Protokoll der Sitzung vom 19.02.2025

Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 1 der Ta gesordnung ist damit auch erledigt.

Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg – Druck sache 17/8113

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses des In neren, für Digitalisierung und Kommunen – Drucksache 17/8287

Berichterstattung: Abg. Andrea Schwarz

Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, in der Zweiten Beratung auf die Aussprache zu verzichten.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung sofort zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/8113. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Drucksache 17/8287. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Feuerwehrgesetzes

Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit sehe ich hier einstimmige Zustimmung.

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden

Württemberg

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich ebenfalls um das Hand zeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Da mit ist auch hier einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Inkrafttreten

Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch hier einstimmige Zustimmung.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 19. Februar 2025 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg“. – Sie stim men wie üblich der Überschrift zu.

Wir kommen damit schon zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. –

(Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Mit den Stimmen der AfD!)

Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch hier einstimmig zugestimmt.

Punkt 2 der Tagesordnung ist damit bereits erledigt.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes – Drucksache 17/8112

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses des In neren, für Digitalisierung und Kommunen – Drucksache 17/8286

Berichterstattung: Abg. Tim Bückner

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.

Ich erteile in der Allgemeinen Aussprache zunächst für die Fraktion GRÜNE dem Abgeordnetenkollegen Norbert Knopf das Wort. – Bitte sehr, Herr Abg. Knopf.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Vor drei Wochen bin ich an dieser Stelle auf verschiedene Aspekte des Landesglücksspiel gesetzes eingegangen. Heute möchte ich mich in meiner Rede auf ein Thema fokussieren. Warum brauchen wir für Online casinospiele ein staatliches Monopol? Natürlich ist mir be wusst, dass das Internet keine Grenzen hat und es Möglich keiten gibt, legale und illegale Glücksspielangebote von je dem Punkt der Welt aus zu erreichen. Aber ich denke, es macht Sinn, wenn das Land durch das Monopol eine einfache und bürokratiearme Möglichkeit schafft, die Umsetzung zu kont rollieren. Die guten Gründe sind meiner Meinung nach:

Erstens: Schutz der Spieler. Ein staatliches Monopol stellt si cher, dass nur ein Anbieter mit strengen Vorschriften auf dem Markt tätig ist. Ohne eine staatliche Aufsicht könnten Spieler leichter Opfer von betrügerischen oder unsicheren Angeboten werden. Das Monopol ermöglicht es, klare und transparente Regeln zu setzen, die den Schutz der Spieler vor Spielsucht, Betrug und manipulativen Praktiken sicherstellen.

Zweitens: Bekämpfung des illegalen Marktes. Ohne ein staat liches Angebot besteht die Gefahr, dass Anbieter keinen recht lichen Regulierungen unterliegen sowie unfaire und unsiche re Spielbedingungen bieten können.

Drittens: Verhinderung von Geldwäsche und illegalen Finanz strömen. Ein staatliches Monopol für Onlinecasinospiele bie tet die Kontrolle, um sicherzustellen, dass keine illegalen Geldflüsse und kriminellen Aktivitäten wie Geldwäsche durch den legalen Glücksspielmarkt stattfinden. Es gibt klare Vor schriften zur Identifikation der Spieler und zur Überprüfung von Transaktionen.

Viertens: Faires und transparentes Spielumfeld. Ein staatli ches Monopol kann sicherstellen, dass die Spieler fair sind und die Algorithmen zur Gewinnermittlung transparent über prüft werden können. In einem regulierten Markt gibt es kla re Standards, die von unabhängigen Institutionen überprüft werden.

Fünftens: Erhöhung der Einnahmen und Förderung des Ge meinwohls. Alle durch das Monopol generierten Steuerein nahmen und Gewinne können in verschiedene staatliche Pro gramme fließen, wie etwa die Verbesserung des Gesundheits wesens, Bildung und soziale Projekte. Diese Einnahmen tra gen zur Förderung des Gemeinwohls bei.

Diese Gründe würden für sich genommen genügen, um den gesamten Glücksspielmarkt unter staatliche Kontrolle zu neh men. Das ist aber bei Weitem nicht unsere Absicht. Bisher ist der terrestrische Casinomarkt unter staatlicher Kontrolle, und wir erweitern dies nur auf den Onlinebereich, mehr nicht.

Zu guter Letzt möchte ich noch erwähnen, dass mit dem Mo nopol der Toto-Lotto GmbH auf Onlinecasinospiele auch wir Abgeordneten einen Blick auf das Geschehen werfen können. Durch unsere Beteiligungen am Aufsichtsrat und am Kurato rium der Staatlichen Toto-Lotto GmbH haben wir die Mög lichkeit, direkt zu erfahren, ob alle aufgezählten Vorteile des Monopols auch umgesetzt werden können. Dies ist wohl die direkteste Art, wie wir Abgeordneten Gesetze kontrollieren können.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Für die CDUFraktion spricht jetzt der Kollege Tim Bückner. Bitte sehr.

(Abg. Christian Gehring CDU: Guter Mann!)

Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn heute vermutlich nicht alle Fraktionen dem Gesetz zustimmen werden, haben die erste Lesung und die Ausschussberatung doch gezeigt, dass es bei diesem Gesetzentwurf relativ wenige Streitpunk te gab bzw. dass wir hier im Haus schon strittigere Gesetze hatten.

Ich möchte daher nur auf zwei Punkte eingehen, die in der ers ten Lesung und im Ausschuss zur Sprache kamen. Der Kol lege Sascha Binder von der SPD und der Kollege Daniel Kar rais haben in der ersten Lesung die Fachstelle für Glücksspiel sucht bzw. die Kontrollgruppe beim RP Karlsruhe und die je weilige Personalausstattung dort thematisiert. Das kann man natürlich ansprechen. Das ist gar kein Thema. Sie können si cher sein: Auch wir haben das intern besprochen. Wir sind je doch zum Schluss gekommen, dass wir, die CDU, es erst ein mal bei diesen Ausstattungen, die da vorgesehen sind, belas sen wollen.

Warum wollen wir das? Erstens weil wir der Auffassung sind, dass wir auch bei einem solchen Gesetz, auch wenn es hier eher um Kleinvieh geht, sparsam mit den Mitteln, dem Per sonal und dem dahin gehenden Aufwand umgehen sollten.