Wir fordern in unserem Änderungsantrag außerdem, dass Sie die Ergebnisse aller Stickoxidmessungen, die Sie vorgenom men, aber noch nicht veröffentlicht haben, lückenlos veröf fentlichen. Dabei geht es um alle Messungen, die Sie in den vergangenen beiden Jahren hier in Stuttgart und im Land durchgeführt haben.
Ferner fordern wir, dass die zusätzlich geplanten Messstatio nen hier in Stuttgart und im Land Baden-Württemberg an den maximal erlaubten Toleranzgrenzen aufgestellt werden.
Bei einem Abstand von im Durchschnitt 2,50 m, Herr Katzen stein, können Sie nicht von einem objektiven Standort der Messstationen sprechen. Erst wenn wir eine entsprechende Zusage zum Standort von der Landesregierung, vom Verkehrs ministerium haben, werden wir auch Ergebnisse bekommen,
Reale Messwerte sind unbedingt zu erreichen. Das ist das Ziel der AfD in dieser – so muss ich sagen – unsinnigen Dieselde batte, die, ehrlich gesagt, eigentlich schon zum Fremdschä men ist.
Es geht darum, diese Debatte endlich zu beenden und den Bür gern ihr Recht auf individuelle Mobilität zurückzugeben. Die Bürger in unserem Land müssen ihre Dieselfahrzeuge aus den von Ihnen, liebe Landesregierung, konzipierten Garagenge fängnissen endlich befreien dürfen.
... sich dafür einzusetzen, dass die ideologisch bedingte und stauverursachende Busspur am Neckartor nicht ge baut wird.
Meine Damen und Herren, es ist unsere Pflicht – die Pflicht der Volksvertreter, auch der Damen und Herren der anderen Fraktionen –, uns für die Bürger im Land Baden-Württemberg einzusetzen und endlich ihre Sorgen in Bezug auf die Nutzung von Dieselfahrzeugen zu beenden.
Individuelle Mobilität ist ein Grundrecht und einer der letz ten Pfeiler für die Freiheit der Bürger.
Daher wollen wir das Parlament heute auffordern, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Lassen Sie hier Taten folgen, liebe FDP/DVP, liebe CDU. Lassen Sie sich nicht weiter am Nasenring hier durch den Landtag ziehen.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Hinter der heutigen Debatte stehen zwei wirklich wichtige Fragen: Wie stehen wir, das Parlament, zur Wissenschaft, und wie definieren wir den Gesundheits schutz der Bevölkerung?
Tatsache ist: Die EU-Grenzwerte zur Luftreinhaltung sind in Deutschland gesetzlich in der 39. Bundes-Immissionsschutz verordnung verankert,
Auf EU-Ebene mit beschlossen und auf Bundesebene umge setzt hat dies vor zehn Jahren eine schwarz-gelbe Bundesre gierung. Die Grenzwerte haben Gesetzeskraft und können nicht nach Lust und Laune negiert werden.
(Beifall bei den Grünen – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rül ke FDP/DVP: Tosender Applaus vom Koalitionspart ner!)
Wir wollen beides: eine saubere Luft und die Vermeidung von Fahrverboten. Deshalb haben wir hier ein umfangreiches Maßnahmenpaket im Land beschlossen, und deswegen setzen wir uns im Bundesrat auch für die Nachrüstung von Diesel fahrzeugen auf Herstellerkosten ein.
Dazu sagen Sie verdächtigerweise gar nichts. Sie biedern sich bei den Dieselfahrern an, und dann lassen Sie sie im Stich. So ist es doch.
Die EU-Beschlüsse zur Luftreinhaltung beruhen auf Empfeh lungen der Weltgesundheitsorganisation. Sie hat, basierend auf Hunderten von Studien und Veröffentlichungen, einen Richtwert von 40 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter als Grenze festgelegt.
Dies ist der zugelassene Jahresmittelwert, nicht die Spitzen belastung, die bei 200 Mikrogramm pro Kubikmeter liegen darf.
Sie wird im Übrigen nicht, was durchaus denkbar wäre, auf Auspuff- oder Kindernasenhöhe gemessen, sondern in über 3 m Höhe.
Man kann diese Studien und Veröffentlichungen durch Argu mente sowie durch andere Untersuchungen anzweifeln. Zwei