Protokoll der Sitzung vom 30.01.2019

Es wurde gesagt, es werde ein Gerangel um Zuständigkeiten geben. Genau diese Zuständigkeiten regeln wir jetzt, um si cherzustellen, dass es das nicht gibt. Wir sagen nämlich: Es gibt Radwege, Landesradwege, die Radschnellwege sind, die analog zu Landesstraßen sind, die Teil des Landesnetzes sind. Diese übernimmt das Land. Daneben gibt es Radschnellwe ge, die vielleicht nur in einem Landkreis verlaufen. Hierfür kann dann dieser Landkreis die Führung übernehmen. Es kön nen aber auch zwei oder drei Landkreise sein, die sich zusam mentun und aktiv werden können. Wir ermöglichen sozusa gen die jeweils beste, einfachste und schnellste Form der Um setzung.

Unser Antrag zielt eben nicht darauf ab, dass eine Kommune sagt: „Das Land soll“, oder das Land sagt: „Die Kommunen sollen“, sondern es geht klar um die Möglichkeiten und Op tionen, die man nutzen kann.

Wir haben hier im Großraum Stuttgart ein Beispiel. Hier hat der Landkreis Böblingen gesagt: „Wir warten nicht so lange, bis ihr euch mit mehreren Kommunen und anderen Landkrei sen geeinigt habt; auf unserem Gebiet gibt es eine Strecke für einen Radschnellweg, und diese realisieren wir.“ Wir unter stützen den Landkreis Böblingen gern beim ersten Radschnell weg, den es in Baden-Württemberg geben wird. Dieser ist schon in Arbeit und wird bald fertig sein.

(Beifall bei den Grünen und des Abg. Karl Rombach CDU)

Zu den Bedenken, wir würden das übrige Netz vernachlässi gen, muss ich sagen: Keine Sorge! In der Regel werde ich ja eher verdächtigt, zu viele Radwege zu bauen. Wir werden al so weiterhin auch die kommunalen Radwege fördern, und wir werden die Landesradwege fördern, die keine Radschnellwe ge sind.

Lieber Karl, schön, dass ihr uns beim Ausbau der Radwege so unterstützt. Wir müssen im Rahmen der Neuregelung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes – dort wird das geregelt – allerdings auch noch klären, dass wir einen gu ten Baustein zur Förderung des kommunalen Radwegs haben, dass wir eine gute Finanzierungsgrundlage für die kommuna len Radwege haben. Die wollen wir nämlich gern fördern und die Lücken schließen.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Erstaunlich ist, dass die AfD ausgerechnet bei den Radwegen die Ökologie entdeckt, wobei die Ökologie ansonsten an ihr vorbeigeht – jedenfalls in ihrer Politik keine Rolle spielt –

(Zuruf von der AfD: Woher wissen Sie das?)

und der Straßenbau überall wohlgelitten ist. Ausgerechnet beim Radwegebau soll das nun ein Problem sein.

(Zurufe)

Ja, wir werden auch die Radschnellwege nach Recht und Ge setz und überwiegend nach Planfeststellungsverfahren bauen. Da wird man genau die Fragen des Eingriffs in die Natur und Landschaft, der Gewässergefährdung etc. abarbeiten und lö sen.

Und ja, wir werden nicht überall Radschnellwege bauen, auch wenn die FDP das jetzt geradezu gefordert hat. Ich sage es aber noch einmal: Wir bauen nicht überall Radschnellwege, und der Radschnellweg ist nicht durch die Anzahl der Fahren den definiert, sondern ein Radschnellweg ist eine schnelle Radverkehrsverbindung; sie ist mindestens 5 km lang, weit gehend kreuzungsfrei und mindestens 4 m breit, damit viele Menschen darauf fahren können.

So wenig, wie wir in einem Dorf, in dem es nur ein paar Hun dert Autos gibt, vierspurige Straßen bauen, weil das unange messen ist, bauen wir auch keine breiten Radschnellwege im ländlichen Raum, wo nur ein paar Hundert Radler unterwegs sind. Das ist einfach die Forderung, vernünftig und ökono misch mit dem Geld umzugehen.

(Beifall bei den Grünen und des Abg. Karl Rombach CDU)

Auf kleinen Radwegen sind auch keine großen Zahlen von Radfahrern vorhanden.

Wir haben auch ein klares System. Wir prüfen das Potenzial, prüfen, ob es auf einer Strecke überhaupt genügend Radler gibt. Wir wollen ja, dass Pendler auf das Rad umsteigen, aber dann müssen es auch genügend sein, für die das einen Sinn ergibt. Dann wird eine Machbarkeitsstudie gemacht, und schließlich wird es als Projekt eingereicht, wird der NutzenKosten-Faktor überprüft und anschließend gebaut. Insofern haben wir eine klare Regelung. Ich glaube, das ist auch gut so.

Zum Carsharing will ich noch Folgendes sagen. Dabei gibt es unterschiedliche Positionen in der Frage: „Brauchen wir das überhaupt?“ Ja, wir brauchen das Carsharing. Der Bund hat zehn Jahre gebraucht, um für Carsharing-Stellplätze eine ge setzliche Grundlage, eine saubere Regelung zu schaffen. Das ist nun gegeben, und das setzen wir jetzt in Landesrecht um.

Das ist auch wichtig, denn wir wollen z. B., dass zukünftig Carsharing-Autos elektrisch fahren können oder auch mit Brennstoffzelle und Wasserstoff. Dann muss man für sie ei nen Stellplatz haben, an dem man auch tanken oder laden kann. Genau das kann jetzt ausgewiesen werden.

Das ist einer der Gründe, warum wir jetzt eine klare Auswei sung haben. Bisher gab es diese Möglichkeit nicht. Die schaf fen wir jetzt. Wir schaffen also Rechtsklarheit.

Wir versprechen uns davon, dass mehr Menschen, die nicht dringend ein eigenes Auto brauchen, ab und zu ein Auto nut zen, weil es sinnvoll ist. Es gibt viele Ideen und Möglichkei ten, wie man ein Auto nutzen kann, aber man muss es eben nicht immer nutzen. Dafür ist Carsharing da. Das ist sicher lich auch ein Beitrag zu moderner Mobilität.

Das ist auch ein Grund, warum inzwischen alle großen Auto mobilunternehmen Carsharing-Firmen haben. Sie legen das zum Teil zusammen, weil sie sehen: Das ist ein neuer Trend, eine neue Form von Mobilität. Insofern glaube ich, dass es gut ist, dass wir das alles machen.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Ich danke den Fraktionen für die Unterstützung. Vielleicht ist es heute nicht unbedingt ein historischer Tag, aber ich glau be, es ist ein gutes Gesetz, und ich freue mich über die Unter stützung. Denn das ist neue Mobilität, wie wir sie in BadenWürttemberg meinen.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.

Damit kommen wir in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/5279. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Verkehr, Drucksache 16/5591. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustim men.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Straßengesetzes

mit den Nummern 1 bis 9.

Ich schlage vor, über den Artikel 1 insgesamt abzustimmen. – Sie sind damit einverstanden. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltun gen? – Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Inkrafttreten

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich ebenfalls um das Hand zeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 2 ist mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 30. Januar 2019 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Straßengesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Danke schön. Ent haltungen? – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt.

Tagesordnungspunkt 6 ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungs staatsvertrag – Drucksache 16/5311

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses – Drucksache 16/5537

Berichterstatter: Abg. Sascha Binder

Meine Damen und Herren, auch hier hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

In der Allgemeinen Aussprache hat zuerst das Wort für die Grünen Herr Abg. Maier.