Protokoll der Sitzung vom 26.06.2019

Also: Die Leistungsfähigkeit der Bahnindustrie ist nicht gut genug; sie muss besser werden. Die öffentliche Hand muss auch lernen, dass wir mit den Bestellungen nicht mal hoch- und mal herunterfahren können, sondern dass es kontinuier liche Bestellprozesse geben muss. Der Bahnindustrie muss klar sein, dass sie auch in fünf Jahren noch einen Zug verkau fen kann, weil es das Vorhaben gibt, das Schienensystem kon tinuierlich zu verbessern.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich habe zwar weitere Wortmeldungen, aber die eine Stunde für die Regierungsbefragung ist ausgeschöpft. – Danke schön.

(Beifall des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE)

Deshalb kann ich auch das nächste Thema nicht aufrufen,

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Tho mas Blenke CDU: Ach menno! Ich habe mich jetzt extra darauf vorbereitet!)

auch wenn Herr Abg. Blenke sehr traurig und enttäuscht ist.

Punkt 4 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes – Druck sache 16/6373

Das Wort zur Begründung erteile ich für die Landesregierung Herrn Staatssekretär Schebesta.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe für die Landesregierung heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Privatschulgesetzes ein, mit dem wir fortschreiben, was durch den Landtagsbeschluss vom Herbst 2017 festgelegt worden ist, nämlich die Kopfsatzförderung der Schulen in freier Trägerschaft in Höhe von 80 % der sogenannten Brut tokosten.

Wir haben in dieser Novellierung im Herbst 2017 außerdem einen neuen Mechanismus hinterlegt, bei dem zuverlässig die Zuschussanpassung auf der Grundlage der alle zwei Jahre stattfindenden Landtagsberichterstattung erfolgt. Wenn wir bedenken, wie lange darüber diskutiert worden ist,

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Ja!)

ob die 80 % erreicht werden und wann sie erreicht werden, und bei wie vielen Landtagswahlterminen es Ankündigungen dazu an die Schulen in freier Trägerschaft gegeben hat, dann ist sowohl das, was im Herbst 2017 beschlossen worden ist, als auch das, was wir seitens der Landesregierung jetzt im Landtag vorlegen, ein wichtiger Bestandteil der Unterstützung der Schulen in freier Trägerschaft. Wir unterstreichen damit die Stellung der Schulen in freier Trägerschaft in unserer Bil dungslandschaft und haben einen Nachweis für unsere ver lässliche Zusammenarbeit.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD)

Mit der Novellierung hatten wir die Förderung der Schulen in freier Trägerschaft von damals 78,1 % auf 80 % der Kosten eines Schülers einer öffentlichen Schule erhöht und hatten da mit erstmals ein flächendeckendes Niveau der Kopfsatzzu schüsse von 80 % erreicht.

Ein seit Jahren bestehendes Versprechen ist eingelöst worden, und ein wichtiger Punkt der Koalitionsvereinbarung ist damit umgesetzt. Es geht aber nicht darum, einen kurzen Effekt zu erreichen. Vielmehr wollen wir diesen regelmäßig erreichen und auch aufrechterhalten. Deshalb werden die Kopfsätze je weils zum 1. Januar des auf den jeweiligen Landtagsbericht folgenden Jahres wieder auf 80 % angepasst – soweit es durch die Landtagsberichterstattung nachweisbare Veränderungen gibt.

Das Kernstück der Novelle aus dem Jahr 2017 wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun erstmals mit Leben gefüllt und umgesetzt. Soweit die Anpassung auf 80 % für die ver schiedenen Schularten Zuschusserhöhungen mit sich bringt, sollen diese rückwirkend zum 1. Januar 2019 realisiert wer den. Das betrifft folgende Schularten: Grundschulen, die Klas sen 1 bis 4 der freien Waldorfschulen, die Klassen 1 bis 4 der Gemeinschaftsschulen, Realschulen, die Klassen 5 bis 12 der freien Waldorfschulen, allgemeinbildende Gymnasien, die dreijährige gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschulen, die Klasse 13 der freien Waldorfschulen, Berufsschulen und technische Berufskollegs.

Soweit eine Anpassung der betroffenen Schularten Zuschuss kürzungen nach sich zieht, werden diese ausnahmsweise erst zu Beginn des kommenden Schuljahrs, also zum 1. August 2019, realisiert. Dieser Aufschub ist von der Arbeitsgemein schaft Freier Schulen – der AGFS – im Rahmen der Anhörung ausdrücklich gewürdigt worden. Wir gewährleisten damit, dass dieses Schuljahr jetzt im Rahmen der erstmaligen Anpas sung noch auf der Grundlage abgewickelt werden kann, mit der man ins Schuljahr gestartet ist.

Ich will der Vollständigkeit halber darauf hinweisen, dass auf grund der Besoldungserhöhungen im öffentlichen Dienst die Kopfsätze im Jahr 2019 im Ergebnis bei allen Schularten nochmals höher ausfallen werden als im Vorjahr. Das alles zeigt, glaube ich, unter dem Strich, wie wir als verlässlicher Partner, aber eben auch mit einer guten Unterstützung der Schulen in freier Trägerschaft aufgestellt sind.

Mit diesem Gesetzentwurf wird außerdem die Förderung der internationalen Schulen geregelt. Die bisherige Förderung der internationalen Schulen war sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach uneinheitlich und gab immer wieder Anlass für Kritik. Ab dem Jahr 2020 wird das Kultusministerium die För derung der internationalen Schulen vom Wirtschaftsministe rium übernehmen. Das Kultusministerium hat diese Gelegen heit genutzt, ein zuverlässiges Fördersystem auf den Weg zu bringen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bezuschussung der in ternationalen Schulen in den Katalog der freiwilligen Bezu schussung nach Maßgabe des Staatshaushaltsplans aufgenom men wird und die Förderung gleichzeitig auf eine transparen te und rechtssichere Basis gestellt wird. Der Status der inter nationalen Schulen als Ergänzungsschulen wird aber beibe halten.

Mit der im Gesetzentwurf beschriebenen Fördervoraussetzung stellen wir klar und sicher, dass die förderfähigen Schulen die Kriterien für das Baccalauréat der internationalen Organisa tion mit dem Namen IBO einhalten und darüber hinaus die Schülerinnen und Schüler am Ende ihrer Schullaufbahn einen Abschluss erhalten, der von der KMK anerkannt ist und den Zugang zu den deutschen Hochschulen eröffnet.

Die konkrete Ausgestaltung der Förderung werden wir in För derrichtlinien regeln und diese erlassen, sodass auf sie künf tig im jeweiligen Haushaltsplan Bezug genommen werden kann. Damit wird pünktlich zum Jahresbeginn 2020 ein För dersystem starten, das nicht nur aus Sicht der internationalen Schulen überfällig war, sondern das vor allem die Adjektive „transparent“, „fair“ und „rechtssicher“ zu Recht tragen kann.

Im Gesetzentwurf sind darüber hinaus Anpassungen für Schü lerinnen und Schüler mit dem Anspruch auf ein sonderpäda gogisches Bildungsangebot aufgenommen. So wird die Sach kostenbezuschussung von Sonderberufs- und Sonderberufs fachschulen verbessert.

Außerdem wird im Gesetzentwurf auf notwendige Anpassun gen im Zusammenhang mit dem Qualitätskonzept für die öf fentlichen Schulen reagiert.

Wir haben eine klarstellende Regelung zum Ausgleichsan spruch mit Blick auf inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler sowie redaktionelle Anpassungen im Rahmen der Ver ordnung des Kultusministeriums zur Durchführung der Aus gleichsgewährung aufgenommen.

Außerdem ist eine Ermächtigungsgrundlage enthalten, die den Bereich der beruflichen Ausbildung in der Pflege betrifft. Nach dem Pflegeberufegesetz gibt es in der Pflegeberufe-Ausbil dungsfinanzierungsverordnung einen Ausgleichsfonds, in den monatlich ein Umlagebetrag eingezahlt werden muss. Nach dem es ein völlig neues Konzept in der beruflichen Ausbil dung in der Pflege gibt, ist es sachdienlich, dass wir mit der entsprechenden Ermächtigungsgrundlage dem für Pflegebe rufe zuständigen Ministerium die konkrete Ausgestaltung der auf Landesebene zutreffenden Regelungen zuweisen.

Wir bitten Sie um Unterstützung und um Zustimmung zu die sem Gesetzentwurf. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt in der Unterstützung der Schulen in freier Trägerschaft im Stile der Verlässlichkeit, um die wir uns bemühen und die wir, glau be ich, mit dieser Regelung auch nachweisen können.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Meine Damen und Herren, für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Mi nuten je Fraktion festgelegt.

In der Aussprache erteile ich das Wort für die Fraktion GRÜ NE Frau Abg. Bogner-Unden.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Heteroge nität bei Schülerinnen und Schülern ist groß und wächst. Bil dungsvoraussetzungen und Begabungen sind unterschiedlich. Deshalb brauchen wir ein breit gefächertes Angebot in unse rem Bildungswesen, das fördert und fordert.

Die Schulen in freier Trägerschaft sind von jeher ein wichti ger Impulsgeber für pädagogische Innovationen. Hiervon pro fitieren nicht nur die Schülerinnen und Schüler, die diese pri vaten Schulen besuchen. Sie dienen auch den öffentlichen Schulen als gute und wichtige Impulsgeber. Sie sorgen für mehr Pluralität und Vielfalt in unserem Bildungswesen. Sie erfüllen einen wichtigen Teil des gesellschaftlichen Bildungs auftrags und sind eine zentrale Bereicherung der Schulland schaft in Baden-Württemberg.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Es hat mich daher besonders gefreut, dass wir in der letzten Novellierung des Privatschulgesetzes im Herbst 2017 einen

Meilenstein im Verhältnis zwischen dem Land und den Schu len in freier Trägerschaft erreicht haben. Wir haben nicht nur zum ersten Mal den Kostendeckungsgrad von 80 % realisiert, sondern wir haben ihn zugleich gesetzlich verankert. Seitdem erhalten die Schulen endlich eine verlässliche Grundausstat tung und damit die notwendige Planungssicherheit.

Die Festschreibung des Kostendeckungsgrads auf 80 % brach te gleichzeitig eine weitere Erhöhung der Landesmittel um 15 Millionen € mit sich, nachdem wir bereits in der letzten Legislaturperiode die Zuschüsse für die Schulen in freier Trä gerschaft um über 72 Millionen € erhöht hatten.

Durch die 2017 ebenfalls neu geschaffene Ausgleichsregelung für nicht erhobenes Schulgeld stehen zusätzliche Ausgleichs mittel für die Schulen in Höhe von jährlich 50 Millionen € be reit.

Damit wird auch sichergestellt, dass der Zugang zu Schulen in freier Trägerschaft für alle Schülerinnen und Schüler ohne soziale Auslese gewährleistet ist. Wir kommen damit dem Sonderungsverbot nach.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Dieser Ausgleichsanspruch wird jetzt auch inklusiv beschul ten Schülerinnen und Schülern gewährt, die allerdings nicht der Kopfsatzbezuschussung, sondern der Spitzabrechnung un terfallen. Bei der Unterschiedlichkeit der Handicaps erscheint uns das sinnvoll.

Anhand des Landtagsberichts über die Kosten des öffentli chen Schulwesens werden die Zuschüsse für die Schulen ab jetzt alle zwei Jahre angepasst, wie wir eben schon gehört ha ben. Die Erhöhungen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2019 realisiert werden. Absenkungen sollen dagegen erst zum kom menden Schuljahr wirksam werden. Das entspricht der Ver hältnismäßigkeit und der Berechenbarkeit, für die wir stehen. Denn gegenseitiges Vertrauen ist uns wichtig.

Insgesamt erhöhen sich die Zuschüsse um 4 Millionen €. Das ist in meinen Augen eine berechtigte und verdiente Anerken nung für die engagiert geleistete Arbeit der Schulen in freier Trägerschaft.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Dafür ein herzliches Dankeschön allen engagierten Schulträ gern, Schulleitungen, Kollegien sowie den Eltern.

Des Weiteren stellen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf endlich die Finanzierung der internationalen Schulen auf ei ne verlässliche, transparente und rechtssichere Basis. Die in ternationalen Schulen werden in das Privatschulgesetz als Er gänzungsschulen in den Katalog der freiwilligen Förderung aufgenommen.

Der Gesetzentwurf beinhaltet ferner die Zuschusspraxis für private Sonderberufsschulen und private Sonderberufsfach schulen. Deren Sachkostenzuschüsse orientieren sich in der Höhe weiterhin an den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren; auch dies wird jetzt gesetzlich verankert.

Wir begrüßen die langfristige Planungssicherheit für diese be sonderen Schulen und ihre oft einmaligen Angebote.