Protokoll der Sitzung vom 21.11.2018

(Abg. Udo Stein AfD: Hört, hört! – Abg. Reinhold Gall SPD: Von wegen einfach!)

Es gab schon Vorgängerregelungen, die praktisch schon alles enthielten und aus denen man einfach hätte abschreiben kön nen.

(Heiterkeit des Abg. Daniel Rottmann AfD)

Und, Herr Innenminister, halten Sie es der Bedeutung der deutsch-französischen Freundschaft und Ihrer stets betonten Solidarität mit der Polizei für angemessen, dass seit sage und schreibe 2011 für den gemeinsamen Dienstbetrieb in Kehl ein Provisorium in Form eines Bürocontainers neben einem lär menden Schrotthandel genutzt wird? Wir von der AfD-Frak tion halten diesen Zustand für skandalös.

(Beifall bei der AfD)

So macht man es, wenn man die Arbeit erschweren will, nicht aber, wenn man sie erleichtern will. An die polizeiliche Basis wurde mal wieder zuletzt gedacht. Das merkt man eben auch daran, dass jede Regelung zur Heilfürsorge bei Gesundheits schäden, die im Ausland eintreten, fehlt, da unseres Wissens insoweit nur der Rechtsschutz geregelt ist. Wir kündigen in soweit schon heute eine Kleine Anfrage an.

Tatsächlich werden mit dem Wasserschutzpolizeiabkommen – um dies passend metaphorisch auszudrücken – auch keine neuen Ufer einer gemeinsamen Zusammenarbeit erklommen, sondern nüchtern betrachtet wahrt auch dieses Abkommen die Souveränität zweier eigenständiger Staaten, und das ist auch gut so.

(Beifall bei der AfD)

Auf dem Hoheitsgebiet des jeweils anderen Staates haben die Polizisten, abgesehen von der Eingriffsbefugnis bei Notfäl len, keine eigenständige Hoheitsgewalt, sondern nur inner halb der Grenzen, die ihnen per Anleitung von den jeweils na tionalen Polizisten gesetzt werden. Diese tragen dann auch die Verantwortung und die Haftung dafür, wenn ein Angeleiteter und im jeweils nationalen Recht Unkundiger Fehler macht, was per se in der Praxis zu großer Zurückhaltung beim Ein satz der jeweils land- und rechtsfremden Kollegen führen dürfte. Für eine vollständige Wahrnehmung der hoheitlichen Befugnisse des jeweils anderen Landes müssen alle Polizis ten vollständig im Recht beider Länder ausgebildet sein und zwei Hoheiten unterstehen. Dies ist indes weder möglich noch wünschenswert.

Immerhin scheint allen beteiligten Dienststellen beidseits des Rheins gleichermaßen das internationale Schifffahrtsrecht ge läufig, das für einen Großteil des Schiffsverkehrs auf dem Rhein gilt. Gegenwärtig scheint es auch nicht so zu sein, dass vollständige Kenntnisse beider Landessprachen zur Voraus setzung gemacht sind. Dies sollte bei Neueinsteigern unbe dingt angestrebt werden, weil es gerade im Bereich der Ge

fahrenabwehr zur Beweissicherung und Ermittlung sehr wich tig ist. Fehlerfrei Deutsch und Französisch zu sprechen ist hier von ungemein wichtiger Bedeutung.

(Beifall bei der AfD)

Ich komme zum Schluss. Was wir also unter der Bezeichnung „deutsch-französische Wasserschutzpolizei“ vor uns sehen, ist eine Bürogemeinschaft, der auch noch durch unsinnige euro päische Datenschutzvorschriften das Leben schwer gemacht wird.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: So ein Blödsinn!)

Wie wir der Drucksache entnehmen können, wäre dieses Vor haben fast an der Datenschutz-Grundverordnung gescheitert. Der reichlich seltsame Kompromiss sieht in Artikel 13 vor, dass die gemeinsame Datei der künftigen Station keine per sonenbezogenen Daten enthält. Auch ohne die blasseste Ah nung von Polizeiarbeit kann man sich aber nicht vorstellen, wie eine Polizeidienststelle arbeiten können soll, wenn sie nicht einmal die Daten der einvernommenen Zeugen speichern kann.

Insgesamt aber begrüßen wir den Schritt der Einrichtung ei ner gemeinsamen Polizeistation und der dauerhaften Etablie rung gemeinsamer Polizeiarbeit am Rhein.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Hinderer das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir, die SPD-Fraktion, begrüßen das Abkommen zwischen der Regierung des Landes BadenWürttemberg und der Regierung der Französischen Republik über die Einrichtung einer deutsch-französischen Wasser schutzpolizeistation am Rhein.

Bereits im Jahr 2012 wurde dem Innenministerium durch das Auswärtige Amt die Zustimmung zur Aufnahme der Verhand lungen erteilt. Ende des Jahres 2018 stimmen wir darüber nun im Landtag ab. Es war also ein langer Weg bis dorthin. Die Polizei selbst war da schneller. Gemeinsame Streifen werden längst auf dem Rhein gefahren.

Eine letzte Schleife musste in den zurückliegenden Monaten wegen der Anforderungen des Datenschutzrechts gedreht wer den. Wenn nun aber auch alle datenschutzrechtlichen Fragen geklärt sind und das novellierte Datenschutzrecht der Euro päischen Union berücksichtigt ist, war dies aus unserer Sicht, Herr Abg. Berg, die zusätzliche Zeit auch wert. Mehr Sicher heit ist wichtig. Aber auch der Datenschutz muss gewährleis tet werden. Es ist daher aus unserer Sicht völlig richtig, dass personenbezogene Daten nicht gespeichert werden und dies auch explizit in Artikel 13 des Abkommens festgeschrieben ist.

In Zeiten, in denen wir merken, wie wichtig grenzüberschrei tende Sicherheitspolitik ist, kommt diesem Abkommen zur Kooperation im Bereich der Wasserschutzpolizei eine beson dere Bedeutung zu. Es stärkt die deutsch-französische poli

zeiliche Zusammenarbeit. Das Abkommen ermöglicht eine Verstärkung der operativen Zusammenarbeit zwischen der deutschen und der französischen Polizei im Bereich der inne ren Sicherheit, führt zu Synergien und ist ein wichtiger Be standteil der Bekämpfung von Terrorismus und grenzüber schreitender Kriminalität.

Kein Land, meine Kolleginnen und Kollegen, kann die viel fältigen Herausforderungen, die sich stellen, allein bewälti gen. Dies gilt insbesondere für den Bereich der inneren Si cherheit, internationalen Terrorismus, grenzüberschreitende Kriminalität, Cybercrime im Netz, das keine Grenzen zeigt.

Deshalb ist es wichtig, dass die europäische und internationa le Zusammenarbeit gestärkt und gefördert wird. Das Abkom men über die Einrichtung einer deutsch-französischen Was serschutzpolizeistation ist ein kleiner, aber wichtiger Baustein in diesem Geflecht, der die Arbeit erleichtern wird. Wir stim men dem Abkommen zu und danken allen Beteiligten, die an den Verhandlungen darüber beteiligt waren, für ihre Arbeit.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herr Abg. Professor Dr. Goll hat das Wort für die FDP/DVP.

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Jetzt muss ich erst einmal schauen, ob ich hier in ein grünes Lichtlein einer Kamera blicke.

(Heiterkeit)

Wir sind ja gründlich beraten worden. Dann probiere ich jetzt mal die empfohlene Haltung aus. – Eigentlich ganz gut, oder?

(Heiterkeit)

Sie hören mich. – Was man alles erklärt bekommt. Man wird hier wirklich verwöhnt.

(Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP, der CDU und der AfD)

Was wir heute beschließen, ist ohne Zweifel hoch sinnvoll, keine Frage. Es ist aber natürlich auch schon sehr viel Rich tiges dazu gesagt worden. Darum darf ich mich hier auf ganz wenige Sätze beschränken.

Die Kriminalität macht bekanntlich nicht an Grenzen halt. Deswegen darf die Kriminalitätsbekämpfung auch nicht an der Grenze einfach enden. Es kommt – das wissen wir seit Jahren – im Dreiländereck sehr auf die Zusammenarbeit ge rade der Staaten am Rhein an. Da bringt das, was wir heute beschließen, natürlich eine weitere Verbesserung.

Es ist darauf hingewiesen worden: Die Sache wird im Grun de seit 2011 praktiziert, zunächst als Probelauf, dann aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Innenministerium und der Gendarmerie im Elsass.

Es ist sicher richtig, mit diesem Abkommen die Zusammen arbeit auf eine bessere Grundlage zu stellen. Besonders ge fällt uns und besonders sympathisch ist, dass man es sehr pragmatisch gemacht hat. Denn wenn man jetzt anfangen wollte, alles zu vereinheitlichen, eine einheitliche Leitung, ei

ne eigene Rechtspersönlichkeit einzuführen, dann würde man sich erfahrungsgemäß auf eine endlose Straße begeben.

Hier macht man das Einfachste: Man setzt die Beamten zu sammen in eine Behörde, sie arbeiten weiter nach ihren eige nen Regeln, sie behalten ihren eigenen Vorgesetzten, aber sie sitzen beieinander. Das ist ja der Punkt, auf den es ankommt. Außerdem finde ich gut, dass man auf diese Art weitere Be amte in der französischen bzw. deutschen Sprache ausbildet.

Dieser Sache kann man also nur zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD)

Gibt es weitere Wortmel dungen?

(Abg. Rainer Hinderer SPD: Der Minister!)

Ja, ja. Ich muss vorher nur bei den Fraktionen und den frak tionslosen Abgeordneten anfragen – nicht, dass ich wieder je manden übersehe.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Das macht nichts, wenn sie nicht wollen! Die müssen auch nicht reden! – Ge genruf des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Er muntern braucht man sie nicht!)

Dann hat nun selbstverständlich Herr Innenminister Strobl das Wort.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, verehrte Kol leginnen und Kollegen! Die Zusammenarbeit Baden-Würt tembergs mit Frankreich ist ein Kernstück unseres internati onalen polizeilichen Engagements und ein weiteres Vorbild für grenzüberschreitende europäische Zusammenarbeit.

Kriminalität ist heute grenzüberschreitend. Verbrechensbe kämpfung ist deshalb auch grenzüberschreitend. Nicht Ab schottung, nicht mehr Nationalismus bringt mehr Sicherheit, sondern mehr grenzüberschreitende Zusammenarbeit, mehr Europa bringt mehr Sicherheit.