Unabhängig davon widerspricht sich der Antrag im Text und in der Begründung bei der Frage, ob man jetzt Teilorte der Ge meinde innerhalb der Gemeinde oder die Gemeinde mit der Nachbargemeinde meint.
Flächenverbrauch ist die Umwandlung unversiegelter Flächen in Straßen, in Häuser oder sonstige Gebäude. 2020 haben wir in Baden-Württemberg durchschnittlich 5,4 ha täglich an Flä che umgewandelt. Das ist nicht alles Versiegelung – jeder weiß das –, da sind auch unbebaute Teile von neuen Wohn- und Gewerbegebieten mit dabei.
Trotz alledem: Auf das Jahr hochgerechnet entsprechen diese 5,4 ha pro Tag noch immer etwa 2 000 ha pro Jahr oder 2 760 durchschnittlich großen Fußballfeldern – das, liebe Nicole Ra zavi, liebe Ministerin, ist so viel, wie wenn man die Gemar kung der Gemeinde Salach in einem Jahr zweieinhalb Mal komplett bebauen würde; das würden Sie sicherlich nicht so gut finden –, und dies, obwohl wir den Flächenverbrauch durchaus erfolgreich reduziert haben und an dem Ziel der Net tonull beim Flächenverbrauch festhalten.
Die innerörtliche Entwicklung trägt aber auch dazu bei, dass es weniger Druck auf die Ortsrandlagen gibt, in denen häufig die uns ebenfalls wichtigen Streuobstwiesen sind.
Deshalb fasse ich zusammen und sage: Wir schlagen mit die ser Novelle gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe. Erstens: Wir stärken die Kommunen. Zweitens: Wir eröffnen bessere Möglichkeiten zur Entwicklung innerörtlicher Räume. Und drittens: Wir verringern den Druck auf die Streuobstbestände in Ortsrandlagen. Daher bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Ich wünsche allen hier im Hohen Haus eine besinnliche, fried liche Weihnachtszeit und einen entspannten, fröhlichen Rutsch in ein neues Jahr, ein besonderes Jahr – hoffentlich ein weni ger besonderes Jahr – 2022.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Heute beraten wir in zweiter Le sung das Gesetz zur Änderung des Landesgrundsteuergeset zes und zur Einführung eines gesonderten Hebesatzes zur Mo bilisierung von Bauland. In der ersten Lesung wurden die In halte des vorliegenden Entwurfs umfassend und vertiefend von Staatssekretärin Dr. Splett dargelegt.
Ich möchte deshalb nur auf zwei wesentliche Punkte einge hen. Mit diesem Gesetzentwurf erhalten Steuerpflichtige im Bereich der Grundsteuer B die Möglichkeit, durch ein quali fiziertes Gutachten einen niedrigeren tatsächlichen Wert für das Grundstück nachzuweisen, wenn der mithilfe der gesetz lichen Bewertungsregeln ermittelte Wert und der tatsächliche Wert um mehr als 30 % voneinander abweichen. Das wollten auch sehr viele Verbände im Anhörungsverfahren. Außerdem wird die rechtliche Grundlage für ein elektronisches Bürger portal geschaffen, mit welchem die Ausfüllung für den Steu erpflichtigen einfacher gestaltet wird. Beide Punkte begrüßen wir sehr, da sie zum einen der Steuergerechtigkeit dienen und zum anderen für Transparenz sowie Bürgerfreundlichkeit sor gen.
Darüber hinaus wird die sogenannte Grundsteuer C für unbe baute Baugrundstücke eingeführt, wodurch die Städte und Ge meinden in Baden-Württemberg die Möglichkeit erlangen, ei nen gesonderten Hebesatz festzulegen und zu erheben. Da durch können weitere Impulse für städtebauliche Zielsetzun gen wie Nachverdichtung oder Baulandmobilisierung gesetzt werden.
Die Betonung liegt auf „ermöglichen“. Das ist der CDU-Frak tion besonders wichtig, denn die Kommunen können einen gesonderten Hebesatz einführen und festlegen, sie müssen es jedoch nicht – anders als die SPD es in ihrem Antrag wünscht. Wir sind kommunalfreundlich. Wir wollen, dass der Gemein derat, der Bürgermeister, die Stadtverwaltung vor Ort selbst
Und warum? Die Gemeinderäte, die Bürgermeister und die Stadtverwaltungen kennen die Situation vor Ort besser als wir hier in Stuttgart. Deswegen überlassen wir ihnen die Freiheit.
Herr Finanzminister Dr. Bayaz hat den Regierungsfraktionen gegenüber deutlich und unmissverständlich versichert, dass das neue Landesgrundsteuergesetz mit der Einführung einer Grundsteuer C kompatibel und auch weiterhin verfassungs konform sei und bleibe; das war uns wichtig.
Bei der Beratung des Gesetzentwurfs am 3. Dezember dieses Jahres im Finanzausschuss hat uns das Finanzministerium weiter bestätigt, dass die Grundsteuer C nicht zum Bestand teil der FAG-Umlage wird. Diese soll weiterhin keine Berück sichtigung finden – das ist uns auch ein wichtiger Punkt –; denn nur so ist gewährleistet, dass die Kommunen in unserem Land auch ohne die Einführung der Grundsteuer C weiterhin die vollen Zuschüsse aus den jeweiligen Förderprogrammen erhalten können. So kommt es nicht zu Verschiebungen inner halb des Finanzausgleichsgesetzes.
Meine Damen und Herren, natürlich stimmt die CDU-Frakti on diesem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zu.
Ich wünsche Ihnen allen ein gutes und frohes Weihnachtsfest. Bleiben Sie gesund. Ich freue mich auf weitere Beratungen im neuen Jahr.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte eigentlich ein kleines bisschen die Hoffnung, dass Kollegin Staab von der CDU-Fraktion heute zu diesem Tagesordnungspunkt spricht, weil Kollegin Staab bis vor wenigen Monaten noch Bürgermeisterin einer Kom mune war.
Kollegin Staab hätte das, was ich Ihnen jetzt sagen werde, vielleicht bestätigt: Fast alle Bürgermeisterinnen und Bürger meister im Land wollen die Grundsteuer C.
(Abg. Tobias Wald CDU: Völlig falsch! Völlig falsch, Herr Kollege! – Abg. Joachim Steyer AfD: Das hal te ich aber für ein Gerücht!)
Wir haben vor ein paar Wochen hier in der ersten Lesung ge hört, dass die Oppositionsfraktion der FDP/DVP und die, die da rechts immer herumbrüllen, sinngemäß gesagt haben, es
Ich sage Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grü nen: Sie sind da auf die CDU-Fraktion hereingefallen.
Warum? Sicherlich haben Sie in den letzten Wochen auch mit vielen Kommunalvertreterinnen und Kommunalvertretern ge redet,
(Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Natürlich! – Abg. Tobias Wald CDU: Ich bin Mitglied in einem Ge meinderat!)
haben Sie mit verschiedenen Fraktionen geredet. Sie werden viele spannende Rückmeldungen bekommen haben. Sie ha ben keine einzige CDU-Fraktion im Land gefunden, die der Grundsteuer C zustimmen wird, wenn sie auf die Tagesord nung kommt.
Deshalb passiert Folgendes: Sie beschließen hier großspurig und vollmundig die Grundsteuer C. Sie wird nirgendwo im Land kommen,
weil eine konservative Mehrheit, wo immer es geht, versu chen wird, sie zu verhindern, werte Kolleginnen und Kolle gen.
(Beifall bei der SPD – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜ NE: Quod erat demonstrandum! Steile These! – Zu ruf des Abg. Tobias Wald CDU)
Zugleich ist das weitere Problem Folgendes – wir haben im Ausschuss gewisse Fragen nicht beantwortet bekommen –: Wenn wir die Grundsteuer C der Grundsteuer A und der Grund steuer B gleichstellen würden – genau das ist unser Antrag: wir wollen, dass die Grundsteuer C der Grundsteuer A und der Grundsteuer B gleichgestellt wird –, müssten Sie auch nicht die Frage beantworten: Was passiert dann in Kommunen, die ihren Haushalt nicht ausgleichen können und die keine Grund steuer C haben, bei der Genehmigung ihres Haushalts durch die Rechtsaufsicht? Wird die Rechtsaufsicht dann sagen: „Euch fehlt die Grundsteuer C;
(Abg. Tobias Wald CDU: Eben nicht! – Abg. Dr. Mar kus Rösler GRÜNE: Natürlich nicht! Weil es freiwil lig ist! Freie Entscheidung der Gemeinde! – Abg. Jo achim Steyer AfD: Wegen der paar Grundstücke, die es noch gibt?)
deswegen ist euer Haushaltsplan nicht genehmigungsfähig“? Was passiert mit Blick auf die Steuerkraftsumme?
Die Kommune, die die Grundsteuer C einführt, wird diese in die Steuerkraftsumme einbeziehen müssen. Das hat Konse quenzen für den kommunalen Finanzausgleich.