Es gibt noch einen weiteren Punkt: Sie, die grün-schwarze Landesregierung, sind gemeinsam ohne Not von der Bundes regelung für die Grundsteuer abgewichen. Sie haben ein ei genes Modell für Baden-Württemberg auf den Weg gebracht.
(Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Sehr bewusst! Das war sehr gut! – Gegenruf des Abg. Andreas Stoch SPD)
was für ein Gebäude sich auf dem Grundstück befindet. Das ist zutiefst ungerecht, werte Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD – Abg. Andreas Stoch SPD: So ist es! – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das stimmt so nicht!)
Auch das werden die Kommunen ausbaden müssen. Sobald nämlich die Steuerbescheide verschickt werden, werden die Bürgerinnen und Bürger feststellen, wie ungerecht es im Land bei der Grundsteuer zugeht.
Auf den Grundsteuerbescheiden steht aber der Name der je weiligen Kommune, weil sie die Grundsteuerbescheide er lässt. Eigentlich müssten sie aus Gründen der Transparenz draufschreiben: „Dieser ungerechte Bescheid wird Ihnen prä sentiert von Grün-Schwarz“, werte Kolleginnen und Kolle gen.
Für Baden-Württemberg ist es eine vertane Chance – beim Grundsteuermodell grundsätzlich, aber jetzt auch bei der Grund steuer C. Deshalb können wir das so nicht akzeptieren und ha ben Ihnen einen Weg aufgezeigt, wie es funktionieren könn te, für ein gerechtes System zu sorgen, das keinen Flickentep pich im Land auslöst.
(Zuruf von der AfD: Meine Herren! – Abg. Dr. Mar kus Rösler GRÜNE: Leider warst du draußen, als wir debattiert haben! Ein Foto machen!)
Trotz Flickenteppichen im nächsten Jahr gilt: Ich wünsche Ih nen, dass Sie gesund in das neue Jahr kommen, und ich wün sche Ihnen allen frohe, besinnliche Feiertage.
(Beifall bei der SPD – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜ NE: Ein völlig falscher Dampfer, auf dem die SPD- Fraktion da sitzt!)
Sehr geehrter Herr Präsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetz macht die Koalition aus Grünen und CDU den Grundstücks eigentümern, aber auch den Mietern im Land zwei Geschen ke, die eher für Verdruss unter dem Weihnachtsbaum sorgen werden als für Dankeslieder.
Das eine Geschenk ist die Konkretisierung der Wertermittlung für die neue Grundsteuer ab 2025. Alles, was Sie hier tun, ist die Umsetzung des bereits richterlich erarbeiteten Anspruchs der Grundstückseigentümer auf Vorlage einer abweichenden Grundstücksbewertung. Die typisierende Bewertung durch die Gutachterausschüsse kann angezweifelt werden, allerdings nur bei einer mindestens 30-prozentigen Abweichung nach unten. So schränken Sie dieses Recht gleich wieder massiv ein und senden somit das Signal, den Widerspruch doch bes ser gleich sein zu lassen.
Dies ist insbesondere deshalb eine Frechheit, weil die Grund stückseigentümer dieses Gutachten aus eigener Tasche zahlen müssen. Zu allem Überfluss muss man dann das Gutachten al le sieben Jahre zum neuen Hauptfeststellungszeitpunkt wie derholen, obwohl sich vielleicht am Grund der Wertminde rung seit Jahrzehnten gar nichts geändert hat und auch in Zu kunft nichts ändern wird.
So machen Sie die Durchsetzung des Rechts des Bürgers auf faire Besteuerung zum Rechenbeispiel. Jeder wird sich über legen: Kostet mich der Gutachter mehr, als ich in sieben Jah ren bei der Grundsteuer spare? Das ist Wildweststeuerrecht, liebe Koalitionäre, und hat mit fairer und transparenter Be steuerung gar nichts mehr zu tun.
Das andere Geschenk ist noch vergifteter, weil es seine Wirk samkeit eventuell schon früher entfalten wird: die Grundsteu er C. Das C steht für CDU.
Denn die hat doch in der Debatte zur Einführung der neuen Grundsteuer vor einem Jahr noch groß getönt, dass diese mit ihr ja niemals käme. Man hat den Christdemokraten draußen im Land naiverweise auch noch geglaubt – Tempi passati.
Aber als der Ministerpräsident nach der Landtagswahl die CDU noch einmal erhört hat, machte man vor ihm den Kotau, und all die Treueschwüre zu Haus & Grund und den Immobi lienbesitzern waren vergessen. Die CDU sank in Entzücken dahin und hatte für die nun Verlassenen nur noch den Satz üb rig, das hätten sich die Kommunen ja so gewünscht.
Ich bin mir sicher, die Kommunen würden sich freuen, wenn die Koalition in der Gemeinsamen Finanzkommission auch einmal ihre Wünsche so erfüllen würde. Doch da bleibt der Wunschzettel oft unerfüllt.
Was bekommen wir nun? Eine Strafsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke, für welche die Kommunen einen hö heren Hebesatz ansetzen können als mit der Grundsteuer B. Im Gegensatz zur sonstigen neuen Grundsteuer gilt das nun ab Verkündung und nicht erst ab dem 1. Januar 2025 – so zu mindest haben wir Sie im Ausschuss verstanden. Bitte erläu tern Sie das hier mal genau. Wir warten mindestens so ge spannt darauf wie Herr Palmer in Tübingen – allerdings na türlich aus ganz anderen Motiven.
Eine Obergrenze für die Grundsteuer legen Sie im Gesetz nicht fest. Das kann man als Zuwachs kommunaler Selbstver waltung ansehen, die auch wir für wichtig halten. Aber realis tisch betrachtet ist es vor allem ein Zuwachs an Arbeit für Kommunen, Gerichte und Anwälte aufgrund von Widerspruchs verfahren und Klagen,
Den eigentlichen Zweck, Grundstückseigentümer zum Inves tieren zu bewegen, wird dieses Instrument in jedem Fall nicht erfüllen. Es gibt häufig andere gute Gründe, warum diese Grundstücke nicht bebaut werden – u. a. weil man nicht ge nug Geld hat, um die exorbitant gestiegenen Baupreise bezah len zu können, die u. a. Sie mit Ihrer Politik zu vertreten ha ben.
Schöne Weihnachten habe ich Ihnen schon gewünscht. Da ich heute zweimal spreche, nutze ich jetzt die Gelegenheit, Ihnen auch noch ein glückliches, zufriedenes
(Beifall bei der FDP/DVP und der Abg. Gabriele Rol land SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das war der beste Teil des Beitrags!)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Tinte auf dem Landesgrundsteuergesetz ist eigentlich noch nicht rich tig trocken, da behandeln wir hier schon das Gesetz zur Än derung des Landesgrundsteuergesetzes. Ich muss darauf hin weisen: Haben wir vor einem Jahr hier nicht richtig beraten, ein nicht ausgereiftes Gesetz beschlossen? Was ist in der Zwi schenzeit passiert? Herr Brauer hat es ausgeführt: Es gab Landtagswahlen, und die CDU ist den Grünen zu Kreuze ge krochen – das darf man sicherlich sagen.
Weiter muss ich festhalten, dass von der Öffnungsklausel, die der Bund den Bundesländern eröffnet hat, der Möglichkeit, ein eigenes Grundsteuergesetz zu erlassen, sich in ganz Deutsch land einzig und allein Bayern für ein Modell entschieden hat,
Allein das Finanzministerium in Baden-Württemberg hat im aktuellen Haushalt 150 zusätzliche Finanzbeamte vorgesehen – mit einem „künftig wegfallend“-Vermerk für 2027.
Wir befinden uns zwar kurz vor Weihnachten, aber wer glaubt, dass diese Stellen 2027 wegfallen, der wird nicht selig, der müsste eigentlich heiliggesprochen werden.