Protokoll der Sitzung vom 30.01.2019

(Abg. Dr. Christina Baum AfD: Hört, hört!)

Jegliche Einschränkungen der individuellen Freiheit, beson ders auch im Individualverkehr, lehnen wir, die AfD, strikt ab.

(Beifall bei der AfD)

Vorangetrieben wird das Ganze unter dem Deckmäntelchen – ich sage es noch einmal – einer geowissenschaftlich unsinni gen sogenannten Klimarettung. Für diese Propaganda halten schon 16-jährige Mädchen unsinnige emotionale Plädoyers. Schüler werden von ihren indoktrinierten Lehrern zu Klima rettungsdemos geschickt.

(Abg. Sabine Wölfle SPD: Mein Gott! – Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE)

Besser wäre es, ihnen wissenschaftliche Grundlagen in Na turwissenschaften zu vermitteln.

(Zurufe)

CO2 ist kein Thermostat, bei dem man eine globale Erdtem peratur einstellen kann. Das Klima wird sich, wie schon im mer in der Erdgeschichte, weiter durch astrophysikalische und terrestrische Umstände wandeln.

(Zuruf des Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE)

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.

Das kleine Menschlein sollte das tun, was es über Jahrmillionen entwickelt hat: sich vorbe reiten, die Natur schützen und sich stetig den wandelnden Um weltgegebenheiten anpassen.

(Beifall bei der AfD)

Für die SPD spricht Herr Abg. Rivoir.

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Sagst du auch was zum autonomen Fahren und Carsharing?)

Das wirst du gleich merken. – Kol leginnen und Kollegen! Ich versuche, zum vorliegenden Ge setzentwurf etwas zu sagen. Ich habe Ihren Worten gelauscht, Herr Kollege Katzenstein, und war zunächst versucht, zu sa gen: Ein „historischer Tag“ – da hat er sich jetzt aber schon ein bisschen verstiegen. Dann habe ich in den letzten Minu ten einmal Revue passieren lassen, was für Gesetze Sie denn in den letzten zweieinhalb, drei Jahren so durchgebracht ha ben. Da hat diese Komplementärkoalition eigentlich relativ wenig gemacht. Insofern ist es vielleicht doch ein historischer Tag,

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

wenn so ein kleines Gesetzchen, das schon zweimal verscho ben und dann ohne Aussprache in Erster Beratung hier im Ple num durchgewinkt wurde, von Ihnen als „historisch“ bezeich net wird.

Aber ich will gern ein paar Worte zum Gesetzentwurf sagen. Wir haben in der Tat gestern im Verkehrsausschuss über die Radschnellwege diskutiert. Es ist okay, dass das jetzt in den

Gesetzentwurf aufgenommen wird. Wir sind auch nicht ge gen Radschnellwege. Es geht uns nur darum, dass wir große Sorge haben, dass da viel Geld reingesteckt wird und der länd liche Raum, wo ganz viele Lücken im Radwegenetz sind, ver nachlässigt wird. Wir haben ordnerweise Briefe von Landrä ten und anderen, die sagen: „Da fehlen 200 m“, „Da fehlen 500 m.“ Da passiert leider im Moment nichts.

Unsere Botschaft wäre: Erst das Schwarzbrot machen und dann die Sahnetörtchen verspeisen.

(Zuruf des Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE)

Aber das sehen Sie anders. – Das war der erste Punkt. Von uns trotzdem Zustimmung dazu.

Für das Thema Carsharing eine gesetzliche Grundlage zu schaffen ist in Ordnung.

(Abg. Karl Rombach CDU: Ja, freilich!)

Carsharing ist Teil einer neuen Mobilität in unserem Bundes land, insbesondere in den Städten. Carsharing-Nutzer haben ja auch die Eigenschaft – sehr oft zumindest –, dass sie kein eigenes Auto mehr besitzen, sondern mit anderen Verkehrs mitteln – gerade in den Städten – unterwegs sind, aber dann ab und zu doch einmal ein Auto brauchen. So entsteht viel leicht auch der Effekt, dass Parkplätze, die in den Städten mo mentan von Anwohnern belegt sind, für andere Zwecke zur Verfügung stehen, weil fünf oder sechs Anwohner kein Auto mehr haben, wenn eine entsprechende Carsharing-Möglich keit wohnortnah vorhanden ist. – Also auch dazu von uns Zu stimmung.

Der dritte Teil ist von seiner Wirkung her sehr klein – sage ich jetzt einmal –, aber toll: Verwaltungsvereinfachungen. Kom munen, die keine eigene Straßenverkehrsbehörde haben, dür fen Schilder für Feste und Straßensperrungen für Feste selbst aufstellen. Alles, was das Durchführen von Festen erleichtert, wird von uns unterstützt.

(Lachen des Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE)

Insofern auch hier Zustimmung von uns.

Wir werden diesem Gesetzentwurf nachher im Ganzen zu stimmen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü nen – Abg. Karl Rombach CDU: Das ist ja histo risch!)

Herr Abg. Haußmann, bit te, für die FDP/DVP-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf hat zweifellos gute Ansätze, gute Regelungen.

Die Thematik, die bereits zum Thema Carsharing, zum The ma Carsharing-Parkplätze erläutert wurde, findet auch unse re Zustimmung. Das gilt zweifelsfrei auch für die Entbürokra tisierung und Vereinfachung durch die Ermächtigung von Ge meinden zum Aufstellen von Verkehrszeichen.

Grundsätzlich haben die Freien Demokraten auch keine Be denken, dass man Radschnellwege definiert. Wir haben aber bezüglich der inhaltlichen Ausgestaltung erhebliche Beden ken – zumindest so, wie es jetzt formuliert wird.

Die Kritik, die wir haben, entspricht zum Teil auch den Äu ßerungen der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kom munen in Baden-Württemberg. Es geht auch um die Definiti on, welche Kategorie die Radschnellwege haben: Landesstra ße, Kreisstraße oder Gemeindestraße? Wir sagen: Die Ein gruppierung über die Zahl der Fahrradfahrer oder der Fahrrä der pro Tag wird schwierig, wenn man gerade im Bereich des ländlichen Raums auch die Kategorie der netzübergreifenden Bedeutung sieht. Dann muss es auch möglich sein, dass wir uns nicht ausschließlich an diesem Kriterium – der Zahl der Fahrräder – orientieren.

Zum einen gibt es Veränderungen von enormer Dynamik; da können wir dann jedes Jahr die Zuständigkeiten wieder neu regeln. Wir halten es für sinnvoller, wenn man ein Netz spannt – das gibt es ja auch schon – und wenn man von vornherein definiert – so, wie wir es im Straßenbau ja auch schon machen –, welche Bedeutung denn die jeweiligen Radschnellwege ha ben.

Wir meinen, wir tun uns wesentlich leichter, wenn wir das nicht über diese Zahlen definieren, sondern über die Bedeu tung der entsprechenden Radschnellverbindungen. Wir kön nen diese Kritik insofern teilen.

Außerdem werden die eher weichen Kriterien und die Auf splitterung der Zuständigkeiten zu Kompetenzgerangel und einem Hin- und Herschieben von Verantwortung und letztlich zu Verzögerungen bis hin zum Stillstand führen. Diese Rege lungen erscheinen insgesamt nicht geeignet, ein schlüssiges Radschnellnetz in annähernder Analogie zum Straßennetz zu schaffen, sondern befördern dann im Rahmen der Umsetzung eher wortwörtlich einen Flickenteppich im Hinblick auf die Zuständigkeiten.

Die Einteilung in drei verschiedene Kategorien für Rad schnellverbindungen ohne klare Kriterien und mit großem In terpretationsspielraum birgt die Gefahr, dass jede an der Um setzung einer Radschnellverbindung interessierte Kommune versuchen wird, möglichst eine regionale oder überregionale Verbindungsfunktion zu begründen.

Das sind Kritikpunkte, die wir teilen und aufgrund derer wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen können.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Her mann Katzenstein GRÜNE: Schade!)

Herr Minister Hermann, bitte.

Frau Präsiden tin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem die Fraktionssprecher der Regierungskoalition und auch der Spre cher der SPD dieses Gesetz ausführlich dargestellt, begründet und gelobt haben, will ich mich nicht auch noch selbst loben. Das nehme ich einmal als gesetzt an.

Ich möchte diese Debatte aber zum Anlass nehmen, ein paar Bemerkungen zu einigen Argumenten oder auch Bedenken, die gerade geäußert wurden, zu machen. Hierzu will ich gern etwas sagen.

Zunächst einmal grundsätzlich: Radfahren und Carsharing sind beides Formen individueller Mobilität. Auch wenn die AfD dies noch nicht begriffen hat: Es ist sehr individuell, Rad zu fahren, und es ist auch sehr individuell, beim Autofahren das Carsharing zu nutzen. Zu meinen, individuelle Mobilität setze notwendigerweise das eigene Auto mit Verbrennungs motor voraus, ist eine sehr beschränkte Definition; dies hängt aber natürlich mit der Beschränktheit Ihrer Partei zusammen.

(Lachen bei Abgeordneten der AfD – Zurufe von der AfD)

Es ist einiges zu den Radschnellwegen gesagt worden, was unklar war; deswegen will ich gern zur Aufklärung beitragen. Warum machen wir das Gesetz überhaupt? Weil der Bund die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen hat. Er hat ge sagt: „Ich will keine Radwege bauen – wir haben ja auch Be darf an Bundesstraßen –; das geben wir weiter an die Länder, und die können das dann an die Kommunen bzw. die Land kreise weitergeben.“ Deshalb machen wir ein Gesetz, mit dem wir das Geld des Bundes aufnehmen können; zugleich neh men wir dies zum Anlass, genau das zu regeln, was hier von der FDP/DVP und auch von der AfD bemängelt wurde.

Es wurde gesagt, es werde ein Gerangel um Zuständigkeiten geben. Genau diese Zuständigkeiten regeln wir jetzt, um si cherzustellen, dass es das nicht gibt. Wir sagen nämlich: Es gibt Radwege, Landesradwege, die Radschnellwege sind, die analog zu Landesstraßen sind, die Teil des Landesnetzes sind. Diese übernimmt das Land. Daneben gibt es Radschnellwe ge, die vielleicht nur in einem Landkreis verlaufen. Hierfür kann dann dieser Landkreis die Führung übernehmen. Es kön nen aber auch zwei oder drei Landkreise sein, die sich zusam mentun und aktiv werden können. Wir ermöglichen sozusa gen die jeweils beste, einfachste und schnellste Form der Um setzung.