Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 128. Sitzung des 16. Landtags von Baden-Württemberg.
Zunächst weise ich Sie, Herr Abg. Dr. Fiechtner, darauf hin, dass es eine Regelung gibt, wonach während der Sitzung kei ne Filmaufnahmen gemacht werden dürfen. – Vielen Dank.
Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Beck, Herr Abg. Deuschle, Herr Abg. Halder, Frau Abg. Saebel und Frau Abg. Seemann.
Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Herr Ministerpräsident Kretschmann, Frau Staatssekretärin Olschowski, ab 15 Uhr Frau Ministerin Dr. Eisenmann und Herr Minister Hermann sowie ab 18 Uhr Frau Staatssekretärin Schütz.
Meine Damen und Herren, eine Zusammenstellung der E i n g ä n g e liegt Ihnen vor. – Sie nehmen davon Kennt nis und stimmen den Überweisungsvorschlägen zu.
vom 30. September 2020 – Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg für das Jahr 2019 – Drucksache 16/8930
Überweisung vorberatend an den Ausschuss für Inneres, Digitalisie rung und Migration und federführend an den Ständigen Ausschuss
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Sie wissen, habe ich am Montag eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der ich das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Gebäuden des Landtags vorgeschrieben habe.
Die aktuelle Zahl der Coronaneuinfektionen in Stuttgart lässt keine andere Wahl. Das Robert Koch-Institut schätzt die Ge
fährdung für die Gesundheit der Menschen in Deutschland als hoch ein, für Risikogruppen sogar als sehr hoch. Um dem Aus breiten des Virus entgegenzuwirken, sind das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Beachtung des Abstandsge bots dringend erforderlich. Auch insoweit sind die Empfeh lungen des Robert Koch-Instituts eindeutig.
Bei uns im Landtag geht es darüber hinaus nicht nur um den Schutz der Gesundheit von Ihnen, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen und meiner Landtagsverwaltung. Es geht auch da rum, den Parlamentsbetrieb aufrechtzuerhalten und damit das Funktionieren der ersten Gewalt im Staat zu sichern.
Die Allgemeinverfügung tritt mit dem heutigen Tag in Kraft. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht nur außerhalb des Plenarsaals, sondern auch im Plenar saal. Nur wenn Sie sich an Ihrem Platz befinden, dürfen Sie die Bedeckung absetzen. Sobald Sie sich im Raum bewegen – ob von Ihrem Platz nach draußen, zu Ihrem Platz hin, zu ei nem anderen Platz oder zum Redepult –, müssen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Mir ist klar, dass der oder die eine oder andere von Ihnen – die Regelung ist ja schließlich neu – vielleicht kurz nicht da ran denkt. Ich werde Sie deshalb gegebenenfalls zunächst an das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung erinnern. Bei weite ren Verstößen allerdings – das kündige ich schon jetzt an – werde ich auch Ordnungsrufe erteilen und eventuell auch ei nen Sitzungsausschluss anordnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich setze auf Ihre Einsicht und Ihr Verantwortungsbewusstsein und bei denen, die das Tragen der Maske grundsätzlich ablehnen, auf Rücksichtnah me.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unter Punkt 4 unserer Ta gesordnung – ich habe Sie gesehen, Herr Abg. Dr. Fiechtner – ist die Zweite und Dritte Beratung des Gesetzentwurfs über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Staatshaushalts plan von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2020/21 vorgesehen. Sind Sie gemäß § 50 Satz 2 unserer Geschäfts ordnung mit der Fristverkürzung zwischen Zweiter und Drit ter Beratung des Gesetzentwurfs einverstanden? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nach § 84 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg stelle ich hiermit den Antrag, unseren Antrag Drucksache 16/9035 – Entschließung zur Anlage zu dem Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Staatshaushalts plan von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2020/21 – vorzuziehen und vor der Debatte zum Haushalt als Tages ordnungspunkt 4 zu behandeln.
14 Milliarden € Schulden will die Landesregierung aufneh men, 7 Milliarden € davon für nicht näher detaillierte Zufüh rungen an die Rücklagen und das Projekt „Zukunftsland Ba den-Württemberg“. 7 Milliarden € subsumiert die Landesre gierung unter Allgemeinplätzen, ohne konkrete Zahlen für Projekte zu nennen. 7 Milliarden € an Blankoermächtigungen – das widerspricht den ehernen Grundsätzen der Vollständig keit, der Haushaltswahrheit und der Haushaltsklarheit.
Das Königsrecht des Parlaments, das Informations- und Kon trollrecht des Parlaments, wird hier bewusst und vorsätzlich unterlaufen. 7 Milliarden € Blankoermächtigungen, das wi derspricht vermutlich Artikel 79 unserer Landesverfassung.
Die Landesregierung überdehnt ihre Ermächtigungen aus dem Gesetz zur Feststellung einer Naturkatastrophe vorsätzlich und finanziert vermeintliche Wohltaten, die nichts, aber auch gar nichts mit der Coronakrise zu tun haben.
Die grün-schwarze Landesregierung kennt kein Maß bei der Aufnahme neuer Schulden. Auch der Landesrechnungshof hat sich in seiner Kritik an diesem Nachtragshaushalt sehr deut lich positioniert. Die grün-schwarze Landesregierung verstößt mit diesem Nachtragshaushalt vermutlich konkret auch gegen Artikel 84 unserer Landesverfassung, die Schuldenbremse.
Der Antrag der AfD-Fraktion fordert von der Landesregierung daher nicht mehr und nicht weniger als die Vorlage eines ver fassungskonformen Haushalts, bevor sich das Parlament da mit befasst.
Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, nehmen Sie Ihren von den Bürgern erhaltenen Auftrag wahr. Lassen Sie sich Ihr In formations- und Kontrollrecht nicht beschneiden. Ich appel liere an Sie: Wir Abgeordneten müssen unser Kontrollrecht ausüben und dürfen dieses nicht an das Verfassungsgericht de legieren. Unterstützen Sie unseren Antrag für einen nachvoll ziehbaren und transparenten Landeshaushalt.
Ich sehe keine weiteren Wort meldungen zu diesem Geschäftsordnungsantrag. Dann lasse ich darüber abstimmen. Sie haben gehört: Es geht um die Er weiterung der Tagesordnung. Wer dem Antrag der AfD-Frak tion zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Ge
(Abg. Dr. Wolfgang Gedeon [fraktionslos] begibt sich ohne Mund-Nasen-Schutz zum Redepult. – Zurufe – Unruhe)
Meine Damen und Herren, bewahren Sie bitte Ruhe. Es gibt auch Menschen, die Atteste vorgelegt haben. Ich habe einen genauen Überblick, wer ein solches Attest hat und wer nicht. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Hiermit stelle ich einen Antrag ge mäß § 84 der Geschäftsordnung.
Hören Sie doch bitte einmal zu, was ich zu sagen habe. – Ich fordere eine Abstimmung über die sofortige Rücknahme dieser sogenannten Allgemeinverfügung von Frau Aras. Be gründung: Es ist unglaublich, wie hier ein Fundament, ein Grundrecht des Parlaments durch ein Hausrecht ausgehebelt wird. Mit einem Hausrecht wird der ganze Landtag sozusa gen dressiert und drangsaliert. Anstatt das Ganze vor den Landtag, vor das Plenum zu bringen, zu diskutieren und dann über eine solch schwerwiegende Maßnahme abzustimmen,
maßt sich Frau Aras, die Präsidentin, an, per Hausrecht eine solch unglaubliche Verfügung zu erlassen. Ich glaube, so et was gab es in der Geschichte des deutschen Parlamentarismus noch nie.