Protokoll der Sitzung vom 03.04.2019

gelungen zur Europawahl, mit dem erreicht werden soll, dass die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig an gesehenen Wahlrechtsausschlüsse auch für die Europawahl am 26. Mai keine Anwendung finden.

Für den Fall, dass insoweit kurzfristig noch ein Anpassungs bedarf für die Kommunalverwaltungen entstehen sollte, sind die Städte und Gemeinden vom Innenministerium und der Landeswahlleiterin auch hierüber selbstverständlich infor miert worden.

Abschließend bitte ich Sie, für den Gesetzentwurf in der von der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU eingebrach ten Fassung zu stimmen und damit ein rechtzeitiges Inkraft treten vor den Kommunalwahlen am 26. Mai zu ermöglichen.

Die Koalitionsfraktionen der Grünen und der CDU sind hand lungsfähig. Sie sind auch dann handlungsfähig, wenn die Zeit drängt. Was erarbeitet worden ist, ist eine Lösung, die klug ist, die Maß und Mitte hält, so, wie es dieser handlungs- und tatkräftigen Koalition entspricht.

(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Das haben wir heu te Morgen erlebt!)

Herzlichen Dank dafür.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Her ren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen in der Zweiten Beratung jetzt zur A b s t i m m u n g über die beiden Gesetzentwürfe. Abstimmungs grundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Digitalisierung und Migration, Drucksache 16/5907.

Wir beginnen mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 16/5784. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen in Zif fer 1 der Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf abzuleh nen. Ich bitte, damit einverstanden zu sein, dass ich den Ge setzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle. – Sie sind da mit einverstanden.

Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 16/5784 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltun gen? – Der Gesetzentwurf ist mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU, Drucksache 16/5914. Hierzu liegt der Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 16/6030, vor, den ich nach der Schluss abstimmung zur Abstimmung stellen werde. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen in Ziffer 2 der Beschlussempfehlung, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Zunächst rufe ich auf

Artikel 1

Änderung des Kommunalwahlgesetzes

Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 1 ist mehrheit lich zugestimmt.

Ich komme zu

Artikel 2

Änderung des Landtagswahlgesetzes

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 ist mehrheitlich zu gestimmt.

Zum Schluss rufe ich auf

Artikel 3

Inkrafttreten

Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Danke. Damit ist auch Ar tikel 3 mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 3. April 2019 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz über das Wahl- und Stimmrecht von Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreu er bestellt ist“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Ent haltungen? – Danke. Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt.

Wir haben noch über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 16/6030, abzustimmen. Wer stimmt die sem Entschließungsantrag zu? Ich bitte um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Danke. Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt.

Wir haben damit Punkt 5 der Tagesordnung erledigt.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Mi nisteriums für Kultus, Jugend und Sport – Ausstattung der Schulen für Vorbereitungsklassen – Drucksache 16/1931 (Geänderte Fassung)

(Unruhe)

Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit. – Hierzu hat das Präsi dium folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Das Wort zur Begründung erteile ich für die SPD nun Herrn Abg. Kleinböck.

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen, liebe Kollegen! Der Spracherwerb als Schlüssel zur Integration – ich denke, das ist eine Tatsache, die hier voll kommen unumstritten ist. Der Spracherwerb für jüngere Ge

flüchtete findet bei uns in den allgemeinbildenden Schulen in den sogenannten VKL-Klassen und in den beruflichen Schu len in den VABO-Klassen statt.

Vor zwei Jahren hatten wir schon einmal die Situation abge fragt. Den heute vorliegenden Antrag haben wir gestellt, weil uns interessiert, wie sich die Situation insgesamt entwickelt hat.

Für die VKL-Klassen für junge Geflüchtete gilt, dass vor zwei Jahren mehr als 28 000 Schülerinnen und Schüler in rund 2 000 Klassen unterrichtet wurden. Heute, zwei Jahre später, sind es 21 000 Schülerinnen und Schüler in rund 1 500 Klas sen. Die Relation hat sich also nicht verschoben.

Ähnlich sieht es auch bei den VABO-Klassen aus. Vor zwei Jahren waren es mehr als 9 000 Schülerinnen und Schüler in über 500 Klassen, heute sind es gut 4 000 Schülerinnen und Schüler in 250 Klassen. Auch da hat sich das Verhältnis un gefähr gehalten.

Wir machen aber eine Gesamtschau über die Fläche des Lan des. Wenn wir uns vor Ort einmal näher umsehen, stellen wir fest, dass es durchaus Probleme gibt – auch neue Probleme – im Hinblick auf die Unterrichtsversorgung. Das ist kein Ge heimnis, und ich denke, das kommt beim Kultusministerium auch so an.

Eine andere Frage, die wir auf keinen Fall aus den Augen ver lieren dürfen: Was geschieht denn mit den jungen Menschen, die zu dem entsprechenden Zeitpunkt gerade nicht mehr be rufsschulpflichtig sind? Gerade in den VABO-Klassen sind oftmals junge Leute, für die dann altersbedingt die Berufs schulpflicht nicht mehr gilt. Was passiert mit denen? Diese haben natürlich auch dann noch einen Bedarf an Sprachunter richt.

Für uns stellt sich daher schon die Frage: Gibt es hierzu eine Absprache zwischen Kultusministerium und Sozialministeri um? Die Idee war ja auch einmal, die Altersgrenze anzuhe ben, damit auch diese jungen, nicht mehr unmittelbar berufs schulpflichtigen Menschen in den beruflichen Schulen unter richtet werden können.

Nach den VKL- bzw. VABO-Klassen folgt der Übergang in die Regelklassen. Es wäre natürlich interessant, zu wissen, wie sich die entsprechenden Schülerzahlen entwickelt haben. Denn der reine Vergleich, wie ich ihn eben angestellt habe, sagt ja nichts darüber aus, was letztlich in den Regelklassen ankommt. Diese Information wäre schon allein deshalb inte ressant, weil, wie ich oft aus der Praxis höre, ein Schuljahr bei vielen Kindern und Jugendlichen gar nicht ausreicht, weil die se zuvor vielfach kaum oder nur wenige Jahre lang eine Schu le besuchen konnten. Da verschärft sich dann natürlich das Problem.

Wenn ca. ein Drittel der Schülerinnen und Schüler das VABO wiederholt haben oder wiederholen, war es sicher richtig, dass die Stundentafel für den Spracherwerb im vergangenen Jahr ausgeweitet wurde. Das war eine sinnvolle und zielführende Maßnahme. Gleichwohl wissen wir natürlich nicht, welche Auswirkungen diese Ausweitung mit sich gebracht hat. Fakt ist: Wir leben in der Hoffnung, dass es sich positiv ausgewirkt hat.

Bei den VKL sieht es anders aus. Dort wurde die Stundenta fel im Schuljahr 2017/2018 faktisch gekürzt. An den Grund schulen werden von 18 Stunden sechs Stunden bedarfsgerecht über das Schulamt verteilt, in der Sekundarstufe I sind es dann von 25 Stunden sogar neun Stunden. Mit zwölf bzw. 16 Stun den können eine angemessene Sprachförderung und Integra tion aber kaum gelingen, auch wenn es sich um eine geson derte Klasse, also um die VKL, handelt. Eigentlich sollten die se 18 und 25 Stunden das Minimum sein und vom Schulamt zusätzlich Stunden vorgehalten werden, um dann auch in den Regelklassen weitere Unterstützung zu ermöglichen.

Wir wissen zwar, dass die jüngeren Kinder schneller eine Sprache erlernen, als das bei den älteren oder auch bei Er wachsenen der Fall ist. Trotzdem ist es auch hier notwendig, noch einmal diesen Querverweis auf die Muttersprache als Ausgangsbasis für den Erwerb einer neuen Sprache herzustel len. Die Muttersprache sicher zu beherrschen ist eine notwen dige Voraussetzung, um eine neue Sprache lernen zu können.