Inklusion waren für uns immer zwei Seiten einer Medaille. Deswegen haben wir als Landesgesetzgeber auch dafür gesorgt, dass die davon betroffenen Menschen – ich muss das noch einmal wiederholen – im Mai 2019 wie je der andere an der Kommunalwahl teilnehmen konnten. Sie mussten nicht betteln, dass sie ins Wählerverzeichnis einge tragen werden. Wir haben sichergestellt, dass ihr Recht garan
tiert war. Damals hatte der Bund noch nicht reagiert. Ich will das noch einmal sagen.
Wir haben vor der Reaktion des Bundes hier im Haus am 3. April 2019 ein Übergangsgesetz geschaffen und haben da mit den Menschen diese Sicherheit gegeben.
Als hätte ich es geahnt, habe ich einen Satz an dieser Stelle schon vorher aufgeschrieben. – Zu keinem Zeitpunkt hat al so die Befürchtung, die sich mitunter auch in diesem Haus so gar zur vorwurfsvollen Behauptung verdichtet hat, wir wür den diese Menschen vergessen, zugetroffen, Frau Wölfle. Wir haben sie nicht vergessen, wir haben rechtzeitig an sie gedacht
und haben dafür gesorgt, dass sie zu ihrem Recht kommen.
Daher gibt es überhaupt keinen Grund zur Behauptung, dass die Menschen bei uns vergessen waren.
Auf die einzelnen Regelungen – Wahlassistenz usw. – möch te ich im Detail nicht mehr eingehen.
Ich möchte noch auf einen Punkt eingehen, den auch der Staatssekretär angesprochen hat, weil auch uns an einer ge sprächsweisen Einigung liegt. Vielleicht können wir uns, weil das Ziel so groß und so bedeutend ist, auf einen richtigen Weg verständigen. Dazu gibt es ja noch Ausschussberatungen und weitere Gespräche.
Eine Regelung hat im Anhörungsverfahren ein breites Mei nungsspektrum ausgelöst; das ist die Regelung zur Wählbar keit von Bürgermeistern in § 46 Absatz 2. Da gab es absolu te Zustimmung, da gab es bloßes Akzeptieren und völlige Ab lehnung wegen angeblicher absoluter Überflüssigkeit. – Sie sehen, da gibt es nichts, was in der Stellungnahme nicht ge äußert worden ist. Das ist für uns der Ball, den wir aufnehmen müssen, um daraus Politik zu machen, um daraus gute Poli tik zu machen.
Ich glaube, dass die vorgesehene Regelung – ich habe auch eine persönliche Meinung, die noch mit niemandem abge stimmt ist, aber die darf ich an dieser Stelle mal haben; denn ich weiß ja, wo ich herkomme – praktisch kaum Bedeutung erlangen wird. Wenn Sie aber die Gesetzesbegründung nach lesen, dann steht da auch drin, dass das aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit gemacht wird.
Mein Vertrauen in das verantwortungsvolle Handeln des Wäh lers ist grenzenlos. Deswegen müssen wir an dieser Stelle über diese Dinge noch einmal reden. Denn – jetzt kommt ein klei nes Schmankerl – der Gesetzentwurf enthält keine entspre chende Regelung für den Herrn Landrat, der ja gleicherma ßen wichtig ist. Wenn Sie das noch einmal nachlesen: Das ist ein spannendes Thema; darüber müssen wir uns noch einmal unterhalten. Da gibt es einen Grund: Der Landrat wird natür lich von einem besonderen beschließenden Ausschuss aus dem Kreistag vorgeschlagen.
Moment. – Und man traut Kreisräten und dem Innenminis terium wahrscheinlich zu, eine solche Vorauswahl zu treffen, die der Wähler vielleicht nicht treffen muss.
Ja, das weiß ich. Ich wollte nur noch einmal sagen, dass ich das an dieser Stelle gesehen und gelesen habe und dass wir uns darüber durchaus Gedanken machen können.
Bitte?
Das überrascht mich nicht.
Ich hatte gedacht, Sie, Herr Schwarz, sagen mir mal was Neu es an dieser Stelle.
Wir werden mit diesem Thema umgehen. Wir müssen auch damit umgehen, dass wir mit unserem Gesetzentwurf über den Gesetzentwurf der SPD und der FDP/DVP hinausgehen. Das werden wir zu diskutieren haben.
Der Gesetzentwurf enthält noch weitere Dinge, die mit dem eigentlichen Gesetzeszweck nichts zu tun haben. Da kommt der alte Ladenhüter von der Abwahl der Bürgermeister wie der hinten hervor. Das werden wir zu einem späteren Zeit punkt vielleicht diskutieren müssen. Ich will das nicht baga tellisieren; es spielt aber jetzt heute keine Rolle.
Alles in allem glaube ich, dass die Menschen zu Recht heute dieses Signal begreifen. Wir nehmen sie ernst, wir stellen sie gleich. Die von vielen Menschen als solche empfundene Dis kriminierung – die rechtlich nie vorhanden war; das will ich noch mal sagen –, hört heute auf bzw. dann, wenn wir das Ge setz endgültig beschließen. Ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer inklusiven Gesellschaft. Die CDUFraktion beweist damit einmal mehr, dass sie alle Menschen im Blick hat und für sie das Beste will.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Haußmann hat mich gerade noch einmal darauf aufmerksam gemacht, dass ich jetzt, nach der Behandlung von Tagesordnungspunkt 4, zu Tagesordnungspunkt 3 sprechen soll. Das tue ich nun und wid me mich der Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung – nur damit Sie wissen, worum es nun geht.
Die vormalige Koalition hat 2011 im Koalitionsvertrag eine neue Planungskultur verabredet. Der Umsetzung dieser Ver abredung dienen der sogenannte Planungsleitfaden und der verbindliche Teil, die Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeits beteiligung. Im Vorwort dazu stellt Frau Staatsrätin Gisela Er ler die entscheidende Frage:
Wie lassen sich Großprojekte konfliktfreier und damit... zügiger planen...?
Sie kommt zu der entscheidenden Feststellung, dass Bürger beteiligung behördliche Entscheidungen zwar beeinflussen, nicht aber ersetzen kann. Dies unterscheide sie von Formen der direkten Demokratie, und hier liege die Quelle für Miss verständnisse. – Wie wahr, Frau Erler! Im einen oder anderen Fall kam es tatsächlich zu Missverständnissen.
Mit den direkten Formen der Bürgerbeteiligung werden wir uns ja noch gemeinsam auseinandersetzen. Der Evaluierungs bericht zur Gemeindeordnung liegt vor; er ist jedoch heute nicht Gegenstand der Tagesordnung.
In dieser Verwaltungsvorschrift befindet sich eine Besonder heit, die mir gut gefällt – das möchte ich sagen; ich werde hin terher auch das eine oder andere noch kritisch anmerken –: Es wird die Regelung eingeführt, dass Menschen, die im Rah men der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht ausführlich genug zu Wort gekommen sind, im Erörterungstermin ein Rederecht haben, und zwar ohne Nachweis eigener rechtlicher Betrof fenheit. Das ist ein Fortschritt; das finde ich gut.
Gut finde ich auch, dass die Landesregierung ausdrücklich den Unterschied zwischen den verschiedenen Beteiligungsformen deutlich macht. Denn das hilft, überzogene Erwartungen zu vermeiden. Es geht um Konsultation und nicht um Mitent scheidung.
Hinweisen möchte ich auch auf die Evaluation des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung von Februar 2017. Dort hat man den Ressourcenaufwand für 155 Vorha ben in der Zeit von 2015 bis 2017 analysiert, um das Ausmaß der Verwaltungskultur ein Stück weit zu messen. Zusammen fassend wird dort festgestellt, dass relativ wenige Verfahren den größten Aufwand verursachen. Exemplarisch werden zwei Vorhabengruppen genannt. Zum einen sind das Verfahren nach dem Integrierten Rheinprogramm, also Hochwasserschutz maßnahmen. Aus meinem eigenen Wahlkreis ist dabei die Maßnahme Elisabethenwört betroffen; darauf komme ich noch zu sprechen. Allein für diese Maßnahme im Regierungsbezirk Karlsruhe werden nahezu 50 % des Aufwands für Öffentlich keitsbeteiligung aufgebracht.
Zum Zweiten geht es – nicht überraschend – um Straßenbau maßnahmen. Dort wird für sieben Großvorhaben – das sind 5 % dieser 155 Großvorhaben – die Hälfte des Aufwands ge bunden.
Experten, die dazu befragt wurden, haben Folgendes zusam menfassend gesagt: Ob die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung den weiteren Verlauf von großen Infrastrukturvorhaben posi tiv beeinflusst, wie eigentlich zu erwarten ist, kann nicht mit Sicherheit bestätigt werden. Hingegen kann aber angenom men werden, dass sich ohne frühe Öffentlichkeitsbeteiligung Widerstand einstellen würde, der die Projektrealisierung viel leicht verzögert.
Ich möchte aus eigenem Erleben ein Beispiel nennen. Bei der Hochwasserschutzmaßnahme Elisabethenwört gab es einen langjährigen Beteiligungsprozess. Es fanden viele Sitzungen statt, zu denen viele Menschen gekommen sind, die sich be teiligt haben. Dann wurden sie zu einer weiteren Sitzung un ter der Überschrift „Vorstellung des Variantenvergleichs“ ein geladen. Die Menschen sind gekommen; sie dachten, der Va riantenvergleich wird vorgestellt und diskutiert. Es ist aber
nicht nur der Variantenvergleich vorgestellt worden, sondern es ist sofort gesagt worden, welche dieser Varianten in das Planfeststellungsverfahren überführt worden ist. Die Men schen haben sich – in diesem Fall – überrascht gezeigt. Sie fühlten sich nicht wertgeschätzt. Sie fühlten sich ein Stück weit auch missachtet. Sie gestatten ein Zitat aus einem Leser brief dazu:
Da sitzt man nun über drei Jahre zusammen und versucht, eine Lösung für alle zu finden, und dann wird man unvor bereitet mit einer Entscheidung konfrontiert, die in 14 Ta gen auch intensiver hätte abgehandelt werden können. Ich werde in Zukunft an solchen Projektbegleitreisen nicht mehr teilnehmen und fühle mich auf Deutsch gesagt...
Die Würde des Hauses verbietet mir die Fortsetzung des Zi tats.
Ich will zusammenfassen: Die Verwaltungsvorschrift und der Planungsleitfaden haben sich im Grundsatz bewährt. Sie ha ben dann, wenn unterschiedliche Erwartungshorizonte vor handen waren, Schwächen offenbart. Wenn nicht hinreichend kommuniziert wird, wird das auch künftig zu Spannungen führen.
Dennoch glauben wir, dass diese Form der Beteiligungskul tur – zumal in einer repräsentativen Demokratie – in die rich tige Richtung zeigt. Es muss aber dafür gesorgt werden, dass man ehrlich miteinander umgeht und nicht Menschen die Möglichkeit einer Beteiligung suggeriert, die dann nicht ein gelöst werden kann. Ich weiß nicht, aber vielleicht haben die se Menschen auch nur den Unterschied zwischen Gehörtwer den und Erhörtwerden nicht verstanden – ein Missverständ nis sozusagen.
Das sollte sich nicht mehr wiederholen. Deswegen, glaube ich, sollten wir im einen oder anderen Fall noch ein bisschen nachschärfen. Ich freue mich auf eine spannende Diskussion beim noch interessanteren Thema „Bürgerentscheide auf Landkreisebene“. Ich glaube, für heute ist alles gesagt.
Ich habe auch nachgelesen – ich weiß nicht, ob das stimmt; der Antrag ist aus dem Jahr 2017 –, dass die Verwaltungsvor schrift am 28. Februar 2021 ausläuft. Mal sehen, was danach kommt.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, werte Kolleginnen und Kollegen! Als ich mich der Her ausforderung der heutigen Rede genähert habe, musste ich noch einmal ins Archiv. Die Herausforderungen der heutigen Rede bestehen darin – Herr Lede Abal hat es gesagt –, dass man zu einem Gesetzentwurf sprechen soll, zu dem es eigent lich nichts zu sagen gibt, weil der Inhalt relativ überschaubar ist.
Wenn man sich nun auf den Gesetzentwurf konzentriert – das wird nicht jedem heute gelingen, der hierzu einen Redebei trag hält – –
Es wird hierzu sicherlich auch noch andere Ausführungen ge ben.
Ein kurzer Blick ins Archiv zeigt, dass wir in der 52. Sitzung am 24. Januar 2018 inhaltlich Wichtiges, strategisch Richti ges und politisch Zukunftsgerichtetes geleistet haben.
Aus KIVBF, KIRU, KDRS und DZBW haben wir ITEOS ge macht. Warum haben wir das gemacht? Der Kollege Lede Abal hat die Gründe genannt – es gab hierfür überragende Gründe –: Wir hatten seinerzeit schwierige Debatten gehabt. Wir hatten eine Prognose dazu gehabt, wie sich die Situation weiterentwickelt. Wir wollten die Datenlandschaft neu auf stellen, zukunftsfähig machen. Es gab Prognosen, wonach wir durch diese Zusammenlegung in diese Anstalt des öffentlichen Rechts Gelder, rund 25 Millionen €, sparen. Da wäre zu ge gebener Zeit, Herr Staatssekretär, vielleicht einmal eine Zwi schenbilanz angezeigt, um zu sehen, ob diese Annahmen zu getroffen haben.
In einer Risikoprognose war aber auch die Sorge genannt, dass sich die Liquidität dieser vier Einrichtungen massiv verschlech tern würde, wenn wir diesen Schritt nicht gegangen wären. Daher hat es sich seinerzeit gelohnt, über dieses Thema in haltlich ausführlich zu streiten und zu dieser Entscheidung zu kommen.
Ich habe das Protokoll der 52. Sitzung deswegen herausgezo gen, weil darin der Abg. Hockenberger mit folgendem Satz zitiert wird:
Es ist mir verborgen geblieben, warum die neue Anstalt ITEOS heißt.
Das steht im Protokoll. Ich wusste zwar noch nicht, dass wir uns heute, zwei Jahre später, mit dem Namen beschäftigen. Wir beschäftigen uns in der Tat – damit komme ich zum Kern des Gesetzes – mit dem Ergebnis einer einstweiligen Verfü gung eines Landgerichts. Die Landesregierung reagiert auf dieses Urteil. Sie ändert den Namen. Sie hat ein Anwaltsbüro beauftragt. Das Anwaltsbüro hat 27 Namen untersucht, um die Eintragungsfähigkeit zu belegen. Die Landesregierung weiß, dass das nicht ganz ohne Risiko bleibt; das belegt die Bewertung durch die Juristen. Daher müssen wir einfach ab warten, was passiert. Wir hoffen, dass dieses Gesetz länger als zwei Jahre hält.
Ich fasse zusammen: Im Grunde können Sie die wichtigsten Argumente auf Seite 2 der vorliegenden Drucksache nachle sen.
Erstens:
Kosten für die öffentlichen Haushalte entstehen... nicht.
Zweitens:
Durch das Gesetz entsteht kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger.
Drittens:
Durch das Gesetz entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft.
Viertens:
Durch das Gesetz entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Verwaltung.
Fünftens:
Sonstige Kosten für die privaten Haushalte entstehen nicht.
Moment! Jetzt kommt noch der Höhepunkt: Das Gesetz ist quasi kostenlos, aber nicht umsonst. Deswegen beschließen wir es. Den Rest meiner Redezeit schenke ich Ihnen als Le benszeitoptimierer.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum Jahresende 2019 – wir haben es gehört – endete die vierjährige Übergangsfrist für die Anwendung des kameralen Haushaltsrechts. Ab dem Haushaltsjahr 2020 haben alle Kommunen in ihrer Haushalts wirtschaft die Regeln der kommunalen Doppik anzuwenden. Die Grundlagen dazu haben wir bereits im Jahr 2009 geschaf fen.
Mit der seinerzeitigen Einführung der kommunalen Doppik für die Kernhaushalte wurde auch für die Eigenbetriebe die Möglichkeit eingeführt, die Rechnung – neben der kaufmän nischen doppelten Buchführung oder einer entsprechenden Verwaltungsbuchführung – nach den Regeln der kommuna len Doppik zu führen.
Alle Gemeinden, Städte und Landkreise planen nun nicht mehr mit einem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, son dern mit einem Ergebnis- und Finanzhaushalt. Sie haben da mit eine doppelte Sicht auf ihr Finanzgeschehen: Auf der ei nen Seite haben sie den Blick auf die Aufwendungen und Er träge, das heißt den Ressourcenverbrauch und dessen Erwirt schaftung mit den neuen Regeln des Haushaltsausgleichs. Auf der anderen Seite haben sie im Rahmen der Liquiditätsrech nung – wir haben es von Frau Kollegin Dr. Leidig gehört – den Blick auf die Liquidität: Wirft der Haushalt ausreichend
Liquidität ab, um daraus den laufenden Schuldendienst zu be streiten? Bleiben freie Mittel für Investitionen? Welche Aus zahlungen verursachen Investitionen, und welche Einzahlun gen stehen dafür zur Verfügung? Diese Liquiditätsübersicht ist notwendig und nähert das Eigenbetriebsrecht dem kommu nalen Recht an.
Für nicht wenige Kommunen – wir wissen das aus der Dis kussion in der Vergangenheit – war die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik eine echte Herausforderung. Des wegen haben auch viele bis zum Schluss mit der Umstellung gezögert, bis sie sozusagen unumkehrbar war. Manche kriti sieren das noch immer. Insbesondere in den aktuellen Zeiten ist uns das nicht verborgen geblieben. Aber dieses Kapitel ist für uns abgeschlossen.
Bei der großen Reform 2009 – ich hatte es gesagt – lag das Hauptaugenmerk auf den Kernhaushalten. Mit dem jetzt vor gesehenen Gesetzentwurf ändern wir das in Richtung Eigen betriebsrecht. Wir ändern darüber hinaus das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit und die Gemeindeordnung.
Die kommunalen Landesverbände, die Gemeindeprüfungsan stalt und insbesondere der Verband kommunaler Unterneh men – wir haben es gehört – begrüßen die Änderungen aus nahmslos und haben Anregungen eingebracht, die im Gesetz entwurf berücksichtigt bzw. in der Gesetzesbegründung auf genommen wurden. Der Normenkontrollrat hat keine Einwen dungen.
Den Zweckverbänden wird mit dieser Umstellung die Mög lichkeit gegeben, insbesondere was ihre Umlagefinanzierung anbelangt, auch in Zukunft verursachergerechte Kosten zwi schen den Verbandsgemeinden zu verteilen.
Ich denke, dass das ein richtiger Weg ist, zumal unser Ziel ist, die Angleichungen der Haushalte der Eigenbetriebe an die Kernhaushalte nach gleichen Instrumentarien zu gestalten. Um diese Steuerungsmöglichkeit zu verbessern, werden eben die notwendigen kommunalen Elemente jetzt in das Eigenbe triebsrecht übernommen.
Wesentliche Voraussetzung bzw. entscheidende Änderung ist § 12 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes. Er übernimmt näm lich jetzt für Eigenbetriebe die Möglichkeit der Umstellung der Rechnungslegung und gleicht so die Rechnungslegung in den Eigenbetrieben an die Rechnungslegung der Kernhaus halte an. Es besteht ein Wahlrecht, keine Verpflichtung. Die ses Wahlrecht wird vom VKU, dem maßgeblichen Verband kommunaler Unternehmen, ausdrücklich begrüßt.
In Artikel 3 der Gemeindeordnung vollziehen wir die Dinge nach, die mit dem Vergaberecht zu tun haben. Frau Dr. Leidig hat darauf hingewiesen. Im Wesentlichen geht es darum, dass im Vergaberecht bei den Eigenbetrieben künftig keine ande ren Bestimmungen mehr angewandt werden als für den Haus halt der Gemeinde selbst.
Der Verband kommunaler Unternehmen begrüßt auch diese Regelungen im Interesse einer möglichst weitgehenden Gleich behandlung von privaten und kommunalen Energieversor gungsunternehmen, die miteinander im Wettbewerb stehen.
Nachdem aus allem, was von den Verbänden, von den Insti tutionen vorgetragen worden ist, keinerlei streitiger Rege
lungsbedarf mehr übrig bleibt, begrüßen wir diese Änderun gen in den genannten Gesetzen und stimmen zu.
Vielen Dank.