Eine Zusammenstellung der E i n g ä n g e liegt Ihnen vor. – Sie nehmen davon Kenntnis und stimmen den Überwei sungsvorschlägen zu.
Überweisung vorberatend an den Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport und federführend an den Ausschuss für Finanzen
Überweisung an den Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport, soweit der Epl. 04 berührt ist, und an den Ausschuss für Soziales und Inte gration, soweit der Epl. 09 berührt ist, und insgesamt federführend an den Ausschuss für Finanzen
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Mitglie der der Regierung, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, dürfen wir heute eine neue Kollegin in unseren Reihen begrü ßen.
Die Landeswahlleiterin hat mit Schreiben vom 12. Dezember 2016 mitgeteilt, dass Sie, liebe Frau Kollegin Elke Zimmer, mit Wirkung vom 12. Dezember 2016 die rechtliche Stellung einer Abgeordneten des 16. Landtags von Baden-Württem berg erworben und die Nachfolge des verstorbenen Kollegen, Herrn Wolfgang Raufelder, angetreten haben.
Im Namen des ganzen Hauses heiße ich Sie ganz herzlich im Landtag willkommen und wünsche Ihnen viel Glück und Er folg bei der Ausübung Ihres Mandats.
Meine Damen und Herren, zum Schluss darf ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Amnesty International führt seit eini
gen Jahren einen sogenannten Briefmarathon durch. Dabei schreiben weltweit Menschen zahlreiche Appellbriefe zuguns ten von Opfern von Menschenrechtsverletzungen.
Von 9 bis 13 Uhr ist Amnesty International heute bei uns zu Gast und informiert am Rande der Plenarsitzung über seine Arbeit allgemein sowie über drei Einzelfälle ganz speziell, für die Sie sich heute hier einsetzen können.
Sie haben die Möglichkeit, vorbereitete Appellbriefe, die im Foyer ausgelegt sind, zu unterschreiben oder Ihre persönli chen Briefe abzugeben. Eine entsprechende Box, in die Sie die Schreiben einwerfen können, steht bereit.
Aufgrund von Diktaturen oder Missachtung von Gesetzen ge schehen auf der Welt schreckliche Dinge, und viele Menschen werden verfolgt, weil sie für Menschenrechte oder Religions freiheit kämpfen. Es ist die Pflicht von Demokratinnen und Demokraten, sich für diese Menschen zu engagieren. Deshalb bitte ich Sie, sich zahlreich an der Aktion zu beteiligen. Vie len Dank dafür.
Aktuelle Debatte – Das neue Bundesteilhaberecht für Menschen mit Behinderungen – Chancen, Herausforde rungen und Perspektiven für Baden-Württemberg – be antragt von der Fraktion GRÜNE
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuel le Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Ich darf die Mitglieder der Landes regierung bitten, sich ebenfalls an den vorgegebenen Rede zeitrahmen zu halten.
Schließlich darf ich auf § 60 Absatz 4 unserer Geschäftsord nung verweisen, wonach im Rahmen der Aktuellen Debatte die Aussprache in freier Rede zu führen ist.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Übermorgen wird das neue Bundes teilhabegesetz voraussichtlich im Bundesrat verabschiedet. Der Bundestag hat dies bereits getan.
„Endlich“, könnte man sagen; denn der Vorlauf war sehr lang. Der Handlungsdruck ist entsprechend groß. Es geht schließ
lich um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventi on, die formal seit 2009 in Deutschland geltendes Recht ist, aber noch an vielen Stellen der bundesgesetzlichen Umset zung harrt. Es geht darum, dass die Grund- und Menschen rechte für Menschen mit Behinderungen, die in der UN-Kon vention definiert sind, tatsächlich materielles Recht werden.
So soll das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe statt des Für sorgeprinzips, das oft bevormundend ist, gelten. Es geht auch um das Recht auf Selbstbestimmung, also dass Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sa che anerkannt werden. Es soll den Anspruch auf einen Nach teilsausgleich geben statt des immer noch vorhandenen Ver weises auf die „Sonderwelten“. Selbstverständlich soll auch das Leistungsrecht aus der Sozialhilfe herauskommen. Es darf nicht sein, dass Menschen mit Behinderungen, die ganz nor mal arbeiten, per Gesetz arm sind, nur weil sie behindert sind, und ihren Anspruch letztlich selbst bezahlen müssen. Das ist, wie ich meine, ein ganz wichtiger Punkt.
Wir haben dafür im Land, soweit es unseren Regelungsbe reich betrifft, auch einiges an Vorarbeit geleistet. Ich nenne nur ganz kurz einige Stichworte. Wir haben, wie ich meine, das bundesweit beste Landes-Behindertengleichstellungsge setz, das auch fraktionsübergreifend anerkannt und von allen Verbänden als vorbildlich gepriesen wird. Wir haben den Lan desaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon vention. Wir brauchen aber natürlich auch den bundesgesetz lichen Rahmen.
Das Ganze könnte relativ unaufgeregt vonstattengehen. Denn die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder hat das seit Jahren vorbereitet. Deren Beschlüsse sind bis heute weg weisend.
Man kann sagen: Das war so, bis der Gesetzentwurf kam. Denn die Diskussion seit Mitte dieses Jahres ist durchaus hit zig. Es gab massive Proteste der Behindertenverbände und auch der Wohlfahrtspflege. Diese waren über weite Strecken von dem, was vorgelegt worden ist, hochgradig enttäuscht. Das hat sich zwar im Laufe der folgenden Monate graduell verändert. Aber selbst bei der Anhörung am 7. November im Bundestag war es noch so, dass von der Presse festgestellt worden ist, dass noch nie ein Gesetzentwurf bei einer Anhö rung so umstritten war wie dieser.
Das liegt sicher auch daran, dass es einen massiven Wider spruch gibt zwischen der sehr menschenfreundlichen Lyrik, die darin enthalten ist, und den Regelungen, die an vielen Stel len als diskriminierend empfunden worden sind.
Ich nenne einige Beispiele: Ganze Personengruppen, also Menschen mit psychischer Behinderung oder Menschen mit Sinnesbehinderung, mussten befürchten, künftig keine An sprüche mehr zu haben. Das Wunsch- und Wahlrecht war ein geschränkt. Es hätte faktisch weiterhin einen Heimzwang ge geben. Das Recht auf freie Wahl des Wohnorts hätte es in die ser Art nicht mehr gegeben. Außerdem war die Schnittstelle von Pflege und Sozialhilfe schwierig. Jemand, der aufgrund seiner Behinderung einen erheblichen Pflegebedarf hat, wäre weiterhin auf die Sozialhilfe verwiesen worden. Hinzu kamen noch andere merkwürdige Punkte wie der, dass die Kosten trägerschaft statt bisher an den Herkunftsort nun an den Wohn
ort gebunden worden wäre. Das würde heißen, dass es prak tisch einen Anreiz gäbe, Menschen mit Behinderungen von einem frei gewählten Wohnort zu vertreiben.
Deswegen war die Formel der Behindertenverbände sehr hart, aber, glaube ich, auch sehr nachvollziehbar. Sie hieß: „Nicht unser Gesetz.“ Aber – das kann ich jetzt als kleinen Wende punkt nennen – das war zum Glück nicht das Ende der Ge schichte.
Es gab intensive Beratungen im Bundesrat, und es gab mas sive Nachbesserungen. Baden-Württemberg hat dabei eine führende Rolle gespielt. Der Bundestag hat am 1. Dezember dann ein Gesetz beschlossen, das sich zum Glück massiv vom ursprünglichen Entwurf unterscheidet.
Was wurde erreicht? Es gab ursprünglich die Formel: „Wer nicht mindestens in fünf von neun Lebensbereichen eine mas sive Einschränkung hat, hat keinen Anspruch auf entsprechen de Assistenzleistungen.“ Diese Bestimmung wurde jetzt bis 2023 ausgesetzt. Wir können also noch lange daran arbeiten, sie abzuschaffen.
Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen wurde mas siv verbessert. „Per Gesetz arm“ ist jetzt also praktisch Ver gangenheit. Es wurde ein Budget für Arbeit umgesetzt. Die Schwerbehindertenvertretung und auch die Werkstatträte wur den in ihren Rechten gestärkt. Es gibt ein Recht auf unabhän gige Beratung. Das Wunsch- und Wahlrecht gilt jetzt eben doch. Das heißt, die Menschen können doch wählen, in wel cher Wohnform sie leben wollen. Insgesamt wurden Autono mie und Selbstbestimmung in einem ganz anderen Maß ver ankert, als es ursprünglich der Fall war.
Das heißt, sowohl der politische Prozess als auch die Zivilge sellschaft haben einen großen Erfolg erzielt. Sie haben näm lich die positiven Ergebnisse und auch die Ansätze, die im ur sprünglichen Entwurf schon enthalten waren, gesichert und wesentliche Gefahren abgewehrt.
Es gibt natürlich weiterhin Kritik an Einzelregelungen. Aber – das muss man sagen – es wird kaum noch die Forderung er hoben, das Gesetz insgesamt abzulehnen.
Man muss schon sagen, dass es eine große Leistung auch un seres Sozialministeriums und unseres Sozialministers Man fred Lucha war, dass wir an dieser Stelle hartnäckig geblie ben sind und jetzt am Ende ein Ergebnis haben, von dem man sagen kann: Damit kann man leben.
Das, was ich aufgeführt habe, spricht für Chancen für Men schen mit Behinderungen in Baden-Württemberg. Es spricht aber eben auch dafür, dass nicht alle Risiken ausgeräumt sind. Die aber sind aus unserer Sicht bewältigbar, denn die Länder haben einen größeren Gestaltungsspielraum, als dies früher der Fall war.