Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Damen und Herren! Der öffentlich-rechtli che Rundfunk ist ein zentrales Standbein unserer Demokra tie, wie Sie wissen, und als solches muss er natürlich auch für die Zukunft fit gemacht werden. Denn die Digitalisierung bringt neue Anforderungen an die Medien mit sich. Der Zwei undzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag bildet dies auch ab. Wir haben hier im Landtag schon im vergangenen Jahr ausführlich über den damals vorliegenden Entwurf dis kutiert. Dennoch möchte ich noch einmal kurz die drei wich tigsten Punkte aus grüner Sicht zusammenfassen.
Erstens ist die Überarbeitung des sogenannten Telemedien auftrags zentral. Dabei geht es vor allem darum, was ARD, ZDF und Deutschlandradio im Internet anbieten dürfen und wie lange. Hier war eine Anpassung an das digitale Zeitalter längst überfällig; denn in den letzten Jahren haben sich das Nutzungsverhalten und der Anspruch der Bürgerinnen und Bürger an ein modernes Rundfunkangebot stark verändert. Deswegen ist es auch richtig, dass z. B. die sogenannte Sie ben-Tage-Regel abgeschafft wird und Angebote nun länger in den Mediatheken zu finden sind. Die Abrufzahlen machen ja auch deutlich, dass die Mediatheken immer gefragter werden.
Als Vertreter der – zumindest in diesem Haus – etwas jünge ren Generation kann ich das auch nur bestätigen. Eine Fern sehzeitschrift hat in meinem Freundeskreis niemand zu Hau se. Bis auf vielleicht Fußball oder Handball wird dann ge schaut, wenn man selbst Lust und Zeit dazu hat. Deswegen ist
die Entscheidung auch wichtig. Denn der öffentlich-rechtli che Rundfunk zieht seine Akzeptanz schließlich auch daraus, dass er genutzt wird. Daher muss er in Zeiten der Digitalisie rung eben auch im Netz stattfinden.
Die Produktionsbranche sieht in den verlängerten Bereitstel lungen allerdings auch die Gefahr – das darf man nicht ver gessen –, dass Zweitverwertungen nicht mehr so einfach mög lich sind, und fordert vor diesem Hintergrund eine bessere Vergütung. Dieses Anliegen darf nicht unter den Tisch fallen und wird es auch nicht. Deshalb befürworten wir die aufge nommene Protokollerklärung, die auch eine Evaluation bein haltet. Meine Fraktion wird hier auch genau beobachten, wie der SWR in Zukunft damit umgeht.
Zweitens könnte mit dem neuen Staatsvertrag ein seit vielen Jahren andauernder Streit zwischen den Verlagshäusern und den Öffentlich-Rechtlichen beigelegt werden. Im Kern ging es darum, dass die Verleger der ARD, dem ZDF und dem Deutschlandradio vorwarfen, zu viele presseähnliche Texte online zu stellen und damit den Wettbewerb zu verzerren. Bei de Seiten haben jetzt zusammen einen Kompromiss gefunden, der so auch größtenteils übernommen wurde. Zukünftig sol len die Inhalte öffentlich-rechtlicher Webseiten und Apps schwerpunktmäßig Bewegtbilder bzw. Ton anbieten, und die Texte dürfen nicht im Vordergrund stehen, sondern sollen nur noch mit Sendungsbezug der thematischen Unterstützung die nen. Praktisch heißt das, dass sich die Angebote von Radio- und Fernsehsendern schon auf den ersten Blick von den An geboten der Verlage unterscheiden sollen.
Diesen Kompromiss begrüßen wir; denn er nimmt Rücksicht auf die Interessen beider Seiten und sorgt für ein angemesse nes Gleichgewicht zwischen der nötigen digitalen Präsenz der Öffentlich-Rechtlichen und dem Alleinstellungsmerkmal der Privaten.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist – drittens – die Barrierefrei heit. Mit dem neuen Staatsvertrag soll diese ausgebaut wer den, damit mehr Menschen Zugang zu den Angeboten des öf fentlich-rechtlichen Rundfunks erhalten. Audiodeskription oder Untertitelung leisten hier einen wichtigen Beitrag. Aller dings kann das auch nur ein erster Schritt sein. Wir sehen da weiteren Handlungsbedarf und hoffen, dass es da noch wei tergeht.
Zusammengefasst kann man sagen, dass der Staatsvertrag durchaus auch einen wichtigen Meilenstein für eine gut aus tarierte Medienlandschaft darstellt, die für Qualität und Mei nungsvielfalt sorgt und die Herausforderungen der digitalen Welt anpackt. Deswegen stimmt meine Fraktion hier sehr gern zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Inhalt des Zweiund zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags hat der Kolle ge gerade ausführlich dargestellt; deswegen lasse ich den Be ginn meiner Rede weg, mit dem ich das nur wiederholen wür de. Ich möchte betonen, was an diesem Rundfunkänderungs staatsvertrag eigentlich neu ist.
Alles, was der SWR heute tut, darf eben nicht presseähnlich sein, sprich: Er muss sich auf sein eigenes Gewerk beschrän ken. Der Text darf also nicht im Vordergrund stehen, außer er dient der Barrierefreiheit.
Wenn ich als Beitragszahler jetzt auf dieses Werk schaue, fra ge ich mich: Warum eigentlich? Warum kann der SWR nicht einfach zugleich noch eine Onlineredaktion haben, wie ande re öffentlich-rechtliche Sender das – illegalerweise – leider heute schon haben? Warum kann ich diese Kraft, die 8 Milli arden € im Jahr kostet, nicht einfach ausnutzen, um alles zu bedienen?
Ganz einfach: weil wir unser duales System erhalten und stär ken müssen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist im Kampf um seriöse, faktenbasierte Berichterstattung zwar der Leader, und wir werden auch immer zum öffentlich-rechtlichen Rund funk stehen. Aber er darf eben nicht der einzige Player am Markt sein. Er darf nicht so agieren, dass anderen keine Luft mehr gelassen wird. Ein stabiles, akzeptiertes System, hinter dem 8 Milliarden € stehen, wäre in der Lage, alle anderen Me dien – Zeitungen, Radiostationen, privates Fernsehen im Gro ßen wie im Kleinen – einfach an die Wand zu drücken.
Der neue Telemedienauftrag im heute diskutierten Rundfunk änderungsstaatsvertrag mag dem Gebührenzahler deshalb auf den ersten Blick vielleicht schwer vermittelbar sein. Er erin nert die öffentlich-rechtlichen Sender aber daran, dass sie nicht alles dürfen, was sie können. Diesbezüglich haben die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Hausaufgaben zu erledigen.
Ebenso wie dem Kollegen von den Grünen ist auch uns die Abschlussbemerkung wichtig: Die Sender werden aufgefor dert, auskömmliche Erlösmodelle für unabhängige Produzen ten zu garantieren. Das ist gar nicht so einfach. Wenn draußen eine Flut von Produzenten jeden Tag Angebote machen – ei ner billiger als der andere –, besteht natürlich die Gefahr, dass über den Preis auch Beschäftigungsverhältnisse gefördert wer den, die nicht in unserem Sinn sind. Deswegen sagen wir ein deutig: Die Sender sind nicht nur für ihr Programm verant wortlich, sondern sie sind auch dafür verantwortlich, wie es produziert wird.
Ich möchte mich an dieser Stelle aber noch dazu äußern, dass es mir Sorge bereitet, wenn ich mir die derzeit dringend not wendigen Veränderungen im Medienbereich anschaue. Über den Telemedienauftrag – das muss man sich einmal vorstel len – unterhalten wir uns jetzt seit 2007; da war das I-Phone noch gar nicht richtig auf dem Markt. Wir müssen in den Ka minrunden der Ministerpräsidenten schneller werden; denn gerade im Medienbereich würde sonst die Lücke zwischen den neuen, zu regelnden Marktentwicklungen und den für das duale System notwendigen Regulierungen so groß, dass wir gar nicht mehr hinterherkämen.
Traditionelle Erlösmodelle wanken. Neue Player stechen mit Summen in den Markt, denen wir nichts entgegensetzen kön
nen. Die Intermediäre reißen alle Macht an sich. Unterneh men wie Russia Today oder Fox News verfolgen Ziele, die nicht die unseren sein können. Da können wir nicht in Kamin runden sitzen und zuschauen. Insofern bin ich zuversichtlich, dass Medienpolitik in Zukunft stärker in den Mittelpunkt rückt.
Ich bin den Verantwortlichen in unserem Staatsministerium sowie unseren Vertretern in den Räten ausdrücklich dankbar, dass sie die Zeichen der Zeit erkannt haben. Ein „Weiter so!“ mag in manchem eine gute Lösung sein; in der Medienpoli tik gilt das schon lange nicht mehr.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Landtag soll heute zum wiederholten Mal über ein Regelwerk entscheiden, dessen Inhalt das Parlament in keinster Weise mitbestimmen konnte. Heute nennt sich das „Änderung des Rundfunks“.
Nicht die Parlamente bestimmen den Inhalt, sondern Gremi en und Interessengruppen, mutmaßlich unter Federführung der mit der staatlichen Exekutive heute ungut verquickten öf fentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Ich sage eines: Im Ausland nennt man das „Staatsfunk“.
Wir von der AfD verschließen uns technischen Veränderun gen und Entwicklungen im Medienbereich nicht, auch nicht Veränderungen des Medienkonsums. Uns stört aber der Machtanspruch der Öffentlich-Rechtlichen, die hier bedenk liche Inhalte auf immer neuen Wegen einer zunehmend kriti schen Gesellschaft oktroyieren wollen.
Wir wollen Sie heute nochmals daran erinnern, dass unser Staat bereits in Form des sogenannten Netzwerkdurchset zungsgesetzes den marktwirtschaftlich agierenden neuen Me dien eine Zensurverantwortung übertragen hat.
Ebenso ist es mehr als bedenklich, dass die Degeto Film die Programminhalte der ARD produziert und einkauft. Dazu ge hört in Zeiten fast wöchentlicher Morde durch Migranten aus gerechnet ein bei der Bevölkerung wegen seiner absurden Pro pagandaqualität legendärer „Tatort“ über angebliche völki sche Siedler im Schwarzwald. Die Verantwortliche ist, wie Sie wissen, familiär aufs Engste mit der Politik verquickt. Prompt erschien die Kleine Anfrage Drucksache 16/4204 des grünen Abgeordneten Maier zu sogenannten völkischen Sied
lern in Baden-Württemberg, die sich dann in der Antwort des Innenministers Strobl – der gerade leider nicht da ist – buch stäblich in Luft aufgelöst hat. Es handelt sich also ganz ob jektiv um verdummende Alarmbotschaften des staatlichen Fernsehens,
die von den realen Entwicklungen abzulenken geeignet wa ren und deren Eindruck sogar vom Innenminister korrigiert werden musste.
Anstelle des gesetzlichen Bildungsauftrags der ÖffentlichRechtlichen wird täglich hemmungslos manipulativ Ideolo gie produziert. Genau genommen hätte man bei Strobls die Sache am Mittagstisch in der Familie regeln können, nicht wahr, meine Damen und Herren?
Nun drängen dieselben öffentlich-rechtlichen Anstalten mit den von den Bürgern dieses Landes zwangsweise erhobenen Beiträgen mit zweifelhaften Botschaften auch noch in den Be reich der neuen Medien und werden auch durch das Netzwerk durchsetzungsgesetz gegen Kritik an ihren unverhohlen ma nipulativen Botschaften abgeschirmt. Selbstredend, dass die AfD solche Befugnisse des TV-Staates ablehnt. Vor der Zu weisung neuer Aufgaben muss über institutionelle und inhalt liche Abhängigkeiten der Anstalten von staatsnahen, nicht de mokratisch gewählten Körperschaften geredet werden.
Kernpunkt der Vertragsänderung ist die Fortentwicklung des Telemedienauftrags, also, vereinfacht gesagt, des Internetauf tritts des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Schon in der Ver gangenheit hat das zwangsgebührenfinanzierte Staatsfernse hen nichts unversucht gelassen, um sich der unabhängigen Konkurrenz anderer Informationsanbieter im Internet zu er wehren. – Die Auswirkungen, die unter Margenedikt dort er folgt sind, kennen wir alle. – Zu offensichtlich und lästig sind ihm Erfolge der netzbasierten Gegenöffentlichkeit. Dem soll te mit der geballten, praktisch unbegrenzten Finanzkraft der Staatssender ein Bollwerk der offiziell approbierten Sichtwei se entgegengesetzt werden.
In dieser Tradition ist auch der Zweiundzwanzigste Rundfunk änderungsstaatsvertrag zu sehen. Begründet wird er zunächst im schönsten Genderdeutsch mit der Anpassung der Nut zungsgewohnheiten der Beitragszahler. Wahr ist: Die Leute fliehen schlicht vor dem manipulativen Angebot des Rund funks – sowohl im Fernsehen als auch im Internet –, wo sie nur können. Natürlich verstecken sich die öffentlich-rechtli chen Lobbyisten, wie man es schon gewohnt ist, hinter den überaus breiten Schultern des Bundesverfassungsgerichts. Dessen Urteil vom 18. Juli 2018 macht den Eindruck, gera dezu in dieser Weise bestellt worden zu sein. Es befremdet, wenn man von einem der Neutralität verpflichteten Verfas sungsorgan Floskeln liest wie „verantwortliches journalisti sches Handeln“; dort steht auch, der Journalismus habe
... durch authentische, sorgfältig recherchierte Informa tionen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensati onelle nicht in den Vordergrund zu rücken...
Gerade diese Annahme über die Presse stimmt nicht mehr. In Chemnitz wurden genau diese selbsternannten, von Zwangs
beiträgen alimentierten Qualitätsjournalisten durch Herrn Maaßen der Lüge überführt. Die Konsequenz: Er musste sein Amt verlassen. Das ist der Umgang mit zu viel Macht.