Protokoll der Sitzung vom 30.01.2019

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Mit dem hier vorge legten Gesetzentwurf zur Änderung des Straßengesetzes be weisen wir im Landtag von Baden-Württemberg erneut unse re Vorreiterrolle in puncto Mobilität. Kernpunkte dieses Ge setzentwurfs sind erstens die Neuregelung zur Baulast beim Bau von Radschnellwegen, zweitens die Neuregelung zur Er teilung der Sondernutzungserlaubnis im Bereich Carsharing und drittens die Vereinfachung durch Regelungen zur einver nehmlichen Übertragung der Zuständigkeiten für das Aufstel len von Verkehrsschildern auf der Ebene der Gemeinden.

Meine Damen und Herren, hiermit setzen wir Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um und erleichtern damit die Um setzung unserer gemeinsamen Ziele im Bereich der Mobili tät.

Kaum ein anderes Thema beschäftigt die Menschen in BadenWürttemberg derzeit so wie das Thema Mobilität. Täglich le sen wir von Verboten und Unsicherheiten, insbesondere für die Pendlerinnen und Pendler, in unserem gesamten schönen Land. Damit stellen sich die Menschen in allen Teilen unse res Landes u. a. die Fragen: Wie werde ich in Zukunft weiter hin mobil bleiben? Wie komme ich zukünftig zu meinem Ar beitsplatz? Wie werde ich von A nach B kommen?

Diese Fragen betreffen nicht nur die Menschen in der Landes hauptstadt. Nein, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, auch die Menschen im ländlichen Raum erwarten Antworten von uns Politikern auf diese wichtigen und für jede einzelne Persönlichkeit entscheidenden Fragen. Als Landespolitiker müssen wir die Menschen in unserem gesamten Land in den Blick nehmen. Daher ist es dringend notwendig, dass wir uns als Gesetzgeber auch den Lösungen der Mobilitätsfragen ak tiv zuwenden.

Daher begrüßen wir diesen Gesetzentwurf des Verkehrsminis teriums. In puncto Radschnellwege leistet das Gesetz einen wichtigen Beitrag zur Lösung der Mobilitätsfrage und hilft, Alternativen zum Individualverkehr weiter zu ertüchtigen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir nun die rechtlichen Rahmenbedingungen, um eine umfassende Teil habe am Förderprogramm des Bundes für Radschnellwege zu ermöglichen. Wir, die CDU-Landtagsfraktion, begrüßen die Beteiligung des Landes am Ausbau und an der Instandhaltung der geplanten Radschnellwege.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)

Eines, meine Damen und Herren, muss aber klar verdeutlicht werden – ich habe das gestern Abend in der Ausschusssitzung schon gesagt,

(Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Die war doch nicht öffentlich!)

und es ist für uns wichtig, Herr Haußmann –: Diese Entschei dung darf nicht zuungunsten des Ausbaus der Landesstraßen gehen. Die Finanzierung dieser Radschnellwege muss ge meinsam vom Land und den Kreisen, den Kommunen ge schultert werden. Neben Radschnellwegen müssen auch die normalen Radwege weiter ausgebaut werden können.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)

Gerade Lückenschließungen im ländlichen Raum, verehrte Anwesende, sind uns wichtig. Es muss auch klar sein, dass sich diese Regelungen an den bereits bestehenden Regelun gen und üblichen Begrifflichkeiten orientieren. Daher ist die Unterscheidung in der Bauträgerlast parallel zu den Begriff lichkeiten und der Verteilung der Baulast im Straßenbau, al so der Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen, wichtig und richtig.

Zur Frage des Carsharings möchte ich sagen, dass durch das Gesetz nun auch die Anpassungen vorgenommen werden, die durch das Bundesrecht möglich sind – Kollege Katzenstein ist darauf eingegangen. Damit schaffen wir die Rahmenbedin gungen, um Carsharing in die Breite zu bringen und somit die Möglichkeit der Mobilität der einzelnen Persönlichkeit zu er weitern.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)

Besonders wichtig ist uns aber auch hier die nun vorliegende Änderung von § 51 Absatz 2 Nummer 4 des Straßengesetzes. Mit dieser Neufassung gelingt es, im Rahmen des Einverneh mens die Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers zur Beschaf fung, Anbringung, Unterhaltung und Entfernung von Ver kehrszeichen und Verkehrseinrichtungen bei Veranstaltungen usw. zu übertragen. Konkret bedeutet dies für alle Beteiligten, also für Veranstalter, Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger, dass zukünftig die notwendigen Maßnahmen zur Regelung der Verkehre vor Ort getroffen und umgesetzt werden können. Aus meiner Sicht ist dies ein Mehrwert für alle Beteiligten und insbesondere ein Mehrwert im Sinne von weniger Büro kratie.

Deshalb möchte ich dem Verkehrsministerium vor allem für die Erarbeitung des Gesetzentwurfs herzlich danken. Mit die ser Änderung im Rahmen unserer Vorreiterrolle im Bereich der Mobilität wird die CDU-Fraktion die Zukunft positiv ge stalten. Mit der Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf stellen wir dies unter Beweis.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und den Grünen sowie des Abg. Gernot Gruber SPD)

Für die AfD-Fraktion spricht Herr Abg. Stauch.

Frau Präsidentin, meine Da men und Herren Abgeordneten! Diese Vorlage befasst sich mit drei Punkten. Wir erachten den dritten Punkt, die Übertragung der Zuständigkeiten für das Aufstellen von temporären Ver kehrsschildern auf die Gemeinden, als zweckmäßig, und wir stimmen diesem dritten Punkt der Vorlage zu.

Die Sonderstellung von Radschnellwegen und Carsharing se hen wir kritisch. Sie dient als taktisches Mittel, um das ideo logische Strategieziel der Abschaffung des Individualverkehrs voranzutreiben.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Daniel An dreas Lede Abal GRÜNE: Carsharing ist ganz indi viduell!)

Ja, beim Carsharing kommen noch Kontrolle und Überwa chung hinzu. Darauf komme ich aber später noch.

Der erste Teil des Gesetzentwurfs soll die Baulast von Rad schnellwegen klar darlegen. Die Landkreise und Gemeinden sind schon jetzt mit der Schaffung und dem Erhalt regionaler und lokaler Radnetze sowohl finanziell als auch personell überfordert.

Der geplante Ansatz ist, Radschnellwege erst ab Fahrtenzah len von 2 500 pro Tag den Landstraßen gleichzusetzen. Hier soll offensichtlich die Baulast vom Land auf die Kreise ver schoben werden. Die Kreise werden wiederum versuchen, die Baulast auf höhere Ebenen zu verschieben. Dies führt zu un nötigen Planungsbehinderungen, mehr Personalaufwand und Flickenteppichnetzen, wobei Baulast samt Unterhalt binnen weniger Kilometer vom Kreis auf das Land und wieder zu rück fallen.

(Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Eben nicht! Genau deswegen machen wir es doch andersrum!)

Wenn schon Radschnellwege, dann muss die Baulast einheit lich beim Land oder beim Bund liegen. Dies wird auch von nahezu allen Radfahrervereinigungen so gefordert.

(Zuruf: Genau!)

Grundsätzliches zu Radschnellwegen: Die geringen sogenann ten Klimaschutzwirkungen und die Luftreinhaltung stehen in keinem Verhältnis zu den Landschaftseingriffen – von den Kosten der ganzen Fauna- und Floragutachten und -maßnah men ganz zu schweigen.

Mag ein solches Konzept im Flachland, z. B. in der Ober rheinebene, noch sinnvoll sein, so ergibt es bei der Topogra fie des Großteils von Baden-Württemberg keinen Sinn, wie man am heutigen Fahrradverkehr – z. B. in Karlsruhe: flach, schon heute ein sehr hoher Fahrradverkehr, und in Pforzheim: bergig, praktisch kein Fahrradverkehr – gut sieht.

(Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Das kann auch an etwas anderem liegen! – Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE)

Ein weiteres Problem ist die hohe Gewässerdichte. Bei vor handenen Brücken muss sicherlich eine Autofahrspur geop fert werden, was wiederum zu neuen Staus führt. Nötige Brü ckenneubauten verursachen enorme Kosten. Ungeklärt sind

Fragen der Kostenübernahme von Verkehrssicherung, Bauer halt, Winterdienst usw. – ganz abgesehen von Landschafts verbrauch und Eingriffen in die Artenvielfalt.

(Zuruf des Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE)

Nach grüner Ideologie spielt dies beim Durchsetzen vermeint lich guter Klimaziele keine Rolle mehr. Industrielle Windener gieanlagen im Naturschutzgebiet werden dann beschönigend Windparks genannt. Die geowissenschaftlich unsinnige Kli marettung steht offensichtlich über allem.

Mit Radschnellwegen und Erleichterungen für das Carsharing wird ein weiterer taktischer Schritt zur Abschaffung des Indi vidualverkehrs erreicht. Man bedient sich hier der Salamitak tik: Heute dürfen Sie auf den Radschnellwegen fahren, mor gen müssen Sie.

Ähnlich ist die Sachlage bei der Förderung des Carsharings. Die Begründung zur Förderung des Carsharings beruht allein auf Annahmen. Der Gesetzentwurf ist gespickt mit Formulie rungen wie „Es ist davon auszugehen“, „Es wird angenom men“, „Voraussichtlich“ usw. Diese Vorgehensweise nach fan tasierten Annahmen hat System – zu erkennen z. B. auch an den angenommenen 6 000 Stickstoffdioxidtoten der WHO, die empirisch nie nachgewiesen wurden.

(Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Was hat das mit Carsharing zu tun?)

Ich verweise ja nur auf die angenommenen Zahlen.

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das hat halt einer so aufgeschrieben!)

Nein, das hat niemand so aufgeschrieben. Das ist so.

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Sie lesen es doch vor!)

Fundierte wissenschaftliche Studien sehen anders aus, meine Damen und Herren. Carsharing und Radlerzwang bieten zu dem die Möglichkeit einer weiteren Kontrolle der Bevölke rung. Zusammen mit dem kommenden autonomen Fahren werden hier Möglichkeiten eröffnet, welche George Orwells Dystopie „1984“ verblassen lassen.

(Vereinzelt Beifall bei der AfD – Abg. Dr. Hans-Ul rich Rülke FDP/DVP: Wie heißt das?)

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Ah!)

Da können Sie nachschauen.

„Heute können Sie Carsharing nutzen, morgen müssen Sie, aber nur, wenn wir es zulassen.“

(Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE)

Meine Damen und Herren, wer dies für krude Verschwörungs theorien hält, betrachte die Probeläufe in Chinas Millionen städten. Nach einem Sozialpunktesystem wird dort u. a. auch der Zugang zur Mobilität gestattet oder stark eingeschränkt.

(Abg. Dr. Christina Baum AfD: Hört, hört!)