Volker Schebesta
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Frau Präsidentin, sehr ge ehrte Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregie rung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu a: Mit mehreren Schreiben des Amtschefs des Kultusmi nisteriums, Herrn Ministerialdirektor Michael Föll, an die Schulen wurde bereits zu einem frühen Zeitpunkt auf die Fol gen einer Reise in Risikogebiete hingewiesen, und es wurde den Lehrkräften des Landes und allen anderen an den Schu len Beschäftigten dringend empfohlen, keine privaten Reisen in Risikogebiete zu unternehmen.
In diesem Zusammenhang wurde auch darauf hingewiesen, dass Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler, die aus ei nem Risikogebiet zurückgekehrt sind, unabhängig von Sym ptomen unnötige Kontakte vermeiden und vorsorglich 14 Ta ge zu Hause bleiben sollen. Dabei gelten für Lehrkräfte kei ne Besonderheiten; für sie gelten dieselben Regelungen wie für alle anderen Bürgerinnen und Bürger.
Zu b: Das Kultusministerium hat keine belastbaren Informa tionen, ob und gegebenenfalls wie viele Lehrkräfte sich infol ge eines Auslandsaufenthalts während der Pfingstferien in häuslicher Quarantäne befinden.
Und das als kurzen Zusatz – vielleicht spielt das in Nachfra gen dann noch eine Rolle –: Sie hatten Schweden ursprüng lich nicht zum Bestandteil Ihrer Frage gemacht. Es gab ja noch vor den Pfingstferien eine Änderung der Quarantäneregelun gen. Da Schweden als EU-Staat nicht von der Quarantäne ab 16. Mai betroffen wäre, gilt es, je nach Staat dann noch ein mal Besonderheiten der Quarantäneregelungen zu berücksich tigen.
Vielen Dank für die Be merkung. Ein Fragezeichen habe ich jetzt nicht gehört.
Wir haben uns heute die Mühe gemacht, auch im Staatlichen Schulamt und im Regierungspräsidium nachzufragen. Ein Fall hat sich für uns dort nicht nachvollziehen lassen. Es wäre ein facher, wenn Sie im Vorfeld einer solchen Frage den konkre ten Fall benennen würden; dann kann man dem im Vorfeld detailliert nachgehen.
Ich kann Ihnen zu einem konkreten Fall nichts sagen, weil uns ein solcher nicht bekannt ist. Ich möchte aber, weil Sie das
jetzt sehr pauschal formuliert haben, noch einmal darauf hin weisen, dass in der Corona-Verordnung „Einreise – Quaran täne“ seit dem 16. Mai – das war vor den Pfingstferien – die Staatengruppe „Mitgliedsstaaten der Europäischen Union“ so wie Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland von der Quarantäneregelung ausgenommen waren, soweit hier nicht noch einmal zusätzliche Besonderheiten gegolten haben. Diese Staaten waren in den Pfingstferien von der Quarantä neregelung, die bis Mitte Mai bestanden hatte, ausgenommen.
Frau Präsidentin, sehr ge ehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Kultusministerium ist fachlich nicht zuständig für den Rundfunkänderungsstaatsver trag. Frau Staatsministerin Schopper ist entsprechend den
Empfehlungen und der Entscheidung des Präsidiums, den Plenartag trotzdem aufrechtzuerhalten, heute nicht hier und hat mich als stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat des SWR gebeten, den Gesetzentwurf für sie einzubringen, was ich, um dem Rechnung zu tragen, dass der Plenartag seinen Ablauf finden soll, auch gern tue.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der Dreiundzwan zigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Landesrecht um gesetzt. Der Landtag war mit diesem Staatsvertrag bereits im Rahmen des Vorunterrichtungsverfahrens befasst, und er hat ihn auch im Ständigen Ausschuss beraten.
Inhaltlich geht es vor allem um zwei Punkte: erstens um die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Zweit- bzw. Nebenwohnungen und zweitens um die Verstetigung des sogenannten Meldedatenabgleichs.
Zum ersten Punkt: Das Bundesverfassungsgericht hat im Ju li 2018 den Rundfunkbeitrag für die Erstwohnung und für den nicht privaten Bereich als verfassungsgemäß bestätigt. Ledig lich bei den Zweitwohnungen hat das Gericht Änderungen ge fordert. Diese müssen spätestens bis zum 30. Juni dieses Jah res umgesetzt sein. Bislang wurde im Grundsatz für jede Woh nung ein Rundfunkbeitrag erhoben. Das Gericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass dies bei den Inhaberinnen und Inha bern von Zweit- oder weiteren Nebenwohnungen nicht zuläs sig ist. Eine Person darf nach den Feststellungen des Bundes verfassungsgerichts nämlich nicht mit mehr als einem vollen Rundfunkbeitrag belastet werden.
Bei der konkreten Art der Umsetzung der gerichtlichen Vor gaben bestand ein gewisser Spielraum für den Gesetzgeber. Dieser wurde dahin gehend genutzt, dass der Staatsvertrag ei ne Erstreckung der Befreiung auf Ehegatten und eingetrage ne Lebenspartner vorsieht. Damit wird der durch die Verfas sung untermauerten Bedeutung von Ehe, Lebenspartnerschaft und Familie Rechnung getragen.
Der zweite Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die Verstetigung des sogenannten Meldedatenabgleichs. Ein Meldedatenab gleich hat bisher zweimal stattgefunden, zuletzt im Jahr 2018. Ziel dieses Abgleichs ist die Sicherung der Aktualität des Da tenbestands. Nach der Neuregelung soll ein solcher Meldeda tenabgleich künftig alle vier Jahre erfolgen. Die Aktualität des Datenbestands ist letztendlich für die Beitragsgerechtigkeit erforderlich und auch dafür, dass kein strukturelles Erhe bungs- und Vollzugsdefizit entsteht.
Die letzte Evaluierung im Jahr 2018 hat ergeben, dass die re gelmäßige Übermittlung von Meldedaten allein nicht aus reicht, um den Datenbestand der Rundfunkanstalten dauerhaft aktuell zu halten.
Wenn beispielsweise eine Person umzieht oder verstirbt, weiß der Beitragsservice nicht, wer in der Wohnung verbleibt. Die Aktualität des Datenbestands wirkt sich aber letztlich auf die Höhe des Rundfunkbeitrags, also auf die Belastung des ein zelnen Beitragsschuldners aus.
Die Neuregelung berücksichtigt den Schutz persönlicher Da ten. Um einen Ausgleich zwischen diesem und der Beitrags gerechtigkeit zu schaffen, ist eine Regelung enthalten, nach der der Meldedatenabgleich unterbleibt, wenn die KEF, also
die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rund funkanstalten, valide Anhaltspunkte dafür hat, dass der Da tenbestand hinreichend aktuell ist.
Die Landesregierung ist überzeugt, dass wir mit diesem Staatsvertrag die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen können und mit der Regelung zum Meldedatenab gleich eine Datengrundlage schaffen, die der Beitragsgerech tigkeit dient, aber auch den Datenschutz im Blick behält.
Deshalb bitte ich Sie namens der Landesregierung um Zustim mung zu diesem Gesetzesvorhaben.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr ge ehrte Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregie rung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Eine Reduzierung der Anrechnungsstunden, die den Netz werkberaterinnen und Netzwerkberatern für die Betreuung der pädagogischen Netze gewährt werden, ist aktuell nicht beab sichtigt.
Die technische IT-Betreuung an Schulen, also die gesamte Systembetreuung, der Betrieb und die Wartung schulischer Rechner und Netze, ist nach der gesetzlichen Schullastenver teilung eine kommunale Aufgabe, deren Kosten durch die Sachkostenbeiträge abgegolten sind. Die Schulträger leisten diese Aufgabe entweder mit eigenen Technikern oder mit be auftragten Firmen. Die Kosten fließen in die Bemessung der Sachkostenbeiträge ein.
Die Aufgaben der Lehrkräfte, die als Netzwerkberaterinnen oder Netzwerkberater Anrechnungsstunden erhalten, bezie hen sich auf den pädagogischen – und gegebenenfalls organi
satorischen – Bereich, z. B. auf die Beratung des Kollegiums zur Auswahl und zu Einsatzmöglichkeiten von Softwarepro dukten im Unterricht.
Deshalb lautet die Auskunft in Bezug auf die Frage unter Buchstabe b: Da eine Kürzung aktuell nicht beabsichtigt ist, erübrigt sich die Frage nach dem Zeitpunkt.
Was Sie als reine Lehre bezeichnen, ist die Aufgabenverteilung zwischen der Schul trägerschaft der Kommunen und dem Land. Deshalb ist auch die Frage nach der Ausbildung und den Ausbildungsinhalten für die Fachkräfte keine originäre Frage an uns, das Kultus ministerium. Ich weiß auch nicht, ob wir Ihnen auf die Zusa ge, dazu etwas zur Verfügung zu stellen, dann bei uns im Haus oder auch im Kontakt mit dem Innenministerium etwas geben können. Wenn wir Ihnen etwas geben können, würden wir Ih nen das zur Verfügung stellen. Aber aus dem Stand kann ich Ihnen das jedenfalls nicht darstellen.
Die Digitalisierung spielt in unterschiedlicher Hinsicht in der Frage der Ausstattung der Schulen eine Rolle. Deshalb gibt es den Digitalpakt. Daher
haben wir ja auch auf Landesebene im Haushalt Mittel hier für zur Verfügung gestellt.
Daneben sind die Fragen für den Sachkostenbeitrag, die Sie ansprechen, so geregelt, dass die Sachkosten, die die Kom munen tragen, mit einer Zeitverzögerung über die entspre chende Erhebung in die Berechnung der Sachkostenbeiträge in Folgejahren einfließen. Das heißt: Ausgaben der Kommu nen werden in der Berechnung der Sachkostenbeiträge berück sichtigt. Es ist keine politische Festlegung der Sachkostenbei träge, sondern eine Festlegung der Sachkostenbeiträge aus der Entwicklung der Ausgaben der Kommunen als Schulträger.
Dass es uns im Zusammenhang mit der Partnerschaft von Schulträgern und Land um verschiedene Themen geht, zu de nen wir auch mit den kommunalen Landesverbänden ins Ge spräch gehen wollen, ist hinlänglich bekannt. Es hat bei dem Thema Schulleiterpaket eine Rolle gespielt, bei dem es um Sekretariatsausstattung und Hausmeisterfragen geht. Die ak tuelle Diskussion zum Thema Hygiene spielt eine Rolle. Na türlich spielt auch die Frage der Konsequenzen aus einer zu nehmenden IT-Ausstattung an den Schulen in diesem Zusam menhang eine Rolle.
Kein Graubereich, um das noch mal zu sagen.
Wir stellen Stunden für den Zweck der Beratung durch die Netzwerkberaterinnen und Netzwerkberater, um pädagogi sche und gegebenenfalls organisatorische Fragen anzugehen, zur Verfügung. Der Umfang dieser anrechenbaren Stunden, die sie dafür erhalten, beläuft sich insgesamt auf 420 Deputa te.
Über alle Schularten.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Kollegen Born wie folgt:
Zu a: Durch das Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfi nanzierung 2017 bis 2020 des Bundes wird der bedarfsgerech te Ausbau von Betreuungsangeboten für Kinder von der Ge burt bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege unterstützt. Aus diesem Programm ste hen Baden-Württemberg rund 152,2 Millionen € zu.
Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senio ren, Frauen und Jugend vom 19. Februar 2020 hat BadenWürttemberg den Verfügungsrahmen Ende Januar 2020 aus geschöpft. Nahezu 100 % der Mittel waren zu diesem Zeit punkt bewilligt. Rund 37 % der bewilligten Mittel waren ab gerufen.
Mit Ausnahme von Bremen, das 73,4 % der verfügbaren Mit tel bewilligt hat, haben nach Auskunft des Bundesministeri ums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bis Ende Janu ar 2020 alle Länder die jeweils zur Verfügung stehenden Mit tel nahezu vollständig bewilligt.
Beim Mittelabruf liegt Baden-Württemberg mit einem Anteil in Höhe von rund 37 % der bewilligten Mittel im Vergleich der Länder auf Rang 4 nach Bremen mit 73,4 %, NordrheinWestfalen mit 56,3 % und Berlin mit 54,4 %. Sechs Länder liegen mit bislang weniger als 20 % der bewilligten Mittel deutlich darunter.
Die Auszahlung der Mittel erfolgt gestaffelt nach dem tatsäch lichen Baufortschritt der bezuschussten Investitionsmaßnah men. Hieraus ergibt sich zwingend ein zeitlich verzögerter Aufwuchs beim Mittelabruf gegenüber dem Bewilligungs stand. Das bedeutet, dass die Mittel erst im Laufe der fort schreitenden Baumaßnahmen und nicht im Voraus ausgezahlt werden.
Zu Frage b: Für die Durchführung der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege sind nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes die Gemeinden zu ständig. Hierbei handelt es sich um eine kommunale Pflicht
aufgabe. Dazu zählt auch die Bereitstellung eines ausreichen den Betreuungsangebots.
Das Land unterstützt die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sehr umfangreich und setzt dafür beträchtliche fi nanzielle Mittel ein. Zum Ausgleich der Kindergartenlasten erhielten bzw. erhalten die Gemeinden pauschale Zuweisun gen nach § 29 b FAG in Höhe von 665,1 Millionen € im Jahr 2019 bzw. 795,6 Millionen € im Jahr 2020 und 895,6 Millio nen € ab dem Jahr 2021.
Weiter beteiligt sich das Land an der Finanzierung der Be triebsausgaben der Kleinkindbetreuung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in erheblichem Umfang. Es trägt nach § 29 c FAG unter Einbeziehung der Bundesmittel für Be triebskostenförderung 68 % der Betriebsausgaben. Die Zu weisungen nach diesem § 29 c FAG werden nach derzeit noch vorläufigen Zahlen für das Jahr 2019 mehr als 1 Milliarde € betragen.
Neben dem Ziel, die Qualität der Betreuungsangebote weiter zuentwickeln, ist dem Land auch der quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung ein wichtiges Anliegen. Vor diesem Hintergrund würde das Land Baden-Württemberg auch ein Nachfolgeprogramm befürworten. Bereits am 16. und 17. Mai 2019 hat die Jugend- und Familienministerkonferenz die Bun desregierung ausdrücklich aufgefordert, frühzeitig zu erklä ren und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass sich der Bund auch im Anschluss an das laufende Investiti onsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020 weiterhin an der investiven Förderung des Ausbaus eines be darfsgerechten Betreuungsangebots beteiligt. Die Beschluss fassung erfolgte unter Zustimmung aller Bundesländer. Infor mationen, ob der Bund zu einem Nachfolgeprogramm bereit ist, liegen dem Kultusministerium derzeit nicht vor.
Ich habe auf die verschie denen Maßnahmen, die es von Landesseite zur Unterstützung für die Kommunen bei ihrer Aufgabenerfüllung gibt, und auch auf den Aufwuchs der Mittel in diesen Bereichen in den nächs ten Jahren hingewiesen. Sie werden sicher verstehen, dass wir aus Landessicht die Forderung, die die Jugend- und Famili enministerkonferenz erhoben hat, nämlich für das Investiti onsförderungsprogramm ein Nachfolgeprogramm aufzulegen, jetzt nicht mit Überlegungen, wie wir das auf Landesebene tun könnten, konterkarieren.
Es hat seinen Grund, dass der Bund die Investitionsförderung aufgenommen hat. Es hat seinen Grund, dass die Vorläufer programme ein Nachfolgeprogramm erfahren haben. Der Aus bau der Kinderbetreuung ist nach wie vor in dem Aufwuchs gerade auch der Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen im Gang. Deshalb gibt es nach wie vor diesen Bedarf, der mit einem Nachfolgeprogramm die vorliegenden Antragstellun gen berücksichtigen könnte.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ein mal vielen Dank für die Ablehnung – die von uns geteilt wird – des vorliegenden Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD durch die vier anderen Fraktionen in diesem Haus.
Da es um einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion geht, möch te ich gern zuerst auf Sie eingehen, Herr Dr. Balzer. Auch wenn es wichtig ist, dass wir interessant am Redepult spre chen: Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, davon zu sprechen – auch wenn es in Anführungszeichen gesagt worden ist –, dass es Schüler gebe, die gern früher und schneller mit der „blö den Schule“ fertig werden wollten.
Wenigstens wir Bildungspolitiker sollten untereinander darin einig sein, dass es auch darauf ankommt, wie wir Schule ins gesamt darstellen.
Das Zweite: Bildungsplandiskussionen werden zu einem gu ten Teil fachlich geführt.
Ich weiß jetzt nicht, ob Ihre fachliche Einschätzung zu jenen, die am Bildungsplan 2016 zum Fach Geschichte gearbeitet haben, fachlich so geteilt wird von denjenigen, die eine Ah nung davon haben.
Deshalb muss man immer aufpassen, wenn man meint, allein politisch über fachliche Fragen eines Bildungsplans entschei den zu können.
Das ist das Zweite, was ich in jedem Fall gern voranstellen will.
Frau Kollegin Boser hat schon darauf hingewiesen: Das, was Sie im Titel Ihres Gesetzentwurfs ankündigen, nämlich die Einführung – also die Wiedereinführung – des neunjährigen Gymnasiums in Gänze, wurde in der Anhörung sehr weitge hend abgelehnt. Daran, was Sie vorhin am Rednerpult gesagt haben, merkt man auch, dass Sie selbst wissen, dass das nicht die Überschrift ist, mit der Sie ankommen können.
Deshalb sagen Sie jetzt, Sie möchten den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, selbst darüber zu entscheiden und ein Jahr zu verkürzen. Es ist schon darauf hingewiesen worden: Das mag funktionieren, aber nicht auf dem Weg, den Sie vor sehen mit Förderangeboten über mehrere Schuljahre, womit Sie glauben, den Unterrichtsinhalt von Klasse 11 schon ir gendwie in den Klassen 9 und 10 zu vermitteln, wobei die ent sprechenden Grundlagen des Fachunterrichts in den jeweili gen Fächern noch gar nicht bis Ende der Klassenstufe 10 zu grunde gelegt wären. Auf diesem Weg schaffen Sie es jeden falls nicht, so etwas zu ermöglichen.
An dieser Stelle wird sehr deutlich, dass die Krux, die es in dieser Frage gibt, nämlich unterschiedliche Wünsche und Vor stellungen unter einen Hut zu bekommen, auch für Sie nicht mit der einfachen Aussage „Neunjähriges Gymnasium ist un ter dem Strich das Einzige“ zu beantworten ist.
Natürlich müssen wir uns um die Frage kümmern, ob Schü lerinnen und Schüler im achtjährigen Gymnasium durch die verkürzte Schulzeit, durch eine dichtere Stundentafel tatsäch lich mehr belastet sind. Die Untersuchungen sind angespro chen worden, die darauf hinweisen, dass es in den Schulno ten und den Kompetenzen keinen Unterschied gibt. Sie haben das angezweifelt und gesagt: „Die Abiturnoten werden halt besser.“
Es gibt aber nicht nur den Blick auf die Abiturnote, sondern auch den Blick auf Kompetenzen. In beiden Bereichen gibt es die durch fachliche Studien hinterlegte Einschätzung, dass kein Unterschied in den Noten und in diesen Kompetenzen besteht. In Baden-Württemberg ist das sehr leicht nachzuvoll ziehen, weil wir den doppelten Abiturjahrgang 2012 gehabt haben, wo achtjährige und neunjährige Gymnasiasten dassel be Abitur geschrieben haben, wo man nicht sagen kann: „In dem einen Jahr war es einfacher als in dem anderen“, sondern das war dasselbe Abitur, und in diesem Abitur gab es auch kei ne Unterschiede.
Natürlich müssen wir darauf achten, ob Schülerinnen und Schüler durch die engere Zeittaktung hinsichtlich dessen, was wir ihnen in der ganzheitlichen Bildung auch ermöglichen wollen, nämlich Angebote der Persönlichkeitsentwicklung au ßerhalb der Schule wahrzunehmen, eingeschränkt sind.
Auch dazu gibt es Studien. Auch wenn unser Bauchgefühl sagt: „Vereine haben es schwerer, als es früher der Fall war, junge Leute zu ihren Angeboten zu bringen“, dann liegt das nicht an der Verkürzung der Schulzeit oder einer dichteren Stundentafel. Vielleicht sollten wir alle im Interesse dessen, was für die Persönlichkeitsentwicklung für die jungen Men schen dahintersteckt, uns dann um Dinge kümmern, die dafür eine Rolle spielen, die Vereinsarbeit weiter stärken, und nicht nur davon sprechen, dass das Einzige, was dort Auswirkun gen haben kann, die Frage der Schulzeit ist. Das wäre uns ein wichtiges Anliegen.
Wir haben auf der Strecke des achtjährigen Gymnasiums mehrfach reagiert bei den Fragen, die sich um Pflichtstunden zahlen bis zum Abitur drehen, die sich um Nachmittagsunter richt in der Unter- und Mittelstufe drehen, und mit dem, was durch Poolstunden an den Gymnasien an Hilfestellung gege ben worden ist.
Das wirkt sich auch in der Beliebtheit der Gymnasien in Ba den-Württemberg nach wie vor aus, denn für die Frage der Bewertung des achtjährigen Gymnasiums sollte man vielleicht auch einen Blick darauf werfen, dass die Übergangszahlen vor Einführung des achtjährigen Bildungsgangs 2004 mit 36,1 % im Schuljahr 2004/2005 und von 43,3 % im Schuljahr 2019/2020 nicht unbedingt zeigen, dass das Gymnasium als eine Schule angesehen werden würde, in der es nur Druck gibt und in der die Schülerinnen und Schüler nicht auf einen guten Weg, zu welchem Bildungsziel und welchem Bildungsweg danach auch immer, geführt werden.
Wer nach Alternativen zum achtjährigen Gymnasium sucht, hat gerade in Baden-Württemberg genügend Möglichkeiten und Optionen, diese Wege zu finden.
Herr Dr. Kern, über mehr kann man sich immer unterhalten.
Aber eine Ausweitung des Angebots der beruflichen Gymna sien fand in den vergangenen Jahren schon statt. Wir haben in Baden-Württemberg eine Situation, um die uns alle anderen
Bundesländer beneiden, mit einem stark ausgeprägten beruf lichen Bildungssystem und mit stark ausgeprägten beruflichen Gymnasien. Wenn etwa 35 % der letztjährigen Abiturientin nen und Abiturienten einen neunjährigen Weg zur allgemei nen Hochschulreife hinter sich haben, dann ist das eine Zahl, nach der man sich in anderen Bundesländern die Finger leckt. Wie gesagt, über mehr kann man sich immer unterhalten, ins besondere zwischen Regierung und Opposition. Aber die Re gierung hat auch darauf hinzuweisen, was es an tragfähigem Angebot in Baden-Württemberg schon gibt.
Die Schulstrukturdiskussionen, die auch mit achtjährigem und neunjährigem Gymnasium verbunden sind, sind auch ange sprochen worden. Natürlich geht es in der Bildungspolitik nie ohne solche Diskussionen. Aber Sie, Herr Dr. Kern, haben ge sagt, bei uns heiße es: „Jetzt erst einmal nicht.“ Es ist in den vergangenen Jahren immer verkehrt gewesen, vor allem und zuerst über Schulstruktur zu diskutieren, wenn es um die Qua lität an den Schulen geht. Das haben uns Wissenschaftler schon bei den ersten PISA-Ergebnissen gesagt. Ich finde, wir haben in der Bildungspolitik viel zu lang, viel zu oft und viel zu ausschließlich über Strukturfragen diskutiert.
Davon haben wir in dieser Legislaturperiode Abstand genom men und sehr viel mehr getan als das, was Sie als „entschlos sen“ anmahnen. Wir sind ganz entschlossen die Qualitätsent wicklung der Schulen, das ganze Unterstützungssystem ange gangen und haben für die Aus- und Fortbildung sowie für die Unterstützung der Schulen entschlossen eine völlig neue Struk tur in Baden-Württemberg auf den Weg gebracht.
Für die Gymnasien haben wir die neue Oberstufe. Es gibt das Projekt „Übergang Gymnasium/Hochschule“, die Stärkung der MINT-Fächer. All diese Maßnahmen dienen der Qualität an den Schulen in Baden-Württemberg. Deshalb braucht es diesen Gesetzentwurf der AfD, wie auch die anderen Frakti onen festgestellt haben, nicht.
Ich möchte nur noch eine Bemerkung an den Schluss stellen: Sie wollen in einem Fach in der Stundentafel Stunden strei chen und haben sich in diesen Zeiten, in denen wir alle wis sen, wie wichtig Wertebildung, Werteentwicklung für die Schülerinnen und Schüler sind, ausgerechnet das Fach Reli gion herausgepickt. Das spricht auch deutlich gegen diesen Gesetzentwurf und deutlich gegen Sie. Sie werden sich schon überlegt haben, ob Sie sich wegen einer Stunde ausgerechnet dieses Fach herauspicken. Dass Sie das gemacht haben, zeigt, dass Sie den Religionsunterricht insgesamt angreifen wollen. Wir stehen zum Religionsunterricht und auch zu der Werte bildung, die dahintersteckt.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich als Erstes auf den Begriff „Gemischtwarenladen“ einge hen.
Es ist Ihnen ja wohl recht, dass wir Änderungen am Schulge setz, die durch politische Entscheidungen auf der Strecke ei ner Legislaturperiode notwendig werden, in einem Schulge setzänderungsentwurf gemeinsam einbringen und nicht mehr mals kleine Regeländerungen am Schulgesetz – mit Erster Be ratung, Ausschussberatung und Zweiter Beratung – vorneh men.
Deshalb müssen kleinere Änderungen manchmal warten, bis eine größere Maßnahme den Bedarf für eine Änderung des Schulgesetzes auslöst, um dann in einem entsprechenden Ge setzentwurf mit behandelt zu werden. Das ist ein völlig nor maler Umgang mit dem Schulgesetz. So verfahren wir auch in Bezug auf diesen Gesetzentwurf.
Herr Dr. Balzer, weil wir vorhin über den Geschichtsunter richt gesprochen haben, kann ich mir eine Bemerkung nicht verkneifen. Sie haben die frühere Einschulung und auch die Einführung des achtjährigen Gymnasiums als Konsequenz der PISA-Ergebnisse dargestellt. Das ist schwierig, weil diese Ent scheidungen getroffen worden sind, bevor die erste PISA-Un tersuchung vorgenommen worden ist.
Sie haben ganz andere Gründe. Deshalb ist es gut, wenn Sie sich intensiv mit dem Geschichtsunterricht beschäftigen, Herr Dr. Balzer.
Sie haben an mehreren Stellen grundsätzliche Punkte zum Qualitätskonzept angesprochen, die Bestandteil dieses Gesetz entwurfs sind.
Auch meine erste Bemerkung hierzu geht an Sie, Herr Dr. Bal zer. Sie haben die Wissenschaftlichkeit angesprochen und von ihr so gesprochen, als solle sie überhaupt nicht Grundlage un serer politischen Entscheidungen sein. Es ist gerade umge kehrt. Damit, nur mit dem Bauchgefühl zu argumentieren und aus den Rückmeldungen nur das, was man passend findet, wahrzunehmen, ist es in der Bildungspolitik gerade nicht ge tan. Wir legen bei unseren politischen Entscheidungen großen Wert darauf, diese evidenzbasiert aufzustellen. Deshalb ha ben wir einen wissenschaftlichen Beirat, und deshalb kom men wir nicht nur mit Eindrücken aus den Gesprächen in den Schulen hierher und sagen: „Dies und jenes meinen wir, wahr genommen zu haben“, sondern wir prüfen dies auch fachlich. Dazu braucht es den wissenschaftlichen Beitrag und die wis senschaftliche Prüfung, ob das, was wir aus der Praxis mit nehmen, fundierten Entscheidungen zugrunde gelegt werden kann.
Herr Dr. Fulst-Blei, Sie haben die Struktur der Lehrerfortbil dung angesprochen. Völlig klar ist, dass es in einem Verände rungsprozess an der Schnittstelle, an der große Veränderun gen vorgenommen werden, immer eine Phase gibt, in der sich diejenigen, die das praktisch anwenden, vorstellen könnten, etwas anderes zu tun, als sich mit dieser Strukturveränderung beschäftigen zu müssen; denn dies bindet natürlich Kräfte. Aber wir haben gute Gründe dafür, die Lehrerbildung umzu stellen.
Das wissen Sie auch ganz genau. Bei einer Befragung der Lehrerinnen und Lehrer gab es entsprechende Rückmeldun gen. Wir hatten viele verschiedene Ansprechpartner, die Fort bildungsangebote verantworten.
Es ist eben besser, wenn diese Fortbildung auf etwas aufbaut, was schon der Ausbildung zugrunde gelegt worden ist. Es ist besser, wenn die unterschiedlichen Fortbildungsangebote in den Grundlagen und Grundzügen durch ein gleiches Konzept gebildet werden, sodass man nicht, wenn man eine regionale Fortbildung hat, auf einer anderen Grundlage aufbaut, als wenn man es in einer zentralen Fortbildung nachfragt.
Dafür ist der Prozess wertvoll, und deshalb ist eine Verbesse rung im Bereich der Lehrerfortbildung auf Dauer durchaus absehbar und nicht, wie Sie es formuliert haben, nicht abseh bar.
Sie, Herr Abg. Dr. Fulst-Blei, haben den Punkt mit der Verän derung in der regionalen Schulentwicklung, der im Gesetz entwurf zur Änderung des Schulgesetzes jetzt beinhaltet ist, angesprochen und haben gesagt: Es ist ja schon jetzt möglich, Ausnahmen von der Schülerzahl in der Eingangsstufe dann vorzunehmen, wenn ein entsprechender Abschluss in erreich barer Nähe nicht möglich ist.
Nur: Was macht es mit diesen Schulen, wenn sie in einem Hin weisverfahren stecken und einen ersten Hinweis erhalten, in
welchem gesagt wird: „Die Schule liegt unter 16 Schülerinnen und Schülern, und ihr seid jetzt in einem Verfahren, an des sen Ende möglicherweise die Schließung der Schule steht“? Es ist doch nicht so, dass so etwas an dieser Schule dazu bei tragen würde, dass im nächsten Schuljahr Schülerinnen und Schüler in vermehrter Zahl in Klasse 5 angemeldet werden. Vielmehr verliert diese Schule wegen der Unsicherheit wei ter Schülerinnen und Schüler.
Deshalb ist es richtig, dass wir diese Frage an den Anfang des Prozesses stellen und auch in Zukunft völlig absehbar in deut lich mehr Fällen eine Feststellung treffen werden, dass die ent sprechenden Abschlüsse nicht in erreichbarer Nähe angebo ten werden, weil die Zahl der Haupt- und Werkrealschulen in den letzten Jahren weiter deutlich nach der Zahl der Schulen, die eine Eingangsstufe haben, zurückgegangen ist.
Dies werden wir auf der Grundlage der Veränderungen – wenn sie vom Landtag so beschlossen werden – an den Beginn des Verfahrens mit einer Prüfung durch die oberste Schulauf sichtsbehörde stellen.
Was ich gar nicht verstanden habe, Herr Dr. Kern, ist, dass Sie ein Element der Kooperation im Bereich der Berufsorientie rung und der Kooperation mit beruflichen Schulen herausge griffen haben und gesagt haben: „Wir brauchen eigentlich mehr, und das Beispiel belegt, dass ihr weniger macht.“
Das ist eine der Möglichkeiten der Kooperation; wir machen aber für den Bereich der Haupt- und Werkrealschulen gerade mit alldem, was wir zur Stärkung der Haupt- und Werkreal schulen auf den Weg gebracht haben, ganz anderes – Praxis tage seien als Beispiel genannt –, wo die Kooperation mit den beruflichen Schulen sehr wohl eine Rolle spielt und wo wir gerade die Tatsache nutzen wollen, dass die beruflichen Schu len Werkstätten haben, in denen die Schülerinnen und Schü ler auch anders, als es an den Haupt- und Werkrealschulen der Fall ist, mit berufspraktischen Dingen in Berührung kommen können – also nicht nur in Praktikumsbetrieben, sondern eben auch an den beruflichen Schulen.
Das ist ganz wichtig für die Haupt- und Werkrealschulen. Des halb stärken wir dieses Element auch. Denn dort, wo sie Schü lerinnen und Schüler halten können, können sie sie gerade deshalb halten, weil sie eine gute Orientierung für den Über gang nach dem Haupt- oder Werkrealschulabschluss in die du ale Ausbildung haben.
Mit dem Gesetzentwurf wird dem Anliegen Rechnung getra gen, den Einschulungsstichtag zu verschieben. Ich will das auch vonseiten der Regierung hier noch einmal ansprechen. Der Einschulungsstichtag wird monatsweise über die nächs ten Schuljahre verlegt. Damit ist es möglich, dass Eltern in größerer Zahl nicht auf das Verfahren der Zurückstellung an gewiesen sind und wir die Schulen auch von der Durchfüh rung von Zurückstellungsverfahren entlasten. Nach dieser Phase wird der Einschulungsstichtag dann eben Ende Juni und nicht mehr Ende September liegen.
Weitere Punkte sind in der Aussprache genannt worden. Sie sind Gegenstand des Gesetzentwurfs und wurden im Aus schuss behandelt. Wir freuen uns über jede Unterstützung und hoffen, dass sie möglichst breit für alle Maßnahmen gilt. Aber
wenn sie zumindest zu einzelnen Maßnahmen auch geschlos sen erfolgt, ist uns das für diese Punkte natürlich recht.
Vielen Dank für die Unterstützung der Maßnahmen im Schul gesetz.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vor liegenden Gesetzentwurf wird das Schulgesetz in einigen Punkten geändert und das Landesbesoldungsgesetz ebenfalls geändert. In diesem Gesetzentwurf sind einige Regelungsge genstände enthalten, auf die ich in der Einbringung zur Ers ten Beratung gern eingehen will.
Als Regelungsgegenstand gehört dazu, dass wir den Einschu lungsstichtag von Grundschulkindern verändern. Diese Ver änderung ist von einem breiten Konsens im Landtag getragen. Damit wird die Schulpflicht nicht mehr in den Fällen ausge löst, in denen Kinder nach dem beginnenden Schuljahr bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, sondern der Ein schulungsstichtag wird vorverlegt. Eine entsprechende Be schlussfassung im Schulausschuss und im Landtag ist auf An trag von Grünen, CDU, SPD und FDP/DVP ohne Gegenstim men verabschiedet worden.
Ich freue mich, dass es in recht kurzer Zeit gelungen ist, die sen politischen Willen auch in eine Gesetzesform zu gießen und damit die Umsetzung voranzubringen. Wir werden auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfs, wenn der Landtag dem zustimmt, eine stufenweise Einführung haben, mit der bis zum Schuljahr 2022/2023 monatsweise an den 30. Juni herange rückt wird. Zum kommenden Schuljahr, dem Schuljahr 2020/2021, würde sich dann der Einschulungsstichtag vom 30. September auf den 31. August verändern.
Was von der Regelung vielleicht als Kleinigkeit daherkommt, hat erhebliche Auswirkungen, die man auch an der Diskussi on über die Schulpflicht aus Anlass einer Petition und an den Emotionen gespürt hat, die damit verbunden gewesen sind.
In vielen Fällen werden Eltern, die eine spätere Einschulung wollen, nicht mehr auf das Verfahren der Zurückstellung und auf eine entsprechende Entscheidung in diesem Verfahren an gewiesen sein. Die Schulen werden künftig in einem nicht un erheblichen Umfang von der Durchführung von Zurückstel lungsverfahren entlastet werden. Die Eltern, die dennoch ei ne Einschulung wollen, auch wenn ihr Kind zwischen dem 30. Juni und dem 30. September sechs Jahre alt wird, haben weiterhin die Möglichkeit, ihr Kind in der Schule anzumel den, damit die Schulpflicht auszulösen und es in die Grund schule einzuschulen.
Ich glaube, dass das dem Anliegen Rechnung trägt und die stufenweise Einführung ermöglicht, dass die Träger von Kin dertageseinrichtungen und von Grundschulen sich auf diese Entwicklung einstellen können und vorausschauend planen können.
Ein zweiter wichtiger Regelungsinhalt ist der Umgang mit der regionalen Schulentwicklung. Auch dazu ist im Schulgesetz eine Veränderung vorgesehen. Wir haben ein Interesse daran, ein umfassendes Bildungsangebot in unserem Land zu erhal ten, um mit regionaler Ausgewogenheit alle Abschlüsse in zu mutbarer Erreichbarkeit dauerhaft zu sichern.
Um dies zu erreichen, steht bisher – das soll verändert wer den – zunächst nur die Zahl der Unterschreitung der Schüler zahl in den Eingangsklassen im Raum. Es wird dann ein Ver fahren ausgelöst, in dem Hinweise gegeben werden, und am Ende des Verfahrens wird geprüft, ob eine öffentliche Schule in zumutbarer Erreichbarkeit vorhanden ist, die einen be stimmten Bildungsabschluss anbietet. In dieser Zeit besteht natürlich die Unsicherheit, ob diese Feststellung am Ende des Verfahrens erfolgt ist oder nicht.
Deshalb wollen wir mit der Umstellung, die in dem Gesetz entwurf vorgeschlagen wird, die Prüfung der zumutbaren Er reichbarkeit eines Abschlusses an den Beginn des Verfahrens stellen und diese Prüfung durch die oberste Schulaufsichtsbe hörde vornehmen lassen.
Das wird auch deshalb immer wichtiger, weil die Zahl der Standorte von Haupt- und Werkrealschulen mit einer Ein gangsklasse 5 von 829 im Schuljahr 2011/2012 auf aktuell 235 gesunken ist. Wenn wir die Haupt- und Werkrealschulen als Angebot in der Fläche für die entsprechende Schülerkli entel aufrechterhalten wollen, dann geht es gerade dabei um die Feststellung der zumutbaren Erreichbarkeit einer Schule, die einen entsprechenden Abschluss – eben nicht nur den Hauptschulabschluss, sondern auch den Werkrealschulab schluss – anbietet.
Wir, das Kultusministerium, stehen voll und ganz hinter un seren Haupt- und Werkrealschulen. Unser Ziel ist es deshalb, den Werkrealschulabschluss landesweit dauerhaft zu sichern. Deshalb schlagen wir Ihnen mit der vorliegenden Novelle des Schulgesetzes diese Änderung vor.
Eine weitere Änderung im Rahmen der Anpassung des Schul gesetzes bezieht sich auf bisher als Schulversuch erprobte Maßnahmen. Wie Sie wissen, können zur Weiterentwicklung des Schulwesens probeweise Schulversuche eingerichtet wer den. In diesem Rahmen kann während des Erprobungszeit raums vom Schulgesetz abgewichen werden.
Nach der Erprobung sollte der Schulversuch entweder einge stellt oder, wenn er sich bewährt hat, in eine gesetzliche Re gelphase überführt werden. Deshalb wollen wir mit dieser Schulgesetzänderung eine ganze Reihe von Schulversuchen in die Regelphase überführen und im Schulgesetz verankern. Dazu gehört etwa das AbiBac, bei dem neben der allgemei nen deutschen Hochschulreife auch das französische Bacca lauréat erworben werden kann.
Ein weiterer Regelungsgegenstand in dem vorliegenden Ge setzentwurf ist der verpflichtende Einsatz von ASV-BW an öf fentlichen Schulen. Auch dazu hat es bereits Beratungen im Landtag gegeben. Das ist die schulgesetzliche Umsetzung. Ab dem Schuljahr 2022/2023 soll der Einsatz von ASV-BW ver pflichtend eingeführt werden. Das ist auch eine grundlegen de Voraussetzung dafür, Schülerindividualdaten zu erheben.
Wir haben im Zuge der Umstrukturierung im Qualitätskon zept Anpassungen in der Besoldung für Seminarleitungen durch Veränderungen im Landesbesoldungsgesetz vorgese hen. Für diejenigen, die als Seminarleitungen vor Ort im Amt sind, gilt vor beamtenrechtlichem Hintergrund eine Besitz standswahrung. Im Landesbesoldungsgesetz werden aber jetzt Anpassungen vorgenommen, die mittel- bis langfristig durch die Fluktuation auch die entsprechende Wirkung entfalten werden.
Wir hatten im Anhörungsentwurf eine Änderung vorgesehen, die jetzt nicht mehr im Gesetzentwurf enthalten ist – für die Abteilungen Sonderpädagogik an den Gymnasialseminaren. Dort würde es auf der Grundlage des jetzigen Gesetzentwurfs bei der bisherigen Besoldungsstruktur bleiben.
Wir bitten zu den von mir angesprochenen, aber auch den an deren Regelungsgegenständen um die Zustimmung des Land tags.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr ge ehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes ist es mir wich tig, damit zu beginnen, was die Stärke der Haupt- und Werk realschulen ausmacht. Bei all den Debatten, die wir über die Schulart führen, muss uns das – was auch einen Eindruck über die Schulart vermittelt – schon auch wichtig sein. Die Haupt- und Werkrealschulen haben ihre Stärke, haben ihr Profil und geben Schülerinnen und Schülern ein wichtiges Umfeld, in dem sie entsprechend ihres Leistungsstands gefördert werden können.
Das gilt zum einen für die Stärkung der Basiskompetenzen der Schülerinnen und Schüler, aber zum anderen eben auch für die Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss oder ei nen Werkrealabschluss, mit dem die Schülerinnen und Schü ler ein weiteres Bildungsangebot wahrnehmen können oder einen sehr guten Übergang in einen Ausbildungsberuf erfah ren. Deshalb ist es überall dort, wo die Haupt- und Werkreal schulen anerkannte Arbeit leisten, wo sie mit den Schülerzah len überhaupt keine Probleme haben, so, dass die berufliche Orientierung sehr anerkannt wird, dass es meist eine Zusam menarbeit mit der regionalen Wirtschaft, gerade auch mit dem Handwerk, gibt und dies zur Profilierung der Schulart beiträgt. Das haben wir in dieser Legislaturperiode weiter gestärkt.
Ende letzten Jahres ist der Leitfaden „Berufliche Orientierung an der Haupt- und Werkrealschule“ vorgestellt worden. Er wird ständig um Praxisbeispiele, um Best-Practice-Beispiele erweitert, um es anderen Schulen zu ermöglichen, davon zu profitieren. Auch in regionalen Veranstaltungen findet dieser Erfahrungsaustausch statt.
Darüber hinaus wird das Projekt „Kooperation Berufsorien tierung – Praxistage“ erprobt. Wir knüpfen an die Werkstatt tage an, in denen Berufe durch die Arbeit in den Werkstätten der beruflichen Schulen kennengelernt werden können und ganz praktisch im Schulalltag ausprobiert werden kann, was diese Berufe ausmacht. Die Rückmeldungen der Gespräche bei den Werkstatttagen waren sehr ermutigend. Deshalb ge hen wir mit der „Kooperation Berufsorientierung – Praxista ge“ einen Schritt weiter.
Es ist so, dass das pädagogische Angebot der Haupt- und Werk realschulen insbesondere für die Schülerinnen und Schüler förderlich ist, die eine praktische Begabung haben und die mit lebensnahen Aufgaben besser zurechtkommen. Deshalb wer den die Haupt- und Werkrealschulen mit ihrer Verankerung
im Schulgesetz auch weiterhin dafür gebraucht, gerade diese Schülerinnen und Schüler weiter zu fördern.
Da ist es ein positiver Aspekt, dass sich die Übergangszahlen auf die Haupt- und Werkrealschulen stabilisieren. Dies ge schieht zwar auf niedrigem Niveau, aber es ist eben kein Fakt, dass den Haupt- und Werkrealschulen weiterhin der Rücken gekehrt würde. Zum Schuljahr 2016/2017 betrug der Anteil der Übergänge auf die Hauptschulen und Werkrealschulen 5,9 %, 2017/2018 betrug der Anteil 5,7 %, und 2018/2019 ver zeichnen wir zum ersten Mal seit vielen, vielen Jahren wie der einen Zuwachs, wenn auch auf niedrigem Niveau, und zwar wieder auf 5,9 %, wie zwei Jahre zuvor. Das zeigt, dass die Arbeit dieser Schulen dort, wo die Standorte aufrechter halten sind, Anerkennung findet.
Natürlich spiegelt sich diese niedrigere Übergangszahl gegen über den zehn, 15 Jahren vorher auch in der Zahl der Stand orte wider. In Ihrem Gesetzentwurf, Herr Dr. Kern, wird die Zahl von 458 Hauptschulen genannt. Ich will eine Zahl hier in der Debatte erwähnen, die noch deutlicher macht, wie es um die Standortsituation steht, nämlich die Zahl der Standor te von Haupt- und Werkrealschulen mit fünften Klassen.
Vor 15 Jahren hatten wir 1 200 Hauptschulen und Werkreal schulen im Land Baden-Württemberg. Von der Schülerzahl und von dem Profil der Schulen her wurde es allenthalben so gesehen, dass dort eine Standortbereinigung hat erfolgen müs sen. Diese ist mit dem Werkrealschulprogramm vor zehn Jah ren auch vorgenommen worden. In dieser Entwicklung stan den im Schuljahr 2011/2012 noch 829 Haupt- und Werkreal schulen mit fünften Klassen zur Verfügung. 2014/2015 waren es noch 444 Haupt- und Werkrealschulen mit fünften Klas sen. Zum Schuljahr 2018/2019 – das ist die aktuellste Zahl; die statistische Auswertung für das laufende Schuljahr wird erst noch erfolgen – waren es noch 235 Standorte mit fünften Klassen.
Das ist eine Veränderung, die zum einen durch das Werkreal schulkonzept bewusst angegangen worden ist, dann aber auf Entwicklungen zurückzuführen ist, die der Wegfall der Ver bindlichkeit der Grundschulempfehlung und weitere schulpo litische Maßnahmen, die getroffen worden sind, nach sich ge zogen haben.
Die Schulen, die noch da sind, haben entsprechende Über gangszahlen auf die fünften Klassen. Aber es ist eben auch so, dass Schülerinnen und Schüler in den weiteren Schulklassen in die Hauptschulen wechseln. Ich finde nicht, dass es zu ver nachlässigen ist, wenn in den weiteren Schulklassen bis zur Klasse 9 in so großem Umfang Schülerinnen und Schüler in die Haupt- und Werkrealschulen wechseln. Das ist weder für die Lehrerinnen und Lehrer, die sie mit einem anderen schu lischen Angebot beschulen, noch für die Eltern noch für die Schülerinnen und Schüler eine leicht zu treffende Entschei dung. Da steckt ja auch viel hinter diesen Zahlen.
Während bei dem Jahrgang, der im Schuljahr 2011/2012 in die fünfte Klasse gekommen ist, bis zur Klassenstufe 9 nur 6,2 % der Schülerinnen und Schüler noch dazugekommen sind, sind bei dem Jahrgang, der im Schuljahr 2012/2013 in die fünfte Klasse gekommen ist, bis zur Klassenstufe 9 34,4 % der Schülerinnen und Schüler dazugekommen. Bei dem Jahr gang, der 2013/2014 in die fünfte Klasse gekommen ist, wa
ren es 45,8 %, und bei dem Jahrgang, der 2014/2015 mit der fünften Klasse begonnen hat, kamen 40,2 % der Schülerinnen und Schüler bis zur Klassenstufe 9 hinzu.
Wie gesagt: Dahinter stehen Biografien, die es wert sind, sich über das Angebot der Hauptschule Gedanken zu machen und auch darüber, ob gerade für diese Schülerinnen und Schüler das schulische Angebot aufrechterhalten werden kann.
Deshalb gibt es im Kultusministerium Überlegungen, wie es gelingen kann, dass wir ein Angebot für diese Schülerinnen und Schüler aufrechterhalten können.
Die Ankündigung, daran zu arbeiten, haben Sie vonseiten der FDP/DVP aufgegriffen. Das haben Sie so schnell gemacht – Kollege Röhm hat schon darauf hingewiesen –, dass im Ge setzestext das Fehlen eines schulischen Angebots, das der Haupt- und Werkrealschule entspricht, als Voraussetzung für die Schließung genannt wird. Es müsste ja umgekehrt sein, dass das Bestehen eines solchen Angebots die Voraussetzung wäre. Das ist wohl der Schnelligkeit, mit der Sie auf die ent sprechenden Überlegungen reagiert haben, geschuldet.
Es gehört dazu, dass solche Überlegungen politisch abge stimmt werden. Der CDU-Teil der Landesregierung hat in frü heren Koalitionen mit der FDP/DVP leidvolle Erfahrungen gemacht. Aber Sie finden die Abstimmung offensichtlich nur in diesem Punkt aufgreifenswert, sonst würden Sie sich nicht in der Art und Weise den Grünen gegenüber anbiedern, wie Sie es im Moment gerade tun.
Wir werden im Kultusministerium auch weiterhin alles dafür tun, dass alle Schülerinnen und Schüler in allen Schularten ei ne gute Grundlage für ihren Bildungserfolg bekommen, und freuen uns über jede Unterstützung, die wir dabei erfahren.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr ge ehrte Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregie rung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Kollegen Lo rek wie folgt:
Nach einer aktuellen Studie der Bertelsmann Stiftung belegt das Land Baden-Württemberg beim Personalschlüssel sowohl für die Krippengruppen als auch für die Kindergartengruppen im Vergleich mit den anderen Bundesländern den Spitzen platz. Die Bertelsmann Stiftung bescheinigt uns eine hohe Ki taqualität. Zwischen 2008 und 2018 hat sich dabei die Zahl des pädagogischen Personals in baden-württembergischen Ki tas nahezu verdoppelt.
Die Kindertagesstättenverordnung schreibt den Mindestper sonalschlüssel für Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen vor. Der Träger einer Kita muss mindestens die Einhaltung dieses Mindestpersonalschlüssels vorweisen, damit eine Betriebserlaubnis für die Kita erteilt wird. Der Träger kann aber selbstverständlich mehr Fachkräf te in der Gruppe einsetzen.
Unser Ziel ist es, den Mindestpersonalschlüssel für Krippen ebenfalls in die KiTaVO aufzunehmen. Das ist auch Gegen stand des Gesetzentwurfs, der heute unter Punkt 11 a der Ta gesordnung des Plenums behandelt wird.
Regionale Unterschiede beim Personalschlüssel können sich insbesondere daraus ergeben, dass der Träger nur den Min destpersonalschlüssel einhält und nicht mehr Fachkräfte ein stellen will oder einstellen kann – beispielsweise weil er kei ne weiteren geeigneten Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt in der jeweiligen Region findet.
Da der Mindestpersonalschlüssel klar geregelt ist, sehen wir keinen vordringlichen Handlungsbedarf – auch vor dem Hin tergrund des derzeitigen Fachkräftemangels.
Frau Präsidentin, sehr ge ehrte Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregie rung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abg. Born wie folgt:
Die Frage nimmt Bezug auf die vom Staatsministerium ver antwortete Homepage www.baden-württemberg.de. Dort be fand sich in der Rubrik „BW gestalten“ beim Stichwort „Ge rechtes Baden-Württemberg“ unter dem Thema „Starke Fa milien – starke Kinder“ ein Hinweis auf eine finanzielle Ent lastung von Familien im Bereich der frühkindlichen Bildung. Das Kultusministerium hat das Staatsministerium gebeten, den Hinweis auf den Kinderbildungspass zu entfernen. Er wird dort inzwischen auch nicht mehr aufgeführt.
Bestehende Regelungen ermöglichen eine soziale Staffelung. So bestimmt das Bundesrecht, dass Kostenbeiträge zu staffeln sind. Als Kriterien hierfür können insbesondere das Einkom men der Eltern, die Anzahl der kindergeldberechtigten Kin der in der Familie und die täglichen Betreuungszeiten berück sichtigt werden. Weiter sehen § 6 des baden-württembergi schen Kindertagesbetreuungsgesetzes für freie Träger und
§ 19 des Kommunalabgabengesetzes für kommunale Träger vor, dass die Träger der Einrichtungen die Elternbeiträge so bemessen können, dass der wirtschaftlichen Belastung durch den Besuch der Einrichtung sowie der Zahl der Kinder in der Familie angemessen Rechnung getragen wird.
Es liegt somit in der Entscheidung der Einrichtungsträger, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe bzw. nach welchen Kri terien sie Elternbeiträge für den Kindergartenbesuch erheben. Mit dieser Regelung respektiert das Land die Eigenverantwor tung der Kindergartenträger, zu der auch die Festsetzung der Elternbeiträge gehört. Zuständig hierfür sind die örtlichen Gremien, z. B. der Gemeinderat oder der Kirchengemeinde rat.
Neben der Möglichkeit, Kostenbeiträge nach der Zahl der Kinder und dem Einkommen zu staffeln, hat der Bundesge setzgeber eine weitere soziale Komponente vorgesehen: Nach § 90 Absatz 3 SGB VIII sollen nach derzeit noch geltender Rechtslage die Kostenbeiträge für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ganz oder teilweise vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernom men werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.
Mit den beschriebenen gesetzlichen Instrumenten ist sicher gestellt, dass allen Kindern in Baden-Württemberg gute Bil dung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege unabhängig von der finanziel len Situation der Eltern zugänglich ist. Ein Beleg dafür ist die hohe Besuchsquote der Kinder im Alter ab drei bis unter sechs Jahren in Kindertageseinrichtungen von landesdurchschnitt lich rund 94 % zum Stichtag 1. März 2018.
Hinzu kommen noch rund 1 100 Kinder im Alter ab drei Jah ren bis unter sechs Jahren, die zum Stichtag 1. März 2018 in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut wurden, oh ne dass zusätzlich eine Kindertageseinrichtung besucht wur de. Zudem besuchten im Schuljahr 2018/2019 knapp 4 400 Kinder einen Schulkindergarten für behinderte Kinder.
Die frühkindliche Bildung hat einen hohen Stellenwert, da sie für eine gelingende Bildungsbiografie der Kinder in der Schu le wesentlich ist. Das Land investiert jedes Jahr sehr viel Geld in die Förderung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. So beteiligt sich das Land z. B. an der Finanzierung der Betriebsausgaben der Kleinkindbetreu ung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in er heblichem Umfang. Es trägt nach § 29 c des Finanzausgleichs gesetzes unter Einbeziehung der Bundesmittel zur Betriebs kostenförderung 68 % der Betriebsausgaben für die Klein kindbetreuung. Die Zuweisungen des Landes an die Kommu nen werden nach den derzeit noch vorläufigen Zahlen im Jahr 2019 voraussichtlich rund 1 005,4 Millionen €, also etwas mehr als 1 Milliarde €, betragen; davon sind 111,6 Millionen € Mittel des Bundes zur Betriebskostenförderung.
Weitere Verbesserungen der Qualität der frühkindlichen Bil dung werden mit der weiteren Umsetzung des Pakts für gute Bildung und Betreuung erreicht, mit der der Ministerrat das Kultusministerium am Dienstag beauftragt hat.
Sie kennen die Passage des Koalitionsvertrags zu diesem Punkt und kennen aber auch, weil Sie Mitglied des Bildungsausschusses sind, die Ergeb nisse der Beratung über einen konkreten Antrag zum Thema Kinderbildungspass, die im Herbst 2017 im Bildungsaus schuss stattgefunden hat. In diesem Zusammenhang wurde auf Antrag der beiden Regierungsfraktionen das Kultusminis terium beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten, um vor allem auch mit Blick auf die aktuellen bundesweiten Leistungsver gleiche ein Mehr an Qualität im Bereich von Bildung und Be treuung zu bewirken. Daraus resultierten die weiteren Schrit te, die wir für den Pakt für Bildung und Betreuung gemacht haben, mit dem wir jetzt einen Schwerpunkt auf die Qualität setzen wollen.
Im Zusammenhang mit der bundesgesetzlichen Regelung, auf die ich deshalb auch in der ersten Antwort ausdrücklich hin gewiesen habe, tragen wir damit beidem Rechnung: Qualität und Berücksichtigung der Finanzsituation der Eltern durch die Regelung, die an die Träger adressiert ist.
Namens der Landesregie rung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Kollegen Born wie folgt:
Zu Frage a: Das Kultusministerium begrüßt die Institutiona lisierung der theaterpädagogischen Institutionen in BadenWürttemberg und die damit verbundene Bündelung der Inte ressen und die Vertretung der Theaterarbeit an Schulen.
Zu dem Zweck der finanziellen Unterstützung durch das Land sind im Haushalt keine Mittel veranschlagt.
Zu Frage b: Vom Kultusministerium wurden die für das Schul theatertreffen der Länder zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 120 000 € für den kommenden Doppelhaushalt 2020/2021 angemeldet. Über die Veranschlagung der Mittel entscheidet der Haushaltsgesetzgeber.
Die Gesamtfinanzierung ist Aufgabe des Bundesverbands Theater an Schulen e. V. als Veranstalter des Schultheatertref fens der Länder.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe für die Landesregierung heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Privatschulgesetzes ein, mit dem wir fortschreiben, was durch den Landtagsbeschluss vom Herbst 2017 festgelegt worden ist, nämlich die Kopfsatzförderung der Schulen in freier Trägerschaft in Höhe von 80 % der sogenannten Brut tokosten.
Wir haben in dieser Novellierung im Herbst 2017 außerdem einen neuen Mechanismus hinterlegt, bei dem zuverlässig die Zuschussanpassung auf der Grundlage der alle zwei Jahre stattfindenden Landtagsberichterstattung erfolgt. Wenn wir bedenken, wie lange darüber diskutiert worden ist,
ob die 80 % erreicht werden und wann sie erreicht werden, und bei wie vielen Landtagswahlterminen es Ankündigungen dazu an die Schulen in freier Trägerschaft gegeben hat, dann ist sowohl das, was im Herbst 2017 beschlossen worden ist, als auch das, was wir seitens der Landesregierung jetzt im Landtag vorlegen, ein wichtiger Bestandteil der Unterstützung der Schulen in freier Trägerschaft. Wir unterstreichen damit die Stellung der Schulen in freier Trägerschaft in unserer Bil dungslandschaft und haben einen Nachweis für unsere ver lässliche Zusammenarbeit.
Mit der Novellierung hatten wir die Förderung der Schulen in freier Trägerschaft von damals 78,1 % auf 80 % der Kosten eines Schülers einer öffentlichen Schule erhöht und hatten da mit erstmals ein flächendeckendes Niveau der Kopfsatzzu schüsse von 80 % erreicht.
Ein seit Jahren bestehendes Versprechen ist eingelöst worden, und ein wichtiger Punkt der Koalitionsvereinbarung ist damit umgesetzt. Es geht aber nicht darum, einen kurzen Effekt zu erreichen. Vielmehr wollen wir diesen regelmäßig erreichen und auch aufrechterhalten. Deshalb werden die Kopfsätze je weils zum 1. Januar des auf den jeweiligen Landtagsbericht folgenden Jahres wieder auf 80 % angepasst – soweit es durch die Landtagsberichterstattung nachweisbare Veränderungen gibt.
Das Kernstück der Novelle aus dem Jahr 2017 wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun erstmals mit Leben gefüllt und umgesetzt. Soweit die Anpassung auf 80 % für die ver schiedenen Schularten Zuschusserhöhungen mit sich bringt, sollen diese rückwirkend zum 1. Januar 2019 realisiert wer den. Das betrifft folgende Schularten: Grundschulen, die Klas sen 1 bis 4 der freien Waldorfschulen, die Klassen 1 bis 4 der Gemeinschaftsschulen, Realschulen, die Klassen 5 bis 12 der freien Waldorfschulen, allgemeinbildende Gymnasien, die dreijährige gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschulen, die Klasse 13 der freien Waldorfschulen, Berufsschulen und technische Berufskollegs.
Soweit eine Anpassung der betroffenen Schularten Zuschuss kürzungen nach sich zieht, werden diese ausnahmsweise erst zu Beginn des kommenden Schuljahrs, also zum 1. August 2019, realisiert. Dieser Aufschub ist von der Arbeitsgemein schaft Freier Schulen – der AGFS – im Rahmen der Anhörung ausdrücklich gewürdigt worden. Wir gewährleisten damit, dass dieses Schuljahr jetzt im Rahmen der erstmaligen Anpas sung noch auf der Grundlage abgewickelt werden kann, mit der man ins Schuljahr gestartet ist.
Ich will der Vollständigkeit halber darauf hinweisen, dass auf grund der Besoldungserhöhungen im öffentlichen Dienst die Kopfsätze im Jahr 2019 im Ergebnis bei allen Schularten nochmals höher ausfallen werden als im Vorjahr. Das alles zeigt, glaube ich, unter dem Strich, wie wir als verlässlicher Partner, aber eben auch mit einer guten Unterstützung der Schulen in freier Trägerschaft aufgestellt sind.
Mit diesem Gesetzentwurf wird außerdem die Förderung der internationalen Schulen geregelt. Die bisherige Förderung der internationalen Schulen war sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach uneinheitlich und gab immer wieder Anlass für Kritik. Ab dem Jahr 2020 wird das Kultusministerium die För derung der internationalen Schulen vom Wirtschaftsministe rium übernehmen. Das Kultusministerium hat diese Gelegen heit genutzt, ein zuverlässiges Fördersystem auf den Weg zu bringen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bezuschussung der in ternationalen Schulen in den Katalog der freiwilligen Bezu schussung nach Maßgabe des Staatshaushaltsplans aufgenom men wird und die Förderung gleichzeitig auf eine transparen te und rechtssichere Basis gestellt wird. Der Status der inter nationalen Schulen als Ergänzungsschulen wird aber beibe halten.
Mit der im Gesetzentwurf beschriebenen Fördervoraussetzung stellen wir klar und sicher, dass die förderfähigen Schulen die Kriterien für das Baccalauréat der internationalen Organisa tion mit dem Namen IBO einhalten und darüber hinaus die Schülerinnen und Schüler am Ende ihrer Schullaufbahn einen Abschluss erhalten, der von der KMK anerkannt ist und den Zugang zu den deutschen Hochschulen eröffnet.
Die konkrete Ausgestaltung der Förderung werden wir in För derrichtlinien regeln und diese erlassen, sodass auf sie künf tig im jeweiligen Haushaltsplan Bezug genommen werden kann. Damit wird pünktlich zum Jahresbeginn 2020 ein För dersystem starten, das nicht nur aus Sicht der internationalen Schulen überfällig war, sondern das vor allem die Adjektive „transparent“, „fair“ und „rechtssicher“ zu Recht tragen kann.
Im Gesetzentwurf sind darüber hinaus Anpassungen für Schü lerinnen und Schüler mit dem Anspruch auf ein sonderpäda gogisches Bildungsangebot aufgenommen. So wird die Sach kostenbezuschussung von Sonderberufs- und Sonderberufs fachschulen verbessert.
Außerdem wird im Gesetzentwurf auf notwendige Anpassun gen im Zusammenhang mit dem Qualitätskonzept für die öf fentlichen Schulen reagiert.
Wir haben eine klarstellende Regelung zum Ausgleichsan spruch mit Blick auf inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler sowie redaktionelle Anpassungen im Rahmen der Ver ordnung des Kultusministeriums zur Durchführung der Aus gleichsgewährung aufgenommen.
Außerdem ist eine Ermächtigungsgrundlage enthalten, die den Bereich der beruflichen Ausbildung in der Pflege betrifft. Nach dem Pflegeberufegesetz gibt es in der Pflegeberufe-Ausbil dungsfinanzierungsverordnung einen Ausgleichsfonds, in den monatlich ein Umlagebetrag eingezahlt werden muss. Nach dem es ein völlig neues Konzept in der beruflichen Ausbil dung in der Pflege gibt, ist es sachdienlich, dass wir mit der entsprechenden Ermächtigungsgrundlage dem für Pflegebe rufe zuständigen Ministerium die konkrete Ausgestaltung der auf Landesebene zutreffenden Regelungen zuweisen.
Wir bitten Sie um Unterstützung und um Zustimmung zu die sem Gesetzentwurf. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt in der Unterstützung der Schulen in freier Trägerschaft im Stile der Verlässlichkeit, um die wir uns bemühen und die wir, glau be ich, mit dieser Regelung auch nachweisen können.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregierung be antworte ich gern die Mündliche Anfrage des Abg. Brauer. Ich orientiere mich zunächst an der eingereichten Fragestellung, die aber kaum von der vorgetragenen abweicht; sie ist mit dem Bezug auf den Zeitungsartikel nur anders formuliert.
Ich erlaube mir die Bemerkung, dass der Kollege Brauer auch in seiner zweiten Plenarsitzung mit Fragestunde an die Tradi tion seines Vorgängers Bullinger, bei diesem Tagesordnungs punkt präsent zu sein, anknüpft.
Von Anfang an war bei der Entwicklung und Umsetzung des Qualitätskonzepts für den Bildungsstandort Baden-Württem berg völlig unstrittig, dass alle drei bisherigen Standorte der Landesakademie – Bad Wildbad, Esslingen und die Comburg – auch in der neuen Struktur als Standorte der Lehrerfortbil dung erhalten bleiben sollen.
Institutionell werden sie unmittelbar an das künftige Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung angebunden sein. Die Standorte werden auch zukünftig dringend benötigt, um zen trale Tagungen, Fortbildungen und andere Veranstaltungen im Rahmen der Lehrkräftefort- und Lehrkräfteweiterbildung durchführen zu können. Da die Stärkung der Lehrerfortbil dung im Rahmen des Qualitätskonzepts eine wesentliche Säu
le darstellt, wird die hohe Auslastung der Akademien mit Ver anstaltungen im Rahmen der Lehrerfortbildung auch in Zu kunft Bestand haben.
Ich kann es nur wiederho len: Völlig unstrittig war und ist, dass alle drei bisherigen Standorte, also Bad Wildbad, Esslingen und die Comburg, auch in der neuen Struktur als Standorte der Lehrerfortbildung erhalten bleiben sollen.
Ich bitte aber um Verständnis dafür, dass wir im Moment ge rade im Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf der Lan desregierung für das Qualitätskonzept sind und dass wir erst daran anschließend bei der Umsetzung der gesetzlichen Grundlage in die nähere Ausgestaltung gehen werden.
Das war ja auch Bestand teil der Frage vom Kollegen Blenke, wie das Personalkonzept an den Standorten konkret aussieht. Da bietet mir jetzt die Möglichkeit einer schriftlichen Beantwortung im Nachgang zu dieser Sitzung nichts. Ich möchte Sie darauf verweisen, dass das weitere Verfahren mit der Umsetzung des Konzepts und der gesetzlichen Grundlage erfolgt.
Die Zuordnung von Aufgaben an das Zentrum für Schulqua lität und Lehrerbildung, die vor dem Hintergrund von Dop pelverantwortlichkeiten und Zersplitterung in einer Hand zu sammengefasst werden sollen, wird keine Auswirkungen auf die Veranstaltungen an den Akademien als Tagungsorte ha ben. Aber für die Art des Aufbaus der Organisation, der Linie, der konzeptionellen Umsetzung bedeutet das, dass das alles
in der Hand des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung sein wird. Es geht im Rahmen der Konkretisierung der jetzt laufenden Umsetzung um die Frage, was das für die einzel nen Personalstellen und dann auch für die Personen an den Standorten bedeutet.
Das Zentrum für Schul qualität und Lehrerbildung, in das die Aufgaben aufgehen sol len, ist dann gegründet, wenn der Landtag die entsprechende Entscheidung getroffen haben wird. Ich habe ja angesprochen, in welchem Verfahrensstand der Gesetzgebung wir uns befin den. Nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs der Lan desregierung sind wir jetzt im Anhörungsverfahren. Die An hörung läuft bis zum 27. November. Daran schließt sich dann das Verfahren mit erneuter Befassung durch den Ministerrat, Verabschiedung im Ministerrat und Einbringung in den Land tag und Verabschiedung durch den Landtag an.
Erst damit wäre das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbil dung, wenn es vom Landtag gesetzlich verabschiedet sein wird, gegründet und kann seine Arbeit aufnehmen.
Frau Präsidentin, sehr ge ehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich in der Ab folge der Themen, die es im Bereich der Digitalisierung für Schulen anzusprechen gilt, daran orientieren, wie auch Sie die Schwerpunkte gesetzt haben, und mit dem Thema IT-Ausstat tung anfangen.
Herr Dr. Fulst-Blei, ich kann Ihnen heute bei einem Punkt auch mal etwas Positives sagen, aber beim ersten Punkt muss ich leider wieder Kritik an dem üben, was Sie gesagt haben, nämlich dass die SPD die Digitalisierungsmilliarden durch gesetzt habe. Ich habe den Anfang so in Erinnerung, dass sie
„Wanka-Milliarden“ genannt wurden. Da weiß ich jetzt nicht, wie das mit der Parteizugehörigkeit entsprechend unterzubrin gen ist. Richtig daran ist – –
Nach der Parteimitglied schaft der früheren Bundesministerin? Diese Frage kann ich beantworten. – Bitte.
Ich verstehe nicht, warum Sie bei einer gemeinsam getragenen Regierung immer die ei ne Seite dieser Regierung kritisieren.
In diesem Punkt haben wir uns auf Bundesebene gemeinsam – das wäre mein nächster Satz gewesen – nicht mit Ruhm be kleckert,
weil es in der Tat im Jahr 2017 noch nicht in den Haushalt ge kommen ist und wir – jetzt komme ich zur FDP – auch nach der Bundestagswahl leider viel Zeit verloren haben, weil die Regierungsbildung ihre Zeit gedauert hat.
Vorher waren Schwerpunkte, die auch von Frau Wanka von Anfang an für diese und nicht die letzte Legislaturperiode an gedacht waren, nicht im Haushalt hinterlegt. Deshalb hängen wir in diesem Bereich auch zu unserem Leidwesen hinterher. Aber die Monate, die wir durch die Regierungsbildung auf Bundesebene dafür verloren haben, sind nicht das Einzige, was mich an der Einlassung der FDP zu diesem Thema wun dert.
Wenn ich das richtig sehe, ist das größere Problem der von der Bundesregierung vorgesehenen Grundgesetzänderung nicht, eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat zu erzielen, wo sich Baden-Württemberg kritisch zum Weg der Finanzierung äu ßert – nicht über die Frage der Unterstützung insgesamt, aber über den Weg dieser Grundgesetzänderung. Wenn ich es rich tig sehe, wollen die Mitglieder der FDP im Deutschen Bun destag keinen Beitrag leisten, um die Zweidrittelmehrheit für diese Grundgesetzänderung zu erreichen, weil sie noch viel
weiter gehen wollen. Sie wollen also das Hohelied des Föde ralismus, das Sie hier singen, gerade ins Gegenteil verkehren
und durch die entsprechenden Grundgesetzänderungen, die Ihnen vorschweben, zu einer noch sehr viel weiter gehenden Regelung für den Bund kommen.
Da sehen wir uns auf dem richtigen Boden, indem wir badenwürttembergische Interessen vertreten. Das ist auch der rich tige Ansatz, die richtige Ebene. Bund, Länder und Kommu nen tragen gemeinsam Verantwortung, damit es bei diesem Thema vorangeht. Aber der Weg sollte nicht so aussehen wie nach dem Vorschlag, der jetzt auf dem Tisch liegt, dass wir die Kompetenz der Länder ausschalten. Diese Kritik der Lan desregierung ist aus unserer Sicht völlig berechtigt.