Protokoll der Sitzung vom 11.10.2018

(Abg. Raimund Haser CDU nickt.)

ob diese Protokollerklärung tatsächlich schon etwas nützt, und sich vielleicht weitere Gedanken machen müssen.

Ansonsten gibt es keine Kritik an diesem Entwurf. Der Ent wurf bringt einen Fortschritt. Das sehen auch wir so.

Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP, der Grünen, der CDU und der SPD)

Dann darf ich für die Re gierung Frau Staatsministerin Schopper ans Redepult bitten.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Für ihre erste Re de als Staatsministerin!)

Sehr geehrte Frau Prä sidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Pro fessor Goll hat schon gesagt: Es ist quasi schon alles gesagt worden. Jetzt ist es noch an mir, Ihnen aus der Sicht derer, die das Ganze mit verhandelt haben – sprich der Ministerpräsi denten und der entsprechenden CdS vor Ort –, zu sagen, was Gegenstand des Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungs staatsvertrags ist.

Die Modernisierung des Telemedienauftrags, also die Rege lung zu den Onlineangeboten der öffentlich-rechtlichen Rund funkanstalten, ist einer der wichtigen Punkte gewesen. Wir sind ja noch im Stadium der Information. Alex Salomon hat es gesagt. Es ist noch nicht unterzeichnet. Das wird wahr scheinlich im Oktober dieses Jahres bei der Ministerpräsiden tenkonferenz geschehen.

Nichtsdestotrotz kann man Ihnen die frohe Botschaft schon mit auf den Weg geben – das ist ja allerorten jetzt auch schon passiert –, dass man sich nach jahrelangen Verhandlungen und mit hoch strittigen Themengebieten auf Punkte einigen konn te, zu denen Herr Abg. Haser gesagt hat, er hätte gar nicht ge dacht, dass es noch einmal so weit kommt. Aber, wie gesagt, gut Ding muss manchmal Weile haben. Das kennen wir aus der Politik, und das ist in diesem Fall nicht anders.

Der staatsvertragliche Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rund funks im Onlinebereich geht natürlich auf eine Zeit zurück, in der man die Entwicklungen der heutigen Tage noch nicht im Auge hatte. Das war der sogenannte Beihilfekompromiss aus dem Jahr 2007. Wenn man sich einmal überlegt, was für ein Handy man zu dieser Zeit noch in der Hand gehalten hat – wenn überhaupt schon – und wie man da mit moderner Kom munikation umging, dann weiß man, welcher Anpassung die gesetzliche Regelung und das, was sie ausstrahlt, heute be darf.

Die technischen Möglichkeiten haben sich weitreichend ver ändert. Wie gesagt, die große Streitpunkte waren immer der Onlineauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Frage, inwieweit die privaten Anbieter – besonders die Zei tungsverleger – da insgesamt zu einer Einigung kommen.

Der Regelungsvorschlag hat daher zum Ziel, allen Beteilig ten einen Raum für eine eigene wirtschaftliche Entwicklung zu lassen und trotzdem die Medien- und Meinungsvielfalt zu erhalten. Das ist bei Annahme des Entwurfs gegeben.

Die Marktteilnehmer sind natürlich nicht alle vollumfänglich glücklich – Sie hatten ja von dem Brief der AG Dokumentar film berichtet –, aber ich glaube trotzdem, dass die Erweite rung des Telemedienauftrags notwendig und richtig ist und dass damit dem veränderten Mediennutzungsverhalten gera de junger Menschen Rechnung getragen wird. Wir hoffen na türlich, dass gerade auch für Jüngere der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Angebot ist, um mit mehr oder weniger sortier ten Nachrichten, aber ohne Fake News, zu ihrem Bild und zu ihren Einschätzungen des öffentlichen Lebens beitragen zu können.

Wie gesagt, wenn für uns Beitragszahlerinnen und Beitrags zahler – auch wenn es den KSC vielleicht nicht in der ersten Reihe gibt – in den Mediatheken die Sendungen künftig län ger verfügbar sind, dann ist auch das eine gewisse „Renovie rung“ dessen, was an Sende- und Medienverhalten zurzeit noch gegeben ist, damit man eine längere Zeit über die ent sprechenden Tablets und Smartphones auf Inhalte zugreifen kann. Der Zweiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsver trag hat die Regelungen dazu, die ich sehr, sehr gut finde, noch einmal konkretisiert.

Die Ausdehnung der Verweildauer der normalen Filme in den Mediatheken auf dann 30 Tage – gegenüber den bisherigen sieben Tagen – beschreibt einen Zeitraum, der auch dann,

wenn man einmal keine Zeit hat, Fernsehen zu schauen, aus reichend ist, um noch einmal etwas nachschauen zu können.

Ich glaube also insgesamt, dass wir die Regelungen in dem Vertrag sehr gut gestaltet haben. Ich bin mir sicher, dass wir mit der Protokollerklärung den Bereich, zu dem ja im Vorfeld noch kritische Meinungen eingegangen sind, mit aufgegriffen haben und dass auch die Produzenten ihren entsprechenden Anteil erhalten.

Zum Schluss muss ich Ihnen noch einmal sagen: Ich freue mich auch sehr, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum Rundfunkbeitrag im Juli die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch im Internet betont hat. Diese rechtlichen Regelungen müssen wir mit dem Ent wurf nachvollziehen. Ich glaube, dass das Bundesverfassungs gericht hier auch Wegmarken gesetzt hat.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk leistet gemeinsam mit den anderen Qualitätsmedien einen konstruktiven Beitrag für un seren gesellschaftlichen Diskurs und unsere freiheitliche De mokratie. Ich freue mich, dass wir da zu großen Teilen an ei nem Strang ziehen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Sehr gut!)

Jetzt liegen mir keine wei teren Wortmeldungen vor, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 16/4845. Der Ständige Ausschuss schlägt Ihnen vor, von der Mitteilung der Landes regierung, Drucksache 16/4457 (Geänderte Fassung), Kennt nis zu nehmen. – Sie stimmen zu.

Tagesordnungspunkt 9 ist damit erledigt.

Bevor wir jetzt fortschreiten, ist mir eine Wortmeldung von Herrn Abg. Baron AfD angezeigt worden.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Im Gegensatz zu den anderen Fraktionen dieses Hauses lehnt die AfD das Durchwinken von EU-Drucksachen ab. Ich möchte kurz begründen, wieso wir eine getrennte Abstimmung zu den Punkten 19 bis 22 bean tragen.

Mehrere Milliarden Euro netto pro Jahr zahlen baden-würt tembergische Bürger und Unternehmen an die EU. Dies wol len wir nicht zur Kenntnis nehmen. Wir lehnen es vielmehr ab.

Doch damit nicht genug: Mit diesen Geldern werden nicht nur noch schlechter wirtschaftende Staaten, sondern auch Ent scheidungen finanziert, die in ihrer Mehrheit zum Nachteil der Bürger unseres Landes sind. Ein Beispiel hierzu ist die Kunst stoffrichtlinie unter TOP 21.

Insofern fordert die AfD-Landtagsfraktion die Landesregie rung nicht nur auf, gegen diese Richtlinien zu stimmen und zu protestieren, sondern sie ist auch nicht gewillt, solche ob rigkeitsstaatlichen Richtlinien aus Brüssel stillschweigend hinzunehmen.

Wir fordern die anderen Fraktionen des Landtags ebenfalls dazu auf, mit Nein zu stimmen. Solche Regelungen sollten wir Parlamentarier nicht zur Kenntnis nehmen, sondern be kämpfen.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Her ren, wir stimmen dann entsprechend getrennt ab. Es bleibt aber bei der Abstimmung ohne Aussprache.

Ich rufe jetzt zunächst die Punkte 10 bis 18 der Tagesordnung gemeinsam auf:

Punkt 10:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses

a) zu der Mitteilung der Landesregierung vom 14. März

2018 – 21. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

b) zu der Mitteilung der Landesregierung vom 26. Febru

ar 2018 – Gesetz zur Ergänzung rundfunkrechtlicher Staatsverträge; hier: Bericht des SWR über die Finanz-, Haushalts- und Personalkostenentwicklung in den Jah ren 2016 bis 2019

c) zu der Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft der öffent

lich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepub lik Deutschland (ARD) vom 14. Mai 2018 – Informati on der Landesparlamente über die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Landesrundfunkanstalten der ARD

d) zu der Mitteilung des Zweiten Deutschen Fernsehens

(ZDF) vom 15. Mai 2018 – Information der Landespar lamente über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des ZDF e) zu der Mitteilung des Deutschlandradios vom 15. Mai

2018 – Information der Landesparlamente über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Deutschland radios

Drucksachen 16/3774, 16/3625, 16/4154, 16/4492, 16/4364, 16/4843

Berichterstatter: Abg. Nico Weinmann

Punkt 11:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschus ses zu der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen vom 16. Juli 2018 – Bericht der Landesregierung zu einem Be schluss des Landtags; hier: Aufsichtsräte-Jahresmeldung über die abgeführten Beträge von Regierungsmitgliedern und politischen Staatssekretären aus ihrer Nebentätigkeit – Drucksachen 16/4628, 16/4846

Berichterstatter: Abg. Reinhold Gall

Punkt 12: