Protokoll der Sitzung vom 22.12.2021

(Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD)

Dem Werk „Baden-württembergische Erinnerungsorte“ ist auf der Seite 60 zu entnehmen, dass damals enorm heftig gestrit ten wurde, ob das richtig sein könne. Jetzt möchte ich darauf hinweisen, dass eine Bemerkung damals lautete: „Warum tra gen so viele Schwaben einen Mittelscheitel?“ Antwort: „Da mit wir Badener die Axt besser ansetzen können.“

(Heiterkeit)

Ich finde, die Zeiten haben sich zum Guten gewendet.

Frohe Weihnachten.

(Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD)

Für die SPD-Frak tion erteile ich das Wort Herrn Kollegen Sascha Binder.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Er hat aber auch keinen Mittelscheitel! – Abg. Anton Baron AfD: Die Axt an der Basisdemokratie!)

Es wurde richtig bemerkt: ohne Mittelscheitel.

(Zuruf: Das kann man ändern, Sascha!)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon etwas ganz Besonderes, dass der Landtag von Baden-Würt temberg in seiner letzten Sitzung bei seinem letzten Tagesord nungspunkt über die Änderung des Wahlrechts zu diesem Landtag von Baden-Württemberg diskutiert.

Ein Gesetzentwurf wurde von SPD, Grünen und CDU vorge legt, um dieses Wahlrecht gemeinsam zu ändern. Wir sind froh, dass dies an dieser – auch wenn es der letzte Punkt auf der Tagesordnung ist – doch prominenten Stelle behandelt wird. Wir haben erlebt, dass der Kollege Hildenbrand über diese Änderung aus freien Stücken sehr begeistert war und

der Kollege von Eyb begeistert war, weil die Änderung im Koalitionsvertrag festgelegt war.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Wir, die SPD, sind auch aus freien Stücken begeistert. In die sem Sinn: Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit bei der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs.

(Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abgeord neten der CDU – Zuruf: Frohe Weihnachten!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

(Zuruf: Das wäre ein schönes Schlusswort gewesen!)

es kann außer uns niemand machen. Das Gleiche gilt auch für die Diäten und Bezüge für die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg. Genauso wenig kann jemand ande res für uns entscheiden, wer den nächsten Landtagen von Ba den-Württemberg angehört und auf welcher Grundlage die nächste Landtagswahl stattfindet.

(Abg. Anton Baron AfD: Sollen also die Parteien ent scheiden? – Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD)

Deshalb ist es auch gar nicht so schlimm, dass es manchmal länger dauert, weil es eben Prozesse sind, die da diskutiert werden, und weil Abgeordnete aller Fraktionen in der Vergan genheit unterschiedlicher Auffassung über die Frage waren: Ist es notwendig, ein Wahlrecht zu verändern, das Vorteile in sich birgt, das aber auch Nachteile hat? Überwiegen die Vor teile, zu einem Zweistimmenwahlrecht zu kommen?

Ich glaube, dass es in allen Fraktionen, ob GRÜNE, CDU, SPD oder FDP/DVP, immer einen spannenden Diskussions prozess über diese Frage gab und gibt.

(Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD)

Ich bin froh, dass drei Fraktionen bereit sind, jetzt dieses Wahlrecht zu ändern. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass am Ende auch die FDP/DVP

(Abg. Rüdiger Klos AfD: Umfällt, oder was?)

dieser Wahlrechtsänderung zustimmt, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)

Es sind viele Argumente gefallen. Sie wissen: Wir und auch ich ganz persönlich haben bei dieser Frage in den letzten zehn Jahren in diesem Parlament einen Prozess durchlebt. Ich möch te aber mal ein Argument anfügen, das ganz selten genannt wird. Wenn wir bei Landtagswahlen darauf angesprochen wer den: „Wie sind die Wahlchancen? Wie läuft denn diese Land tagswahl?“, dann ist uns ab und zu auch mal untergekommen, dass Leute, die eigentlich sehr politisch sind und sich auch für die Landespolitik interessieren, einem sagen: „Du musst dir ja keine Sorgen machen; du bist über die Landesliste abgesi chert.“

(Abg. Anton Baron AfD: Ja, jetzt ist es so! – Abg. Rü diger Klos AfD: So ist es!)

Denen muss man dann erklären, dass es eine solche Landes liste, anders als in anderen Bundesländern oder zur Wahl des Deutschen Bundestags, nicht gibt.

(Abg. Rüdiger Klos AfD: Zum Glück!)

Also trägt neben vielen anderen Gründen diese Änderung mit den zwei Stimmen auch zu mehr Transparenz bei.

(Lachen bei Abgeordneten der AfD – Abg. Anton Ba ron AfD: Das ist hochnotpeinlich, was Sie da erzäh len! – Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD)

Mir wäre es am liebsten – egal, nach welchem Wahlrecht –, wenn die AfD den nächsten Landtagen von Baden-Württem berg nicht angehört.

(Beifall bei der SPD, den Grünen, der CDU und der FDP/DVP)

Deshalb wollen wir auch in eine Anhörung gehen. Wir wol len uns anhören, ob es noch das eine oder andere gibt, das wir an diesem Wahlrecht verändern können. Denn das Wahlrecht muss funktionieren. Das Wahlrecht muss verfassungsgemäß sein. Wir gehen davon aus, dass dieser Gesetzentwurf verfas sungsgemäß ist. Wir wollen das in einer öffentlichen Anhö rung noch mal abprüfen lassen. Denn gerade bei einem Wahl recht muss der Prozess transparent sein, wenn wir es ändern. Deshalb freue ich mich auf diese öffentliche Anhörung und dann auch auf die zweite Lesung.

Ich freue mich sehr, dass wir das Thema „Einbindung von jun gen Menschen“ hiermit voranbringen. Sie engagieren sich überall: in den Sportvereinen, in den Kirchen, in politischen Organisationen. Sie demonstrieren, sei es bei Fridays for Fu ture oder wenn sie sich dafür aussprechen, dass der Bolzplatz an der Ecke endlich saniert wird. Sie engagieren sich in Ju gendgemeinderäten. Aber eines können sie erst mit 18 ma chen, nämlich den Landtag von Baden-Württemberg wählen. Deshalb ist es ein Fortschritt, den wir hier auf den Weg brin gen.

Das ist Aufbruch für die jungen Menschen, dass wir sagen: Ja, wir wollen, dass ihr euch engagiert. Wir finden es toll, dass ihr euch für andere einsetzt. Aber wir wollen euch auch die Möglichkeit geben, mitzubestimmen, wer im Landtag etwas zu bestimmen hat. Deshalb freuen wir uns, dass wir gemein sam das Wahlalter auf 16 Jahre herabsetzen können.

(Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Lassen Sie mich am Ende Ihnen allen herzlich danken für die kollegiale Zusammenarbeit in diesem Landtag von BadenWürttemberg in diesem Jahr, das für uns alle nicht ganz ein fach war. Wir alle hoffen sicherlich, dass wir auch hier im Landtag nicht mehr auf Abstand bleiben müssen, sondern wie der enger zusammenrücken können. Dafür wollen wir gemein sam alles tun, damit nicht nur wir, sondern auch die Menschen im Land die Pandemie endlich hinter sich und uns lassen kön nen. Dafür müssen wir uns jetzt noch mal ziemlich anstren gen und, wie der Bundeskanzler sagen würde, uns unterha ken.

In diesem Sinn wünsche ich Ihnen im Namen der SPD-Frak tion schöne Weihnachten. Erholen Sie sich gut, und bleiben Sie vor allem gesund.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abgeord neten der CDU und der FDP/DVP – Zuruf: Tschüs!)

Für die FDP/DVPFraktion erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden, Herrn Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke, das Wort.

Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Ich stimme meinem Vorredner, dem Kollegen Binder, insoweit zu: Das Wahlrecht, das wir in Baden-Württemberg traditionsgemäß – seit Jahrzehnten – ha ben, hat Vor- und Nachteile. Eines ist allerdings klar: Dieses Wahlrecht – vielleicht dieses nicht allein, sondern auch ande re Faktoren – hat dazu geführt, dass wir in diesem Parlament einen Frauenmangel haben, der so nicht hinnehmbar ist.

(Abg. Anton Baron AfD: Und bei den Grünen?)

Aus diesem Grund sind wir, die FDP/DVP, als Partei, als Frak tion auch bereit, das Wahlrecht zu ändern, und hoffen, dass diese Wahlrechtsänderung dem Problem tatsächlich abhilft. Es bleibt abzuwarten, ob die hohen Erwartungen dann erfüllt werden.

Deshalb sind wir bereit, die Zweitstimme einzuführen. Wir sind bereit, geschlossene Listen einzuführen. Und wir sind auch dafür, die Landesverfassung so zu ändern, dass bei der nächsten Landtagswahl 2026 das aktive Wahlrecht für 16-Jäh rige möglich wird.

Allerdings stellt sich die Frage nach Risiken und Nebenwir kungen einer solchen Wahlrechtsreform. Wir übernehmen für die Landtagswahl in Baden-Württemberg im Grunde das Bun destagswahlrecht, ein Wahlrecht, das dazu geführt hat, dass die Zahl der Abgeordneten im Deutschen Bundestag mittler weile auf 736 angeschwollen ist – die angestrebte Regelgrö ße liegt bei 598 Abgeordneten. Wir hatten ja noch das Glück, dass sich die Umfrageergebnisse für die Union am Ende in et was weniger katastrophale Gefilde entwickelt haben und sich dies entsprechend im Wahlergebnis niedergeschlagen hat. An dernfalls hätte es durch den Hebeleffekt der CSU möglich sein können, dass der Deutsche Bundestag auf eine Größenord nung von etwa 1 000 Abgeordneten angeschwollen wäre. Die öffentliche Diskussion, die dies ausgelöst hätte, kann man sich, glaube ich, vorstellen.

Vor diesem Hintergrund halten wir es für nicht angemessen, jetzt einfach das Bundestagswahlrecht zu übernehmen, ohne weitere Vorkehrungen zu treffen.

(Abg. Anton Baron AfD: Richtig!)