Protocol of the Session on February 6, 2020

Login to download PDF

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 111. Sitzung des 16. Landtags von Baden-Württemberg.

Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Deuschle, Herr Abg. Halder, Frau Abg. Hartmann-Müller sowie Herr Abg. Palka.

Aus dienstlichen Gründen entschuldigt haben sich ganztägig Frau Ministerin Dr. Eisenmann, Frau Staatsministerin Schop per, Frau Staatssekretärin Olschowski, Frau Staatssekretärin Gurr-Hirsch und Frau Staatssekretärin Schütz sowie ab 13:30 Uhr Herr Minister Strobl.

Außerdem entschuldigt ist Frau Staatsrätin Erler.

Aus dienstlichen Gründen entschuldigt sind Frau Abg. Wal ker und Frau Abg. Wolle, die Frau Staatsministerin Schopper, Frau Staatssekretärin Olschowski und Frau Staatssekretärin Gurr-Hirsch auf ihrer gemeinsamen Delegationsreise nach In dien begleiten.

Herr Abg. Sänze, zur Geschäftsordnung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Hiermit beantragen wir nach § 84 der Geschäftsord nung zu Tagesordnungspunkt 9 eine Aussprache mit einer Re dezeit von fünf Minuten je Fraktion, damit der Landtag Ge legenheit hat, die mit dem Staatsvertrag der Länder zur Mo dernisierung der Medienordnung in Deutschland einhergehen de wesentliche Veränderung und die Einschränkung der Pres se- und Medienfreiheit vor der Unterzeichnung durch die Mi nisterpräsidenten am 5. März 2020 zu besprechen.

Die Begründung lautet wie folgt: Die Landesregierung teilte am 14. Januar 2020 mit, dass sie bereits am 5. Dezember 2019 auf der Konferenz der Regierungschefs der Länder den Ab schluss des Staatsvertrags beschlossen hat – mit der Absicht der Unterzeichnung am 5. März 2020. Nach ihren eigenen Mitteilungen vom 14. Januar sind die Änderungen wesentlich.

Das Paket umfasst 133 Seiten. Der bisherige Rundfunkstaats vertrag wird aufgehoben; ein neuer Medienstaatsvertrag wird kreiert. Auch der Jugendmedienstaatsvertrag wird geändert. Hier vollzieht sich ein massiver Paradigmenwechsel.

Die rundfunkrechtlichen Beschränkungen sollen zukünftig auch für Telemedien umfassend Geltung erlangen. Dieser Rechtsbe griff für elektronische Informations- und Kommunikationsdiens te umfasst nahezu alle Angebote im Internet, bis hin zu Blogs und Streaming-Berichterstattung. Die Neuregelung unterwirft damit insbesondere die elektronischen Angebote der Verleger und Zeitungen grundsätzlich den Kontrollen der staatlichen Auf sicht. Das ist ein massiver Eingriff in die Medienfreiheit.

Die Aufgabe der Rundfunkregulierung ist der Schutz der Mei nungs-, Medien- und Informationsfreiheiten und ihrer Plura lität. Diese Reglementierung mag angesichts der Knappheit bei Rundfunkübertragungskapazitäten und auch für den Staats funk gerechtfertigt gewesen sein, für Digitalangebote im Netz gilt dies aber nicht. Es ist nahezu eine absurde Vorstellung, dass künftig eine Landesmedienanstalt als Aufsichtsbehörde auf die Inhalte von Medienangeboten großer Verlagshäuser Einfluss nehmen darf, weil deren Angebote auch den Rund funkbegriff erfüllen. Der Widerstand von Presseunternehmen ist nachvollziehbar.

Die Neuregelung gilt zukünftig für EU- und auch für NichtEU-Telemedienangebote – vergleiche § 1 Absatz 8 Medien staatsvertrag neu. Das unterwirft z. B. deutschsprachige Aus landsangebote den strengen politischen Inhalten, der Ein schränkung bezüglich des Jugendschutzes, der Diskriminie rung etc. In der Konsequenz könnten diese Angebote zukünf tig sanktioniert werden, bis hin zur Sperrung nach § 111 des neuen Medienstaatsvertrags.

Es ist nicht hinnehmbar, dass die Landesregierung so Wesent liches wie die Abschaffung des Rundfunkstaatsvertrags und die Schaffung eines Medienstaatsvertrags am Parlament vor bei verhandelt. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Landesregie rung das Parlament mit einer Fristigkeit von nur knapp zwei Wochen informiert. Die Mitteilung erfolgte datiert auf den 14. Januar 2020. Heute ist der 6. Februar 2020. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Ständige Ausschuss als einziges Parla mentsgremium ohne substanzielle Debatte diesen Handstreich billigte. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Landtag die Be schlussempfehlung des Ständigen Ausschusses heute durch winkt, obwohl der Ausschussbericht gestern, am 5. Februar 2020, und heute, am 6. Februar 2020, nicht einmal vorgelegt wurde. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Landtag die Schaf fung vollendeter Tatsachen

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

durch die Landesregierung und die Vertragsunterzeichnung akzeptiert. Es ist nicht hinnehmbar, dass diese Praxis auch noch unter Verzicht einer Plenardebatte stattfindet.

(Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktionslos]: Typisch undemokratisch!)

Die Medienkontrolle durch den Staat geht uns alle an. We sentliches muss im Parlament besprochen werden. Nehmen Sie Ihre Aufgabe und Ihre Verantwortung wahr.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren, Sie haben den Antrag der AfD-Fraktion gehört. Der Antrag laute te, für den Tagesordnungspunkt 9 eine Aussprache mit fünf Minuten Redezeit je Fraktion vorzusehen. Ich lasse jetzt dar über abstimmen. Wer dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? –

(Abg. Daniel Rottmann AfD: Scheindemokraten! – Gegenruf des Abg. Alexander Salomon GRÜNE)

Enthaltungen? – Damit ist der Antrag abgelehnt.

(Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktionslos] meldet sich.)

Herr Abg. Dr. Fiechtner, zur Geschäftsordnung? – Bitte.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Jeden Morgen das gleiche Schauspiel! – Minister Peter Hauk: Der gehört auch mal zum Friseur!)

Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren, Sonstige A bis Z! Nach § 84 der Geschäftsordnung stelle ich den Antrag, einen neuen TOP 3 einzuführen: Debatte über die Gefährdung der Demokratie durch eine faschistoide Behinde rung eines gültigen Abstimmungsergebnisses in Thüringen.

Was wir nämlich aktuell in der Politik erleben, ist ein Lehr stück in Sachen Faschismus: Ein demokratisch gewählter Po litiker der Mitte wird nicht anerkannt. Gerade wir in BadenWürttemberg sollten uns klar für Herrn Kemmerich ausspre chen.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Das ist nicht unser The ma!)

Denn unser erster Landesvater war ebenfalls von der FDP. Herr Rülke wird das sicherlich beglückwünschen und begrü ßen.

Wir müssen hier heute ein klares Zeichen gegen den Faschis mus der Kartellparteien setzen

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

und uns für die Demokratie aussprechen.

An die Antidemokraten in diesem Raum möchte ich eine Fra ge stellen:

(Zuruf von den Grünen: An sich selbst? – Abg. Rein hold Gall SPD: Gucken Sie in den Spiegel!)

Was machen Sie, wenn bei Neuwahlen die AfD für Ramelow stimmt? Weinen Sie dann auch wieder Ihre großen Sozialis tentränen? Letztes Mal haben Sie es nicht getan. Ein Renegat der AfD hatte für die Wahl von Herrn Ramelow gesorgt.

(Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD)

Keinerlei Aufregung, kein Garnichts.

Ich bin froh, dass ein Kandidat der Mitte gewählt wurde, der sich gegen die Mauerschützenpartei und ihre faschistoiden Steigbügelhalter von Grün und Rot stellt.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Wir müssen heute aber auch ein Zeichen für den Rechtsstaat setzen.

(Abg. Reinhold Gall SPD: AfD und Fiechtner sind gemeinsam unterwegs! Im Gleichschritt unterwegs!)

Denn was hier stattfindet, ist eine Vorverurteilung. Direkt nach der Wahl hieß es, dass die FDP und die CDU mit der AfD zu sammengearbeitet hätten.

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Haben sie doch!)

Ohne jegliche Beweise wurden hier Leute verurteilt. All das wird vorangetrieben von denen, die darin ja auch Erfahrun gen haben.

(Abg. Nese Erikli GRÜNE: Geschäftsordnung!)

Wir erinnern uns zurück an die grausamen Methoden der DDR. Dass die Grünen und die SPD der Nachfolgepartei der SED nacheifern, war absehbar, ist aber dennoch erschreckend.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Ich bin froh, dass der Extremist Ramelow nicht an die Macht kommt. Ein Mensch, der Munition nach Hause schmuggelt, sollte kein Land regieren. Das erst recht nicht, wenn er einer Partei angehört, die in der Vergangenheit gern auf Menschen geschossen hat und auch heute noch Anschläge verharmlost.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Meine Damen und Herren, Sie haben den Antrag von Herrn Abg. Dr. Fiechtner gehört. Ich lasse darüber abstimmen. Wer dem Antrag von Herrn Abg. Dr. Fiechtner zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzei chen. –