Gleichzeitig wird hierdurch der Handlungsspielraum bei der Gerichtsorganisation erhöht. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass es die Übertragungsmöglichkeiten für Amts- und Arbeits richter schon heute gibt und diese Maßnahme überdies dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unterliegt, also eine Übertra gung geboten und zumutbar sein muss. Andererseits können mögliche Härten durch die räumlichen Entfernungen auch im Wege der zunehmenden Digitalisierung, beispielsweise durch die Verbreitung der E-Akte, abgemildert werden.
Insgesamt ist dies ein ordentlicher, ein guter, ein sinnvoller Gesetzentwurf, dem wir gern zustimmen.
zu diesem Gesetzentwurf. Sie alle haben die Notwendigkeit und Richtigkeit dieses Gesetzentwurfs derart überzeugend be gründet, dass ich dem nichts hinzuzufügen habe. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen jetzt in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Ge setzentwurf Drucksache 16/5275. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Druck sache 16/5355. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetz entwurf zuzustimmen.
Ich bitte um das Handzeichen, wer Artikel 1 zustimmt. – Dan ke schön. Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist Arti kel 1 mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 2 einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesrichter- und -staats anwaltsgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Wer ist dagegen? Der möge bitte auch aufstehen. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist dem Ge setz einstimmig zugestimmt.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Straßengesetzes für BadenWürttemberg – Drucksache 16/5279
Wir haben heute vor Eintritt in die Tagesordnung beschlos sen, dass wir in der Ersten Beratung auf die Aussprache ver zichten. Die Landesregierung verzichtet auf eine mündliche Begründung des Gesetzentwurfs.
Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/5279 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Verkehr zu über weisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so be schlossen.
Umbesetzungen im Untersuchungsausschuss „Aufklärung der Vorgänge an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (HVF) und der Rolle des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK), insbesondere des möglichen pflichtwidrigen Verhaltens von Ministerin Bauer“ („Zulagen Ludwigsburg“)