Protokoll der Sitzung vom 11.07.2018

Nach den Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes, der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr und des Anforderungskatalogs für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülerin nen und Schülern sowie Kindergartenkindern besonders ein gesetzt werden, müssen Fahrzeuge zur Personenbeförderung nicht zwingend über eine Klimaanlage verfügen. Es gibt da her keinen Anspruch der beförderten Personen auf eine Kli maanlage.

Die Ausschreibungen für besondere Schülerverkehre kön nen jedoch eine Fahrzeugausstattung verlangen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Nach den Ausfüh rungen des betreffenden Schulverwaltungsamts verpflichtet die derzeit gültige Ausschreibung der besonderen Schüler verkehre die Fahrdienste nicht zum Einsatz von Fahrzeugen mit Klimaanlage. Für das kommende Schuljahr besteht somit nicht die Möglichkeit, Klimaanlagen zwingend vorzuschrei ben. Für die nächste Ausschreibung sind aber Klimaanlagen als Pflichtbestandteil vorgesehen. Dies habe der Gemeinderat beschlossen.

Hilfe für Menschen mit Behinderung

Die Petenten wandten sich wegen eines Werkstattplatzes für ihren behinderten Sohn an den Petitionsausschuss. Bis zur Einreichung der Petition hatten die zuständigen Behörden wegen der Frage der Zuständigkeit noch keine Entscheidung über die Gewährung der hierfür beantragten Leistung getrof fen.

Der Sohn lebt in einer speziellen Wohngruppe für Menschen mit der betreffenden Behinderung in Nordrhein-Westfalen; dort soll der Petent auch in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) arbeiten. Zuvor wohnte der Petent bei seinen Eltern in Baden-Württemberg.

Um seiner Arbeit in der WfbM nachkommen zu können, ist der Einbau einer Transponderanlage notwendig. Nachdem vor seinem Umzug zunächst ein Antrag auf Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben bei der Agentur für Arbeit in Baden-Württemberg gestellt worden war, wur de wegen des Umzugs des Petenten die Zuständigkeit der Agentur für Arbeit in Nordrhein-Westfalen geprüft. Darüber hinaus musste geklärt werden, ob wegen des Betreuungs schlüssels in der WfbM gegebenenfalls nicht die Agentur für Arbeit, sondern der Träger der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), also in BadenWürttemberg der Landkreis, zuständig ist.

Die Frage der Zuständigkeit sowie der Übernahme der Leis tungen konnte im Rahmen des Petitionsverfahrens schließ lich geklärt werden: Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Baden-Württemberg, hat die Agen

tur für Arbeit in Baden-Württemberg in Abstimmung mit den anderen im Rehaverfahren beteiligten Stellen die beantragten Leistungen übernommen. Die Agentur für Arbeit erteilte ei nen entsprechenden Bescheid.

Der Petition konnte damit in vollem Umfang abgeholfen werden.

Kostenübernahme einer zahnärztlichen Heilbehandlung

durch das LBV

Die Petentin begehrte die Übernahme der Kosten einer zahn ärztlichen Heilbehandlung in Form des Ersetzens von fünf fehlenden Zähnen durch das Einbringen von Implantaten im Rahmen der Heilfürsorge durch das Landesamt für Besol dung und Versorgung (LBV).

Im Anschluss an eine Herz-OP entwickelte die Petentin Fie ber und Schüttelfrost. Auf der Suche nach der Ursache der Infektion wurde die Entfernung von fünf Zähnen empfoh len. Nach der Entfernung dieser Zähne sowie einer erneuten Herz-OP stand bei der Petentin die Zahnsanierung an.

Der Zahnarzt der Petentin hatte sich zur Rekonstruktion der Kaufähigkeit des Gebisses für eine Versorgung mit Implan taten ausgesprochen. Aufgrund des Alters der Petentin und ihrer psychischen Belastung sei eine Versorgung mit heraus nehmbarem Zahnersatz nicht indiziert. Neben der psychi schen Belastung und dem eingeschränkten Komfort besitze herausnehmbarer Zahnersatz immer den Nachteil des nicht sicheren Sitzens, vor allem nicht über die folgenden Jahre, und des Knochenabbaus, sodass sich aufgrund des jünge ren Alters der Petentin der Sitz herausnehmbarer Prothesen kontinuierlich verschlechtern und eine Neuanfertigung in ca. zehn Jahren erforderlich sein werde. Die Petentin selbst verwies gegenüber der Heilfürsorgestelle zudem auf ihre schwerwiegenden Vorerkrankungen (u. a. eine Krebserkran kung, verbunden mit schwerwiegender Medikation mit ent sprechender körperlicher und psychischer Belastung).

Das LBV hat den Antrag der Petentin auf Kostenübernah me der geplanten Implantatversorgung nach Einholung eines zahnärztlichen Gutachtens abgelehnt, da die Kosten für eine Implantatversorgung im Rahmen der Heilfürsorge grundsätz lich nicht übernommen werden und die Voraussetzungen für eine Ausnahmeindikation nicht vorliegen würden. Von der Heilfürsorge übernommen werden könnten demnach ledig lich Kosten in Höhe der doppelten Festzuschüsse für die be fundbezogene Regelversorgung im Rahmen der Richtlinien, die auch für die gesetzliche Krankenversicherung gelten.

Die Entscheidung des LBV war rechtlich nicht zu beanstan den. Aufgrund des recht jungen Alters der Petentin sowie der Tragik des Falls hat sich der Petitionsausschuss dennoch für die Erstattung der kostenintensiven Behandlung ausgespro chen und die Petition der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen. Die Regierung hat gegen diesen Beschluss kei nen Widerspruch erhoben. Der Petentin wurde daraufhin auf Veranlassung des Innenministeriums vom LBV die Übernah me der Kosten für das Ersetzen von fünf fehlenden Zähnen durch das Einbringen von Implantaten und für die Suprakon struktion zugesagt.

Der Petition konnte damit in vollem Umfang abgeholfen werden.

Wohngeldnachzahlung

In diesem Fall wandte sich die Petentin gegen die Höhe des bewilligten Wohngelds (monatlich 120 €). Die Petentin führ te an, dass sowohl die Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete als auch die Höhe der Einkünfte zu ihren Ungunsten berechnet worden seien.

Die Prüfung der Petition hat ergeben, dass die von der zu ständigen Wohngeldbehörde getroffene Entscheidung nicht korrekt war.

Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) werden in je dem Einzelfall individuell berechnet und sind im Wesentlichen abhängig von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haus haltsmitglieder gemäß §§ 5 ff. WoGG, der zu berücksichtigen den Miete oder Belastung gemäß §§ 9 ff. WoGG sowie dem Gesamteinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmit glieder gemäß §§ 13 ff. WoGG.

Die Petentin hat der zuständigen Wohngeldbehörde im Laufe des Antragsverfahrens alle entscheidungsrelevanten Unterla gen/Nachweise beigebracht, sodass über ihren Antrag abschlie ßend entschieden werden konnte.

Die Wohngeldbehörde hat die Anzahl der Haushaltsmitglieder – vorliegend ein Einpersonenhaushalt – gemäß §§ 5 ff. WoGG korrekt ermittelt. Das Vorgehen der Wohngeldbehörde war insoweit nicht zu beanstanden.

Die Wohngeldbehörde hat auch die zu berücksichtigende Mie te gemäß §§ 9 ff. WoGG richtig angesetzt.

Die Berechnung des Gesamteinkommens erfolgt nach den Regelungen der §§ 13 ff. WoGG. Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigen den Haushaltsmitglieder abzüglich der Freibeträge und der Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen.

Die Wohngeldbehörde hatte aber nicht berücksichtigt, dass im Rahmen der Ermittlung des Gesamteinkommens der Petentin für den Bewilligungszeitraum ein Durchschnittseinkommen zu errechnen ist. Die Bildung eines Durchschnittseinkommens geht der Aufteilung des Bewilligungszeitraums regelmäßig vor (vgl. § 25 WoGG i. V. m. Ziffer 25.11 WoGVwV 2017). In der Folge hat die Wohngeldbehörde der Petentin ein zu geringes Wohngeld gewährt.

Für den infrage stehenden Zeitraum errechnete sich demnach ein monatlicher Wohngeldanspruch in Höhe von 181 €.

Die Wohngeldbehörde hat sodann Wohngeld für den betref fenden Zeitraum in Höhe von monatlich 181 € bewilligt und als Nachzahlung in Höhe von 559 € ausgezahlt.

Der Petition konnte damit abgeholfen werden.

Zusätzliche Bänke und Tische im Schlossgarten

Mit dieser Petition beklagten Rentner die Entfernung von Ti schen im Schlossgarten. An diesen Tischen spielten die Rent ner bisher Karten. Sie hätten nun keine Möglichkeit mehr, beisammenzusitzen. Um sich in Gaststätten oder Cafés zu treffen, fehle das Geld.

Die Prüfung der Petition hat Folgendes ergeben:

Im Jahr 2018 wurden die Bank- und Tischstandorte im Schloss garten u. a. auf die Notwendigkeit und die Nutzbarkeit überprüft. Dabei konnten die drei vorhandenen Schachbretttische erhalten werden. Aufgrund des maroden Zustands (u. a. beschädigte und faule Holzpaletten, verrostete Schrauben/Konstruktionen) wurden 30 Bänke entfernt und durch 23 neue Bänke ersetzt. Die vorhandenen sechs Holztische mit integrierten Viersitzern mussten dagegen ersatzlos entfernt werden, da sie nicht mehr repariert werden konnten. Zudem entsprachen sie aufgrund der damaligen Sonderanfertigung nicht mehr den heutigen Nor men. Eine adäquate Alternative stand nicht zur Verfügung. Auch die vorhandenen Abfallbehälter wurden im Zuge der Sanierung durch neue 90-l-Abfallbehälter ausgetauscht.

Dem Land als Eigentümer, vertreten durch den Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg (VB-BW), obliegt auf landeseigenen Flächen grundsätzlich die Unterhalts- und Verkehrssicherungspflicht. Aus diesem Grund ist die Entschei dung, die maroden Ausstattungsgegenstände zu erneuern bzw. zu entfernen, nicht zu beanstanden. Nur so kann eine erhöhte Gefahr gegenüber der Öffentlichkeit abgewendet werden.

Der denkmalgeschützte Garten lebt von den darin enthaltenen Elementen wie Wasserspiel und Skulpturen, aber auch von der Aufenthaltsqualität mit Sitzmöglichkeiten samt Tischen. Die Petition wurde zum Anlass genommen, VB-BW zu beauf tragen, die derzeit vorhandene Ausstattung durch zusätzliche passende Tische und Sitzmöglichkeiten zu ergänzen. Dem of fensichtlichen Bedarf soll damit Rechnung getragen werden.

Der Petition konnte damit in vollem Umfang abgeholfen werden.

Tagungen, Konferenzen und Informationsgespräche

(Berichtszeitraum 1. Mai 2016 bis 14. Juni 2018)

Informationsreise des Petitionsausschusses vom 21. bis 26. Mai 2017 nach Albanien, Mazedonien und Kosovo

Wie die Statistik ausweist, erreichen den Petitionsausschuss zahlreiche Eingaben von Staatsangehörigen aus den Ländern des Westbalkans. Überwiegend werden in diesen Eingaben mangelnde Lebensperspektiven geltend gemacht. Der Aus schuss wollte sich deshalb vor Ort ein Bild über die wirt schaftlichen und sozialen Bedingungen in diesen Ländern machen – auch mit Blick auf die dort lebenden Minderheiten. Themen waren auch der Zugang zu den sozialen Systemen und zur medizinischen Versorgung. Außerdem informierte sich der Ausschuss über bestehende und in Aussicht genom mene Rückkehrprojekte.

Hierzu wurden Gespräche mit Regierungs- und Parlaments mitgliedern, Ombudsleuten und Bürgerbeauftragten, Vertre tern von Minderheiten, NGOs, Hilfsorganisationen, politi schen Stiftungen sowie kommunalen Vertretern in den be treffenden Ländern geführt.

In Albanien informierte sich der Ausschuss über die Arbeit des Deutschen Informationszentrums für Migration, Aus bildung und Karriere (DIMAK). Das DIMAK berät Rück kehrende vor Ort zu Job- und Ausbildungsmöglichkeiten in Albanien. Außerdem präsentierten Vertreter der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Pro jekte des deutschen Engagements bei der Entwicklungszu sammenarbeit in Albanien. Des Weiteren wurden Gespräche mit dem Ombudsmann der Republik Albanien, dem Büro der Internationalen Organisation für Migration (IOM) sowie dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) geführt.

In Mazedonien standen neben einem Treffen mit dem Om budsmann insbesondere Gespräche mit zwei NGOs auf dem Programm. Zum einen besuchte der Ausschuss eine Schule der NGO „Nadezh“, die sich seit Jahren für Roma sowie andere benachteiligte Bevölkerungsgruppen einsetzt. Dane ben traf sich der Ausschuss mit Vertreterinnen der NGO „La Strada“, einer NGO zur Bekämpfung von Gewalt und Men schenhandel. Weiter informierte sich der Ausschuss auch in Mazedonien über Projekte der deutschen Entwicklungszu sammenarbeit.

Im Kosovo traf sich der Ausschuss mit der Ministerin für EU-Integration der Republik Kosovo. Außerdem informierte er sich über das auch von Baden-Württemberg unterstützte Rückkehrprojekt URA 2. Das Projekt URA (albanisch: Brü cke) bietet kosovarischen Rückkehrerinnen und Rückkehrern umfassende Beratungsleistungen und zahlreiche Angebote zur Reintegration und Unterstützung an. Ein Mitarbeiter der Arbeiterwohlfahrt (AWO) berichtete über Unterstützung von Rückkehrerinnen und Rückkehrern durch die AWO. Schließ

lich standen auch im Kosovo Treffen mit zwei NGOs auf dem Programm: Zum einen besuchte der Ausschuss eine Kinder tagesstätte von „humedica“ im kosovarischen Dorf Krushe e Vogel. Außerdem sprach der Ausschuss mit Vertreterinnen und Vertretern der NGO „Balkan Sunflowers“, welche sich überwiegend um Minderheiten und hier insbesondere um Bildungs- und Gesundheitsangelegenheiten von Kindern und Jugendlichen kümmert.

Tagung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsit zenden der Petitionsausschüsse des Bundes und der Län der vom 18. bis 19. September 2016 in Potsdam

Die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Pe titionsausschüsse des Bundes und der Länder treffen sich alle zwei Jahre zu einem Informationsaustausch über aktuelle Fragen des Petitionsrechts und des Petitionsverfahrens.

Themen der Tagung in Potsdam waren u. a.:

Erfahrungen Estlands mit der Direktdemokratie durch

E-Möglichkeiten (z. B. E-Wahlen)

Wie inklusiv ist das deutsche Petitionswesen und welche